Geldanlagen: Sozialversicherungsträger sollen Investitionen strenger überprüfen

16. Februar 2026

Geldanlagen: Sozialversicherungsträger sollen Investitionen strenger überprüfen. Der Bund will mit einer neuen Verordnung Renten-, Unfall- und Krankenversicherung zu einem besseren Anlage- und Risikomanagement verpflichten. Das betrifft etwa Investitionen in Onlineplattformen oder gemeinsam von mehreren Krankenkassen genutzte IT-Dienstleister. Hintergrund ist eine Änderung von 2025, wonach sich die Sozialversicherungsträger an privatrechtlichen Unternehmen in der EU beteiligen dürfen. Der Wert solcher Beteiligungen soll nun mindestens alle fünf Jahre geprüft und bei einem „tatsächlichen Substanzverlust oder verschlechterten Zukunftsaussichten“ außerplanmäßig abgeschrieben werden. Ausgenommen von der Abschreibungspflicht sind Investitionen von Krankenkassen in digitale Innovationen, zum Beispiel in KI-Startups. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2026