Agrifood.Table – Ausgabe 321

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Liebe Leserinnen und Leser,

in der heutigen Ausgabe des Agrifood.Table ist zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz versehentlich eine ältere News erschienen. Den Fehler bitten wir zu entschuldigen. Unten finden Sie nun den aktuellen Text.

Ihre Agrifood.Table-Redaktion

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News

Tierhaltungskennzeichnung: Verbändeallianz fordert Verzicht auf Logopflicht

Eine Pflicht zur Tierhaltungskennzeichnung – aber keine Pflicht zur Verwendung des entsprechenden staatlichen Labels. Das ist eine der Forderungen im Rahmen der Verbändeanhörung zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG), die am 1. Mai endete. Eine Sichtung der eingereichten Stellungnahmen zeigt prinzipielle Zustimmung von etlichen Verbänden, aber auch Kritik im Detail und im Grundsatz.

Zu einer „Deklarationspflicht“ möchte die Verbändeallianz um Bauern- (DBV) und Raiffeisenverband (DRV) das THKG weiterentwickeln. Auch Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel gehören dem Bündnis an. Die Verbände halten das vorgegebene Logo für unnötig. Stattdessen solle der Gesetzgeber feststehende Begriffe für die Haltungsformen und ihre Bedeutung definieren. Von einer solchen Vereinfachung würden die Hersteller abgepackter Ware profitieren, die kein zusätzliches Logo neben dem privaten Haltungsform-Label anbringen müssten.

Im Sinne der Entbürokratisierung fordert die Verbändeallianz auch einen Verzicht auf die Registrierungspflicht für Tierhalter und die entsprechenden Kontrollen. Stattdessen solle die Verantwortung bei den Inverkehrbringern liegen, also bei Herstellern, Importeuren oder Händlern. Die Kontrolle könnte ähnlich wie im Bio-Bereich durch private Kontrollsysteme erfolgen.

Die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht im Inland würde dann den gleichen Prinzipien folgen wie im Ausland. Da deutsche Behörden dort nicht kontrollieren können, ist vorgesehen, dass ausländische Erzeuger die notwendigen Nachweise durch akkreditierte Kontrollstellen erbringen. Auch dieses Prinzip ist im Bio-Bereich seit Langem etabliert. Die Gleichbehandlung von in- und ausländischen Erzeugern und ihrer Ware dürfte bei der Notifizierung des Gesetzes durch die EU-Kommission eine entscheidende Rolle spielen.

Das Deutsche Tiefkühl-Institut (DTI) weist auf zusätzliche logistische Anforderungen hin. Der Verband organisiert Hersteller von Convenience-Produkten, aber auch Zulieferer für Cateringunternehmen und die Gastronomie. Die Haltungsformkennzeichnung erfordere nicht nur neue Produktnummern, sondern auch Umstellungen bei Lagerhaltung und Warenströmen. Dies überfordere die Wirtschaftsbeteiligten. Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft sei im Referentenentwurf mit rund zwölf Millionen deutlich zu niedrig angesetzt.

Auf geteiltes Echo stößt die Möglichkeit des Downgradings, die der Referentenentwurf vorsieht. Die Hersteller können damit Fleisch aus einer höheren Haltungsform unter einem niedrigeren Label verkaufen. Die Wirtschaft hatte diese Option gefordert, um Marktschwankungen ausgleichen zu können. Die Verbändeallianz um Lebensmitteleinzelhandel und DBV unterstützt die Regelungen im Referentenentwurf. Das DTI befürchtet dagegen Fehlanreize. Unternehmen, die etwa Burger-Pattys aus unterschiedlichen Fleisch-Chargen herstellen, würden auf die Anteile aus höheren Haltungsformen künftig verzichten, da sie diese nicht ausloben könnten.

Eine Begrenzung des Downgradings fordert hingegen der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Verbraucher müssten Fleisch aus höheren Haltungsformen erkennen und honorieren können, sonst entstehe kein Markt für Tierschutzleistungen. Downgrading müsse darum eine begründungspflichtige Ausnahme bleiben. Frederik Bombosch

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