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Erscheinungsdatum: 11. Juli 2025

Präzedenzfall: Horst Dreier im Jahr 2008.

Präzedenzfall: Horst Dreier im Jahr 2008. Verschiedentlich wird am Freitag im Bundestag an Horst Dreier erinnert, den die SPD 2008 für das Bundesverfassungsgericht nominiert hatte. Die Union hatte damals deutlich vor der Wahl signalisiert, im Bundesrat nicht für den renommierten Juristen stimmen zu wollen. Allerdings – und auch daran wird erinnert – war die Situation damals ungleich weniger angespannt. Sie war noch nicht geprägt von Populisten, die sich die Demontage des Ansehens der demokratischen Institutionen zum Ziel gemacht haben.  

Dreier hatte sich in einem juristischen Kommentar offen über die Möglichkeit der Androhung von Folter geäußert. Seine Position hatte auch bei Sozialdemokraten und Grünen zu Skepsis oder Ablehnung geführt. Die SPD zog ihren Kandidaten vor der Wahl zurück. Statt seiner nominierte sie Andreas Voßkuhle, der dem höchsten Gericht schließlich zehn Jahre lang als Präsident vorsaß. Sven Siebert 

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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