Berlin.Table Analyse Staatsreform

Sozialstaatskommission: Welche Reform welche Einsparungen bringen könnte

Fachleute haben im Auftrag des BMAS Modellrechnungen erstellt. Sie zeigen das Einsparpotenzial verschiedener Reformen.

06. Januar 2026
Bärbel Bas soll den Abschlussbericht Ende Januar bekommen (picture alliance/dpa/Fabian Sommer)

Die Sozialstaatskommission war zuletzt in die Verlängerung gegangen, damit noch weitere Modellrechnungen und Gutachten berücksichtigt werden können. Diese von Ifo-Institut, ZEW und IAB im Auftrag des BMAS erstellten „Mikrosimulationen von Reformoptionen steuerfinanzierter Sozialleistungen“ liegen inzwischen vor. Dabei geht es jeweils um mehrere Varianten der Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag („Arbeitspaket 1“) sowie der Zusammenlegung beider Leistungen mit dem Bürgergeld („Arbeitspaket 2“).

Im „Arbeitspaket 3“ geht es um einen vom individuellen Bruttoeinkommen abhängigen „Erwerbsbonus“. Dabei handelt es sich um eine auszahlbare Steuergutschrift, auch bekannt als negative Einkommensteuer. Einen ähnlichen Vorschlag machte kurz auch der Armutsforscher und Ex-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn (Grüne). Dahinter steht der Gedanke, dass Erwerbstätige anders als bisher die sogenannten Aufstocker nicht zusätzlich auf Sozialleistungen angewiesen sein sollen.

Durch eine automatische Auszahlung würden etwa Familien, die bisher den Kinderzuschlag nicht in Anspruch nehmen, profitieren. „Insbesondere diese Haushalte werden durch die Reform bessergestellt“, heißt es in einem der Papiere. Anders als bei den bisherigen Systemen Bürgergeld und Wohngeld/Kinderzuschlag gebe es bei dem Bonus-Konzept keine Bedarfs- und Vermögensprüfung.

Die Simulationen würden zeigen, dass ein „automatisch ausgezahlter Erwerbsbonus eine ernstzunehmende Option für die Reform des deutschen Sozialstaats sein kann“, schreiben die Experten. Für Rentnerhaushalte würde er demnach vor allem im Zusammenspiel mit der geplanten „Aktivrente“ einen „sehr starken Anreiz zur Verlängerung der Arbeitszeit liefern“.

Je nach Option und etwaiger Verhaltensanpassung bei Betroffenen – etwa mit Blick auf Arbeitsanreize und die Inanspruchnahme von Leistungen – erwarten die Fachleute unterschiedliche fiskalische Effekte. Die Schätzungen rangieren zwischen Mehrausgaben von 2,4 Milliarden Euro und Einsparungen von 4,1 Milliarden Euro beim ersten Arbeitspaket und Einsparungen zwischen 1,7 und 4,9 Milliarden Euro beim zweiten Arbeitspaket.

Beim dritten Arbeitspaket gehen die Forschenden von Mehrausgaben von 3,8 Milliarden Euro bis 4,3 Milliarden Euro pro Jahr aus. Einsparungen bei Bürokratiekosten infolge einer Abschaffung der Verwaltung von Kinderzuschlag und Wohngeld wurden nicht berücksichtigt. Die Forschenden betonen, die dargestellten Ergebnisse seien „wegen der Kurzfristigkeit des Projekts“ nur vorläufig. Die Prüfung der Einzelergebnisse jeder Reformvariante konnte demnach nicht „jede sonst übliche Qualitätsschleife durchlaufen“.

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Letzte Aktualisierung: 06. Januar 2026