BauGB-Novelle: Ministerium will Enteignung von Schrottimmobilien ermöglichen

17. März 2026

BauGB-Novelle: Ministerium will Enteignung von Schrottimmobilien ermöglichen. Bauministerin Verena Hubertz hat am Dienstag die zweite Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg gebracht. In Zukunft soll es Kommunen möglich sein, Gebäude zu enteignen, wenn massiver Missbrauch vorliegt. Die Enteignung soll dabei im Ermessen der Kommune liegen. Die Debatte um Enteignung werde seit vielen Jahren geführt, heißt es im Ministerium. Man müsse dieses scharfe Schwert endlich ziehen, damit die Kommunen handlungsfähiger werden. Nach langen Gesprächen sei auch die Union bereit, die Maßnahmen mitzutragen, heißt es.

Der baupolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak, mahnt an, Maß zu halten. Man dürfe „bei den kommunalen Eingriffs- und Vorkaufsrechten nicht überziehen“. Er sagt: „Wir wollen zielgenaue Maßnahmen im Kampf gegen Schrottimmobilien, Verwahrlosung und Kriminalität, nicht aber eine Vielzahl neuer Eingriffsmöglichkeiten, um beliebige städtebauliche Ziele zu verfolgen.“ Der Gesetzentwurf befindet sich jetzt in der Ressortabstimmung und soll Ende Mai im Kabinett eingebracht werden. Zu den Maßnahmen zählen außerdem die Digitalisierung bei den öffentlichen Verwaltungen und der Vorrang für Wohnraum. Ähnlich wie bei Windkraftanlagen bekommt der Bau von Wohnungen dadurch rechtlich Priorität. Laura Block

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Letzte Aktualisierung: 17. März 2026