Haushalt: Bundesrechnungshof fordert Nachbesserungen beim Sondervermögen-Gesetz. Im Vorfeld der Haushaltsberatungen, die in der nächsten Woche fortgesetzt werden, wächst die Kritik am geplanten Gesetz zur Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. In einem Bericht, der an diesem Donnerstag an den Haushaltsausschuss verschickt wurde, übt der Bundesrechnungshof scharfe Kritik. Während das Gesetz mit einem weitreichenden Investitionsbegriff arbeitet, der auch Personalkosten umfassen kann, fordert der BRH „eine ausdrückliche Beschränkung auf Sachinvestitionen“.
Problematisch sei zudem, dass die Zusätzlichkeit der Investitionen nur an den im Haushalt geplanten Investitionen festgemacht werde und nicht an den real erfolgten Ausgaben. „Verfehlt der Bund im Haushaltsvollzug die 10 %-Quote, erwüchse nach derzeitiger Regelung daraus keinerlei Konsequenz“, rügen die Rechnungsprüfer. Zudem kritisieren sie, dass das Gesetz auch den Klimaschutz zum Ziel habe, sich dazu aber keine Vorgabe im Gesetz finde. Auch ansonsten seien die Ziele zu unkonkret formuliert; das mache eine Erfolgskontrolle unmöglich. Die Grünen sehen sich durch den Bericht in ihrer Kritik bestätigt. „Die Bundesregierung verspielt die Chance, mit dem Sondervermögen tatsächlich massiv zusätzlich zu investieren“, erklärte Grünen-Haushälterin Paula Piechotta.
Auch IMK-Direktor Sebastian Dullien übt Kritik am Gesetzentwurf. Er gehört zu den Sachverständigen, die am Montag dazu im Haushaltsausschuss angehört werden. In seiner Stellungnahme, die Table.Briefings vorliegt, bemängelt er unter anderem, dass ein Zuschuss von vier Milliarden Euro für die Krankenhäuser als Investition gewertet wird, obwohl damit Betriebskosten finanziert werden sollen. Beim Anteil der Bundesländer am Sondervermögen gebe es zudem keinerlei Vorgaben zur Zusätzlichkeit der Ausgaben. Malte Kreutzfeldt