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Erscheinungsdatum: 20. August 2025

AfD-Verbot: Neues Gutachten sieht gute Chancen, Verfassungsschützer zweifeln

Alice Weidel im Wahlkampf (dpa | Hendrik Schmidt)

AfD-Verbot: Neues Gutachten sieht Chancen, Verfassungsschützer zweifeln. Während Alexander Dobrindt das Gutachten des Verfassungsschutzes als unzureichend für ein AfD-Verbot einschätzt, kommt der Staatsrechtslehrer Markus Ogorek zu einem anderen Schluss. In seiner Untersuchung, die Table.Briefings vorliegt, heißt es, „dass auch ein Parteiverbotsverfahren gewisse Erfolgschancen hätte, also nicht von vornherein oder offensichtlich zum Scheitern verurteilt wäre“. Dem Gutachten des Verfassungsschutzes dürfte eine „wesentliche Bedeutung im Hinblick auf die Vorbereitung eines etwaigen Parteiverbotsverfahrens zukommen“. 

Ogorek empfiehlt, mit der Ausarbeitung eines Verbotsantrags zu beginnen, bevor das OVG Münster über die Einstufung des Bundesverbands als „gesichert rechtsextrem“ entscheidet. Auch unter den Befürwortern eines Parteiverbots überwiegt ansonsten die Auffassung, dass man zunächst das Urteil abwarten müsse. Die Ausarbeitung des Verbotsantrags, so Ogorek, müsse unbedingt nichtöffentlich erfolgen, sei politisch wie verfassungsrechtlich gleichwohl unbedenklich. Die rechtliche Auswertung von 829 Belegen im Gutachten hätte ergeben, dass sich 574 Belege als „tendenziell oder möglicherweise einschlägig“ erweisen dürften, um verfassungsfeindliche Einstellungen bei der AfD festzustellen; ein Großteil betreffe „Fremden- und Minderheiten- sowie Islam- und Muslimfeindlichkeit“. 

Die Frage ist aber, ob es auch hinreichend Belege für eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung gibt. Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die zweite Voraussetzung für ein Parteiverbot. Einige Verfassungsschützer der Länder haben hier Zweifel. Auch dass bisher nicht mehr als ein Viertel der Landesämter (4 von 16) ihre AfD-Verbände als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, sehen einige als problematisches Vorzeichen für ein Verbot. Der größte AfD-Landesverband aus NRW mit Personal wie Matthias Helferich – der sich selbst als „das freundliche Gesicht des NS“ bezeichnete – wurde bislang nicht hochgestuft.  

Die AfD gebe sich auffallend gemäßigt, heißt es in Sicherheitskreisen. In Parlamenten hat die Partei ihr Verhalten teilweise verändert, außerdem gibt es Aufrufe, sich von extremistischen Gruppierungen wie der Identitären Bewegung oder den Freien Sachsen stärker als bisher zu distanzieren; wenn auch unter Protest von einigen Funktionären. Das tut die AfD einerseits, um die Union ins Zweifeln über die Brandmauer zu bringen. Außerdem wollen einige Strategen in der AfD gezielt einem möglichen Verbotsverfahren entgegenwirken. Helene Bubrowski, Franziska Klemenz 

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Letzte Aktualisierung: 20. August 2025

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