Gebäudeenergiegesetz: Fehlende Einigung macht Übergangslösung erforderlich

29. April 2026

Gebäudeenergiegesetz: Fehlende Einigung macht Übergangslösung erforderlich. Die Bundesregierung glaubt nicht mehr daran, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wie wiederholt angekündigt vor dem 1. Juli in Kraft treten kann. Weil zu diesem Zeitpunkt aber die Pflicht aus dem bestehenden GEG greifen würde, dass neue Heizungen in Städten mit über 100.000 Einwohnern mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, hat das Kabinett am Mittwoch eine Übergangslösung auf den Weg gebracht: Die bestehende Frist wird vom 1. Juli auf den 1. November verschoben; diese Änderung wird im Rahmen eines bereits laufenden Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt, sodass sie kurzfristig erfolgen kann. Angestrebt werde nun ein Inkrafttreten des neuen Gesetzes spätestens Anfang August, heißt es in der Begründung. Worüber Union und SPD beim Gebäudegesetz noch streiten, lesen Sie im Climate.Table. Malte Kreutzfeldt

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Letzte Aktualisierung: 29. April 2026