Energiegesetze in der Frühkoordinierung: BMWE nennt wenig Details

22. März 2026

Energiegesetze in der Frühkoordinierung: BMWE nennt wenig Details. Zwei zentrale Gesetzesvorhaben von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche – das sogenannte Netzpaket und die EEG-Novelle – sind am Freitag in die Frühkoordinierung gegangen, also in die Abstimmung mit Kanzleramt und Finanzministerium, die der Ressortabstimmung vorgeschaltet ist. Inwieweit sich die finalen Entwürfe von denen unterscheiden, die im Februar bekannt geworden waren, teilte das Ministerium nicht mit. Diese waren nicht nur in der Erneuerbaren-Branche, sondern auch in der SPD auf deutliche Kritik gestoßen.

Unverändert bleibt offenbar eine besonders umstrittene Zahl: Netzgebiete sollen als „kapazitätslimitiert“ gelten, wenn dort zuvor mehr als drei Prozent des Stroms nicht eingespeist werden konnte. Dieser Wert stelle „eine sinnvolle und sachgerechte Abgrenzung“ dar, sagte ein Sprecher Table.Briefings. In solchen Gebieten sollen neue Erneuerbaren-Anlagen künftig keine Vergütung für abgeregelten Strom mehr bekommen. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Windenergieverbands war zuvor zum Ergebnis gekommen, dass eine solche Regelung europarechtswidrig wäre. Festhalten will Reiche auch am Vorhaben, die Einspeisevergütung für kleinere Solaranlagen komplett zu streichen. Ihre Pläne seien „ein Ausweis tiefsitzender Beratungsresistenz“, kommentierte der stellvertretende Grünen-Vorsitzende Sven Giegold. Malte Kreutzfeldt

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Letzte Aktualisierung: 22. März 2026