Was die neue „EU Inc.“ bringen soll – und was noch zu klären ist

Die EU plant eine einheitliche Rechtsform für Unternehmensgründungen – eine paneuropäische Firma binnen 48 Stunden ohne Notartermin. Doch ob das Projekt zum Erfolg wird, hängt von entscheidenden Weichenstellungen in Brüssel ab.

23. Januar 2026
Ein neuer europäischer Rechtsrahmen soll mehr Einheitlichkeit bringen, hofft Ursula von der Leyen. (picture alliance / MAXPPP | Nicolas Landemard / Le Pictorium)

Als Ursula von der Leyen vergangene Woche in Davos die „EU Inc.“ vorstellte, gab es viel Zuspruch in der europäischen Start-up-Szene. Eine paneuropäische Firma binnen 48 Stunden gründen, digital, ohne Notartermin, mit einem Euro Stammkapital – was lange als unrealistische Forderung galt, steht nun im Arbeitsprogramm der Kommission. Im März 2026 soll der Gesetzesvorschlag kommen. Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, den Vorschlag „bis zum ersten Quartal 2026 vorzulegen“. In Dokumenten des Parlaments wird auf die neue Unternehmensform als Einheitliche Europäische Gesellschaft (S.EU) verwiesen.

„Dass die EU-Kommission ihr Vorhaben nun unter dem Begriff EU Inc. kommuniziert, ist ein starkes und wichtiges Signal“, sagt UnternehmerTUM-COO Stefan Drüssler zu Table.Briefings. Drüssler treibt beim Münchner Innovationszentrum mit der Initiative Rise Europe die Vernetzung der europäischen Start-up-Ökosysteme voran. Er sieht in der neuen Kommunikation einen Wendepunkt: „Es zeigt, dass das Thema endlich aus der Perspektive von Start-ups und Scale-ups gedacht wird – so, wie es für einen wettbewerbsfähigen europäischen Innovationsstandort notwendig ist.“

Für deutsche Gründer könnte das sogenannte 28. Regime strukturelle Nachteile beheben, die seit Jahren beklagt werden. Der Initiativvorschlag enthält eine Reihe von Empfehlungen zu einem neuen harmonisierten Rechtsrahmen, der es Unternehmen in der EU erleichtern soll, schneller zu wachsen und über Ländergrenzen hinweg zu arbeiten. Während ein Start-up in Delaware binnen Stunden gegründet ist, kämpfen deutsche Gründerinnen und Gründer mit papierbasierten Prozessen, Notarterminen und einem steuerlich wie rechtlich komplizierten System bei Mitarbeiterbeteiligungen. Die neue Rechtsform verspricht standardisierte Investmentverträge („EU-FAST“) und einheitliche Mitarbeiterbeteiligungen („EU-ESOP“). Das würde nicht nur internationalen Investoren den Einstieg erleichtern, sondern auch verhindern, dass erfolgreiche Scale-ups wie bisher nach Delaware abwandern.

Doch zwischen Ankündigung und Umsetzung liegen entscheidende Weichenstellungen. Die erste und wichtigste Frage: Verordnung oder Richtlinie? Andreas Klinger von der Initiative „EU Inc.“ übte mit 16.000 gesammelten Unterschriften Druck auf Brüssel aus und sieht den „politischen Willen zu Veränderung deutlich wahrnehmbar“. Aber er warnt: Eine Richtlinie würde von jedem Mitgliedstaat individuell umgesetzt – und führte wieder zu 27 verschiedenen Varianten. „Eine einheitliche Regelung über eine Regulation statt einer Direktive wäre ein zentraler Hebel, um Fragmentierung zu vermeiden und echte Skalierung in Europa zu ermöglichen“, betont Drüssler. Ohne direkt geltende Verordnung droht das Projekt zu scheitern, bevor es richtig beginnt.

Die zweite Hürde sind die Gewerkschaften, die massiv auf die Bremse treten. Der Europäische Gewerkschaftsbund und deutsche Vertreter warnen vor einem „Sozialdumping-Desaster“ und befürchten, dass Unternehmen nationale Mitbestimmungsrechte umgehen könnten. Ihre Sorge ist nicht unbegründet: Bereits heute umgehen fünf von sechs europäischen Aktiengesellschaften mit über 2.000 Mitarbeitern in Deutschland die paritätische Mitbestimmung. Die Gewerkschaften fürchten, dass die EU Inc. dieses Schlupfloch institutionalisiert. Gleichzeitig formiert sich Widerstand bei den Notarkammern, deren Gründungsmonopol auf dem Spiel steht.

Die dritte Herausforderung liegt in der Balance zwischen Geschwindigkeit und Missbrauchsschutz. Eine Gründung binnen 48 Stunden klingt attraktiv – aber was passiert mit Prüfungen zur Geldwäscheprävention? Kritiker warnen vor einer Welle von Briefkastenfirmen, wenn notwendige Kontrollen zu kurz kommen. Und dann ist da noch die Steuerfrage, die wie ein Schatten über dem Projekt liegt. Der aktuelle Vorschlag klammert sie aus, um die Souveränität der Mitgliedstaaten nicht zu verletzen. Doch ohne steuerliche Harmonisierung könnte die EU Inc. zur leeren Hülle werden – attraktiv auf dem Papier, aber praktisch zu uninteressant für Gründer.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob aus der EU Inc. ein Game-Changer oder ein verwässerter Kompromiss wird. Bis 2027 oder 2028 könnte die erste EU Inc. gegründet werden, wenn der politische Prozess reibungslos verläuft. Die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission starten nach der Veröffentlichung des Vorschlags Mitte 2026, bis dahin müssen die Details ausgehandelt werden.

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Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2026