+++ Table.Alert +++ BMBF gegen bundeseinheitliche Befristungshöchstquote im WissZeitVG
Liebe Leserin, lieber Leser,
eine Befristungshöchstquote im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird es mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht geben. Das macht das BMBF heute auf unsere Anfrage eindeutig klar. Zu groß seien die Bedenken und das Instrument als vereinheitlichte Version auf Bundesebene zudem nicht “wissenschaftsadäquat”. Rückt damit ein baldiger Kompromiss zugunsten besserer Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb in weite Ferne? Kommt die Novelle der Ampel überhaupt noch?
Darüber reden die Forschungspolitiker heute auch in der Parlamentsdebatte. Ab 17 Uhr wird aus Anlass der Großen Anfrage der Unionsfraktion über die Zukunft des WissZeitVG debattiert. Derzeit liegt der Referentenentwurf des BMBF, den Grüne und SPD nicht unterstützen, im Kabinett. Das Arbeitsministerium hat einen Ressortvorbehalt eingereicht, bis es einen tragfähigen Kompromiss gibt. Über die Debatte im Bundestag am Nachmittag und die ersten Reaktionen auf die Absage an die Befristungshöchstquote informieren wir Sie morgen in unserer Donnerstags-Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre,
Ihr Tim Gabel
WissZeitVG
Analyse
BMBF hält Befristungshöchstquote für nicht umsetzbar
Seit Monaten ist ihr Haus mit der Reform des WissZeitVG befasst: Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger.
Die Hoffnung der Beschäftigten-Initiativen auf einen Durchbruch bei der Novellierung des WissZeitVG war zuletzt wieder gestiegen. Grund dafür war ein aktuelles Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu “Regelungsmöglichkeiten einer Befristungshöchstquote im Wissenschaftszeitvertragsgesetz”. Kernaussage des Papiers, das aus dem September stammt: Der Bund kann verfassungskonform eine Quote für befristete Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft einführen.
Wichtige Arbeitnehmer-Initiativen wie #IchbinHanna hatten dieses Ergebnis in den sozialen Medien bejubelt, weil sie die Befristungshöchstquote als möglichen Kompromiss für die festgefahrenen koalitionsinternen Verhandlungen zur WissZeitVG-Novelle betrachten: “Die Befristungsquote ist verfassungskonform! Damit gibt es nun ein klares Instrument, um die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern, unabhängig von der umstrittenen Höchstbefristungsdauer der Postdocs!”, hatte #IchbinHanna-Initiatorin Kristin Eichhorn in der vergangenen Woche auf der Plattform X geschrieben.
Verweis auf unterschiedliche Institutsformen und Strukturen
Auf Anfrage von Table.Media hat das BMBF jetzt der Idee eine Absage erteilt, der angestrebten Höchstbefristungsdauer im WissZeitVG das Instrument der Befristungshöchstquote zur Seite zu stellen. Ungeachtet der Ausführungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, “demnach eine bundesgesetzliche Befristungshöchstquote im Grundsatz verfassungskonform sein könnte”, bestünden aus Sicht des BMBF deutliche Bedenken gegen die Einführung einer Befristungshöchstquote im Wissenschaftszeitvertragsgesetz, erklärte eine Sprecherin.
“Eine bundeseinheitliche Quotenregelung im WissZeitVG ist aus Sicht des BMBF weder wissenschaftsadäquat noch praktikabel umsetzbar”, sagte die Sprecherin. Das betreffe beispielsweise die Frage einer angemessenen Quote auf Bundesebene “angesichts der enormen Vielfalt an Einrichtungstypen und -größen, ihrer mit unterschiedlichen Anforderungen an Personalstrukturen einhergehenden wissenschaftlichen und organisatorischen Schwerpunktsetzungen, der unterschiedlichen Finanzierungsschlüssel (Grund- und Drittmittel) sowie der unterschiedlichen Arbeitgeberstrukturen”.
Einführung einer Quote auf Länderebene empfohlen
Auch zur Phase nach der Einführung einer solchen Quote würden beim BMBF erhebliche Bedenken bestehen, etwa “hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Quoten sowie angemessener Sanktionen für ein Überschreiten der Quote”. Für letztere sei aus Sicht des BMBF das Befristungsrecht nicht geeignet und nicht wissenschaftsadäquat, insbesondere auch “die in der Diskussion vorgeschlagene, letztlich ,zufällige’ Entfristung derjenigen, die nach Überschreiten der Quote ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen haben”.
Dem BMBF erscheint das WissZeitVG “daher nicht als geeigneter Ansatzpunkt für eine Befristungshöchstquote”. Die Idee einer Befristungshöchstquote könne aber auf Ebene der Länder “mit Blick auf die dort vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten sowie in den Wissenschaftseinrichtungen selbst ein Element sein, um hohen Befristungsquoten zu begegnen”. In diesem Sinne würden einzelne Länder bereits jetzt “beispielsweise im Rahmen von Hochschulverträgen” Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen.
eine Befristungshöchstquote im Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) wird es mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht geben. Das macht das BMBF heute auf unsere Anfrage eindeutig klar. Zu groß seien die Bedenken und das Instrument als vereinheitlichte Version auf Bundesebene zudem nicht “wissenschaftsadäquat”. Rückt damit ein baldiger Kompromiss zugunsten besserer Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb in weite Ferne? Kommt die Novelle der Ampel überhaupt noch?
Darüber reden die Forschungspolitiker heute auch in der Parlamentsdebatte. Ab 17 Uhr wird aus Anlass der Großen Anfrage der Unionsfraktion über die Zukunft des WissZeitVG debattiert. Derzeit liegt der Referentenentwurf des BMBF, den Grüne und SPD nicht unterstützen, im Kabinett. Das Arbeitsministerium hat einen Ressortvorbehalt eingereicht, bis es einen tragfähigen Kompromiss gibt. Über die Debatte im Bundestag am Nachmittag und die ersten Reaktionen auf die Absage an die Befristungshöchstquote informieren wir Sie morgen in unserer Donnerstags-Ausgabe.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre,
Ihr Tim Gabel
WissZeitVG
Analyse
BMBF hält Befristungshöchstquote für nicht umsetzbar
Seit Monaten ist ihr Haus mit der Reform des WissZeitVG befasst: Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger.
Die Hoffnung der Beschäftigten-Initiativen auf einen Durchbruch bei der Novellierung des WissZeitVG war zuletzt wieder gestiegen. Grund dafür war ein aktuelles Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu “Regelungsmöglichkeiten einer Befristungshöchstquote im Wissenschaftszeitvertragsgesetz”. Kernaussage des Papiers, das aus dem September stammt: Der Bund kann verfassungskonform eine Quote für befristete Beschäftigungsverhältnisse in der Wissenschaft einführen.
Wichtige Arbeitnehmer-Initiativen wie #IchbinHanna hatten dieses Ergebnis in den sozialen Medien bejubelt, weil sie die Befristungshöchstquote als möglichen Kompromiss für die festgefahrenen koalitionsinternen Verhandlungen zur WissZeitVG-Novelle betrachten: “Die Befristungsquote ist verfassungskonform! Damit gibt es nun ein klares Instrument, um die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern, unabhängig von der umstrittenen Höchstbefristungsdauer der Postdocs!”, hatte #IchbinHanna-Initiatorin Kristin Eichhorn in der vergangenen Woche auf der Plattform X geschrieben.
Verweis auf unterschiedliche Institutsformen und Strukturen
Auf Anfrage von Table.Media hat das BMBF jetzt der Idee eine Absage erteilt, der angestrebten Höchstbefristungsdauer im WissZeitVG das Instrument der Befristungshöchstquote zur Seite zu stellen. Ungeachtet der Ausführungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, “demnach eine bundesgesetzliche Befristungshöchstquote im Grundsatz verfassungskonform sein könnte”, bestünden aus Sicht des BMBF deutliche Bedenken gegen die Einführung einer Befristungshöchstquote im Wissenschaftszeitvertragsgesetz, erklärte eine Sprecherin.
“Eine bundeseinheitliche Quotenregelung im WissZeitVG ist aus Sicht des BMBF weder wissenschaftsadäquat noch praktikabel umsetzbar”, sagte die Sprecherin. Das betreffe beispielsweise die Frage einer angemessenen Quote auf Bundesebene “angesichts der enormen Vielfalt an Einrichtungstypen und -größen, ihrer mit unterschiedlichen Anforderungen an Personalstrukturen einhergehenden wissenschaftlichen und organisatorischen Schwerpunktsetzungen, der unterschiedlichen Finanzierungsschlüssel (Grund- und Drittmittel) sowie der unterschiedlichen Arbeitgeberstrukturen”.
Einführung einer Quote auf Länderebene empfohlen
Auch zur Phase nach der Einführung einer solchen Quote würden beim BMBF erhebliche Bedenken bestehen, etwa “hinsichtlich der Kontrolle der Einhaltung der Quoten sowie angemessener Sanktionen für ein Überschreiten der Quote”. Für letztere sei aus Sicht des BMBF das Befristungsrecht nicht geeignet und nicht wissenschaftsadäquat, insbesondere auch “die in der Diskussion vorgeschlagene, letztlich ,zufällige’ Entfristung derjenigen, die nach Überschreiten der Quote ein befristetes Arbeitsverhältnis aufgenommen haben”.
Dem BMBF erscheint das WissZeitVG “daher nicht als geeigneter Ansatzpunkt für eine Befristungshöchstquote”. Die Idee einer Befristungshöchstquote könne aber auf Ebene der Länder “mit Blick auf die dort vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten sowie in den Wissenschaftseinrichtungen selbst ein Element sein, um hohen Befristungsquoten zu begegnen”. In diesem Sinne würden einzelne Länder bereits jetzt “beispielsweise im Rahmen von Hochschulverträgen” Zielvereinbarungen mit den Hochschulen abschließen.