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Erscheinungsdatum: 22. Juli 2025

Arbeitsschutz: Deutschland setzt EU-Vorgaben zu Cybersicherheit um

Arbeitsschutz: Deutschland setzt EU-Vorgaben zu Cybersicherheit um. Mit einem Gesetz „zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften“ will das BMAS die Voraussetzungen für die EU-Maschinenverordnung schaffen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll als „nationaler Knotenpunkt“ für Mitteilungen der Marktüberwachungsbehörden der Länder an EU-Kommission und Mitgliedstaaten fungieren. Dabei geht es etwa um gemeldete Sicherheitsmängel. Hintergrund sind Vorgaben zum Umgang mit digital beziehungsweise auf KI-Basis operierenden Maschinen. Analog zum Produktsicherheitsgesetz sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro vorgesehen. Die Verordnung soll ab 2027 gelten, das Kabinett will den Entwurf am 30. Juli verabschieden.  

Er enthält auch eine Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes. Hier geht es um eine Entfristung der bis Ende 2025 gültigen „Nachunternehmerhaftung“ in der Paketbranche. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeitgeber auch beim Einsatz von Subunternehmen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Okan Bellikli 

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Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025

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