Gebäudegesetz: Neuer Name, neue Zuständigkeit, neuer Zeitplan

11. Dezember 2025

Gebäudegesetz: Neuer Name, neue Zuständigkeit, neuer Zeitplan. Inhaltlich gibt es zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes nach dem Koalitionsausschuss wenig Neues. Bei der zentralen Frage, ob es dabei bleibt, dass neue Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, gab es keinen Fortschritt. Die Union will diese Regel streichen, Carsten Schneider will sie erhalten, sofern es keine Alternative gibt, die mindestens die gleiche Klimawirkung hat. Festgelegt wurde lediglich, dass das bestehende Gebäudeenergiegesetz in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umbenannt wird – was erstaunlich ist, weil es nicht nur für Modernisierungen, sondern auch für Neubauten gilt.

Das Wirtschafts- und das Bauministerium verlieren die Haupt-Zuständigkeit für das Gesetz. Nachdem es Katherina Reiche und Verena Hubertz in sieben Monaten nicht gelungen ist, sich auf Eckpunkte für eine Novelle zu einigen, sollen andere ihr Glück versuchen. In der Pressekonferenz sprach Friedrich Merz davon, dass die Eckpunkte „zwischen den Koalitionsfraktionen erarbeitet“ werden; in der schriftlichen Einigung heißt es, dass „die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit den Fachpolitikerinnen der Fraktionen und den beiden Ministerinnen“ für Wirtschaft und Bau die Eckpunkte erarbeiten sollen. Damit kommt Matthias Miersch eine wichtige Rolle zu, der das aktuelle GEG einst mit verhandelt hat und in der Frage auf einer Linie mit Schneider liegen soll. Als Fachpolitikerin wäre Nina Scheer eingebunden, die ebenfalls darauf drängt, die Klimawirkung des Gesetzes zu erhalten.

Eine Einigung soll schnell gefunden werden. Bis Ende Januar sollen Eckpunkte vorliegen, bis Ende Februar ein Gesetzentwurf. Dieser Zeitplan erscheint extrem ambitioniert. Bisher gibt es keine Idee, wie die gegensätzlichen Positionen in Einklang gebracht werden können. Dazu kommt, dass Deutschland bis Ende Mai die Europäische Gebäuderichtlinie in nationales Recht umsetzen muss, was ebenfalls diverse Änderungen am GEG erfordert. Wenn dies gemeinsam mit der angekündigten Novelle geschehen soll – wofür aus praktischen Gründen vieles spricht – würde das den angekündigten Zeitplan noch unrealistischer machen. Malte Kreutzfeldt

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Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2025