Fünf Optionen: Sozialstaatskommission diskutiert umfassende Reform der Grundsicherung

27. November 2025

Fünf Optionen: Sozialstaatskommission diskutiert umfassende Reform der Grundsicherung. Die Kommission sieht fünf Optionen für eine Vereinheitlichung des bisher aus zwei Teilen bestehenden Grundsicherungssystems – dem Bürgergeld auf der einen und Wohngeld plus Kinderzuschlag (KiZ) auf der anderen Seite. Das geht aus einem internen Papier hervor, das Table.Briefings vorliegt. Zwei der Optionen sehen eine Abschaffung von Wohngeld/KiZ vor, in den anderen drei würden beide zusammengelegt zu einem „Wohn- und Familienzuschuss“ (WFZ).  Dieser könnte etwa zentral von der Familienkasse verwaltet werden. Drei der Optionen sehen zudem eine Zusammenlegung von SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe, u.a. Grundsicherung im Alter) vor.

In jeder Variante würden die Definitionen von Begriffen wie Einkommen und Vermögen vereinheitlicht. Statt der Verwaltung durch die Jobcenter „wäre auch die Schaffung einer neuen Behörde (z.B. Sozialbürgerhaus) denkbar“, heißt es. Als Vorbild gilt hier München, wo die wichtigen Leistungen unter einem Dach in zwölf Sozialbürgerhäusern angeboten werden. In drei der fünf Konstellationen wäre wahrscheinlich eine Grundgesetz-Änderung nötig, wegen einer sogenannten Mischverwaltung, die bisher grundsätzlich verboten ist. Dabei geht es um das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Ausführung von Verwaltungsaufgaben.

In einem anderen Dokument aus der Kommission wird das Zielbild für einen neuen Sozialstaat“ beschrieben. Als mögliche „große Lösung“ wird ein System skizziert, in dem alle genannten Leistungen zusammengeführt würden. Die Verantwortung würde dann bei den Ländern liegen. Diese könnten die Aufgaben dann an die Kommunen übertragen, „die dafür eigene Transferleistungsämter einrichten“, heißt es in dem Entwurf. Die Jobcenter wären in diesem Szenario weiter für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zuständig und könnten sich „gezielt auf diese Aufgaben konzentrieren“.

Für den 18. Dezember ist die erste Lesung des Entwurfs eines Abschlussberichts geplant. Hamburg will schon im Januar einen 26 Punkte umfassenden Antrag in den Bundesrat einbringen. Das kündigte Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) am Donnerstag an. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz erwartet, frühzeitig in die weitere Arbeit der Kommission eingebunden zu werden. Sie fordert einstimmig, „dass die Kommission in ihrer Arbeit auch unter Zeitdruck offen für neue Vorschläge und Expertenmeinungen bleibt“. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 27. November 2025