Table.Briefing: Research

Sonderausgabe: Prüfbericht Fraunhofer-Gesellschaft – Compliance Verstöße, BMBF untätig

  • Kritik an Fraunhofer und BMBF – “Mit einem Rücktritt ist es nicht getan.”
Liebe Leserin, lieber Leser,

teure Hotelrechnungen, Luxus-Essen, Reisen mit Lebenspartnern: Der Bundesrechnungshof wirft der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) deutliche Verstöße gegen rechtliche Vorgaben vor allem für Reisen, Dienstfahrzeuge, Bewirtungen und Veranstaltungen vor. Gebuchte Hotels der Vorstände lagen etwa bis zu 450 Prozent über dem zulässigen Rahmen.

Deutliche Kritik üben die Prüfer dabei an der Leitung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Diese habe über Jahre ihre Kontrollfunktion vernachlässigt und den Rechnungshof jetzt in der Aufklärung der Affäre behindert. Die Herausgabe bestimmter Akten und der Zugriff auf elektronische Laufwerke für die Prüfung wurde verweigert, heißt es in dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, der Table.Media vorliegt.

Auf insgesamt 61 Seiten wird über Verstöße, etwa gegen das Bundesreisekostengesetz, berichtet. Delikat: Auch ein hoher Leitungsbeamter des BMBF, wurde mehrfach luxuriös bewirtet. Die Ereignisse haben uns zu dieser Sonderausgabe unseres Research.Tables bewegt.

Der Druck auf Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger, deutliche Konsequenzen aus der Affäre zu ziehen, steigt. Wir haben mit Politikern und führenden Forschungsmanagern gesprochen – und natürlich den Bericht für Sie zusammengefasst. Am Donnerstag lesen Sie wie gewohnt unser reguläres Briefing.

Ihre
Nicola Kuhrt
Bild von Nicola  Kuhrt

Analyse

Bericht: Fraunhofer-Vorstand verstößt gegen Compliance-Richtlinien – BMBF behindert Ermittlungen 

Reimund Neugebauer
Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, steht wegen “unangemessenem Umgang mit Steuermitteln” in seiner Institution in der Kritik.

Deutlicher geht es eigentlich nicht: Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) habe “die rechtlichen Vorgaben vor allem für Reisen, Dienstfahrzeuge, Bewirtungen und Veranstaltungen im Vorstandsbereich unzureichend beachtet”, heißt es in einem aktuell abgeschlossenen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH), der Table.Media vorliegt. 

Insgesamt habe man einen “unangemessenen Umgang mit Steuermitteln durch überhöhte Reise-, Dienstfahrzeug- und Repräsentationskosten” festgestellt, schreiben die BR-Prüfer weiter – und berichten auf insgesamt 61 Seiten über Verstöße etwa gegen das Bundesreisekostengesetz oder Bewirtungspauschalen (siehe unten). 

Auch ein hoher Leitungsbeamter des BMBF wurde bewirtschaftet

Gebuchte Hotels der Vorstände lagen in Spitze bis zu 450 Prozent über dem zulässigen Rahmen, auf Reisen wurden wiederholt und unbegründet Lebenspartner mitgenommen, Essen fanden in Restaurants der obersten Klasse statt, Fahrtkosten wurden gar nicht bis unzureichend verbucht. Besonders delikat: Auch ein hoher Leitungsbeamter des BMBF wurde bewirtet, heißt es etwa auf Seite 23:
 
“Drei Bewirtungen des Vorstandsmitglieds X aus dieser Kategorie fanden mit einem ehemaligen Leitungsmitglied des BMBF statt. Es war zum Zeitpunkt der Bewirtungen für die Vergabe der Zuwendungen an die FhG zuständig. Die Ausgaben lagen für die zwei Personen bei insgesamt 330 Euro, 380 Euro und 460 Euro.” 

Die Prüfer des BRH weisen auf einige Einschränkungen für ihren Bericht hin: Auf Wunsch der FhG habe der Rechnungshof betroffene Personen pseudonymisiert, so ist im Bericht von den Vorstandsmitgliedern X, Y und Z die Rede. Zudem hat das Forschungsministerium die Arbeit der Prüfer des Bundesrechnungshofs behindert: Es verweigerte dabei die Herausgabe bestimmter Akten und den Zugriff auf elektronische Laufwerke. 

Der Bundesrechnungshof endet seine Zusammenfassung auch mit Blick auf das BMBF: Das BMBF habe den Handlungsbedarf immerhin jetzt anerkannt, erste Schritte eingeleitet. Warum aber das Haus so lange untätig zugesehen hat, bleibt unbeantwortet, genauso wie die Frage, warum es nach Ansicht des Bundesrechnungshofs bei der Aufklärung Dokumente verwehrt habe.  

Nicht die erste Prüfung, keine Reaktion durch das BMBF 

Es ist nicht die erste BRH-Prüfung der Ausgaben der Fraunhofer-Vorstände: So wurden bereits 2008 und 2016 Gutachten erstellt. Schon damals hatte der BRH erhebliche Mängel festgestellt. “Aufgrund des Fortbestehens und der Erheblichkeit der Verstöße” hat der Rechnungshof jetzt auch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages informiert. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen will man den Bericht veröffentlichen. 


Die FhG ist eine der größten außeruniversitären Forschungseinrichtungen Deutschlands. Laut ihrer Satzung verfolgt sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ihre Kerntätigkeit ist die Vertragsforschung. Diese macht rund 85 Prozent ihres Finanzvolumens aus. Diese umfasst drei Bereiche, die grundsätzlich jeweils etwa ein Drittel einnehmen:  

  • die Forschung aufgrund von Aufträgen aus der Wirtschaft 
  • die Forschung aus öffentlich finanzierten Forschungsprojekten (Projektförderung)  
  •  die sogenannte Vorlauf- bzw. Eigenforschung, die aus den institutionellen Fördermitteln von Bund und Ländern (Grundfinanzierung) finanziert wird 

Bund und Länder bringen die Fördermittel im Verhältnis 90 (Bund) : 10 (Länder) auf. Im Bundeshaushalt sind für das Jahr 2023 rund 850 Millionen Euro allein für die institutionelle Förderung vorgesehen.

Es ist nun an Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zu reagieren. Nicht wenige führende Köpfe aus der Forschungsszene hoffen auf eindeutige Schritte aus Berlin, noch äußern sie ihre Kritik aber vorsichtig im Hintergrund. Der Schaden, den Fraunhofer, immerhin einer der wichtigsten Player für den so wichtigen wissenschaftlichen Transfer, sich selbst und der Landschaft zufüge, sei immens.  

Immerhin: Das BMBF hatte zuletzt selbst Ermittlungen bei Fraunhofer angestellt, die Ergebnisse wurden bisher offiziell nicht herausgegeben, Thomas Sattelberger als Anstoßgeber ist aus seinem Amt als Staatssekretär ausgeschieden. Hat die Ministerin wegen der genannten Vorfälle deshalb im Dezember 2022 zwei führende Beamte ihres Hauses ausgewechselt? Ging es dabei um die Bewältigung alter und neuer Skandale?

BMBF sollte Kontrollpflichten “konsequent nachkommen”

Die forschungspolitischen Vertreter der Ampel und der CDU bleiben vorsichtig zurückhaltend. “Der Bericht stehe für sich und zeigt, dass es bei Fraunhofer wirkungsvollere Compliance-Regelungen braucht”, sagt etwa Kai Gehring (Die Grünen). Der Haushaltsausschuss werde sich sicherlich mit dem Prüfbericht befassen.

Etwas deutlicher die Opposition: “Richtlinien müssen eingehalten werden und Verstöße sanktioniert werden”, sagt Thomas Jarzombek (CDU). Es gelte Regeln für die Spitzenforschung zu finden, die Missbrauch durch überbordende Ausgaben und private Vorteilsnahme auszuschließen, aber gleichzeitig die Forschenden von zu viel Bürokratie entlasten. 

Petra Sitte fordert, dass die Vorgänge dem BMBF Anlass sein sollten, seinen Kontroll- und Aufsichtspflichten gegenüber der Fraunhofer-Gesellschaft sowie gegenüber den anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen konsequent nachzukommen. “Frau Stark-Watzinger muss erklären, wie es sein kann, dass aus ihrem Ministerium heraus die Prüfung des Bundesrechnungshofes ,behindert’ wurde”.  

Mit einem Rücktritt Neugebauers sei es nicht getan, dies oder seine Absetzung sei bereits mehrfach diskutiert worden, sagt Sitte. Die Fraunhofer-Gesellschaft habe vor allem ein strukturelles Problem, das geradezu dazu einlade, Regelungen zu ignorieren und zu umgehen. “Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Vorstände agieren wie kleine Fürsten.

Seit Jahren: Vorwürfe gegen den Fraunhofer-Vorstand Neugauber

Verschiedene Medien wie die “Zeit” und die “WirtschaftsWoche” hatten in den vergangenen Jahren bereits mehrfach kritisch über Fraunhofer Präsident Reimund Neugebauer berichtet, er vermische private und dienstliche Angelegenheiten, hieß es immer wieder. Die “WirtschaftsWoche” berichtete, dass bei einer Ausstellung, für die die Fraunhofer “mehrere Zehntausend Euro an eine Galerie in Berlin gezahlt hatte, unter anderem Fotografien von Neugebauers Ehefrau gezeigt wurden”.  

Neugebauer soll auch in die Vergabe umstrittener Doktor-, Ehrendoktor und Professorentitel an hochrangige Volkswagen-Manager verwickelt sein.  

Anfang Oktober 2022 hatte schließlich der “Tagesspiegel” berichtet, dass Neugebauer in einem Video einer Firma werbend zu sehen war, bei der er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteilseigner gewesen ist. In dem Film wurde dies nicht erwähnt, stattdessen nur darauf verwiesen, dass Neugebauer Fraunhofer-Präsident ist. 

Mitte Oktober 2022 hatte Neugebauer dann für viele überraschend per Mail an seine Mitarbeiter berichtet, dass er sein Amt frühzeitig zum 30. September 2023 aufgeben werde. Sein Vertrag sollte eigentlich erst im Herbst 2024 enden. Ein neuer Präsident soll am 25. Mai 2023 bestimmt werden. Begründet hat Neugebauer diesen Schritt nicht mit den Vorwürfen gegenüber seiner Person.

Fraunhofer verweist auf marktorientiertes Geschäftsmodell

Die FhG sagt gegenüber Table.Media, der Prüfbericht des BRH sei ein “Baustein, um Prozessschwächen zu erkennen, sich kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln.” Dennoch möchte man Verschiedenes richtigstellen. Die FhG betont ihr “unternehmerisch und marktorientiert geprägtes Geschäfts- und Finanzierungsmodell” und ihre “spezifische Rolle in der deutschen Forschungslandschaft”.

Fraunhofer sei keine öffentliche Einrichtung oder Behörde, sondern ein privatrechtlich organisierter, als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein, der seinen Haushalt in Höhe von zuletzt rund drei Milliarden Euro zu lediglich einem Drittel aus steuerfinanzierten institutionellen Zuwendungen bestritten habe. Die übrigen zwei Drittel erwirtschafte Fraunhofer im Wettbewerb um Forschungsmittel und -aufträge für zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien. Dass diese wiederum zu einem großen Teil aus öffentlichen Töpfen kommen, erwähnt die Stellungnahme nicht.

Hier bleibt es nun Aufgabe der neuen Senatsvorsitzenden Hildegard Müller, den Skandal nicht auszusitzen, sondern eine transparente Neubesetzung im Hause Fraunhofer zu schaffen. Das wird auf für die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie nicht ganz einfach sein, bestätigen Kenner des Hauses. Eine Shortlist mit Vorschlägen Neugebauers sei schon kursiert – aber abgelehnt worden.

Eine Stellungnahme des BMBF lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor.  

“Schafsfutter besorgen”: Das steht im Prüfbericht des BRH 

Überhöhte Reisekosten durch Vorstände 

Bereits im Jahr 2008 hat der Bundesrechnungshof auf ein nicht ordnungsgemäßes Reiseverhalten von Vorstandsmitgliedern der FhG hingewiesen. Im Jahr 2016 fand eine erneute Prüfung statt, dabei stellte sich heraus, dass bei Vorstandsreisen “Vorgaben regelhaft außer Acht gelassen wurden”. Insbesondere wurden dabei die Obergrenzen für das Übernachtungsgeld in Deutschland um bis zu 450 Prozent, im außereuropäischen Ausland um bis zu 420 Prozent überschritten.  

Die FhG zahlte im Jahr 2017 für Reisen von Beschäftigten der Zentrale – in erster Linie ihrer Vorstände – dem BMBF einen Betrag zurück. Waren es in 2016 noch 1.410 Euro zuzüglich Zinsen, lag der Betrag in 2020 bei 6.999 Euro. Bei 80 Prozent dieser Zahlungen lagen Reisen des Vorstandsmitglieds X zugrunde. Nachfragen zu den Erstattungen stellte das BMBF nicht. Laut FhG seien die Rückzahlungen dabei nicht aus persönlichen Mitteln der jeweiligen Vorstandsmitglieder, sondern aus den Überschüssen allgemeiner Wirtschaftserträge der FhG geleistet worden.  

Münchens Oberbürgermeister Reiter, Präsident Neugebauer und Ex-Kanzlerin Merkel bei einer Fraunhofer Jahreskonferenz im Jahr 2019

Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist dies allerdings unzulässig. Die FhG dürfe ihre “überschüssigen” Wirtschaftserträge nur für satzungsmäßige Ausgaben verwenden. Hierzu gehöre nicht die Erstattung rechtswidriger Reisekosten der Vorstände. Es sei zudem eine Umgehung des Besserstellungsverbots und nicht vom § 4 Satz 1 WissFG getragen.  

Zu hohe Ausgaben für Bewirtungen, interne Veranstaltungen der Führungsebene, Geschenke  

Die FhG sei vielfach nicht sparsam gewesen und ist nicht wirtschaftlich mit den Zuwendungen umgegangen. In mehr als der Hälfte der geprüften Fälle kostete die Bewirtung pro Person 100 Euro und mehr. 

Bei Geschäftsessen mit “externen Dritten aus dem öffentlichen Bereich”, so nennt es der Prüfbericht, gab es besonders häufig hohe Ausgaben von durchschnittlich mehr als 150 Euro pro Person (14 Fälle), davon in fünf Fällen mehr als 200 Euro pro Person.

Essen im oberen bis obersten Preissegment

Drei Bewirtungen des Vorstandsmitglieds X aus dieser Kategorie fanden mit einem ehemaligen Leitungsmitglied des BMBF statt. Es war zum Zeitpunkt der Bewirtungen für die Vergabe der Zuwendungen an die FhG zuständig. Die Ausgaben lagen für die zwei Personen bei insgesamt 330 Euro, 380 Euro und 460 Euro.  

Und auch das moniert der Prüfbericht: Häufig haben Essen im “oberen bis obersten Preissegment in Restaurants der oberen Kategorien” stattgefunden. Ferner sei ein hoher Kostenanteil für alkoholische Getränke angefallen. Die Bewirtungen fielen häufig mit Übernachtungen in Hotels zusammen, die bereits reisekostenrechtlich kritisch waren. 

Der Prüfbericht schließt das Kapitel mit der Feststellung, dass das BMBF die Bewirtungsausgaben des Vorstands der FhG bisher nicht geprüft habe und sicherstellen müsse, dass die FhG die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den Bewirtungsausgaben beachtet.  

Unangemessen hohe Ausgaben für Begleitung der Vorstände  

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben regelmäßig an Reisen und Essen der FhG-Vorstände teilgenommen. Es war meist nicht ersichtlich, inwiefern eine Begleitung ausnahmsweise und dienstlich nötig gewesen ist.  

Missachtung Dienstfahrzeuge-Regelungen 

Die FhG nutze im Vorstandsbereich Fahrzeuge der Oberklasse und dies erfolge “ohne Zustimmung des BMBF, außerhalb des im Zuwendungsbescheid vorgegebenen Rahmens und ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.” Die Fahrtenbücher waren lückenhaft. Eine unzulässige private Nutzung konnte teilweise nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Sie enthielten in weniger als zehn Prozent Angaben zum Beginn und Ende der Fahrt. Der Fahrzweck war oftmals entweder gar nicht oder nur anhand vager Sammelbegriffe angegeben, etwa “Flughafen”, “Tanken”, “Werkstatt”, “Waschen”. Im Jahr 2019 ist einmal “Opernball” vermerkt, einmal “Schafsfutter besorgen.”

Relativierende Berichte und fehlende rechtliche Grenzen  

Innenrevision der FhG unzureichend  

Der Vorstand der FhG ist weder regelmäßig in Prüfungen der Innenrevision einbezogen gewesen, noch hat er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung gestellt, schreiben die BR-Prüfer. “Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend“. Versäumt wurde mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten. 

Unzureichende Prüfung durch das BMBF  

In seinen bisherigen Prüfungen habe sich das BMBF vor allem auf die Prüfungen der FhG gestützt. Eigene Untersuchungen habe es bisher kaum durch durchgeführt. Dies werde den Anforderungen des Haushaltsrechts nicht ausreichend gerecht, schreibt der BRH.  

Empfehlungen 

Das BMBF soll als Zuwendungsgeber die Einhaltung rechtlicher Vorgaben von der FhG einfordern, schreibt der BRH: “Es muss sicherstellen, dass die FhG die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in allen Bereichen beachtet und ihre eigenen Regelungen und Prozesse nachschärft. 

Es muss dafür sorgen, dass die Vorstände der FhG ungerechtfertigte finanzielle Vorteile aus eigenen Mitteln erstatten. Erforderlich ist deutlich mehr Kontrolle, insbesondere durch eigene Prüfungen des BMBF. Auch sollte es den Teilwiderruf von Zuwendungen erwägen.  

  • Besserstellungsverbot

Research.Table Redaktion

RESEARCH.TABLE REDAKTION

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    • Kritik an Fraunhofer und BMBF – “Mit einem Rücktritt ist es nicht getan.”
    Liebe Leserin, lieber Leser,

    teure Hotelrechnungen, Luxus-Essen, Reisen mit Lebenspartnern: Der Bundesrechnungshof wirft der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) deutliche Verstöße gegen rechtliche Vorgaben vor allem für Reisen, Dienstfahrzeuge, Bewirtungen und Veranstaltungen vor. Gebuchte Hotels der Vorstände lagen etwa bis zu 450 Prozent über dem zulässigen Rahmen.

    Deutliche Kritik üben die Prüfer dabei an der Leitung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Diese habe über Jahre ihre Kontrollfunktion vernachlässigt und den Rechnungshof jetzt in der Aufklärung der Affäre behindert. Die Herausgabe bestimmter Akten und der Zugriff auf elektronische Laufwerke für die Prüfung wurde verweigert, heißt es in dem Prüfbericht des Bundesrechnungshofs, der Table.Media vorliegt.

    Auf insgesamt 61 Seiten wird über Verstöße, etwa gegen das Bundesreisekostengesetz, berichtet. Delikat: Auch ein hoher Leitungsbeamter des BMBF, wurde mehrfach luxuriös bewirtet. Die Ereignisse haben uns zu dieser Sonderausgabe unseres Research.Tables bewegt.

    Der Druck auf Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger, deutliche Konsequenzen aus der Affäre zu ziehen, steigt. Wir haben mit Politikern und führenden Forschungsmanagern gesprochen – und natürlich den Bericht für Sie zusammengefasst. Am Donnerstag lesen Sie wie gewohnt unser reguläres Briefing.

    Ihre
    Nicola Kuhrt
    Bild von Nicola  Kuhrt

    Analyse

    Bericht: Fraunhofer-Vorstand verstößt gegen Compliance-Richtlinien – BMBF behindert Ermittlungen 

    Reimund Neugebauer
    Reimund Neugebauer, Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, steht wegen “unangemessenem Umgang mit Steuermitteln” in seiner Institution in der Kritik.

    Deutlicher geht es eigentlich nicht: Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) habe “die rechtlichen Vorgaben vor allem für Reisen, Dienstfahrzeuge, Bewirtungen und Veranstaltungen im Vorstandsbereich unzureichend beachtet”, heißt es in einem aktuell abgeschlossenen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH), der Table.Media vorliegt. 

    Insgesamt habe man einen “unangemessenen Umgang mit Steuermitteln durch überhöhte Reise-, Dienstfahrzeug- und Repräsentationskosten” festgestellt, schreiben die BR-Prüfer weiter – und berichten auf insgesamt 61 Seiten über Verstöße etwa gegen das Bundesreisekostengesetz oder Bewirtungspauschalen (siehe unten). 

    Auch ein hoher Leitungsbeamter des BMBF wurde bewirtschaftet

    Gebuchte Hotels der Vorstände lagen in Spitze bis zu 450 Prozent über dem zulässigen Rahmen, auf Reisen wurden wiederholt und unbegründet Lebenspartner mitgenommen, Essen fanden in Restaurants der obersten Klasse statt, Fahrtkosten wurden gar nicht bis unzureichend verbucht. Besonders delikat: Auch ein hoher Leitungsbeamter des BMBF wurde bewirtet, heißt es etwa auf Seite 23:
     
    “Drei Bewirtungen des Vorstandsmitglieds X aus dieser Kategorie fanden mit einem ehemaligen Leitungsmitglied des BMBF statt. Es war zum Zeitpunkt der Bewirtungen für die Vergabe der Zuwendungen an die FhG zuständig. Die Ausgaben lagen für die zwei Personen bei insgesamt 330 Euro, 380 Euro und 460 Euro.” 

    Die Prüfer des BRH weisen auf einige Einschränkungen für ihren Bericht hin: Auf Wunsch der FhG habe der Rechnungshof betroffene Personen pseudonymisiert, so ist im Bericht von den Vorstandsmitgliedern X, Y und Z die Rede. Zudem hat das Forschungsministerium die Arbeit der Prüfer des Bundesrechnungshofs behindert: Es verweigerte dabei die Herausgabe bestimmter Akten und den Zugriff auf elektronische Laufwerke. 

    Der Bundesrechnungshof endet seine Zusammenfassung auch mit Blick auf das BMBF: Das BMBF habe den Handlungsbedarf immerhin jetzt anerkannt, erste Schritte eingeleitet. Warum aber das Haus so lange untätig zugesehen hat, bleibt unbeantwortet, genauso wie die Frage, warum es nach Ansicht des Bundesrechnungshofs bei der Aufklärung Dokumente verwehrt habe.  

    Nicht die erste Prüfung, keine Reaktion durch das BMBF 

    Es ist nicht die erste BRH-Prüfung der Ausgaben der Fraunhofer-Vorstände: So wurden bereits 2008 und 2016 Gutachten erstellt. Schon damals hatte der BRH erhebliche Mängel festgestellt. “Aufgrund des Fortbestehens und der Erheblichkeit der Verstöße” hat der Rechnungshof jetzt auch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages informiert. Nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen will man den Bericht veröffentlichen. 


    Die FhG ist eine der größten außeruniversitären Forschungseinrichtungen Deutschlands. Laut ihrer Satzung verfolgt sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Ihre Kerntätigkeit ist die Vertragsforschung. Diese macht rund 85 Prozent ihres Finanzvolumens aus. Diese umfasst drei Bereiche, die grundsätzlich jeweils etwa ein Drittel einnehmen:  

    • die Forschung aufgrund von Aufträgen aus der Wirtschaft 
    • die Forschung aus öffentlich finanzierten Forschungsprojekten (Projektförderung)  
    •  die sogenannte Vorlauf- bzw. Eigenforschung, die aus den institutionellen Fördermitteln von Bund und Ländern (Grundfinanzierung) finanziert wird 

    Bund und Länder bringen die Fördermittel im Verhältnis 90 (Bund) : 10 (Länder) auf. Im Bundeshaushalt sind für das Jahr 2023 rund 850 Millionen Euro allein für die institutionelle Förderung vorgesehen.

    Es ist nun an Forschungsministerin Bettina Stark-Watzinger zu reagieren. Nicht wenige führende Köpfe aus der Forschungsszene hoffen auf eindeutige Schritte aus Berlin, noch äußern sie ihre Kritik aber vorsichtig im Hintergrund. Der Schaden, den Fraunhofer, immerhin einer der wichtigsten Player für den so wichtigen wissenschaftlichen Transfer, sich selbst und der Landschaft zufüge, sei immens.  

    Immerhin: Das BMBF hatte zuletzt selbst Ermittlungen bei Fraunhofer angestellt, die Ergebnisse wurden bisher offiziell nicht herausgegeben, Thomas Sattelberger als Anstoßgeber ist aus seinem Amt als Staatssekretär ausgeschieden. Hat die Ministerin wegen der genannten Vorfälle deshalb im Dezember 2022 zwei führende Beamte ihres Hauses ausgewechselt? Ging es dabei um die Bewältigung alter und neuer Skandale?

    BMBF sollte Kontrollpflichten “konsequent nachkommen”

    Die forschungspolitischen Vertreter der Ampel und der CDU bleiben vorsichtig zurückhaltend. “Der Bericht stehe für sich und zeigt, dass es bei Fraunhofer wirkungsvollere Compliance-Regelungen braucht”, sagt etwa Kai Gehring (Die Grünen). Der Haushaltsausschuss werde sich sicherlich mit dem Prüfbericht befassen.

    Etwas deutlicher die Opposition: “Richtlinien müssen eingehalten werden und Verstöße sanktioniert werden”, sagt Thomas Jarzombek (CDU). Es gelte Regeln für die Spitzenforschung zu finden, die Missbrauch durch überbordende Ausgaben und private Vorteilsnahme auszuschließen, aber gleichzeitig die Forschenden von zu viel Bürokratie entlasten. 

    Petra Sitte fordert, dass die Vorgänge dem BMBF Anlass sein sollten, seinen Kontroll- und Aufsichtspflichten gegenüber der Fraunhofer-Gesellschaft sowie gegenüber den anderen außeruniversitären Forschungseinrichtungen konsequent nachzukommen. “Frau Stark-Watzinger muss erklären, wie es sein kann, dass aus ihrem Ministerium heraus die Prüfung des Bundesrechnungshofes ,behindert’ wurde”.  

    Mit einem Rücktritt Neugebauers sei es nicht getan, dies oder seine Absetzung sei bereits mehrfach diskutiert worden, sagt Sitte. Die Fraunhofer-Gesellschaft habe vor allem ein strukturelles Problem, das geradezu dazu einlade, Regelungen zu ignorieren und zu umgehen. “Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Vorstände agieren wie kleine Fürsten.

    Seit Jahren: Vorwürfe gegen den Fraunhofer-Vorstand Neugauber

    Verschiedene Medien wie die “Zeit” und die “WirtschaftsWoche” hatten in den vergangenen Jahren bereits mehrfach kritisch über Fraunhofer Präsident Reimund Neugebauer berichtet, er vermische private und dienstliche Angelegenheiten, hieß es immer wieder. Die “WirtschaftsWoche” berichtete, dass bei einer Ausstellung, für die die Fraunhofer “mehrere Zehntausend Euro an eine Galerie in Berlin gezahlt hatte, unter anderem Fotografien von Neugebauers Ehefrau gezeigt wurden”.  

    Neugebauer soll auch in die Vergabe umstrittener Doktor-, Ehrendoktor und Professorentitel an hochrangige Volkswagen-Manager verwickelt sein.  

    Anfang Oktober 2022 hatte schließlich der “Tagesspiegel” berichtet, dass Neugebauer in einem Video einer Firma werbend zu sehen war, bei der er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteilseigner gewesen ist. In dem Film wurde dies nicht erwähnt, stattdessen nur darauf verwiesen, dass Neugebauer Fraunhofer-Präsident ist. 

    Mitte Oktober 2022 hatte Neugebauer dann für viele überraschend per Mail an seine Mitarbeiter berichtet, dass er sein Amt frühzeitig zum 30. September 2023 aufgeben werde. Sein Vertrag sollte eigentlich erst im Herbst 2024 enden. Ein neuer Präsident soll am 25. Mai 2023 bestimmt werden. Begründet hat Neugebauer diesen Schritt nicht mit den Vorwürfen gegenüber seiner Person.

    Fraunhofer verweist auf marktorientiertes Geschäftsmodell

    Die FhG sagt gegenüber Table.Media, der Prüfbericht des BRH sei ein “Baustein, um Prozessschwächen zu erkennen, sich kontinuierlich zu verbessern und weiterzuentwickeln.” Dennoch möchte man Verschiedenes richtigstellen. Die FhG betont ihr “unternehmerisch und marktorientiert geprägtes Geschäfts- und Finanzierungsmodell” und ihre “spezifische Rolle in der deutschen Forschungslandschaft”.

    Fraunhofer sei keine öffentliche Einrichtung oder Behörde, sondern ein privatrechtlich organisierter, als gemeinnützig anerkannter eingetragener Verein, der seinen Haushalt in Höhe von zuletzt rund drei Milliarden Euro zu lediglich einem Drittel aus steuerfinanzierten institutionellen Zuwendungen bestritten habe. Die übrigen zwei Drittel erwirtschafte Fraunhofer im Wettbewerb um Forschungsmittel und -aufträge für zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien. Dass diese wiederum zu einem großen Teil aus öffentlichen Töpfen kommen, erwähnt die Stellungnahme nicht.

    Hier bleibt es nun Aufgabe der neuen Senatsvorsitzenden Hildegard Müller, den Skandal nicht auszusitzen, sondern eine transparente Neubesetzung im Hause Fraunhofer zu schaffen. Das wird auf für die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie nicht ganz einfach sein, bestätigen Kenner des Hauses. Eine Shortlist mit Vorschlägen Neugebauers sei schon kursiert – aber abgelehnt worden.

    Eine Stellungnahme des BMBF lag bis zum Redaktionsschluss nicht vor.  

    “Schafsfutter besorgen”: Das steht im Prüfbericht des BRH 

    Überhöhte Reisekosten durch Vorstände 

    Bereits im Jahr 2008 hat der Bundesrechnungshof auf ein nicht ordnungsgemäßes Reiseverhalten von Vorstandsmitgliedern der FhG hingewiesen. Im Jahr 2016 fand eine erneute Prüfung statt, dabei stellte sich heraus, dass bei Vorstandsreisen “Vorgaben regelhaft außer Acht gelassen wurden”. Insbesondere wurden dabei die Obergrenzen für das Übernachtungsgeld in Deutschland um bis zu 450 Prozent, im außereuropäischen Ausland um bis zu 420 Prozent überschritten.  

    Die FhG zahlte im Jahr 2017 für Reisen von Beschäftigten der Zentrale – in erster Linie ihrer Vorstände – dem BMBF einen Betrag zurück. Waren es in 2016 noch 1.410 Euro zuzüglich Zinsen, lag der Betrag in 2020 bei 6.999 Euro. Bei 80 Prozent dieser Zahlungen lagen Reisen des Vorstandsmitglieds X zugrunde. Nachfragen zu den Erstattungen stellte das BMBF nicht. Laut FhG seien die Rückzahlungen dabei nicht aus persönlichen Mitteln der jeweiligen Vorstandsmitglieder, sondern aus den Überschüssen allgemeiner Wirtschaftserträge der FhG geleistet worden.  

    Münchens Oberbürgermeister Reiter, Präsident Neugebauer und Ex-Kanzlerin Merkel bei einer Fraunhofer Jahreskonferenz im Jahr 2019

    Aus Sicht des Bundesrechnungshofes ist dies allerdings unzulässig. Die FhG dürfe ihre “überschüssigen” Wirtschaftserträge nur für satzungsmäßige Ausgaben verwenden. Hierzu gehöre nicht die Erstattung rechtswidriger Reisekosten der Vorstände. Es sei zudem eine Umgehung des Besserstellungsverbots und nicht vom § 4 Satz 1 WissFG getragen.  

    Zu hohe Ausgaben für Bewirtungen, interne Veranstaltungen der Führungsebene, Geschenke  

    Die FhG sei vielfach nicht sparsam gewesen und ist nicht wirtschaftlich mit den Zuwendungen umgegangen. In mehr als der Hälfte der geprüften Fälle kostete die Bewirtung pro Person 100 Euro und mehr. 

    Bei Geschäftsessen mit “externen Dritten aus dem öffentlichen Bereich”, so nennt es der Prüfbericht, gab es besonders häufig hohe Ausgaben von durchschnittlich mehr als 150 Euro pro Person (14 Fälle), davon in fünf Fällen mehr als 200 Euro pro Person.

    Essen im oberen bis obersten Preissegment

    Drei Bewirtungen des Vorstandsmitglieds X aus dieser Kategorie fanden mit einem ehemaligen Leitungsmitglied des BMBF statt. Es war zum Zeitpunkt der Bewirtungen für die Vergabe der Zuwendungen an die FhG zuständig. Die Ausgaben lagen für die zwei Personen bei insgesamt 330 Euro, 380 Euro und 460 Euro.  

    Und auch das moniert der Prüfbericht: Häufig haben Essen im “oberen bis obersten Preissegment in Restaurants der oberen Kategorien” stattgefunden. Ferner sei ein hoher Kostenanteil für alkoholische Getränke angefallen. Die Bewirtungen fielen häufig mit Übernachtungen in Hotels zusammen, die bereits reisekostenrechtlich kritisch waren. 

    Der Prüfbericht schließt das Kapitel mit der Feststellung, dass das BMBF die Bewirtungsausgaben des Vorstands der FhG bisher nicht geprüft habe und sicherstellen müsse, dass die FhG die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei den Bewirtungsausgaben beachtet.  

    Unangemessen hohe Ausgaben für Begleitung der Vorstände  

    Lebenspartnerinnen und Lebenspartner haben regelmäßig an Reisen und Essen der FhG-Vorstände teilgenommen. Es war meist nicht ersichtlich, inwiefern eine Begleitung ausnahmsweise und dienstlich nötig gewesen ist.  

    Missachtung Dienstfahrzeuge-Regelungen 

    Die FhG nutze im Vorstandsbereich Fahrzeuge der Oberklasse und dies erfolge “ohne Zustimmung des BMBF, außerhalb des im Zuwendungsbescheid vorgegebenen Rahmens und ohne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.” Die Fahrtenbücher waren lückenhaft. Eine unzulässige private Nutzung konnte teilweise nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Sie enthielten in weniger als zehn Prozent Angaben zum Beginn und Ende der Fahrt. Der Fahrzweck war oftmals entweder gar nicht oder nur anhand vager Sammelbegriffe angegeben, etwa “Flughafen”, “Tanken”, “Werkstatt”, “Waschen”. Im Jahr 2019 ist einmal “Opernball” vermerkt, einmal “Schafsfutter besorgen.”

    Relativierende Berichte und fehlende rechtliche Grenzen  

    Innenrevision der FhG unzureichend  

    Der Vorstand der FhG ist weder regelmäßig in Prüfungen der Innenrevision einbezogen gewesen, noch hat er sein Verhalten proaktiv zur Überprüfung gestellt, schreiben die BR-Prüfer. “Teilweise formulierte die Innenrevision Berichte trotz gewichtiger Feststellungen relativierend“. Versäumt wurde mitunter, rechtliche Grenzen für das Verhalten des Vorstands zu definieren und Sachverhalte zu bewerten. 

    Unzureichende Prüfung durch das BMBF  

    In seinen bisherigen Prüfungen habe sich das BMBF vor allem auf die Prüfungen der FhG gestützt. Eigene Untersuchungen habe es bisher kaum durch durchgeführt. Dies werde den Anforderungen des Haushaltsrechts nicht ausreichend gerecht, schreibt der BRH.  

    Empfehlungen 

    Das BMBF soll als Zuwendungsgeber die Einhaltung rechtlicher Vorgaben von der FhG einfordern, schreibt der BRH: “Es muss sicherstellen, dass die FhG die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in allen Bereichen beachtet und ihre eigenen Regelungen und Prozesse nachschärft. 

    Es muss dafür sorgen, dass die Vorstände der FhG ungerechtfertigte finanzielle Vorteile aus eigenen Mitteln erstatten. Erforderlich ist deutlich mehr Kontrolle, insbesondere durch eigene Prüfungen des BMBF. Auch sollte es den Teilwiderruf von Zuwendungen erwägen.  

    • Besserstellungsverbot

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