Dietmar Woidke: Was bedeutet es eigentlich, einen Staat zu modernisieren?

DW
31. Mai 2026
Dietmar Woidke (picture alliance/photowerkstatt/Mike Schmidt)

I. Einleitung

Die Digitalisierung von Verwaltungsvorgängen, der Abbau von bürokratischen Hürden, gute Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen: All das gehört dazu, all das ist wichtig für einen modernen Staat mit Zukunft. Dabei darf man aber nicht vergessen, dass das alles nur die Mittel zum Zweck sind. Sicher, es sind Mittel mit hoher Bedeutung. Aber es geht immer darum, eine Gesellschaft zu schaffen, die zusammenhält; in der Menschen ihre persönlichen Ziele verwirklichen und Perspektiven für ihre Entwicklung gemeinsam mit ihren Familien finden können: Eine Gesellschaft, in der demokratische Werte geachtet werden und unterschiedliche Meinungen nicht zu unversöhnlichem Streit führen – sondern zu einem produktiven Diskurs.

Wenn wir also über Digitalisierung und Bürokratieabbau sprechen, dann sprechen wir damit auch über die Menschen, für die wir das machen. Wenn die Landesregierung Maßnahmen beschließt, spielt dabei immer die Hauptrolle, was das für die Menschen im Land bedeutet. Und deshalb finde ich: Gerade bei der Diskussion über neue technische Möglichkeiten geht es nicht nur darum, was möglich ist, sondern darum, was uns hilft und weiterbringt. Und deshalb bin ich überzeugt davon, dass wir Fragen der Staatsmodernisierung auch mit einer gehörigen Portion Pragmatismus angehen sollten.

II. Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen

Damit haben gerade wir in Ostdeutschland ein großes Maß an Erfahrung. Ich denke da zum Beispiel an das „Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz“. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich ein 1991 vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das speziell für große Infrastrukturvorhaben in Ostdeutschland vorgesehen war. Es sollte Tempo in die Planungen bringen und die Zeit von der Idee bis zur Fertigstellung von Baumaßnahmen bei Straßen und Schienen massiv verkürzen.

Geklappt hat das u.a. durch verkürzte Fristen und die Idee, Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse nur einmal und direkt beim Bundesverwaltungsgericht zu führen. Der lange Weg durch vorherige Instanzen fiel damit weg. Die Verfahrensdauer halbierte sich in vielen Fällen, aber die Rechte von Betroffenen wurden trotzdem gewahrt. Und es war möglich, die Infrastruktur in den neuen Ländern relativ schnell auf Vordermann zu bringen und damit die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen.

Das ist sicher kein Allheilmittel für die Fragen, die sich uns heute stellen. Aber es ist ein wichtiger Weg zum Ziel. Die Beschleunigung von Verfahren und der Abbau von Bürokratie sind deshalb für die Landesregierung Brandenburgs von besonderer Bedeutung. Wir wollen manche alten Zöpfe abschneiden. Und wir haben dabei auch schon einiges geschafft und fangen nicht bei null an.

So haben wir im Vergaberecht Wertgrenzen deutlich erhöht und machen in den Kommunen die Übernahme von mehr Eigenverantwortung möglich. Wir wollen verantwortlichen Behörden mehr zutrauen und die Zügel lockerer lassen als bisher. Das heißt nicht, dass man sie aus der Hand gibt. Aber es bedeutet eine Veränderung im Mindset: Weg von der hundertprozentigen Einzelfallgenauigkeit, hin zur Prüfung in Stichproben. Wer Verantwortung übernimmt, braucht die dafür notwendige Handlungsfreiheit und das nötige Vertrauen.

Um ein Beispiel zu nennen, das mir eindrücklich vorgetragen wurde: Wenn früher eine Bäckerei irgendwo im Land Brandenburg eine Förderung für einen neuen und umweltfreundlicheren Ofen bekam, fuhren für die Nachweiskontrolle zwei Kolleginnen und Kollegen von der zuständigen Behörde zu dieser Bäckerei. Das war dann oft ein sehr weiter Weg, um sich den Ofen anzusehen, einen Haken dranzumachen und zurückzufahren – quasi das Programm für einen ganzen Arbeitstag. Heute würde das digital per Videokonferenz schneller und effektiver erledigt. Und ich behaupte: Das Ziel der Nachweiskontrolle wird genauso fachkompetent erreicht.

Schon an diesem Beispiel sieht man, wie wichtig die Nutzung digitaler Verfahren ist. Schon bei einer simplen Videokonferenz statt eines aufwendigen Vor-Ort-Termins ist das offensichtlich und noch immer nur sehr niedrigschwellig der Fall. Noch bedeutsamer ist der Weg zum Once-Only-Prinzip: Daten müssten bei Behörden nur einmal abgegeben werden und nicht bei verschiedenen Stellen jedes Mal aufs Neue. Das reduziert den Aufwand für Betroffene erheblich, setzt aber voraus, dass die Behörden untereinander so vernetzt sind, dass ein Datenaustausch stattfindet.

Am Ziel angekommen sind wir da längst noch nicht. Zu oft ist Software inkompatibel, zu oft müssen wir auch auf den Bund oder die Europäische Union warten, die regulatorische Vorschriften machen. Aber wir in Brandenburg machen unsere Hausaufgaben und tun, was wir können. Und das tun wir: Gemeinsam!

III. Der demokratische Diskurs als Grundlage

Immer wieder tauchen bei der Diskussion rund um den Bürokratieabbau das sog. „Goldplating“ bzw. die „Goldstandards“ auf. Das bedeutet: Wir erfüllen nicht nur das, was Bund und EU von uns zwingend verlangen, sondern legen noch eine Schippe drauf. Davon müssen wir wegkommen. Für diese Übererfüllung von Vorschriften schauen wir in alle Ressorts, in alle Bereiche. Und wo solche Fälle vorhanden sind, schaffen wir sie ab.

Wichtig ist dabei aber, dass wir bei der Prüfung von bürokratischen Vorgaben nicht primär nur nach einer bestimmten Einsparsumme schauen. Stattdessen reden wir mit den Betroffenen, mit Unternehmen und den Verbänden, um herauszufinden, wo der Schuh ganz besonders drückt. Die Frage lautet: Welche Vorgaben machen zu viel Arbeit, welche Vorgaben behindern die Wirtschaft, ohne einen wirklichen Mehrwert zu bringen? Und genau da wollen wir dann ran.

Einen konstruktiven Dialog zu diesem Thema führen wir in der Landesregierung zum Beispiel mit der Landwirtschaft, die viele bürokratische Pflichten erfüllen muss. Dabei ist in diesem Bereich so offensichtlich, dass wer Landwirt geworden ist, nicht davon geträumt hat, die Arbeitszeit am Schreibtisch zu verbringen. Und deshalb ist das konsequente Einnehmen der Perspektive der Betroffenen und der Abgleich mit dem, was an Bürokratie notwendig ist, absolut zwingend.

Genau dafür gibt es in unserem Landtag den Sonderausschuss für Bürokratieabbau. Hier wird sehr erfolgreich gezeigt, dass ein demokratischer Diskurs kein Widerspruch zu schnellen Ergebnissen und entschlossenen Fortschritten ist. Wir wollen das Thema nicht in Normenkontrollräten verstecken oder nur hinter verschlossenen Türen lange Berichte schreiben. Sondern wir diskutieren ganz offen im Landtag, dem höchsten Verfassungsorgan, unserer Volksvertretung. Und genau da gehört es hin.

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Letzte Aktualisierung: 31. Mai 2026