Berlin.Table Analyse Sozialpolitik

Was eine Neudefinition des Erwerbsfähigkeitsbegriffs bringen würde

Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen, gelten etwa aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen als dauerhaft nicht vermittelbar. Eine Reform könnte heikel werden.

21. Januar 2026
Jobcenter könnten durch eine Reform entlastet werden (picture alliance/Chromorange/Elke Münzel)

In einer noch unveröffentlichten Jobcenter-Befragung des IAB stimmt mehr als die Hälfte der Beschäftigten der Aussage „voll und ganz“ oder „eher“ zu, dass „viele der von mir betreuten Bürgergeld-Berechtigten eigentlich nicht erwerbsfähig sind“. Oft geht es dabei um gesundheitliche Einschränkungen, vor allem psychische Erkrankungen. Bisher ist es so, dass alle, die einem ärztlichen Gutachten zufolge mindestens drei Stunden – etwa sitzend mit Pausen im Liegen – arbeiten können, als erwerbsfähig und damit vermittelbar gelten. Fachleute weisen allerdings darauf hin, dass es auf dem regulären Arbeitsmarkt praktisch keine passenden Stellen gibt.

Daher wird schon länger eine Neudefinition des Erwerbsfähigkeitsbegriffs diskutiert. Die Forderung kommt etwa vom Arbeitsministerium in NRW (MAGS). Denn derzeit seien die Jobcenter für Menschen zuständig, die angesichts „oftmals multipler Vermittlungshemmnisse“ – wie den genannten Beeinträchtigungen – gar nicht vermittelbar seien, so das MAGS. Das beeinträchtige sowohl die Arbeit der Verwaltung als auch das Leben der Betroffenen, da sie keine passende Betreuung erhalten würden. Zu bedenken sei aber, dass eine andere Definition zwangsläufig „erhebliche Lastenverschiebungen“ zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern zur Folge hätte.

Denn eine der Optionen wäre, die Zuständigkeit vom SGB II (Bürgergeld) in das SGB XII (Sozialhilfe) zu übertragen. Dann wären die Sozialämter, also die Städte und Gemeinden zuständig, auch für die Finanzierung – und nicht mehr die steuerfinanzierten Jobcenter. Es gäbe eine Alternative, die das Budget der ohnehin schon belasteten Kommunen schonen würde. Sie wäre politisch aber heikel, Stichwort „geschönte Statistik“: Die Betroffenen im SGB II lassen, aber „unsichtbar“ machen. In Paragraf 16 des Gesetzes steht, für welche Leistungen die Arbeitsverwaltung zuständig ist. Hier könnte man „Herstellung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit“ einfügen und somit die Menschen aus der Statistik der Bürgergeld-Empfänger raushalten, die eben als (noch) nicht so weit eingestuft werden.

Wie viele Menschen genau betroffen sind, ist nicht klar. Manche Fachleute gehen von bis zu einer Million aus. Vor zehn Jahren schätzte das IAB die Zahl auf bis zu 5,5 Prozent der damaligen Grundsicherungsbezieher im erwerbsfähigen Alter (15-64), das entsprach bis zu 239.000 Personen. Derzeit werde die Schätzung aktualisiert, sagte ein Team um Forscher Philipp Ramos Lobato Table.Briefings. Bislang vorliegende Ergebnisse deuten auf einen Anstieg hin. Die Analysen sind ihm zufolge aber aufgrund kleiner Fallzahlen in der verwendeten Stichprobe mit Unsicherheiten behaftet.

Die politischen Implikationen seien auch deswegen keineswegs eindeutig, so die IAB-Experten. In der noch unveröffentlichten Umfrage unter Jobcenter-Beschäftigten stimmte eine große Mehrheit zwar der Aussage zu, dass „Leistungsberechtigte an der Grenze zur Erwerbsfähigkeit leichter das Sicherungssystem wechseln sollten“. Die Erleichterung eines solchen Wechsels in eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) und/oder die im SGB XII (Sozialhilfe) verortete „Grundsicherung bei Erwerbsminderung“ würde jedoch „erhebliche rechtlich-institutionelle Anpassungen“ erfordern, geben die Fachleute zu bedenken.

Sie verweisen etwa mit Blick auf die Erwerbsminderungsrente auf verschiedene Hürden. Denn rentenrechtlich wird zwischen voller Erwerbsminderung (unter drei Stunden Leistungsfähigkeit täglich) und teilweiser Erwerbsminderung (drei bis unter sechs Stunden) unterschieden. Zudem stützt sich die Rentenversicherung auf eigene Bewertungen, die von Einschätzungen des ärztlichen Dienstes im Jobcenter abweichen können – ein Konflikt, der heute schon zu Verzögerungen führt, unter denen Betroffene leiden.

Außerdem wären Betroffene, die als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten, weitgehend von der regulären Arbeitsmarktförderung ausgeschlossen. Als Alternative spricht sich Ramos Lobato vom IAB für eine stärkere Integration von Gesundheits- und Arbeitsförderung aus. Eine entsprechende Wirksamkeit würden Analysen zu einem „gesundheitsbezogenen Coaching“ im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung nahelegen. Mit einer Einschränkung: „Die Arbeitsmarkteffekte solcher und ähnlicher Programme sollten indes nicht überschätzt werden.“

Gleichwohl sieht auch die geplante Bürgergeld-Reform eine bessere Verzahnung bestehender Angebote vor. Zum Erhalt oder zur Verbesserung der Erwerbsfähigkeit sollen Jobcenter Menschen bei Bedarf frühzeitig bei der Inanspruchnahme von Präventions- und Gesundheitsleistungen anderer Träger unterstützen, heißt es im Entwurf. Das zielt beispielsweise ab auf Reha-Maßnahmen. Das würde aus Sicht der Regierung nicht nur die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen, sondern ebenso Folgekosten durch Langzeitarbeitslosigkeit und Erwerbsminderung vermeiden.

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Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2026