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Bericht der Sozialstaatskommission: Große Ideen, aber unter Finanzierungsvorbehalt

Die Sozialstaatskommission präsentiert ambitionierte Reformvorschläge für ein einheitliches Leistungssystem mit Pauschalierungen. Die Umsetzung bis 2027 steht jedoch unter Vorbehalt.

26. Januar 2026
Bärbel Bas (picture alliance/epd-bild/Christian Ditsch)

Die Empfehlungen sind ambitioniert. Nach fünf Monaten übergibt die Sozialstaatskommission am Dienstag ihren Bericht an Bärbel Bas. Er liegt Table.Briefings vor. Auf der Kommission lastete sehr hoher Druck. Das Ziel: Die vielen Wechselwirkungen und Zuständigkeiten besser zu regeln, möglichst einfach und digital. Die vertretenen Ministerien, Länder und kommunalen Spitzenverbände schlagen nun ein einheitliches Leistungssystem, eine zentrale Plattform als Anlaufstelle für Bürger sowie mehr Pauschalierungen vor. Viele Punkte sollen nach dem Wunsch der Kommission bis Ende 2027 umgesetzt werden. Damit das klappt, müssten Bund, Länder und Kommunen allerdings wirklich an einem Strang ziehen.

Die zentralen Angebote des Sozialstaats sollen in einem neuen einheitlichen System aufgehen. Dazu gehören Bürgergeld und Grundsicherung im Alter, Wohngeld und Kinderzuschlag. SGB II und SGB XII müssten dazu zusammengefasst werden. Für traditionelle Sozialrechtler wäre das eine Revolution. Innerhalb des neuen Systems soll unterschieden werden zwischen der verfassungsrechtlich vorgegebenen „Existenzsicherung“ und einer weiter gefassten „Existenzunterstützung“. Diese Differenzierung soll die unterschiedliche Behandlung verschiedener Gruppen ermöglichen. Dabei geht es etwa um die Frage, ob man nur pauschalierte Zuschüsse bekommt oder mehr.

Zudem schlägt die Kommission eine „möglichst einheitliche Verwaltung“ für das neue System vor. Für Erwerbsfähige könnte demnach das Jobcenter und für nicht Erwerbsfähige die Kommune – in der Regel das Sozialamt – zuständig sein. Die bisher nur von Wohngeld-Stellen beziehungsweise Familienkasse betreuten Personen würden entsprechend dem Kriterium der Erwerbsfähigkeit zugeordnet. Für arbeitende Leistungsbezieher soll die Einkommensanrechnung verändert werden: Sehr geringer Lohn würde stärker als bisher angerechnet – mit dem Ziel, einen Anreiz zur Ausweitung der Tätigkeit zu schaffen.

Je nach Haushaltstyp – zum Beispiel Familien mit Kindern – soll diese sogenannte Transferentzugsrate unterschiedlich ausfallen. Das Ziel dabei ist, „systematische Schlechterstellungen zu vermeiden und zielgenaue Erwerbsanreize zu setzen“. Die konkreten Werte werden, so der Plan, in einem späteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Dabei soll darauf geachtet werden, welche Wechselwirkungen es mit dem oben geschilderten Leistungssystem gibt und dass es „nicht zu einer deutlichen Ausweitung der Zahl der Leistungsbeziehenden kommt“.

Die Kommission äußert sich auch zum Umgang mit Ausländern aus der Europäischen Union. Der Bundesregierung wird nahegelegt, sich in der EU dafür einzusetzen, dass ihr Zugang zu Leistungen in Deutschland an eine „vollzeitnahe“ oder Vollzeit-Beschäftigung geknüpft wird. Bisher reicht zum Teil ein Minijob. Auch „bestehende Spielräume im nationalen Recht“ sollen stärker genutzt werden bei dem Thema, so die Kommission.

Zum Kern der Empfehlungen gehört außerdem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen. Das spare bei gleichem Schutzniveau Aufwand für Bürger und Verwaltung, da „einzelfallgeprüfte Abrechnungen und Nachweisführungen oftmals entfallen“. Ein Beispiel: Bei Leistungsempfängern, die mit nahen Verwandten zusammenleben, die selbst kein Geld bekommen, sollen künftig nicht mehr die tatsächlichen Heizkosten anerkannt werden – sondern nur pauschalierte Werte.

Insgesamt sind es 26 Empfehlungen, die alle unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Die Finanzlage beschäftigt auch Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU), deren Land in der Kommission vertreten war. Zur Konsolidierung des Sozialstaats seien weitere Schritte notwendig, sagte sie Table.Briefings – „nicht zuletzt, um die Ausgaben zu dämpfen“. Am Mittwoch wird nicht nur Bas das Kabinett über den Bericht informieren, sondern wohl auch das BMAS den Sozialausschuss. Das haben die Grünen beantragt, die sich – auch mit Blick auf mögliche Verfassungsänderungen – schon mal in Stellung bringen. Jeder Vorschlag müsse am Ende von einer breiten Mehrheit getragen werden, sagte Fachpolitiker Timon Dzienus Table.Briefings: „Es reicht nicht, dass Union und SPD das unter sich ausmachen.“

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Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2026