Kindergeld: Datenaustausch soll Entbürokratisierung erleichtern

04. Dezember 2025

Kindergeld: Datenaustausch soll Entbürokratisierung erleichtern. Der Bundesrat entscheidet am 19. Dezember über eine BMF-Verordnung zum Abruf von Kindergeld-Daten durch Sozialleistungsträger. Sie würde der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erlauben, bisher dem Steuergeheimnis unterliegende Daten mit anderen Behörden zu teilen. Denn für viele Sozialleistungen ist von Bedeutung, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Manche werden etwa nur dann bewilligt, wenn dies der Fall ist; von anderen wiederum wird die Summe – ab Januar 259 Euro pro Kind – abgezogen. Durch die Verordnung würden laut BMF nicht nur Verwaltung und Betroffene entlastet, sondern auch die „missbräuchliche Inanspruchnahme dieser Leistungen wirksamer verhindert“. Was die Sozialstaatskommission für Familien plant und was sie dabei von der Debatte um die Kindergrundsicherung lernen könnte, lesen Sie in der Analyse des Berlin.Table. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 04. Dezember 2025