Vor dem Parteitag der Berliner AfD: Wo das Programm rechtliche Grenzen überschreitet

CR
28. Mai 2026

Vor dem Parteitag der Berliner AfD: Wo das Programm rechtliche Grenzen überschreitet. Der Entwurf für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, über den die AfD am Samstag abstimmt, enthält rechtswidrige Forderungen. Zu dem Schluss kommt eine gemeinsame Analyse von Table.Briefings und Verfassungsrechtlern. So fordert der Berliner Landesverband etwa einen „Vorrang für Einheimische“ bei der Vergabe geförderten Wohnraums. Nach geltendem Recht dürfte der Vorschlag mit den strengen Diskriminierungsverboten aus Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes kollidieren.

Auch die Forderung, Doppelstaatlern bei schweren Straftaten die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, widerspricht dem Grundgesetz. Artikel 16 verbietet die Entziehung der Staatsangehörigkeit grundsätzlich und ohne Ausnahme. Eine Rechtswirkung entfaltet ein Wahlprogramm zwar nicht, bei der Umsetzung wäre die AfD aber natürlich strikt an Grundrechte, Prinzipien des Grundgesetzes und die föderale Kompetenzordnung gebunden. Welche Vorschläge der Partei sich im rechtlichen Graubereich bewegen und welche Strategie sich aus dem Programm ablesen lässt, lesen Sie in einer Analyse des Berlin.Table. Chiara Rautenberg

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Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2026