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Erscheinungsdatum: 06. Juli 2025

CCS: Gesetzentwurf auf Grundlage des Ampel-Entwurfs geht in Verbändeanhörung

CCS: Gesetzentwurf auf Grundlage des Ampel-Entwurfs geht in Verbändeanhörung. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Referentenentwurf für das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz fertiggestellt. Obwohl er sich noch in der Ressortabstimmung befindet, soll nach Informationen von Table.Briefings an diesem Montag die Länder- und Verbändeanhörung beginnen. Das Gesetz schafft einheitliche Voraussetzungen für den Aufbau eines CO₂-Pipeline-Netzes in Deutschland und regelt, welche Produzenten dort einspeisen dürfen. Der Entwurf entspricht in weiten Teilen einem Entwurf, der im vergangenen Jahr noch unter Robert Habeck erarbeitet, aber aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr verabschiedet wurde.

So soll es dabei bleiben, dass CCS bei Kohlekraftwerken nicht zulässig ist. Eine CO₂-Speicherung auf dem deutschen Festland soll weiterhin nur möglich sein, wenn sich einzelne Bundesländer dafür entscheiden. Geändert wurde im Vergleich zum Ampel-Entwurf unter anderem, dass CO₂-Speicher nicht nur im „öffentlichen Interesse“ liegen sollen, sondern im „überragenden öffentlichen Interesse“, was ihre Errichtung rechtlich noch einfacher machen würde. Malte Kreutzfeldt

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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