Berlin.Table Table.Standpunkt Staatsreform

Wie die Digitalisierung der Sozialverwaltung gelingen kann

Für einen Erfolg der Staatsreform braucht es eine sinnvolle Modernisierung der Behördenarbeit. Wie die aussehen könnte, erläutert der Informatiker von Agora Digitale Transformation.

FT
04. Februar 2026
Ist promovierter Informatiker: Florian Theißing

Der Bericht der Sozialstaatskommission enthält umfassende Empfehlungen zur Digitalisierung der Sozialverwaltung. Ist die Kommission dem Anspruch gerecht geworden, zu modernisieren und zu entbürokratisieren? Ein Blick auf die zentralen Digital-Vorschläge:

Die Kommission plädiert für ein Sozialportal als zentralem Zugang zu allen Leistungen. Gut so! Bisher hat ein Wirrwarr an Formularen das Offline-Labyrinth einfach ins Digitale verlängert. Das neue Portal eröffnet die Chance, mit der Formularfixierung der Verwaltung zu brechen und innovativere Wege zu gehen: Wie wäre es mit einem Sozialleistungs-Navigator, der im Dialog mit den Nutzenden die passende Kombination ermittelt, mit einfachen Fragen durch die Antragstellung lotst und dabei auch gleich die schon vorliegenden Daten nutzt?

Bei einem anderen Thema bleibt die Kommission mit ihrem Ambitionsniveau deutlich unter den Möglichkeiten: bei der EUDI-Wallet, der digitalen Brieftasche für das Smartphone, die allen Einwohnern und Einwohnerinnen der EU ab 2027 zur Verfügung stehen soll. Der Bericht sieht sie vor allem als Authentifizierungswerkzeug. Aber ihr Potenzial entfaltet die Wallet so richtig als Datendrehscheibe, in der staatliche und nichtstaatliche Dokumente sowie Nachweise sicher und maschinenlesbar gespeichert werden.

Damit könnte die Wallet eines der zentralen Probleme des Sozialleistungsbezuges lösen: die Flut der Nachweise, die Antragstellenden und Verwaltungsmitarbeitenden gleichermaßen das Leben schwermachen. Viele Dokumente, die für die Prüfung benötigt werden, liegen oft schon digital vor – Gehaltsabrechnungen, Mietbescheinigungen oder Nebenkostenabrechnungen. Sie könnten in der Wallet gespeichert und per Klick an die Behörden übermittelt werden – die diese Daten dann direkt weiterverarbeiten können. Dafür müssen 2026 die Voraussetzungen geschaffen werden.

Eine wichtige strategische Weichenstellung gelingt der Kommission mit ihrem Bekenntnis zum „Deutschland-Stack“. Der IT-Flickenteppich ist ein wesentlicher Grund dafür, warum es mit der Digitalisierung der Verwaltung nicht vorangeht – alles gibt es doppelt und dreifach und nichts passt zusammen. Und gerade die großen Bundesministerien wie BMG, BMF und BMAS haben bisher in ihren Silos eigene Infrastrukturen aufgebaut, ohne sich um Einheitlichkeit und Kompatibilität zu scheren.

Der Stack – ein zentrales Vorhaben des BMDS – soll dieses Chaos ordnen und verbindlich Bausteine und Standards zur Verfügung stellen. Allerdings ist ungewiss, ob sich das Ministerium damit gegenüber den anderen Ressorts durchsetzen kann. Dass sich nun die Kommission unter dem Dach des selbstbewussten BMAS zu dem Vorhaben bekennt, hat Signalwirkung über die Sozialverwaltung hinaus. Nun gilt es, auch in der Praxis die digitalen Ressort-Silos zugunsten einer gemeinsamen Plattform für die digitale Verwaltung einzureißen!

Wegweisend ist auch, dass die Kommission in ihren Empfehlungen Strukturreform und Digitalisierung konsequent miteinander verknüpft. Das muss ebenso für die Umsetzung gelten. Das komplexe Labyrinth unseres Sozialsystems schafft nämlich nicht nur große Hürden für die Anspruchsberechtigten. Auch Digitalisierungsanstrengungen blieben unweigerlich in diesem Gestrüpp fragmentierter Zuständigkeiten, inkonsistenter gesetzlicher Regelungen und inkompatibler Rechtsbegriffe stecken. Indem die Kommission hier aufräumen, Leistungen zusammenführen und Rechtsbegriffe vereinheitlichen will, schafft sie überhaupt erst die Grundlage für eine umfassende Transformation unseres Sozialsystems hin zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung.

Bei aller Kritik im Einzelnen: Die Digital-Empfehlungen haben das Zeug zur Blaupause für die Verwaltungsmodernisierung insgesamt, wie es als Ziel im Koalitionsvertrag steht. Um den erhofften Wandel zu bringen, dürfen sie nicht durch Ressort-Egoismen und tagespolitische Partikularinteressen zerrieben und verwässert werden. Und im Mittelpunkt müssen die Bedürfnisse der Nutzenden stehen. Das wäre nicht nur im Sinne derjenigen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Es würde auch einen Reformimpuls für das gesamte Land setzen.

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Letzte Aktualisierung: 04. Februar 2026