Kampf gegen organisierte Kriminalität: Hubig will längere Speicherung von IP-Adressen

21. Dezember 2025

Kampf gegen organisierte Kriminalität: Hubig will längere Speicherung von IP-Adressen. Nach jahrelangen Streitigkeiten über die Vorratsdatenspeicherung hat das BMJV hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der am Freitag in die Ressortabstimmung gegeben wurde und am Montag an Länder und Verbände verschickt werden soll. Demnach sollen Internetanbieter verpflichtet werden, IP-Adressen anlasslos drei Monate lang zu speichern. Ziel ist es, die Aufklärung von Straftaten im Internet zu ermöglichen, insbesondere von Kinderpornografie. Weil IP-Adressen häufig wechseln, ist die Speicherung notwendig, damit zum Tatzeitpunkt eine IP-Adresse einem Internetanschluss zugeordnet werden kann. Die Speicherpflicht kann nach dem Gesetzentwurf auch andere Daten wie Portnummern umfassen, sofern dies für die eindeutige Zuordnung erforderlich ist.

In der Ampel-Zeit hatte das FDP-geführte BMJ noch andere Pläne. Es hatte sich für eine Quick-Freeze-Lösung ausgesprochen, die vorsah, dass eine IP-Adresse bei konkretem Anlass „eingefroren“ wird. Praktiker hatten allerdings die Sorge geäußert, dass die Regelung weitgehend ins Leere gehe, weil die IP-Adressen mangels Speicherung nicht mehr vorhanden wären. Der Gesetzentwurf, den auch Teile der SPD nicht als ausreichend ansahen, wurde nicht mehr beschlossen. Der Europäische Gerichtshof hat im April 2024 klargestellt, dass eine vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Helene Bubrowski

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 21. Dezember 2025