EU-Ausländer auf dem Arbeitsmarkt: Länder fordern Rücknahmeabkommen

22. Dezember 2025

EU-Ausländer auf dem Arbeitsmarkt: Länder fordern Rücknahmeabkommen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) erwartet vom Bund, dass er Ansätze zur Integration von EU-Bürgern auf Arbeitssuche in Deutschland „sowie ggf. deren geordneter, freiwilliger Rückkehr“ entwickelt. Das geht aus dem internen Ergebnisprotokoll zur ASMK 2025 hervor, Rheinland-Pfalz hat sich bei dem Beschluss enthalten. Dazu brauche es zum einen Förderkonzepte und zum anderen Abkommen vor allem mit den osteuropäischen Herkunftsländern. Bei Personen mit „hinreichender Beschäftigungsperspektive“ brauche es ergänzende Hilfen. Bei Menschen ohne realistische Chance auf dem Arbeitsmarkt solle das Ziel sein, sie „mit hinreichender Versorgung“ freiwillig in die Heimat zurückkehren zu lassen oder „bei Verlust des Freizügigkeitsrechts“ auch abzuschieben.

Die Länder unterscheiden zwischen einem materiellen Freizügigkeitsrecht bei arbeitenden und einem nur formellen Freizügigkeitsrecht bei nicht arbeitenden Menschen. Letztere hätten keinen regulären Anspruch auf Sozialleistungen oder eine Krankenversicherung, sondern nur auf eingeschränkte „Überbrückungsleistungen“. Diese sind eigentlich nur bis zur Ausreise nach erfolgloser Arbeitssuche gedacht. Den Ministern zufolge hat ein Urteil des Bundessozialgerichts zuletzt den Kreis der Leistungsberechtigten etwa mit Blick auf die Übernahme von Krankenhauskosten stark erweitert. Das führe zu höheren Ausgaben bei Grundsicherungs- und Sozialdienststellen.

Die Minister plädieren für eine frühzeitige Beratung von Betroffenen. Es gehe darum, „einer Verelendung und einem Leben auf der Straße präventiv entgegenzuwirken“. Sie fordern den Bund zudem auf, sicherzustellen, dass die Herkunftsländer „durch geeignete Aufklärungskampagnen und soziale Sicherungssysteme eine Abwanderung von nicht ausreichend für die Beschäftigungsaufnahme in Deutschland geeigneten“ Bürgern bestmöglich verhindern. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 22. Dezember 2025