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Heizungsgesetz: Wie sich die Union auf ganzer Linie durchsetzte

Die Union setzte sich bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes entscheidend durch: Die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe für neue Heizungen wurde gestrichen. Gas- und Ölheizungen bleiben weiter erlaubt, während eine nur geringe Grüngasquote eingeführt wird.

24. Februar 2026
Jens Spahn und Matthias Miersch nach der Einigung (picture alliance/dpa/Christophe Gateau)

Chaotisch blieb die Planung beim Gebäudeenergiegesetz bis zuletzt: Während SPD-Fraktionschef Matthias Miersch schon vor der Fraktionssitzung am Nachmittag in Aussicht stellte, dass die Einigung der Fraktionen noch am Abend vorgestellt wird, erklärte Unions-Fraktionschef Jens Spahn wenige Minuten später, dass es auch noch drei Tage dauern könnte. Zumindest dabei lag er falsch – doch das ist der einzige Punkt, an dem sich die Union nicht durchgesetzt hat. Als die Eckpunkte am Abend vorgestellt wurden, sahen Spahn und Wirtschaftsministerin Katherina Reiche im Gegensatz zu Miersch hoch zufrieden aus.

Die zentrale Forderung der Union, die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe für neue Heizungen zu streichen, wird erfüllt. „Wir schaffen das Habeck’sche Heizungsgesetz ab – das haben wir versprochen, das halten wir“, sagte Spahn. „Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache.“ Konkret sollen die Paragrafen 71 bis 71p aus dem Gebäudeenergiegesetz gestrichen werden – und damit der Kern der Ampel-Reform, der dafür sorgen sollte, dass künftig nur noch klimafreundliche Heizungen verbaut werden dürfen, und den die SPD eigentlich erhalten wollte. Neue Gas- und Ölheizungen dürfen damit auch weiterhin ohne Einschränkung eingebaut werden; auch die bisher vorgesehene Beratungspflicht soll entfallen.

Die SPD vermeldet als Erfolg, dass eine sogenannte Grüngas- und Grünölquote kommen wird. Durch eine verpflichtende Beimischung von Biomethan oder Bio-Öl sollen auch bestehende Heizungen klimafreundlicher werden. „Das sind Einsparvolumina, die zusätzlich dazukommen“, sagte Miersch. Faktisch werden sie dadurch zunächst aber kaum klimafreundlicher. Denn die Quote soll im Jahr 2028 zunächst bei einem Prozent liegen. 2024 hatte Biomethan nach Angaben das Biogas-Verbands aber schon einen Anteil von 1,6 Prozent am deutschen Gasverbrauch. Die Quote wäre also – auch wenn sie nur für das in Haushalten verbrauchte Gas gelten sollte – ohne große zusätzliche Einspeisungen zu erfüllen. Aber auch eine höhere Quote würde dem Klima insgesamt nach Einschätzung vieler Experte wenig nützen. Das Biogas, das dann ins Gasnetz eingespeist wird, würde an anderer Stelle – etwa als Grundstoff für die Chemieindustrie – fehlen.

Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen soll eine höhere Quote gelten: Ab dem Jahr 2029 soll sie bei 10 Prozent liegen – und damit deutlich niedriger als der Wert, der im alten GEG für Gasheizungen galt, die vor der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung eingebaut werden. Danach soll sie stufenweise weiter steigen – doch konkrete Anteile und Jahreszahlen finden sich im Eckpunktepapier noch nicht. Diese sollen erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Zudem stellte Miersch als Erfolg heraus, dass die kommunale Wärmeplanung bestehen bleibt. Anders als bisher hat sie aber keine direkten Konsequenzen mehr für die Haushalte.

Zur Förderung klimafreundlicher Heizungen wurde vereinbart, dass diese mindestens bis 2029 fortgesetzt werden soll. Über die genauen Bedingungen soll ebenfalls erst im weiteren Verfahren entschieden werden. Das soll jetzt schnell gehen: Ein Gesetzentwurf auf Grundlage der Eckpunkte soll noch vor Ostern vom Kabinett beschlossen werden; anschließend soll er schnell durch den Bundestag gehen, um noch vor dem 1. Juli in Kraft treten zu können.

In der Energiebranche, bei Umweltverbänden und bei den Grünen stießen die Eckpunkte teils auf scharfe Kritik. Aus Sicht des Bundesverbands Erneuerbare Energien könne eine „gut gemachte Grüngasquote“ einen „sinnvollen Beitrag“ leisten, es komme aber auf die genaue Ausgestaltung an. Es sei fraglich, ob die Pläne „zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreichen“. Der BDEW, in dem alle großen Energieversorger vertreten sind, sieht die Abschaffung der 65-Prozent-Regel kritisch. Dies berge „die Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden“, teilte der Verband mit. Dass auch künftig Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen, berge die Gefahr „von Kostensteigerungen und Lock-In-Effekten“.

Auch die Grünen bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Pläne. „Das wird vor Gericht keinen Bestand haben“, sagte der stellvertretende Grünen-Vorsitzende Sven Giegold. Er rechnet mit Klagen durch Umweltverbände: „Das ist ein Gesetz zur Förderung der Deutschen Umwelthilfe.“ Deren Geschäftsführerin Barbara Metz erklärte am Abend, die Eckpunkte seien „ein klimapolitischer Wortbruch und ein energiepolitischer Offenbarungseid“. Die Regierung ignoriere damit die klare Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts, zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms. Stattdessen werde die bestehende Lücke bei der Zielerreichung weiter vergrößert.

Zufrieden äußerte sich dagegen der Verband der Gas- und Wasserwirtschaft, der die nun beschlossene Grüngasquote als Ersatz für die bisherigen Vorgaben im GEG vorgeschlagen hatte. „Mit den richtigen Randbedingungen wird es genug grünes Gas geben und es bleibt für die Verbraucher bezahlbar“, sagte Geschäftsführer Timm Kehler. Das bezweifelt die Linke. Mit den Plänen würden Mieter „ans Messer geliefert“, sagte die Energiepolitikerin Violetta Bock. Diese hätten keine Mitspracherechte bei der Wärmeversorgung, müssten am Ende aber die Mehrkosten für das teurere Gas mit den Beimischungen tragen.

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Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2026