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Erscheinungsdatum: 12. Juni 2024

Apothekenreform: Lauterbach will Zweigfilialen auf dem Land

Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, dass Apotheker in unterversorgten Regionen künftig Zweigfilialen ohne eigene Rezeptur und mit eingeschränkten Öffnungszeiten betreiben dürfen. Zudem sollen Apotheken auch einzelne Impfungen vornehmen dürfen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am Mittwoch die Ressortabstimmung für seine Apothekenreform eingeleitet. Der Referentenentwurf seines Ministeriums liegt Table.Briefings vor. Dieser sieht vor, dass Apotheker in unterversorgten Regionen künftig Zweigfilialen ohne eigene Rezeptur und mit eingeschränkten Öffnungszeiten betreiben dürfen. Außerdem soll nicht mehr in jeder Apotheke ständig ein Apotheker anwesend sein müssen. Es reicht, wenn dieser per Video zugeschaltet werden kann.

Darüber hinaus sollen Apotheken neben Grippe und Corona auch Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und die „Zeckenkrankheit” vornehmen können. Ziel der Reform ist es, die Apothekenversorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Maximilian Stascheit

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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