Wie Unternehmen ihre Mitarbeiter am Erfolg beteiligen könnten

Laut Friedrich Merz ist eine bessere Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen „die letzte nicht eingelöste Zusage der marktwirtschaftlichen Ordnung“. Bisher nutzen deutsche Unternehmen die Option kaum.

04. Januar 2026
Friedrich Merz beim Arbeitgebertag 2025 (picture alliance/dpa/Fabian Sommer)

Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „durch finanzielle Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg teilhaben lassen, sind nachweislich robuster und überlebensfähiger – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten“, heißt es in einer Broschüre des BMAS. Diese stammt allerdings von 2013, Ministerin damals: Ursula von der Leyen. Zu den Optionen gehören etwa Aktien oder anderweitige Anteile, wenn es sich nicht um eine AG handelt. Möglich sind auch „stille Beteiligungen“, bei denen man kein Stimmrecht hat oder Mitarbeiterdarlehen, bei dem Beschäftigte dem Unternehmen Kapital zur Verfügung stellen und dafür Zinsen erhalten.

Zwar haben heute mehrere Konzerne wie SAP, Siemens und BASF entsprechende Angebote für ihre Beschäftigten, insgesamt fristet das Thema hierzulande allerdings noch immer ein Nischendasein. Laut dem Fachmagazin dpn bieten nur zwei Prozent der hiesigen Unternehmen Mitarbeiterbeteiligungen an. Einem dort zitierten Experten zufolge schrecken die Komplexität der Programme sowie Unsicherheiten beispielsweise bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit viele Arbeitgeber ab.

Bei seiner Rede auf dem Arbeitgebertag 2025 betonte Friedrich Merz, er wolle in dieser Legislaturperiode erreichen, dass Arbeitnehmer über eine Beteiligung am Kapitalmarkt besser Vermögen aufbauen können. Andere Länder seien Deutschland hier weit voraus. Tatsächlich sind etwa in Frankreich Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten seit 40 Jahren zur Einführung von Gewinnbeteiligungsplänen verpflichtet. In Österreich wurden 2017 sogenannte Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen eingeführt, allerdings nur für Aktiengesellschaften. In den USA können Unternehmen einen Fonds für ihre Beschäftigten gründen, über den diese Anteile erwerben können (Employee Stock Ownership Plan, ESOP). Das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission sieht ein EU-ESOP vor.

Auch der Koalitionsvertrag erwähnt das Thema: Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung werde man „durch eine praxisnahe Ausgestaltung von Steuer- und Sozialversicherungsrecht weiter stärken“, heißt es dort. Schon mit dem Ende 2023 in Kraft getretenen Zukunftsfinanzierungsgesetz I wurden Anreize verbessert: Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen stieg von 1.440 auf 5.000 Euro beziehungsweise bei Entgeltumwandlungen auf 2.000 Euro. Dabei zielte das Gesetz allerdings vor allem auf Start-ups, die sich mit solchen Angeboten „im internationalen Wettbewerb um Talente“ behaupten können sollen.

2005 hatte der damalige Bundespräsident Horst Köhler mit Blick auf die Globalisierung noch einen anderen Schwerpunkt gesehen: Eine Beteiligung könne dazu beitragen, „einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich entgegenzuwirken“. In der Folge der von ihm angestoßenen Debatte sprach sich 2006 auch Angela Merkel dafür aus. 2009 verabschiedeten Union und SPD dann das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (MKBG), das anfangs sogenannte Mitarbeiterbeteiligungs-Sondervermögen vorsah. Über ihre Firma hätten Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen Anteile an einem Fonds erwerben können, der Anteile am eigenen und anderen Unternehmen hält.

Dieser Fonds hätte den Beteiligten die Einlagen der Beschäftigten als Kapital zur Verfügung gestellt und Gewinne inklusive Zinsen ausgezahlt. Verwaltet worden wäre er von einer Kapitalanlagegesellschaft, für die Aufsicht zuständig war die Bafin. 2013 – dem Jahr, in dem die BMAS-Broschüre zum Thema erschien, wurde dieses Konstrukt aber abgeschafft, da es unter anderem aufgrund komplexer Vorgaben kein einziges Mal genutzt wurde. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags zitiert in einem Papier zudem Fachleute, wonach sich „ca. 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also realistischerweise 1.000 Unternehmen“ an einem solchen Fonds hätten beteiligen müssen, damit er am Markt funktioniert.

Mehr als zehn Jahre später äußerte sich mit Merz nun erneut ein Kanzler positiv zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Die BDA, auf deren Veranstaltung er sprach, sieht das Konzept positiv. Ohne „unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand“ sei das aber nur bei einzelnen Formen von Kapitalgesellschaften – vor allem AGs – möglich, so der Verband auf Anfrage von Table.Briefings. Die meisten Beschäftigten würden aber bei anderen Unternehmen, etwa Personengesellschaften, arbeiten.

Die Arbeitgeber setzen daher auf eine stärker aktienbasierte Kapitalanlage bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge (pAV/bAV). Das geplante Altersvorsorgedepot sei ein richtiger Ansatz, gehe aber nicht weit genug. Der Sachverständigenrat (SVR) Wirtschaft hat in seinem aktuellen Jahresgutachten einen Vorschlag dazu: Durch die Überführung steuerfreier Mitarbeiterbeteiligungen in das Vorsorgedepot könnten demnach rund 500 Millionen Euro eingespart werden. Der SVR geht sogar noch einen Schritt weiter und schlägt vor, auch andere staatliche Fördermöglichkeiten wie die Arbeitnehmer-Sparzulage in die Förderung des Depots zu integrieren. Dann könnte dieses, „nach internationalem Vorbild, zum zentralen, lebensbegleitenden Element des Vermögensaufbaus in Deutschland werden“.

Einen anderen Weg würde die Linke gehen. Belegschaften sollten kollektiv und nicht individuell am Produktivvermögen beteiligt werden, sagte Vize-Fraktionsvorsitzende Janine Wissler Table.Briefings. Infrage kämen daher nur Modelle von gemeinschaftlicher (Mit-)Eigentümerschaft. Für denkbar hält Wissler im Zuge der Transformation der Wirtschaft zum Beispiel, dass Subventionen an Unternehmen nur im Tausch gegen öffentliche Eigentumsanteile erfolgen und damit verbundene Entscheidungsbefugnisse zumindest teilweise durch Belegschaftsvertreter ausgeübt werden.

Kritisch sieht die frühere Parteivorsitzende zudem die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Ohne es zu wollen, würden Menschen darüber die Art von institutionellen Investoren schaffen, „die dann in den Aufsichtsräten genau den Shareholder-Druck auf die Unternehmen ausüben, in denen sie selbst beschäftigt sind“. Das führe zu einem Dilemma: Arbeitnehmer wollen ihre Altersvorsorge sichern. Gleichzeitig kann sich ihre Arbeitssituation verschlechtern, je stärker die Firmen auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind.

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Letzte Aktualisierung: 04. Januar 2026