Die schwedische Ratspräsidentschaft fragt die Mitgliedstaaten, ob Teile der EU-Notfallverordnungen zur Gasversorgung in die laufende Novelle der Gasbinnenmarkt-Verordnung integriert werden sollen. Dabei geht es unter anderem um das freiwillige Gassparziel aus der Notverordnung (2022/1369), das bei einem unionsweiten Notfall auch verbindlich werden kann.
Von Manuel Berkel