Arbeitsanreize: Warum die steuerfreien Überstundenzuschläge auf sich warten lassen

23. März 2026

Arbeitsanreize: Warum die steuerfreien Überstundenzuschläge auf sich warten lassen. Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind mit ein Grund dafür, warum das im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben noch nicht umgesetzt ist. Dort heißt es, man werde „umgehend“ solche Zuschläge steuerfrei stellen, die über die „tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen“. In mehreren Fällen, zuletzt Ende 2025, entschied das BAG aber, dass Teilzeitkräfte bei solchen Zuschlägen nicht gegenüber Vollzeitkräften benachteiligt werden dürfen. Dies verkompliziert das Ganze. Die Beratungen, auch zu den Folgen der Rechtsprechung, dauern laut BMF an. Im Herbst hatte das Ministerium bereits einen Entwurf vorgelegt – vor den Gerichtsentscheidungen. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 23. März 2026