Sozialversicherungspflicht: BMAS plant neue Form der Selbstständigkeit

31. März 2026

Sozialversicherungspflicht: BMAS plant neue Form der Selbstständigkeit. Als Reaktion auf ein Gerichtsurteil, das zu Unsicherheit bei Auftraggebern und Auftragnehmern führte, plant die Regierung nun eine Gesetzesänderung. Dabei geht es um die Frage, ab wann jemand sozialversicherungspflichtig angestellt werden muss, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Eine neue Form von selbstständiger Tätigkeit, bei der eine Versicherungspflicht besteht, soll Rechts- und Planungssicherheit bringen. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Dazu gehört, dass beide Seiten den Selbstständigen-Status wollen und der Auftragnehmer in den sechs Monaten zuvor nicht bei dem Auftraggeber angestellt war. Weitere Details stehen im Entwurf. Die Vertragsparteien haben, so der Plan, künftig die Wahl zwischen der bestehenden und der neuen Form der Selbstständigkeit. Wie Honorarlehrkräfte von den BMAS-Plänen profitieren sollen, lesen Sie im Bildung.Table. Okan Bellikli

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Letzte Aktualisierung: 31. März 2026