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Erscheinungsdatum: 16. November 2025

Gewaltschutz: Härtere Sanktionen für Täter, mehr Schutz für Kinder

Gewaltschutz: Härtere Sanktionen für Täter, mehr Schutz für Kinder. Täter sollen zum Tragen einer elektronischen Fußfessel sowie zur Teilnahme an einem „sozialen Trainingskurs“ oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichtet werden können. Das sieht der Entwurf der Regierung für eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes vor. Er enthält manche Änderung im Vergleich zu jenem, den das Justizministerium im August vorgelegt hatte. So wird etwa genauer spezifiziert, welche Maßnahmen ein Familiengericht verhängen kann bei einer Gefahr für das Kindeswohl. Dazu gehört die Untersagung von digitalem und telefonischem Kontakt sowie Betretungs- und Aufenthaltsverbote für den Umkreis von Wohnungen und anderen Orten, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält.

Zudem soll eine Fußfessel nicht nur in einem Gewaltschutzverfahren, sondern auch in einem Umgangsverfahren angeordnet werden können. Während Ersteres sich auch gegen aktuelle Lebensgefährten richten kann, geht es bei Letzterem um das stärker geschützte Verhältnis zwischen Eltern und Kind. Hier müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein – etwa, dass das Umgangsrecht des Elternteils „oder sein Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausgeschlossen sein muss“. Das Kabinett will den Entwurf bald verabschieden, zudem steht eine Stellungnahme zu einer Initiative des Bundesrats an. Dieser beschloss im Oktober einen eigenen Entwurf, da ihm die Pläne von Stefanie Hubig nicht weit genug gehen. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 16. November 2025

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