News
Erscheinungsdatum: 24. Juli 2025

Rentenpaket: Welche Nachbesserungen die Rentenversicherung anmahnt

Rentenpaket: Welche Nachbesserungen die Rentenversicherung anmahnt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund will in mehreren Punkten noch Änderungen am Entwurf des BMAS erreichen, bevor das Kabinett ihn voraussichtlich am 6. August verabschiedet. Zum einen plädiert sie für andere Regeln zur Berechnung der künftigen Höhe der Bundeszuschüsse. Der jetzige Plan werde vergangene Kürzungen fortschreiben, kritisiert sie. Dadurch würde die Belastung der Beitragszahlenden steigen, heißt es in dem Schreiben. Die Versicherung beklagt schon lange, die Zuschüsse würden immer wieder aus rein haushalterischen Spargründen gekürzt.

Änderungsbedarf sieht die DRV auch bei der Mütterrente III. Neben der eigentlichen Leistung müsse der Bund auch die zusätzlichen Verwaltungskosten übernehmen. Zudem sei es „sachgerecht“, die Mütterrente I und II ebenfalls aus Steuermitteln zu zahlen. Die Versicherung bleibt dabei, dass sie eine Auszahlung vor 2028 wegen Neuprogrammierungen und Tausenden von Testläufen nicht leisten könne. Sollte der Start wie vom Koalitionsausschuss beschlossen dennoch vorverlegt werden, könnten „Zeitplanverschiebungen (...) nicht ausgeschlossen werden“. Die Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen würden außerdem zu „nicht bezifferbaren Mehraufwänden“ führen, auch bei anderen Leistungsträgern. Das BMAS wollte die Stellungnahme nicht kommentieren. Okan Bellikli

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
Teilen
Kopiert!