Gebäudegesetz: Referentenentwurf geht ohne Enddatum für fossile Heizungen ins Kabinett

05. Mai 2026

Gebäudegesetz: Referentenentwurf geht ohne Enddatum für fossile Heizungen ins Kabinett. Nach langem Streit haben sich das Wirtschafts- und das Bauministerium auf einen gemeinsamen Entwurf für die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt, das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll. Im Referentenentwurf, der am Dienstag in die Ressortabstimmung und in die Länder- und Verbändeanhörung ging, wird nicht nur wie angekündigt die Vorgabe gestrichen, dass neue Heizungen künftig zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Zudem fehlt darin auch die Vorgabe, dass ab 2045 keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden dürfen – das steht im Widerspruch zum Ziel, dass Deutschland in diesem Jahr klimaneutral sein soll. In einer am Vormittag verschickten Version war sogar von Klimaneutralität erst im Jahr 2050 die Rede; dieser Satz, bei dem es sich laut BMWE um ein Versehen gehandelt haben soll, wurde am Nachmittag gestrichen.

Neu sind im Entwurf konkrete Angaben zur sogenannten Biotreppe. Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen demnach ab 2029 einen Biogas- beziehungsweise Bioölanteil von 10 Prozent haben; 2030 steigt er auf 15, 2035 auf 30 und 2040 auf 40 Prozent; für die Zeit danach gibt es keine Vorgaben. Die dadurch entstehenden Kosten müssen zur Hälfte vom Vermieter getragen werden, ebenso die Hälfte des CO2-Preises und der Netzentgelte. Dem Entwurf zufolge sollen Bürgerinnen und Bürger durch die Änderungen mehr als fünf Milliarden Euro pro Jahr sparen. Wie diese Zahl zustande kommt, wird nicht erläutert. Weitere Details zum Entwurf und zur Frage, wie darin die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt wird, lesen Sie in einer Sonderausgabe des Climate.Table. Malte Kreutzfeldt

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Letzte Aktualisierung: 05. Mai 2026