Was eine Abschaffung des Ehegattensplittings bringen könnte

Lars Klingbeil will den Vorteil für neue Ehen abschaffen. Das könnte dazu beitragen, dass mehr Frauen in Vollzeit arbeiten – wenn eine Voraussetzung erfüllt wird.

26. März 2026
Eine Abschaffung des Splittings ist umstritten (picture alliance/FotoMedienService/Ulrich Zillmann)

Man wollte „veraltete Strukturen aufbrechen“, heißt es in einem Papier aus der SPD-Fraktion, das die Reform-Rede von Lars Klingbeil aufgreift: Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings für künftig geschlossene Ehen „befreien wir Frauen aus der Teilzeit-Falle und schaffen endlich steuerliche Rahmenbedingungen, durch die es sich für [sie] lohnt, arbeiten zu gehen“. Das sei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern stärke auch die Wirtschaft.

Unterstützung kommt von einem Ministerpräsidenten. Dass es bessere Arbeitsanreize für Frauen gibt, sei nicht nur aus Gleichstellungsgründen sinnvoll, sondern ebenso „ökonomisch notwendig“, sagte Bremens Erster Bürgermeister Andreas Bovenschulte Table.Briefings. Voraussetzung seien aber verlässliche Strukturen zur Kinderbetreuung, wie Klingbeil auch gefordert hatte.

„Ganztagsschulen müssen überall die Regel und nicht die Ausnahme sein“, sagte der Vizekanzler. Wenn man das mit der Betreuung und den richtigen Anreizstrukturen hinbekomme, gewinne man am Ende eine Mehrheit in der Gesellschaft dafür, sodass sich „auch die Union dem nicht verschließen kann“, so Bovenschulte.

Die Union sieht eine Abschaffung des Splittingvorteils traditionell kritisch. Doch es gibt Fürsprecher. Anfang März befürwortete Karin Prien eine Reform in Form der Abschaffung der Steuerklassen III und V, was bereits ein Anliegen ihrer Vorgängerin Lisa Paus in der Ampel-Zeit war. Dabei geht es darum, wie die von einem Ehepaar insgesamt zu zahlenden Steuern im laufenden Jahr aufgeteilt werden – auch wenn das Ganze am Ende ausgeglichen wird. Der, der weniger verdient – meist die Frau – hat auf den monatlichen Gehaltsabrechnungen weniger Netto vom Brutto, was als demotivierend in Sachen Arbeitsanreize gilt.

In ihrer Partei gebe es viele, die ein sogenanntes Familiensplitting befürworten, sagte Prien. Hierbei würde das Einkommen rechnerisch auf alle Mitglieder verteilt, bevor die zu zahlende Steuer berechnet wird. Je mehr Kinder man hat, desto größter wäre also der Vorteil. Damit dieser im Verhältnis zu kinderlosen Familien nicht zu groß ist, könnte man ihn beispielsweise deckeln – es gibt verschiedene Varianten eines „Familiensplittings“. Frankreich praktiziert ein solches Modell bereits.

Ob mehr in Teilzeit arbeitende Frauen sich für Vollzeit entscheiden, hängt auch an anderen Faktoren. Neben der beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse nennen Fachleute vor allem Minijobs, die wegen der ausbleibenden Sozialversicherungsbeiträge außerdem Altersarmut begünstigen. Katharina Wrohlich, die Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW, ist für eine Begrenzung dieser Job-Variante auf Schüler, Studierende und Rentner. Zusammen mit einer Reform des Ehegattensplittings würde dies eine gleichmäßigere Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit für Paare attraktiver machen, so die Ökonomin.

Diese Aufteilung spielt auch bei der geplanten Reform der Arbeitszeit eine Rolle. Welche Herausforderungen es dabei gibt, zeigt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (plus Anhang). Demnach wollen rund elf Prozent der Väter und sechs bis sieben Prozent der Mütter ihre Arbeitszeit reduzieren. Zwei bis drei Prozent der Männer und sechs Prozent der Frauen wollen sie erhöhen. Die Idee, dass längere Arbeitstage die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, wie es die Regierung behaupte, sei „realitätsfern“, sagte die Abgeordnete Anne Zerr Table.Briefings.

Eine Abschaffung des Achtstundentags würde aus ihrer Sicht „Betreuungskonflikte verschärfen und das überholte Zuverdienermodell weiter verfestigen“. Das zeige sich auch bei der Kinderbetreuung: Der Antwort der Regierung zufolge bieten rund 67 Prozent der Kitas Öffnungszeiten von neun bis elf Stunden an, aber nur 3,6 % längere. Längere Arbeitszeiten stünden damit „im klaren Widerspruch zu den real verfügbaren Betreuungszeiten“, so Zerr.

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Letzte Aktualisierung: 26. März 2026