Behindertengleichstellungsgesetz: Vom Bund geförderte Projekte bleiben ausgenommen

11. Februar 2026

Behindertengleichstellungsgesetz: Vom Bund geförderte Projekte bleiben ausgenommen. Aus öffentlichen Mitteln finanzierte Projekte sollen nicht vom neugefassten BGG erfasst werden. Öffentliche Stellen sollen darauf hinwirken, dass auch bei ihnen „die Ziele dieses Gesetzes angemessen berücksichtigt werden“, hieß es im ursprünglichen Entwurf. In der am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Reform des BGG fehlt dieser Passus. Neu ist auch die Begrenzung der Haftung bei einem „Nichtvermögensschaden“. Gegen öffentliche Unternehmen können demnach Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, aber nur innerhalb von vier Monaten und bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 11. Februar 2026