Bürgergeld-Pläne für Ukrainer: BMAS plant Verwaltungsvereinfachung. Geflüchtete, die nach dem 1. April 2025 angekommen sind, sollen erst dann ins Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wechseln müssen, wenn ihr bestehender Bürgergeld-Bescheid nicht mehr gültig ist. Das geht aus dem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums hervor und betrifft die Ukrainer, die einen solchen Bescheid vor Inkrafttreten des Gesetzes bekommen haben. Andernfalls müssten die für das AsylbLG zuständigen Kommunen den Jobcentern rückwirkend Geld erstatten. Darauf wird jetzt verzichtet, damit „aufwändige Erstattungsverfahren zwischen den jeweiligen Leistungsbehörden entfallen und Rechtsstreitigkeiten vermieden werden“, heißt es im Entwurf. Die Länder sollen für die künftig von ihnen zu tragenden Summen zudem eine „pauschalierte Kostenentlastung“ erhalten. Die Höhe der finanziellen Effekte des Gesetzes sei allerdings „erheblichen Unsicherheiten unterworfen“ und „in hohem Maße vom weiteren Fortgang des russischen Angriffskrieges“ abhängig, schreibt das BMAS. Okan Bellikli