Nach Herrenberg-Urteil: Experten wollen Sonderregeln für Hochschulen

18. März 2026

Nach Herrenberg-Urteil: Experten wollen Sonderregeln für Hochschulen. Sollten Lehrbeauftragte an Hochschulen künftig regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen, könnten die Personalkosten für Hochschulen deutlich steigen – und zwar ohne, dass zusätzliche Lehrkapazität entsteht. Auf diese Folgen des sogenannten Herrenberg-Urteils weist das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) in Gütersloh hin. Im Rechtsstreit einer Lehrerin mit der städtischen Musikschule im baden-württembergischen Herrenberg hatte das Bundessozialgericht 2022 festgestellt, dass Honorarlehrkräfte als abhängig beschäftigt gelten können, auch wenn der Vertrag sie als „selbstständig“ bezeichnet.

Derzeit gilt eine Übergangsregelung, die den Hochschulen Zeit gibt, ihre Modelle anzupassen. Sie soll nach aktuellem Stand bis Ende 2027 verlängert werden. Es brauche eine gesetzliche Klarstellung, die die Besonderheiten der Hochschullehre und des Wissenschaftsbetriebs berücksichtigt, sagt CHE-Geschäftsführer Frank Ziegele. Was er im Detail vorschlägt und wie viele Lehrbeauftragte es bundesweit an Hochschulen gibt, lesen Sie im Research.Table. Anne Brüning

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Letzte Aktualisierung: 18. März 2026