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Erscheinungsdatum: 10. Juli 2025

Barrierefreiheit: „Marktüberwachungsstelle“ verzögert sich.

Barrierefreiheit: „Marktüberwachungsstelle“ verzögert sich. Obwohl das 2021 beschlossene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Ende Juni 2025 in Kraft getreten ist, lässt ein zentraler Teil auf sich warten. Die Länder hatten sich darauf geeinigt, dass in Magdeburg eine zentrale „Marktüberwachungsstelle für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ angesiedelt wird. Den dafür notwendigen Staatsvertrag haben aber noch nicht alle Länder ratifiziert. Unabhängig davon werde das Gesetz aber schon umgesetzt, teilte das Sozialministerium von Sachsen-Anhalt, das die Fachaufsicht über das Projekt hat, auf Anfrage mit. Den Abschluss des Ratifizierungsprozesses erwartet das Haus für Ende Juli. Bei dem Gesetz geht es um digitale Angebote sowie unter anderem Fahrkartenautomaten. Der Sozialverband VdK kritisiert Lücken und lange Übergangsfristen. 

Das BMAS plant unterdessen eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Auch hier ist das Ziel, Hürden abzubauen. „In der behördlichen Praxis müssen künftig alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren barrierefrei sein“, heißt es etwa in einem Papier des Ministeriums Im Fokus ist zudem die Privatwirtschaft, für die es bisher kaum Vorgaben gibt. Unternehmen sollen „angemessene Vorkehrungen“ treffen, Friseur- und Kosmetiksalons zum Beispiel für Gehörlose auch Terminvereinbarungen per E-Mail statt per Telefon anbieten. Die Kabinettsbefassung ist noch für Sommer geplant. Okan Bellikli 

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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