Wahlrecht: Experten für Verrechnung der Landeslisten

18. Januar 2026

Wahlrecht: Experten für Verrechnung der Landeslisten. Im Februar wollen die Koalitionsparteien einen weiteren Vorschlag für eine Reform des Wahlrechts vorlegen. Nun sprechen sich zwei Professoren – der Berliner Politikwissenschaftler Thorsten Faas und der Leipziger Jurist Fabian Michl – für ein Modell mit maximal 630 Bundestagsabgeordneten aus, das eventuelle Überhangmandate mit den Landeslisten einer Partei (oder Parteienfamilie) verrechnet. Die Zahl der nicht durch einen Erststimmensieger vertretenen Wahlkreise würde dadurch auf maximal eine Handvoll zusammenschrumpfen, so rechnen die Autoren vor. Sie haben ihre Studie im Auftrag Friedrich-Ebert-Stiftung erarbeitet. Die Union hatte sich bis zuletzt gegen eine solche Verrechnung gewehrt.

Zurückhaltend bewerten die Autoren den Vorschlag, die Zahl der Wahlkreise auf 270 zu reduzieren. Schon jetzt gebe es eine Reihe von Wahlkreisen, die flächenmäßig größer als das Saarland sind. Bei der letzten Bundestagswahl hatten 23 Wahlkreissieger trotz ihrer Erststimmenmehrheit den Einzug in den Bundestag verpasst, weshalb insbesondere die Union Reformbedarf anmeldete. In aller Deutlichkeit formulieren die Autoren: „Ein perfektes Wahlrecht gibt es nicht.“ Der Entscheidung müsse eine Abwägung verschiedener Ziele zugrunde liegen, darunter zuvorderst die Verteilung der Sitze nach dem Stimmenverhältnis, die Funktionsfähigkeit des Parlaments oder die Regionalisierung. Und das System müsse einigermaßen nachvollziehbar sein.

Im Februar will eine Arbeitsgruppe der Koalition einen Reformvorschlag vorlegen. Wegen der divergierenden Zahl von Wahlberechtigten pro Wahlkreis und geringerer Toleranzen müssen – auf der Grundlage des Ergebnisses von 2025 – vor der nächsten Bundestagswahl mindestens 72 Wahlkreise neu zugeschnitten werden. Horand Knaup

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Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2026