Talk of the town
Erscheinungsdatum: 20. Oktober 2025

Masterplan Ladeinfrastruktur: Wie der Verkehrsminister die E-Mobilität pushen will

Schnellladesäule
Eine Schnellladesäule auf der IAA Mobility im September in München (picture alliance / CHROMORANGE | Michael Bihlmayer)

Mit Förderungen, neuen Regeln und klaren Zuständigkeiten will die Bundesregierung den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen – doch bürokratische Hürden, hohe Kosten und eine schleppende Umsetzung könnten den Plan ausbremsen.

Mit einem „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ bemüht sich die Bundesregierung, die träge Nachfrage nach Elektrofahrzeugen voranzutreiben – und so auch den deutschen Autobauern unter die Arme zu greifen. Der Leitsatz eines neuen 18-Seiten-Papiers aus dem Bundesverkehrsministerium: „Laden soll nicht komplizierter sein als Tanken.“ Denn davon ist der Autoverkehr bisher weit entfernt. Eine Wallbox in Mehrfamilienhäusern zu installieren, kommt einem Albtraum gleich, an öffentlichen Ladesäulen dauert der Ladevorgang gefühlt oft noch Ewigkeiten, manche öffentliche Säulen sind nur bestimmten Kartenbesitzern vorbehalten, die Preise und ihre Gestaltung sind intransparent – und etwa bei negativen Preisen an der Strombörse im Sommer schlicht zu hoch.

Deshalb hat das Haus von Patrick Schnieder einiges vor: Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern sollen eine finanzielle Förderung erfahren, auch für Lkw und Busse und deren Ladevorrichtungen in Depots und auf Betriebshöfen soll es „effektive und effiziente Fördermaßnahmen“ geben. 350 Rastplätze (davon 220 bewirtschaftet) längs der Autobahnen sollen rasch mit Lkw-tauglichen MSC-Ladepunkten ausgestattet werden, dafür nimmt die bundeseigene Autobahn GmbH auch Autohöfe und Gewerbegebiete in den Blick.

Das Verkehrsressort wird viel administrativen Ballast abwerfen müssen. So braucht es eine Klarstellung, dass Ladestationen im Sinne der Baunutzungsverordnung nicht als herkömmliche Tankstellen zu verstehen, sondern grundsätzlich überall zulässig sind. In Wohngebieten bedarf es der Klarstellung, dass auch Parkplätze mit Stromanschluss Stellplätze im Sinne der Bauordnung sind. Zusätzlich werden Anlagen der Ladeinfrastruktur im Außenbereich künftig als privilegierte Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches eingestuft. Die Autobahn GmbH soll zusätzliche Flächen identifizieren, um dort Ladesäulen zu errichten.

Auch die Netzbetreiber, nicht immer Beschleuniger der E-Mobilität, werden vermehrt in die Pflicht genommen. Sie sollen sich bei Anfragen von Betreibern von Ladesäulen schneller zurückmelden und überhaupt über ein einheitliches, verpflichtendes Online-Tool mehr Einblick in ihre Netzkapazitäten geben. Auch das bidirektionale Laden – also die Nutzung der Autobatterie als Stromspeicher für Haushalt oder Netz – ist Thema des Masterplans. Bisher fehlen dafür einfache regulatorische und steuerliche Regeln – Verkehrsressort und Bundesnetzagentur arbeiten an klaren Vorgaben.

In Fachkreisen erfährt Schnieders Entwurf durchaus Lob. „Das sind grundsätzlich erst einmal positive Maßnahmen“, sagt Katharina Vera Boesche, Fachanwältin vom Verein Espire (Institut für praxisorientiertes, integriertes Recht der Elektromobilität). „Aber entscheidend wird sein, wie diese konkret ausgestaltet werden und wie zügig die Umsetzung erfolgt.“ Die verkürzten Genehmigungsverfahren, das angekündigte Reservierungssystem insbesondere für LKWs, keine nächtlichen Blockierungsgebühren mehr oder die geplanten Quartierslösungen – „das klingt erst mal gut“, sagt Boesche Table.Briefings. Entscheidend sei die Umsetzung.

Und dennoch wird vieles erst einmal Theorie bleiben: Leichtere Ladeinstallationen in Mehrfamilienhäusern etwa erfordern erhebliche Vorinvestitionen, gesetzliche Veränderungen – und engagierte Hausverwalter, für die die Themen Photovoltaik und E-Mobilität immer Mehrarbeit bedeuten.

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Letzte Aktualisierung: 20. Oktober 2025

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