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Erscheinungsdatum: 20. Juli 2025

20. Juli 2025 Digitalisierung

Justiz: Weshalb sich die Digitalisierung verzögert. Die neue Bundesregierung will die Digitalisierung voranbringen, aber in der Justiz hakt es. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will eine Übergangsregelung schaffen, nach der die Gerichte von Bund und Ländern bis zum 1. Januar 2027 noch Papierakten führen dürfen. Eigentlich sollten ab Anfang 2026 alle neuen Akten in der Justiz verpflichtend elektronisch geführt werden. Doch es ist absehbar, dass dieses Ziel verfehlt wird. „Trotz Aktivierung aller Kräfte und Ressourcen der aktenführenden Behörden und Gerichte besteht nach der-zeitigem Sachstand auch nach dem 1. Januar 2026 das Risiko des Auftretens etwaiger Digitalisierungslücken“, heißt es in einem Referentenentwurf des BMJV. Der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds Sven Rebehn macht die „bundesweit zersplitterte IT-Landschaft“ dafür verantwortlich. „Der gescheiterte flächendeckende Start der E-Akte zum 1. Januar 2026 sollte ein letzter Weckruf sein, mehr Tempo bei der Justiz-Digitalisierung zu machen“, sagt Rebehn Table.Briefings.  

Der Richterbund setzt seine Hoffnung auf einen Digitalisierungsschub in den im Koalitionsvertrag verabredeten neuen Pakt für den Rechtsstaat. Unklar ist noch, welchen finanziellen Beitrag der Bund leisten soll. Die Länder hatten zu einer Co-Finanzierung von 800 Millionen Euro aufgerufen. Rebehn hält diese Summe für „realistisch“. „Wenn der Rechtsweg für geeignete Verfahrensarten voll digitalisiert, unterstützende KI-Assistenz bundesweit ausgerollt und die Fallbearbeitung durch hochmoderne E-Akten-Systeme beschleunigt werden soll, ist das nicht mit einem Mini-Budget zu machen“, so Rebehn. Helene Bubrowski 

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2025
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