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Erscheinungsdatum: 01. Oktober 2025

Arbeitsvermittlung für Ukrainer: BDA und DGB gegen Meldepflicht

Arbeitsvermittlung für Ukrainer: BDA und DGB gegen Meldepflicht. Müssten sich alle seit dem 1. April angekommenen ukrainischen Geflüchteten bei den Arbeitsagenturen melden, würde das diese überfordern, fürchten die Sozialpartner. Das geht aus einer Mail von BDA und DGB an Bärbel Bas hervor. Stattdessen sollten die Agenturen die Personen „frühzeitig und niedrigschwellig (...) ansprechen und informieren können“. Hintergrund ist der geplante Wechsel vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz. Dadurch wären zwei Stellen – Agentur und Sozialamt – für Arbeitsvermittlung und Leistungsauszahlung zuständig statt wie bisher nur eine, das Jobcenter. Für eine leichtere Zusammenarbeit müssten Daten „so unbürokratisch und reibungslos wie möglich ausgetauscht werden können, ohne dass dies einseitig die Arbeitslosenversicherung belastet“, heißt es in dem Schreiben. Das BMAS verweist auf noch laufende Beratungen, laut Kabinettszeitplan soll das Gesetz in der kommenden Woche verabschiedet werden. Okan Bellikli 

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Letzte Aktualisierung: 01. Oktober 2025

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