News
Erscheinungsdatum: 18. August 2025

Heizungen: Pflicht zur Biogas-Beimischung macht Gasheizungen deutlich unwirtschaftlicher

Gastherme im Keller

Heizungen: Pflicht zur Biogas-Beimischung macht Gasheizungen deutlich unwirtschaftlicher. Immer mehr Versorger bieten Gastarife mit einem Biogas-Anteil an, der für neu eingebaute Gasheizungen vorgeschrieben ist. Diese sind im Schnitt aber rund 30 Prozent teurer als normale Gastarife. Das zeigt eine Auswertung des Vergleichsportals Verivox, die Table.Briefings exklusiv vorliegt. Tarife mit einem Biogasanteil von 65 Prozent, der seit Anfang 2024 für Gasheizungen in Neubauten vorgeschrieben ist, kosten demnach durchschnittlich 15 Cent pro Kilowattstunde. Tarife mit 15 Prozent Biogas kosten mit 14 Cent pro Kilowattstunde kaum weniger; diese sind ab 2029 in Gasheizungen vorgeschrieben, die derzeit in Bestandsgebäuden eingebaut werden. Wer heute auf eine reine Gasheizung setze, „muss daher mit hohen Brennstoffkosten rechnen“, warnt Verivox-Energieexperte Thorsten Storck.  

Die Wirtschaftlichkeit neuer Gasheizungen sinkt dadurch weiter. Nach Berechnungen von Verivox sind die Heizkosten für ein Einfamilienhaus mit einer Gasheizung mit Biogas-Beimischung pro Jahr etwa 1000 Euro höher als die Stromkosten für eine Wärmepumpe. Dadurch könnten sich die höheren Anschaffungskosten einer Wärmepumpe bereits nach weniger als zehn Jahren amortisieren. Noch nicht berücksichtigt ist in dieser Rechnung, dass der Biogas-Preis deutlich steigen könnte, wenn im Jahr 2029 weit mehr als eine Million Kunden zu einem Biogas-Tarif wechseln müssen.   

Die Beimischungspflicht ist im Gebäudeenergiegesetz geregelt. Nach der umstrittenen Novelle aus dem Jahr 2023 dürfen zwar weiterhin Gasheizungen eingebaut werden; diese müssen aber bei Neubauten sofort zu 65 Prozent mit Biogas (oder Wasserstoff, der in der Praxis aber bisher nicht verfügbar ist) betrieben werden; bei Bestandsgebäuden, in denen vor Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung neue Gasheizungen eingebaut werden, ist ab 2029 ein Anteil von 15 Prozent vorgeschrieben, der 2035 auf 30 und 2040 auf 60 Prozent steigt. Mehr Details, etwa zur Überprüfung der Vorschrift, lesen Sie im Climate.Table. Malte Kreutzfeldt 

Briefings wie Berlin.Table per E-Mail erhalten

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

Anmelden

Letzte Aktualisierung: 18. August 2025

Teilen
Kopiert!