Zivilschutz: Städte und Gemeinden sollen ab März Schutzräume identifizieren

14. Dezember 2025
Die Tiefgarage am Rathaus Norderstedt soll wieder als Schutzraum nutzbar gemacht werden. (picture alliance/dpa | Markus Scholz)

Zivilschutz: Städte und Gemeinden sollen ab März Schutzräume identifizieren. Das geht aus einem internen Dokument des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hervor, das Table.Briefings vorliegt. Der Brief wurde Ende November an die rund 11.000 Kommunen geschickt. Infrage kommen laut dem Dokument unterirdische Räume wie Keller von Schulen, Verwaltungen, Kirchen oder Kindertagesstätten sowie unterirdische Bahnhöfe oder Tiefgaragen.

Wovor die Bevölkerung mit den Räumen geschützt werden soll, benennt das Dokument nur vage: Ziel sei es, „den sicheren Aufenthalt und Selbstschutz der Bevölkerung in Gefahrensituationen zu gewährleisten“. Am Krieg in der Ukraine, aber auch an der Lage in Israel ist zu sehen, dass Menschen zwar vor allem Schutz vor Raketen und Drohnentrümmern suchen, allerdings immer seltener in U-Bahnstationen oder spärlich ausgestattete Keller flüchten.

Experten kritisieren, dass das BBK keinen Schutz vor sogenannten CBRN-Waffen, also etwa chemischen oder biologischen Kampfstoffe, vorsieht. Denn absehbar wird die Bundesregierung nicht in den Aufbau neuer Schutzräume oder die Umrüstung von vorhandenen Bauten investieren, um diese widerstandsfähiger und sicherer zu machen. Lediglich an der Finanzierung der „lebensnotwendigen“ Grundausstattung wird sich der Bund beteiligen. Folgekosten wie Lagerung und Wartung müssen die Kommunen tragen, heißt es in dem Dokument. Warum Experten die Bundesregierung kritisieren, lesen Sie im Security.Table. Lisa-Martina Klein

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Letzte Aktualisierung: 14. Dezember 2025