passend zur wichtigen Wahl am Wochenende ging es im Forschungsausschuss am Mittwoch äußerst europäisch zu: Die Abgeordneten hatten mit Iliana Ivanova die Kommissarin für Forschung, Innovation und Bildung zu Gast. Sie wurde zur Umsetzung des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa befragt, zu Erasmus+ und natürlich zum Europäischen Hochschulpaket.
Außerdem sprachen sich die Politikerinnen und Politiker für die Stärkung der deutsch-französischen Ausbildung aus. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (20/10818) sollen “die grenzüberschreitenden Parameter für eine duale Berufsausbildung weiter standardisiert sowie transparenter gestaltet werden, um so der deutsch-französischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung neuen Schub zu geben”, heißt es. Außerhalb Europas gab es am Mittwoch noch eine kleine Überraschung: das Go für die Erhöhung des Bafög (mehr in den News) – gegen die Sparpläne des BMBF.
Apropos Sparen: Noch im laufenden Jahr muss der Berliner Senat 570 Millionen Euro einsparen. Der mit Abstand größte Einzelposten in der Liste sind mit rund 55 Millionen Euro Zuschüsse an Universitäten. Um das Sparziel zu erfüllen, greift Senatorin Ina Czyborra (SPD) nach den Rücklagen der drei großen Unis – mein Kollege Markus Weisskopf berichtet.
Klammes Berlin II: Mit den Landeshaushaltsmitteln kann der Sanierungsstau an den Berliner Hochschulen nicht bewältigt werden, sagt Henry Marx, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in Berlin gegenüber Table.Briefings. Das Grundproblem sei die Schuldenbremse. “Sie versperrt uns den Weg, die Sanierungsaufgaben mithilfe eines Sondervermögens anzugehen.” In Berlin setzt man daher nun auf alternative Finanzierungsformen – mit einer zweigleisigen Strategie. Meine Kollegin Anne Brüning hat die Details.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre – am morgigen Freitag wird der Research.Table dann ebenfalls ganz europäisch: In einer Sonderausgabe berichten wir Ihnen über die Pläne, Programme und Kandidaten der Parteien für die Forschungslandschaft Europa in der nächsten Legislatur,
Den Sanierungsstau an Hochschulen sieht Henry Marx, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in Berlin, als eine der großen Bedrohungen für den Wissenschaftsstandort Berlin. Kein Wunder, denn die Situation in Berlin ist besonders prekär. Auf 8,2 Milliarden Euro beziffert die Landeskonferenz der Berliner Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) die Gesamtkosten für die erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen. Das bedeutet: Über 25 Jahre müssen jährlich 300 Millionen Euro investiert werden.
Der dringende Handlungsbedarf sei erkannt, sagt Marx im Gespräch mit Table.Briefings. Mit den Landeshaushaltsmitteln sei die Aufgabe allerdings nicht zu bewältigen. Das Grundproblem sei die Schuldenbremse. “Sie versperrt uns den Weg, die Sanierungsaufgaben mithilfe eines Sondervermögens anzugehen.”
In Berlin setzt man daher nun auf alternative Finanzierungsformen – mit einer zweigleisigen Strategie. Zum einen prüft das Land Berlin, eine bereits bestehende öffentliche Gesellschaft mit dem Neubau und der Sanierung von Universitätsgebäuden zu beauftragen. “Ein solches Modell gibt es in Berlin im Schulbau mit der Howoge”, sagt Marx. Der Vorteil: Nicht das Land, sondern die Gesellschaft verschuldet sich am Kapitalmarkt für die Bauvorhaben. Der Ausgleich erfolgt durch Mieteinnahmen oder erbpachtähnliche Modelle. Gespräche mit öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften liefen bereits, sagt Marx.
Der andere Weg ist die Gründung einer neuen öffentlichen Infrastrukturgesellschaft. “Sie könnte nicht nur den Bau, sondern auch den Betrieb übernehmen, also das Facility Management.” Zurzeit werde geprüft, was rechtlich möglich und politisch gewünscht ist, man führe Gespräche mit externen Akteuren. Marx ist zuversichtlich, bald konkretere Pläne vorstellen zu können. “In dieser Legislatur muss es starten.”
Dass solche Modelle erfolgreich sein können, zeigt im Bereich Schulen auch der 2013 gegründete Landesbetrieb Schulbau Hamburg (SBH), der zusammen mit dem öffentlichen Unternehmen Gebäudemanagement Hamburg für die Bewirtschaftung und alle Baumaßnahmen an Hamburger Schulen zuständig ist. Im Hochschulbereich wird häufig Österreich als Vorbild genannt. Dort ist die Bundesimmobiliengesellschaft BIG für das Immobilien- und Baumanagement von Schul- und Universitätsliegenschaften zuständig.
Ein Finanzierungsweg speziell für energetische Sanierungen ist das Energiespar-Contracting (ESC). Dabei werden mit einem Dienstleister, dem Contractor, Maßnahmen geplant und umgesetzt – von der Erneuerung der Heizungsanlage bis zur Dämmung von Dach und Fassade. Vertraglich wird festgelegt, wie groß die Energieeinsparung sein soll. Der Contractor tätigt die Investitionen und kümmert sich um die Instandhaltung der neuen Technik. Die Bezahlung dieser Dienstleistungen und Investitionen wird durch einen Teil der eingesparten Energiekosten finanziert. Bei sehr hohen Investitionen, etwa der Fassadendämmung, können Baukostenzuschüsse vereinbart werden.
Das Modell eignet sich auch für die öffentliche Hand, wird im Hochschulbereich bisher aber erst wenig genutzt. Ein Beispiel bietet die Universität Bremen, wo ein Dienstleister 1,5 Millionen Euro investiert hat, was die jährlichen Energiekosten um circa 240.000 Euro gesenkt hat. Aktuell wird ESC an der Hochschule Koblenz umgesetzt – im Rahmen des Modellvorhabens “Co2ntracting: build the future!” der Deutschen Energie-Agentur (dena). Anfang des Jahres wurde der Teilnehmerkreis des Programms erweitert und es können auch Liegenschaften der Länder teilnehmen. Dadurch dürfte dieser Finanzierungsweg künftig auch an Hochschulen bekannter werden.
Derweil will Nordrhein-Westfalen, wo der Sanierungsstau auf zehn Milliarden Euro geschätzt wird, offenbar unter Beweis stellen, dass auch die öffentliche Hand “schneller, günstiger, verbindlicher und mehr bauen” kann. Mitte April präsentierten Wissenschaftsministerin Ina Brandes, Finanzminister Marcus Optendrenk und Gabriele Willems vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) die neue Masterplanung im Hochschulbau. “Mit Geld allein werden wir den Investitionsstau nicht bewältigen. Wir brauchen neue Verfahren, die Planung, Genehmigung und Bau beschleunigen”, sagte Brandes.
Die wichtigsten Neuerungen der Masterplanung, die zunächst an den Universitäten Duisburg-Essen und Paderborn sowie an der Fachhochschule Bielefeld erprobt werden soll, sind:
“Diese Vorgehensweise halte ich für vorbildlich”, sagt Ulf Richter, Kanzler der Universität Siegen und Sprecher des Arbeitskreises Hochschulbau der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands. Ein wichtiger Aspekt der Initiative sei, dass die Institutionen dazu verpflichtet werden, Hochschulentwicklungspläne zu erstellen und innerhalb dieser zu priorisieren. Er hofft, dass die Finanzierung auch auf lange Sicht gewährt ist. Denn: “Hochschulbau ist eine Langfristaufgabe.”
Diese drei Bedingungen sind aus Sicht des Hochschulbauexperten unerlässlich, um den Sanierungsstau aufzulösen:
In Teil 3 lesen Sie über die Vorteile von Modularisierung und Standardisierung.
Bisher erschienen: Teil 1 Marode Hochschulen: Warum jetzt alle auf energetische Sanierung pochen
In einer Stellungnahme zum Entwurf des Medizinforschungsgesetzes geht die Leopoldina ausdrücklich auf das Thema Regulierung von Tierversuchen ein. Derzeit sind Tierversuche in der Forschung im Tierschutzgesetz geregelt. Dafür ist das BMEL federführend zuständig. Erst jüngst gab es eine heftige Kontroverse zwischen den Forschungsorganisationen und dem Ministerium über eine Verschärfung des Strafmaßes im Rahmen der Novellierung dieses Tierschutzgesetzes.
Nun fordert die Leopoldina eine Herauslösung dieser Regelungen aus dem Verantwortungsbereich des BMEL. “Aus Sicht der Forschung wäre es sinnvoll, ähnlich wie in Österreich, den Tierschutz im Forschungssektor in einem eigenen Gesetz und im Verantwortungsbereich des BMBF zu regeln”, schreiben die Autoren. Damit könne man eine “unbeabsichtigte Vermengung mit Regelungsprinzipien vermeiden, die eigentlich auf die Landwirtschaft abzielen”.
Das Ziel ist klar. Die Leopoldina-Arbeitsgruppe argumentiert, dass die aktuellen Regelungen zu “Hemmnissen und einer deutlichen Verunsicherung in der Forschungslandschaft führen”. Problematisch seien vor allem:
Die Folge: “In Deutschland werden immer mehr Tierversuche ins Ausland, auch ins nicht-europäische Ausland verlagert, was ja nicht im Sinne des Tierschutzes ist”, sagt Stefan Pfister vom Uniklinikum Heidelberg, Co-Autor der Stellungnahme. Man wolle ja einfach nur, “dass der Tierschutz hier so gemacht wird, wie er sinnvoll und notwendig wäre, um hier überhaupt noch für therapeutische Interventionen die notwendigen Tierversuche durchführen zu können”. Die österreichische Regelung sei ein gutes Beispiel, wie es besser ginge. “Die haben ein eigenes Tierversuchsgesetz, was eben nicht mit dem Tierschutzgesetz zusammengeführt wird.”
Der Vorstoß der Leopoldina kommt für viele in der biomedizinischen Community etwas überraschend. Schließlich meldete das BMEL erst vor zwei Wochen, dass man sich mit den Forschungsorganisationen weitgehend über Erläuterungen zum aktuellen Gesetzentwurf einig sei. Zudem ist eine Konkretisierung der Tierschutz-Versuchstierverordnung geplant. Mit dieser will man mehr Rechtssicherheit für die Forschenden schaffen. Damit wird – wie Table.Briefings aus informierten Kreisen erfuhr – wohl vor allem die sogenannte Kaskadenregelung übergreifend festgehalten.
Bei dieser Regelung geht es um Abläufe, die bei überschüssigen Tieren einzuhalten sind. Diese wurden bis vor kurzem häufig allesamt getötet. Kaskadenregelungen sehen vor, diese Tiere, wenn möglich, an andere Institute abzugeben, für die Lehre zu nutzen, oder sie Zoos als Futter zur Verfügung zu stellen. Erst dann, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dürfen die Tiere getötet werden. Diese Regelungen wurden bisher lediglich in lockeren Absprachen mit lokalen Behörden getroffen. Nun will man sie anscheinend übergeordnet verankern. Damit würde die Rechtssicherheit für die Forschenden und die Tierschutzbeauftragten in den Forschungseinrichtungen deutlich steigen.
Das sieht auch das BMBF so. Gemeinsam mit dem BMEL hatte man die Forschungsorganisationen nach deren massiver Kritik am Gesetzentwurf zum Gespräch eingeladen. In Verhandlungen mit dem BMEL sei es gelungen, “wichtige Änderungen zu erreichen, die die Sorgen der Wissenschaft aufgreifen”. Das schrieb Bettina Stark-Watzinger in einem nachgehenden Brief an die teilnehmenden Forschungsorganisationen, der Table.Briefings vorliegt. Man habe sich seitens des BMBF “mit Nachdruck für eine forschungsfreundliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs eingesetzt”. Damit reagierte das BMBF auf die im Frühjahr geäußerte Kritik, man bringe sich nicht genug im Sinne der Forschung in das Gesetzgebungsverfahren ein.
Ein Teil der Forschungscommunity ist jetzt besorgt, dass der Vorstoß der Leopoldina die aktuellen Verhandlungen um eine bessere Lösung innerhalb des Tierschutzgesetzes erschweren könnte. Andere argumentieren, dass gerade die Schwierigkeiten, die Regelungen zu Tierversuchen in das Gesetz zu integrieren, zeigen, dass eine Herauslösung für die Zukunft eine bessere Option sein könnte. Brigitte Vollmar, Vorsitzende der DFG-Senatskommission für tierexperimentelle Forschung, betont, dass eine Entscheidung für ein eigenständiges Tierforschungsgesetz sehr weitreichend und grundsätzlich sei. Ob das am Ende langfristig die bessere Variante wäre, müsse noch durchdacht werden. Eine Position der Senatskommission habe man in dieser komplexen Frage noch nicht entwickelt.
Gilbert Schönfelder vom Bundesamt für Risikobewertung sieht auf Anfrage von Table.Briefings keinen Grund für ein eigenes Forschungstierschutzgesetz. Eine derartig große Gesetzesänderung für die Wissenschaft und die das Gesetz vollziehenden Behörden würde viele neue rechtliche Fragen und Probleme nach sich ziehen. “Eine Verbesserung durch ein eigenständiges Gesetz wäre demnach fraglich.”
Auch Zoe Mayer, Bundestagsabgeordnete der Grünen, plädiert für einen Verbleib der Regulierung beim BMEL. Es sei zu betonen, “dass grundsätzliche Vorgaben ausnahmslos für alle Tiere Gültigkeit besitzen, sodass eine Regelung des Tierschutzes für Versuchstiere nicht im Verantwortungsbereich des BMBF liegen kann”, sagte sie Table.Briefings.
Frau Steinbeck, das bestimmende Thema Ihrer vergangenen Amtszeit war die Reform des WissZeitVG. Jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren. Noch Hoffnung, dass das in dieser Legislaturperiode etwas wird?
Es wäre wichtig, dass das Gesetzesvorhaben jetzt zu einem Ende kommt. Man sollte sich nicht mit der umstrittenen Regelung in der Postdoc-Phase aufhalten. Es stecken viele Verbesserungen in dem Gesetz, wie etwa die Mindestvertragslaufzeiten. Man hatte bereits auf Länderebene versucht, diese zu vereinbaren. Das hat aber nicht flächendeckend funktioniert. Wenn jetzt der Bundesgesetzgeber diese Regelungen ins WissZeitVG aufnimmt, dann ist das ein gutes Signal. Im Rahmen der Diskussion haben wir immer darauf hingewiesen – aber das hat keiner hören wollen -, dass mit einer Reform des WissZeitVG nicht alle Probleme gelöst werden können.
Womit können die Probleme wie schlechte Planbarkeit des Berufs und zu wenig Dauerstellen neben der Professur denn stattdessen gelöst werden?
Im Mittelbau – das Wort mag ich eigentlich nicht – ist einiges verbesserungswürdig. Da wir in der HRK im Bereich der Dauerstellen neben der Professur Handlungsbedarf gesehen haben, haben wir uns vor anderthalb Jahren aufgemacht, um Leitlinien für Personalkategorien und Strukturreformen auf den Weg zu bringen. In dieser Woche ist das Papier verabschiedet worden.
Was sehen diese neuen Leitlinien vor?
Die Leitlinien beschreiben, wie solche Dauerstellen aussehen und ausgestaltet werden sollten. Einige Universitäten setzen die in dem Papier definierten Stellenkategorien bereits um, andere Universitäten sind noch nicht so weit und nutzen die Gestaltungsspielräume in dem Bereich noch nicht ausreichend. Die Leitlinien sind unsere Vorstellung davon, wie das System in einigen Jahren aussehen sollte. Wir haben unter anderem drei Stellenkategorien ausdifferenziert: den Lecturer, den Researcher und den Academic Manager.
War das sofort Konsens unter den beteiligten Hochschulmanagern?
Diskutiert wurde in der HRK unter anderem über die Frage, wie selbstständig ein Researcher seine Forschung betreiben kann. Wir haben uns jetzt auf einen Anteil von circa 20 Prozent selbstständiger Forschungsarbeit verständigt. Es gab zudem auch Universitäten, die eher auf zwei oder vier verschiedene Kategorien setzen. Ich hatte am Anfang das Gefühl, dass jeder sein Modell gespiegelt haben wollte. Wir konnten uns schließlich aber auf ein “Grundgerüst” einigen, dass natürlich nicht verpflichtend ist.
Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats hat sich für ein ähnliches Konzept ausgesprochen. Das BMBF muss noch ein Konzept für mehr Dauerstellen vorlegen. Wie viele zusätzliche Stellen wird es am Ende durch solche Konzepte geben?
Eines ist klar: Mit den Leitlinien an sich wird keine einzige Dauerstelle zusätzlich geschaffen. Wir können auch nicht rückwirkend in die Arbeitsverhältnisse eingreifen. Es geht mehr um einen systemischen Wandel für die Zukunft. Wenn zukünftig eine neue Dauerstelle in der Lehre eingerichtet wird, ist es doch sinnvoll zu fragen, was genau die Aufgabe desjenigen sein soll. Und, ob die Stelle zwingend einem Professor zugeordnet werden muss oder ob es sinnvoller ist, einen Lecturer für die ganze Abteilung oder ein Department einzustellen.
Wird es ohne eine höhere Grundfinanzierung relevante Verbesserungen im System geben?
Ich bin mir sicher, dass die Leitlinien eine sinnvolle Zukunftsvision sind, die das System nachhaltiger und verlässlicher machen können. Aber wenn man den Weg beschleunigen möchte und die Universitäten dahin bringen möchte, die Leitlinien zeitnah umzusetzen, dann müsste man ein Programm dafür auflegen. Ich möchte aber betonen, dass es kein Selbstzweck ist, mehr Dauerstellen im System zu schaffen. Jede Universität muss für sich entscheiden, welche Dauerstellen sie benötigt, um ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Dabei darf nicht in Vergessenheit geraten, dass wir weiterhin ausreichend Qualifizierungsstellen benötigen.
Ein anderes Thema beschäftigt gerade viele Universitäten intensiv: der Umgang mit propalästinensischen Protesten. Was halten Sie von den Einmischungen von außen, den Ratschlägen der Politik – zum Beispiel via Bild-Interview?
Ich war zehn Jahre lang Richterin. Und Richterinnen sagen: “Wenn ich die Akte nicht kenne, sage ich zu dem Fall nichts.” Rückblickend Bemerkungen von der Seitenlinie zu machen, ist immer allzu einfach. Aber in der konkreten Situation als Hochschulpräsidentin oder Hochschulpräsident genau den Zeitpunkt zu erkennen, an dem die verfassungsrechtlich verankerte die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Protesten enden muss – weil zum Beispiel bestimmte Parolen gerufen werden – ist ganz, ganz schwierig. Gerade bei einigen spezifischen Ausrufen oder Handlungen, die nicht unmittelbar und eindeutig als justiziabel erkennbar sind, sofort eine Verfassungsfeindlichkeit festzustellen, ist nicht einfach.
Sie verbitten sich also die Einmischung der Politik?
Politiker sollten sich zumindest genau überlegen, wann und wie sie sich äußern. Insbesondere kaum verklausulierte Ansagen in Richtung Wissenschaft, dass dies oder das “erwartet wird”, können dem Vertrauen in das Wissenschaftssystem schaden. Denn das Signal ist ja: Die Politik traut den Hochschulen nicht zu, die Situation selbst gut zu lösen. So kommt es zumindest beim Adressaten an.
Haben die Hochschulen die Situation denn im Griff?
Ich kann Ihnen versichern: Jede Hochschulleitung, also zumindest alle, die in dieser Woche bei der HRK zusammengekommen sind, beschäftigt die Situation sehr. Wir setzen daher alles daran, dass jüdische Studierende sich auf dem Campus sicher fühlen. Aber wir sehen auch, dass unsere palästinensischen Studierenden Angst um ihre Angehörigen oder Freunde in Gaza haben. Insgesamt ist die Situation angespannt. Ja, und da kann es auch zu Fehlentscheidungen kommen, das will ich gar nicht ausschließen. Wenn man sich aber eine halbe Stunde, nachdem irgendwas passiert ist, hinstellt und den Rücktritt fordert, finde ich das sehr kritisch.
Einmischungen von außen gab es auch zum Umgang der Unis mit China. Den Wissenschaftlern und Universitäten wird vorgeworfen, sie seien zu naiv. Es gab kritische Fälle, bis hin zur Spionage. Andererseits will man die Beziehungen nicht abbrechen. Wie können Universitäten in diesem Spannungsfeld agieren?
Wir können unsere Forscherinnen und Forscher für dieses Thema und für die Risiken sensibilisieren. Ich glaube, es ist auch in weiten Teilen gelungen, dass niemand mehr ganz unbedacht nach China fährt. Auch gehen wir sorgfältig damit um, wenn wir Personen aus China einstellen. Ich glaube aber, wir müssen weiterhin miteinander reden. Alle Verbindungen abzubrechen, ist nicht der richtige Weg.
Das BMBF hat kürzlich zum Aufbau von Chinakompetenz eine neue Förderrichtlinie herausgegeben, reichen Fördergelder aus?
Wir benötigen Chinakompetenz. Wir brauchen gut ausgebildete Menschen, die mit China im Kontakt sind. Ja, das ist sicher ein guter Weg. Aber ich denke, es braucht noch mehr. Zwar können und möchten wir als Universitäten selbst entscheiden, wie wir mit unseren Kooperationen umgehen, aber ein Austausch mit der Bundesregierung ist uns hier sehr wichtig.
In Ihrer dritten Amtszeit wird Sie auch die Debatte um die Zivilklausel beschäftigen. Was ist der Diskussionsstand bei der HRK?
In Bayern plant die Landesregierung, die Zivilklausel zu verbieten und für die Hochschulen ein Kooperationsgebot mit den Bundeswehruniversitäten einzuführen. Das sind Entwicklungen, mit denen sich die HRK auseinandersetzen wird. Das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten angehen.
Wie ist da Ihre persönliche Meinung, wie handhaben Sie das an Ihrer Heinrich-Heine-Universität?
Ich meine, eine Zivilklausel in der Grundordnung einer Universität hat nur deklaratorischen Charakter. Die im Grundgesetz verankerte Forschungsfreiheit kann nicht durch eine Zivilklausel eingeschränkt werden. Unabhängig von einer Zivilklausel beurteilen wir Forschungsprojekte etwa in Ethikkommissionen oder in den Kommissionen für sicherheitsrelevante Forschung. Auch wenn das Grundgesetz dem Friedensgebot unterliegt und dies an vielen Stellen – wie etwa in der Präambel – zum Ausdruck bringt, ist das nicht gleichzusetzen mit einer Absage an den Einsatz militärischer Mittel zur Wahrung des Friedens. Also: Militärische Forschung wird durch das Grundgesetz nicht verboten. Wir dürfen uns verteidigen und sollten dies auch mit den modernsten Mitteln tun. Daran muss man dann auch forschen dürfen.
Also auch kein Verbot von Forschung an Angriffswaffen, die unter Umständen auch nach Saudi-Arabien geliefert werden?
Artikel 26 des Grundgesetzes enthält das Verbot des Angriffskrieges. Wenn es also um Forschung an Kriegswaffen geht, die ausschließlich dazu geeignet sind, in einem Angriffskrieg eingesetzt zu werden, dann wäre das verfassungswidrig. Das wird aber eher selten der Fall sein. In jedem Fall gilt es, rechtliche und moralische rote Linien zu trennen. Und darüber wollen wir in der HRK diskutieren.
5. bis 7. Juni 2024, Berlin und online
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7. Juni 2024, 9:30 bis 18:00 Uhr, Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, Luisenstraße 18, 10117 Berlin
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Die erste Gremiensitzung, in der es darum ging, ob sie Präsidentin der Technischen Universität Berlin (TUB) bleiben kann, hat Geraldine Rauch überstanden. Gesichert ist ihr Verbleib im Amt damit aber noch nicht. Der Akademische Senat hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch zwar nicht auf das Einbringen eines entsprechenden Abwahlantrags einigen können. Das Gremium hat stattdessen – in Abwesenheit des Präsidiums – ein Meinungsbild zur Rücktrittsfrage erhoben.
Das Ergebnis wurde Rauch am späten Mittwochnachmittag mitgeteilt. Sie erhielt daraufhin 24 Stunden Zeit zu entscheiden, ob sie Präsidentin bleiben will oder nicht. Am heutigen Donnerstag wird das Ergebnis des Meinungsbildes öffentlich bekannt gemacht. Dieses Vorgehen des Senats lässt vermuten, dass Rauch derzeit keinen klaren Rückhalt in dem Gremium hat.
Rauch steht in der Kritik, weil sie antisemitische Posts auf der Plattform X mit einem Like markiert hatte. Zu Beginn der Sitzung des Akademischen Senats hatte sie erklärt, bei der Wissenschaftsverwaltung ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt zu haben. Sie wolle sich den Vorwürfen gegen sich selbst stellen und eine objektive Aufklärung ermöglichen, sagte sie. Sie entschuldigte sich außerdem erneut dafür, einen antisemitischen Post im Internet mit einem “Gefällt mir” markiert zu haben und sprach von “tiefer Reue”.
Die Wissenschaftsverwaltung des Berliner Senats bestätigte auf Anfrage von Table.Briefings, dass der Antrag auf Durchführung eines Disziplinarverfahrens Mittwochmittag bei der Wissenschaftsverwaltung eingegangen sei. Er werde nun geprüft. Der Ablauf von Disziplinarverfahren sei im Disziplinargesetz des Landes Berlin geregelt. Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung gilt eine Frist von einem Monat. Zur Aufklärung des Sachverhalts sind die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Mögliche Disziplinarmaßnahmen sind unter anderem Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, theoretisch kommt sogar eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.
Den Schritt Rauchs, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst zu beantragen, ordnet der Verwaltungsrechtler Markus Ogorek von der Universität zu Köln als “taktisch klug” ein. Denn darin prüfe der Dienstherr, ob Verletzungen der Amtspflichten vorliegen und bewertet gegebenenfalls die Schwere. Im Fall Rauch handele es sich jedoch gerade nicht um ein klassisches Dienstvergehen, die Kritik liege zumindest primär auf politischer Ebene. Deshalb sei allenfalls mit der Erteilung eines Verweises zu rechnen. “Wahrscheinlicher ist, dass überhaupt nichts dabei herauskommt”, sagt Ogorek.
Er vermutet, dass die zuständigen Unigremien sich gehalten fühlen, das Verfahren zunächst abzuwarten und nicht bereits vollendete Tatsachen zu schaffen. Dafür spreche, dass in der Sitzung am Mittwoch nur ein Meinungsbild im Akademischen Senat eingeholt wurde. “Aufgrund der Stoßrichtung des Disziplinarwesens dürfte am Ende des Verfahrens, das viele Wochen dauern wird, wenig bis nichts stehen, sodass eine Abwahl dann natürlich ,schräg’ wirken würde.”
Für eine Abwahl Rauchs wäre eine Zweidrittelmehrheit im Senat erforderlich gewesen. Diese hätte dann mit dem gleichen Quorum im Erweiterten Senat und im Kuratorium der TU Berlin bestätigt werden müssen. Das Kuratorium wird sich am Montag, 10. Juni, in einer Sondersitzung mit dem Thema beschäftigen.
Bei den antisemitischen Posts, die Rauch mit einem Like markiert hatte, geht es insbesondere um einen Beitrag mit Fotos von Demonstranten, die ein Bild des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu mit aufgemaltem Hakenkreuz hochhalten. abg mit dpa
Noch im laufenden Jahr muss der Berliner Senat 570 Millionen Euro einsparen. Der mit Abstand größte Einzelposten in der Liste sind mit rund 55 Millionen Euro Zuschüsse an Universitäten, wie die Senatsverwaltung Table.Briefings bestätigte. “Um die Pauschale Minderausgabe in diesem Bereich erbringen zu können, haben wir uns dazu entschieden, die erforderlichen 55 Millionen Euro aus den Rücklagen der Technischen Universität, Humboldt-Universität und Freien Universität herauszulösen”, sagte Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) in einem Statement. Die Hochschulverträge seien von den Kürzungen nicht betroffen. Auch Günter Ziegler, Präsident der FU Berlin, bestätigte gegenüber Table.Briefings, dass die Weiterführung der Hochschulverträge ein hohes Gut sei. Dieses wolle man trotz angespannter Lage erhalten.
Wie Table.Briefings darüber hinaus erfuhr, will man die drei Universitäten im Gegenzug in ihrer Handlungsfähigkeit und Agilität stärken. Im Rahmen eines Agilitätsplans wird unter anderem die Übertragung des Berufungsrechts auf die Universitäten angestrebt, genauso wie eine Übertragung der Bauherreneigenschaft sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung von verschiedenen Verwaltungs-, Kontroll- und Genehmigungsabläufen.
Auch in anderen Bereichen wird laut der Einsparungsliste, die Table.Briefings vorliegt, gekürzt. So fallen beim Investitionspakt Hochschulbau knapp 2 Millionen Euro weg. Bei den Fördermitteln zur Umsetzung des “Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken” sind es 700.000 Euro, bei der “Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen” knapp 500.000 Euro und bei den Investitionszuschüssen für das Studierendenwerk gut 300.000 Euro.
Tobias Schulze, Forschungspolitiker der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, sieht die Kürzungen gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Sanierungsstaus kritisch. Man müsse davon ausgehen, dass bestimmte investive Maßnahmen jetzt nicht stattfinden werden, sagte er Table.Briefings.
Dabei sei dies nur der Vorgeschmack auf das nächste Jahr. “Wenn die 10-Prozent-Kürzung für 2025 bestehen bleibt, müssen im Wissenschaftshaushalt 200 bis 250 Millionen Euro eingespart werden. Und dann sind die Rücklagen ja bereits aufgebraucht.” In dem Moment würden harte Entscheidungen notwendig, wenn die Senatorin keine anderen Finanzierungsquellen erschließt. Zum Beispiel, in dem sie Investitionen über Kredite finanziere. Diese könne Czyborra aber aufgrund der Schuldenbremse nicht selbst aufnehmen. Eine Möglichkeit bestünde über eine Infrastrukturgesellschaft, wie sie derzeit bereits für den Hochschulbau erwogen wird. mw
Die Hochschulen in Deutschland erhalten aus dem EU-Programm Erasmus+ zur Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Hochschulbeschäftigten mehr Geld. Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) gab bekannt, dass insgesamt rund 220 Millionen Euro für die nächste Förderperiode der Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen.
In diesem Zeitraum erhalten deutsche Hochschulen in der Förderlinie “Mobilität von Einzelpersonen” rund 186 Millionen Euro zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten ihrer Studierenden und Beschäftigten. Dies sind etwa 20 Millionen Euro mehr als beim letzten Aufruf im Jahr 2023. Die Förderung ist hauptsächlich für Auslandsmobilität in den 33 Programmländern von Erasmus+ vorgesehen. Die Hochschulen können bis zu 20 Prozent der Gelder für die Förderung weltweiter Auslandsaufenthalte außerhalb der Programmländer nutzen.
Für die Förderlinie “Mobilität mit Partnerländern” stehen den Hochschulen in den nächsten zwei Jahren weitere rund 31 Millionen Euro zur Verfügung, um die weltweite Mobilität zu fördern.
Durch die beiden Förderprogramme können voraussichtlich etwa 65.000 Aufenthalte internationaler Studierender und Hochschulbeschäftigter in Deutschland unterstützt werden.
Unabhängig davon bieten die “Cooperation Partnerships” von Erasmus+, in denen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund stehen, deutschen Hochschulen und anderen Organisationen in diesem Jahr rund elf Millionen Euro Förderung, um bildungsbereichsübergreifende Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben. Die finalen Förderentscheidungen in den beiden letzten Programmlinien werden voraussichtlich im August 2024 nach Abschluss der Auswahlverfahren getroffen. tg
SPD, Grünen und FDP haben am Mittwoch eine Einigung in den Verhandlungen zur Bafög-Reform verkündet: Ab dem Wintersemester 2024/25 sollen die Bedarfssätze um fünf Prozent erhöht werden. Außerdem steigen die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent und der Wohnkostenzuschlag von 360 auf 380 Euro. Das Bundeskabinett verabschiedete eine Formulierungshilfe, mit dem die Fraktionen den Gesetzentwurf des BMBF im Parlament ändern können.
Damit setzen sich SPD und Grüne gegen Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und die FDP durch, die eine Erhöhung mit Verweis auf die schwierige Haushaltslage abgelehnt hatten. Für das laufende Jahr stehen im Bundeshaushalt 150 Millionen Euro zur Verfügung, die nur zweckgebunden für eine Erhöhung der Regelsätze verwendet werden dürfen. Wie die entstehenden Mehrbelastungen ab 2025 im BMBF-Etat abgedeckt werden sollen, ist allerdings unklar.
Zudem streichen die Fraktionen Stark-Watzingers ursprünglichen Plan, die Mindestraten bei der Bafög-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat zu erhöhen – ein Punkt, auf den insbesondere die SPD gedrungen hatte. Es bleibt also dabei, dass maximal 10.010 Euro Schulden getilgt werden müssen, da nach 77 abgezahlten Raten in der Regel der Rest erlassen wird.
Dem Freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (fzs) gehen die Beschlüsse allerdings nicht weit genug. “Es ist zwar lobenswert, dass es zu keiner Nullrunde kommt, solch eine Erhöhung ist jedoch homöopathisch“, sagte Niklas Röpke, Vorstandsmitglied des Dachverbands der Studentenvertretungen, Table.Briefings. Eine echte Strukturrform müsse die Bedarfssätze mindestens auf Höhe des Bürgergelds anheben, die Wohnkostenpauschale reformieren und eine automatische Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung einführen, erklärte Röpke. Maximilian Stascheit
Deutsche Universitäten haben sich in einer der drei international bedeutsamen Universitätsbestenlisten, dem QS World University Ranking, klar verbessert. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Ausgabe für 2025 hervor, in die das britische Unternehmen Quacquarelli Symonds 1.500 Universitäten aufgenommen hat.
Bestplatzierte deutsche Uni ist wie in den zehn Jahren zuvor die TU München. Sie ist weiterhin die einzige deutsche Institution, die es bei QS in die Top 50 schafft, sie hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar noch von Platz 37 auf Platz 28 verbessert. In die Top 100 ist erstmals die RWTH Aachen aufgerückt (Platz 99).
Bemerkenswert ist zudem, dass sich fast alle fünf Unis im Vergleich zum Vorjahr zumindest leicht verbessert haben, einzig die LMU München ist von Platz 54 auf Platz 59 gerutscht.
Auch in den Top 200 gibt es Verbesserungen aus deutscher Sicht: So hat es die Universität Hamburg mit Platz 191 erstmals unter die 200 besten Unis geschafft, im Vorjahr lag sie auf Platz 205. Deutlich verbessert haben sich das KIT (von Platz 119 im Vorjahr auf Platz 102) und die TU Berlin (von Platz 154 auf Platz 147). Etwas schlechter hat die HU Berlin abgeschnitten (von Platz 120 auf 126). Anders als im Vorjahr ist die Universität Freiburg nicht mehr unter den Top 200.
Als “hervorragend” und “sehr erfreulich” bewertet der Verbund der Technischen Universitäten TU9 das Abschneiden seiner Mitgliedsuniversitäten. Die TU9-Universitäten konnten ihre Positionen in den letzten drei Jahren deutlich verbessern, teilen die Co-Präsidentinnen Angela Ittel (TU Braunschweig) und Tanja Brühl (TU Darmstadt) auf Anfrage von Table.Briefings mit. “Dieses Jahr befinden sich sogar zwei unter den Top 100 der besten Universitäten weltweit: die TU München und die RWTH Aachen University.”
Die kontinuierliche Verbesserung der Platzierung der TU9-Universitäten liege nicht nur an ihrer exzellenten Forschung und Lehre, sondern auch an ihrem hohen Internationalisierungsgrad. “TU9-Universitäten verfügen über mehr als 2.700 internationale Kooperationen in 94 Ländern.”
Wie in früheren Jahren schneiden die USA mit 197 Universitäten, die es in das Ranking geschafft haben, am besten ab, aus Großbritannien (90) kommen die zweitmeisten Unis, gefolgt von China mit 71. Das MIT belegt zum 13. Mal in Folge Platz 1. Das Imperial College London hat sich gegenüber dem Vorjahr um vier Plätze verbessert und liegt auf Platz 2, auf den Plätzen 3 bis 5 folgen Oxford, Harvard und Cambridge.
Auch in den anderen beiden wichtigen Bestenlisten, Shanghai und THE, schaffen es deutsche Universitäten nur selten in die Top 100. Weil sich dadurch Nachteile bei der Rekrutierung von Studierenden und Wissenschaftlern ergeben, aber auch für Partnerschaften, gibt es seit einigen Jahren verstärkte Bemühungen (unser Bericht dazu hier), die Positionierung zu verbessern. abg
Japan will den freien Zugang zu öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Publikationen ermöglichen. Ab diesem Monat können Forschende ihre Publikationen im Rahmen eines “grünen Open Access” in digitalen Repositorien veröffentlichen. Das japanische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MEXT) wird Universitäten bei der Einrichtung von Repositorien unterstützen. Forschende sind dann verpflichtet, eine Version ihrer Publikationen dort zur Verfügung zu stellen.
Das MEXT stellt 10 Milliarden Yen (circa 60 Millionen Euro) zur Verfügung, um institutionelle Repositorien zu standardisieren. Von den rund 800 Universitäten in Japan verfügen bereits mehr als 750 über ein institutionelles Repository, sagte Shimasaki Seiichi, vom MEXT in Tokio, der an der Ausarbeitung des Plans beteiligt war. Jede Universität wird die Forschungsergebnisse ihrer Wissenschaftler hosten, aber die zugrunde liegende Software wird dieselbe sein. mw
Tagesspiegel. “Es hat ein Versagen gegeben”: Neuer Fraunhofer-Präsident Hanselka erklärt im Interview, was er ändern will. Am 13. Juni stimmt die Mitgliederversammlung der Fraunhofer-Gesellschaft über eine Governance-Reform der neuen Führung ab. Im Interview mit dem Tagesspiegel spricht der neue Präsident Holger Hanselka noch einmal über die zentralen Vorschläge darin. Der Senat soll transparent nachbesetzt werden und ein Überwachungsrecht erhalten, dem Vorstand werden weitergehende Berichtspflichten auferlegt und die Macht des Präsidenten soll beschnitten werden. Er soll künftig eine moderierende Funktion haben und bei grober Fahrlässigkeit persönlich haften. Darüber hinaus soll ein neu gegründeter Rechnungsprüfungsausschuss Fehlverhalten wie in der Ära Neugebauer verhindern. Gleich zu Beginn stellt Hanselka allerdings klar: Allzu sehr ins Detail gehen, was die Zeit vor seinem Amtsantritt angeht, möchte er nicht. Mehr
Tagesspiegel. “Die Parteien müssen ihren Heiligenschein abnehmen”. Führende deutsche Wissenschaftler machen Druck auf die Ampel-Koalition, endlich mit der politischen Aufarbeitung der Pandemie zu beginnen. Die scheidende WZB-Präsidentin Jutta Allmendinger und Virologe Hendrik Streeck fordern die Parteien auf, eine zukunftsgerichtete Analyse der damaligen Politik zu vollziehen. Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, für ähnliche Situationen in der Zukunft besser aufgestellt zu sein. Soziologin Allmendinger schwebt ein zweistufiges Verfahren zur Aufarbeitung der Pandemie vor. Eine mit Experten besetzte Corona-Kommission im Deutschen Bundestag solle zuerst das vorhandene Wissen zusammenführen. Einige Monate später sollen die Ergebnisse dann in einem Bürgerrat einem Realitätscheck unterzogen werden, fordert die Soziologin. Nach Informationen des Tagesspiegels gehen die Erwägungen der Regierung in eine ähnliche Richtung und die interne Debatte steht kurz vor dem Abschluss. Mehr
Nature. What Modi’s third term in India means for science. Die Wiederwahl von Indiens Premierminister Narendra Modi hat weitreichende Folgen für die Wissenschaft in Indien und weltweit. Modis Regierung wird – auch wenn die Mehrheit seiner Partei geringer ausfällt – Wissenschaft und Technologie weiter stark fördern, wobei der Fokus dabei auf nationalen Interessen und kurzfristigen Ergebnissen liegt. Priorisiert werden Bereiche wie das nationale Raumfahrtprogramm, Quantencomputing, Künstliche Intelligenz, Halbleitertechnologie, erneuerbare Energien und Elektromobilität. Es gibt jedoch Bedenken, dass Investitionen in angewandte Forschung zulasten von Grundlagenforschung und langfristig wichtigen Bereichen wie Klimaanpassung und Pandemievorsorge gehen könnten. Modis Vision einer selbständigen Wissenschaftsnation könnte Indien technologisch weiterentwickeln, aber auch bestehende Ungleichheiten verstärken. Mehr
Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU), wird neues Mitglied der Monopolkommission. Der Jurist, der auch Direktor des Instituts für Kartellrecht an der HHU ist, löst den Regensburger Jürgen Kühling nach zwei vierjährigen Amtszeiten ab.
Markus Roth, Mitgründer und CSO von Focused Energy, wurde in den Beirat Fusionsforschung des BMBF berufen. Das Expertengremium soll das BMBF bei der Umsetzung des im März 2024 vorgestellten Förderprogramms “Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk” beraten.
Anja Steinbeck, Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, bleibt Sprecherin der Mitgliedergruppe Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und in dieser Funktion auch Vizepräsidentin der HRK. Die Rechtswissenschaftlerin wurde am Dienstag in Berlin für eine dritte Amtszeit gewählt. Im Amt bestätigt wurde auch Volker Epping, Präsident der Leibniz Universität Hannover, als stellvertretender Sprecher der Gruppe.
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Berlin.Table. Haushalt: SPD-naher Arbeitskreis fordert Zeitenwende. Eine Gruppe um Walter-Borjans fordert eine Reform der Schuldenbremse und der Finanzpolitik. In einem neuen Positionspapier wird betont, dass Bund und Länder kooperativ die EU-Schuldenregeln einhalten und die Kreditaufnahme gerecht verteilen müssen. Mehr
Bildung.Table. MINT-Gipfel: Welche Lösungsansätze er für den Fachkräftemangel liefert. Fachkräfte in MINT-Berufen sind entscheidend für die Transformation. Schon jetzt suchen Betriebe händeringend. Der zwölfte MINT-Gipfel zeigt: Es braucht verschiedene Anstrengungen. Mehr
China.Table. Überkapazitäten: Welche Industrien gefährdet sind. Der Streit um Chinas Überkapazitäten nimmt weiter Fahrt auf – gegenseitige Drohungen mit Strafzöllen inklusive. Pekings Industriepolitik steuert das zum Teil absichtsvoll. Sie sind auch Folge der schwächelnden Inlandsnachfrage. Mehr
Europe.Table. Wasserstoff: Was Industrie und BMWK besorgt. Die EU-Kommission erwägt nach Informationen von Table.Briefings, die ab 2030 geltende Industriequote für grünen Wasserstoff auf Wasserstoff-Derivate wie Ammoniak und Methanol auszudehnen. Warum die CDU darin eine Gefahr für den Standort sieht. Mehr
passend zur wichtigen Wahl am Wochenende ging es im Forschungsausschuss am Mittwoch äußerst europäisch zu: Die Abgeordneten hatten mit Iliana Ivanova die Kommissarin für Forschung, Innovation und Bildung zu Gast. Sie wurde zur Umsetzung des Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont Europa befragt, zu Erasmus+ und natürlich zum Europäischen Hochschulpaket.
Außerdem sprachen sich die Politikerinnen und Politiker für die Stärkung der deutsch-französischen Ausbildung aus. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (20/10818) sollen “die grenzüberschreitenden Parameter für eine duale Berufsausbildung weiter standardisiert sowie transparenter gestaltet werden, um so der deutsch-französischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung neuen Schub zu geben”, heißt es. Außerhalb Europas gab es am Mittwoch noch eine kleine Überraschung: das Go für die Erhöhung des Bafög (mehr in den News) – gegen die Sparpläne des BMBF.
Apropos Sparen: Noch im laufenden Jahr muss der Berliner Senat 570 Millionen Euro einsparen. Der mit Abstand größte Einzelposten in der Liste sind mit rund 55 Millionen Euro Zuschüsse an Universitäten. Um das Sparziel zu erfüllen, greift Senatorin Ina Czyborra (SPD) nach den Rücklagen der drei großen Unis – mein Kollege Markus Weisskopf berichtet.
Klammes Berlin II: Mit den Landeshaushaltsmitteln kann der Sanierungsstau an den Berliner Hochschulen nicht bewältigt werden, sagt Henry Marx, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in Berlin gegenüber Table.Briefings. Das Grundproblem sei die Schuldenbremse. “Sie versperrt uns den Weg, die Sanierungsaufgaben mithilfe eines Sondervermögens anzugehen.” In Berlin setzt man daher nun auf alternative Finanzierungsformen – mit einer zweigleisigen Strategie. Meine Kollegin Anne Brüning hat die Details.
Ich wünsche Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre – am morgigen Freitag wird der Research.Table dann ebenfalls ganz europäisch: In einer Sonderausgabe berichten wir Ihnen über die Pläne, Programme und Kandidaten der Parteien für die Forschungslandschaft Europa in der nächsten Legislatur,
Den Sanierungsstau an Hochschulen sieht Henry Marx, Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung in Berlin, als eine der großen Bedrohungen für den Wissenschaftsstandort Berlin. Kein Wunder, denn die Situation in Berlin ist besonders prekär. Auf 8,2 Milliarden Euro beziffert die Landeskonferenz der Berliner Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) die Gesamtkosten für die erforderlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen. Das bedeutet: Über 25 Jahre müssen jährlich 300 Millionen Euro investiert werden.
Der dringende Handlungsbedarf sei erkannt, sagt Marx im Gespräch mit Table.Briefings. Mit den Landeshaushaltsmitteln sei die Aufgabe allerdings nicht zu bewältigen. Das Grundproblem sei die Schuldenbremse. “Sie versperrt uns den Weg, die Sanierungsaufgaben mithilfe eines Sondervermögens anzugehen.”
In Berlin setzt man daher nun auf alternative Finanzierungsformen – mit einer zweigleisigen Strategie. Zum einen prüft das Land Berlin, eine bereits bestehende öffentliche Gesellschaft mit dem Neubau und der Sanierung von Universitätsgebäuden zu beauftragen. “Ein solches Modell gibt es in Berlin im Schulbau mit der Howoge”, sagt Marx. Der Vorteil: Nicht das Land, sondern die Gesellschaft verschuldet sich am Kapitalmarkt für die Bauvorhaben. Der Ausgleich erfolgt durch Mieteinnahmen oder erbpachtähnliche Modelle. Gespräche mit öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften liefen bereits, sagt Marx.
Der andere Weg ist die Gründung einer neuen öffentlichen Infrastrukturgesellschaft. “Sie könnte nicht nur den Bau, sondern auch den Betrieb übernehmen, also das Facility Management.” Zurzeit werde geprüft, was rechtlich möglich und politisch gewünscht ist, man führe Gespräche mit externen Akteuren. Marx ist zuversichtlich, bald konkretere Pläne vorstellen zu können. “In dieser Legislatur muss es starten.”
Dass solche Modelle erfolgreich sein können, zeigt im Bereich Schulen auch der 2013 gegründete Landesbetrieb Schulbau Hamburg (SBH), der zusammen mit dem öffentlichen Unternehmen Gebäudemanagement Hamburg für die Bewirtschaftung und alle Baumaßnahmen an Hamburger Schulen zuständig ist. Im Hochschulbereich wird häufig Österreich als Vorbild genannt. Dort ist die Bundesimmobiliengesellschaft BIG für das Immobilien- und Baumanagement von Schul- und Universitätsliegenschaften zuständig.
Ein Finanzierungsweg speziell für energetische Sanierungen ist das Energiespar-Contracting (ESC). Dabei werden mit einem Dienstleister, dem Contractor, Maßnahmen geplant und umgesetzt – von der Erneuerung der Heizungsanlage bis zur Dämmung von Dach und Fassade. Vertraglich wird festgelegt, wie groß die Energieeinsparung sein soll. Der Contractor tätigt die Investitionen und kümmert sich um die Instandhaltung der neuen Technik. Die Bezahlung dieser Dienstleistungen und Investitionen wird durch einen Teil der eingesparten Energiekosten finanziert. Bei sehr hohen Investitionen, etwa der Fassadendämmung, können Baukostenzuschüsse vereinbart werden.
Das Modell eignet sich auch für die öffentliche Hand, wird im Hochschulbereich bisher aber erst wenig genutzt. Ein Beispiel bietet die Universität Bremen, wo ein Dienstleister 1,5 Millionen Euro investiert hat, was die jährlichen Energiekosten um circa 240.000 Euro gesenkt hat. Aktuell wird ESC an der Hochschule Koblenz umgesetzt – im Rahmen des Modellvorhabens “Co2ntracting: build the future!” der Deutschen Energie-Agentur (dena). Anfang des Jahres wurde der Teilnehmerkreis des Programms erweitert und es können auch Liegenschaften der Länder teilnehmen. Dadurch dürfte dieser Finanzierungsweg künftig auch an Hochschulen bekannter werden.
Derweil will Nordrhein-Westfalen, wo der Sanierungsstau auf zehn Milliarden Euro geschätzt wird, offenbar unter Beweis stellen, dass auch die öffentliche Hand “schneller, günstiger, verbindlicher und mehr bauen” kann. Mitte April präsentierten Wissenschaftsministerin Ina Brandes, Finanzminister Marcus Optendrenk und Gabriele Willems vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) die neue Masterplanung im Hochschulbau. “Mit Geld allein werden wir den Investitionsstau nicht bewältigen. Wir brauchen neue Verfahren, die Planung, Genehmigung und Bau beschleunigen”, sagte Brandes.
Die wichtigsten Neuerungen der Masterplanung, die zunächst an den Universitäten Duisburg-Essen und Paderborn sowie an der Fachhochschule Bielefeld erprobt werden soll, sind:
“Diese Vorgehensweise halte ich für vorbildlich”, sagt Ulf Richter, Kanzler der Universität Siegen und Sprecher des Arbeitskreises Hochschulbau der Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands. Ein wichtiger Aspekt der Initiative sei, dass die Institutionen dazu verpflichtet werden, Hochschulentwicklungspläne zu erstellen und innerhalb dieser zu priorisieren. Er hofft, dass die Finanzierung auch auf lange Sicht gewährt ist. Denn: “Hochschulbau ist eine Langfristaufgabe.”
Diese drei Bedingungen sind aus Sicht des Hochschulbauexperten unerlässlich, um den Sanierungsstau aufzulösen:
In Teil 3 lesen Sie über die Vorteile von Modularisierung und Standardisierung.
Bisher erschienen: Teil 1 Marode Hochschulen: Warum jetzt alle auf energetische Sanierung pochen
In einer Stellungnahme zum Entwurf des Medizinforschungsgesetzes geht die Leopoldina ausdrücklich auf das Thema Regulierung von Tierversuchen ein. Derzeit sind Tierversuche in der Forschung im Tierschutzgesetz geregelt. Dafür ist das BMEL federführend zuständig. Erst jüngst gab es eine heftige Kontroverse zwischen den Forschungsorganisationen und dem Ministerium über eine Verschärfung des Strafmaßes im Rahmen der Novellierung dieses Tierschutzgesetzes.
Nun fordert die Leopoldina eine Herauslösung dieser Regelungen aus dem Verantwortungsbereich des BMEL. “Aus Sicht der Forschung wäre es sinnvoll, ähnlich wie in Österreich, den Tierschutz im Forschungssektor in einem eigenen Gesetz und im Verantwortungsbereich des BMBF zu regeln”, schreiben die Autoren. Damit könne man eine “unbeabsichtigte Vermengung mit Regelungsprinzipien vermeiden, die eigentlich auf die Landwirtschaft abzielen”.
Das Ziel ist klar. Die Leopoldina-Arbeitsgruppe argumentiert, dass die aktuellen Regelungen zu “Hemmnissen und einer deutlichen Verunsicherung in der Forschungslandschaft führen”. Problematisch seien vor allem:
Die Folge: “In Deutschland werden immer mehr Tierversuche ins Ausland, auch ins nicht-europäische Ausland verlagert, was ja nicht im Sinne des Tierschutzes ist”, sagt Stefan Pfister vom Uniklinikum Heidelberg, Co-Autor der Stellungnahme. Man wolle ja einfach nur, “dass der Tierschutz hier so gemacht wird, wie er sinnvoll und notwendig wäre, um hier überhaupt noch für therapeutische Interventionen die notwendigen Tierversuche durchführen zu können”. Die österreichische Regelung sei ein gutes Beispiel, wie es besser ginge. “Die haben ein eigenes Tierversuchsgesetz, was eben nicht mit dem Tierschutzgesetz zusammengeführt wird.”
Der Vorstoß der Leopoldina kommt für viele in der biomedizinischen Community etwas überraschend. Schließlich meldete das BMEL erst vor zwei Wochen, dass man sich mit den Forschungsorganisationen weitgehend über Erläuterungen zum aktuellen Gesetzentwurf einig sei. Zudem ist eine Konkretisierung der Tierschutz-Versuchstierverordnung geplant. Mit dieser will man mehr Rechtssicherheit für die Forschenden schaffen. Damit wird – wie Table.Briefings aus informierten Kreisen erfuhr – wohl vor allem die sogenannte Kaskadenregelung übergreifend festgehalten.
Bei dieser Regelung geht es um Abläufe, die bei überschüssigen Tieren einzuhalten sind. Diese wurden bis vor kurzem häufig allesamt getötet. Kaskadenregelungen sehen vor, diese Tiere, wenn möglich, an andere Institute abzugeben, für die Lehre zu nutzen, oder sie Zoos als Futter zur Verfügung zu stellen. Erst dann, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, dürfen die Tiere getötet werden. Diese Regelungen wurden bisher lediglich in lockeren Absprachen mit lokalen Behörden getroffen. Nun will man sie anscheinend übergeordnet verankern. Damit würde die Rechtssicherheit für die Forschenden und die Tierschutzbeauftragten in den Forschungseinrichtungen deutlich steigen.
Das sieht auch das BMBF so. Gemeinsam mit dem BMEL hatte man die Forschungsorganisationen nach deren massiver Kritik am Gesetzentwurf zum Gespräch eingeladen. In Verhandlungen mit dem BMEL sei es gelungen, “wichtige Änderungen zu erreichen, die die Sorgen der Wissenschaft aufgreifen”. Das schrieb Bettina Stark-Watzinger in einem nachgehenden Brief an die teilnehmenden Forschungsorganisationen, der Table.Briefings vorliegt. Man habe sich seitens des BMBF “mit Nachdruck für eine forschungsfreundliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfs eingesetzt”. Damit reagierte das BMBF auf die im Frühjahr geäußerte Kritik, man bringe sich nicht genug im Sinne der Forschung in das Gesetzgebungsverfahren ein.
Ein Teil der Forschungscommunity ist jetzt besorgt, dass der Vorstoß der Leopoldina die aktuellen Verhandlungen um eine bessere Lösung innerhalb des Tierschutzgesetzes erschweren könnte. Andere argumentieren, dass gerade die Schwierigkeiten, die Regelungen zu Tierversuchen in das Gesetz zu integrieren, zeigen, dass eine Herauslösung für die Zukunft eine bessere Option sein könnte. Brigitte Vollmar, Vorsitzende der DFG-Senatskommission für tierexperimentelle Forschung, betont, dass eine Entscheidung für ein eigenständiges Tierforschungsgesetz sehr weitreichend und grundsätzlich sei. Ob das am Ende langfristig die bessere Variante wäre, müsse noch durchdacht werden. Eine Position der Senatskommission habe man in dieser komplexen Frage noch nicht entwickelt.
Gilbert Schönfelder vom Bundesamt für Risikobewertung sieht auf Anfrage von Table.Briefings keinen Grund für ein eigenes Forschungstierschutzgesetz. Eine derartig große Gesetzesänderung für die Wissenschaft und die das Gesetz vollziehenden Behörden würde viele neue rechtliche Fragen und Probleme nach sich ziehen. “Eine Verbesserung durch ein eigenständiges Gesetz wäre demnach fraglich.”
Auch Zoe Mayer, Bundestagsabgeordnete der Grünen, plädiert für einen Verbleib der Regulierung beim BMEL. Es sei zu betonen, “dass grundsätzliche Vorgaben ausnahmslos für alle Tiere Gültigkeit besitzen, sodass eine Regelung des Tierschutzes für Versuchstiere nicht im Verantwortungsbereich des BMBF liegen kann”, sagte sie Table.Briefings.
Frau Steinbeck, das bestimmende Thema Ihrer vergangenen Amtszeit war die Reform des WissZeitVG. Jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren. Noch Hoffnung, dass das in dieser Legislaturperiode etwas wird?
Es wäre wichtig, dass das Gesetzesvorhaben jetzt zu einem Ende kommt. Man sollte sich nicht mit der umstrittenen Regelung in der Postdoc-Phase aufhalten. Es stecken viele Verbesserungen in dem Gesetz, wie etwa die Mindestvertragslaufzeiten. Man hatte bereits auf Länderebene versucht, diese zu vereinbaren. Das hat aber nicht flächendeckend funktioniert. Wenn jetzt der Bundesgesetzgeber diese Regelungen ins WissZeitVG aufnimmt, dann ist das ein gutes Signal. Im Rahmen der Diskussion haben wir immer darauf hingewiesen – aber das hat keiner hören wollen -, dass mit einer Reform des WissZeitVG nicht alle Probleme gelöst werden können.
Womit können die Probleme wie schlechte Planbarkeit des Berufs und zu wenig Dauerstellen neben der Professur denn stattdessen gelöst werden?
Im Mittelbau – das Wort mag ich eigentlich nicht – ist einiges verbesserungswürdig. Da wir in der HRK im Bereich der Dauerstellen neben der Professur Handlungsbedarf gesehen haben, haben wir uns vor anderthalb Jahren aufgemacht, um Leitlinien für Personalkategorien und Strukturreformen auf den Weg zu bringen. In dieser Woche ist das Papier verabschiedet worden.
Was sehen diese neuen Leitlinien vor?
Die Leitlinien beschreiben, wie solche Dauerstellen aussehen und ausgestaltet werden sollten. Einige Universitäten setzen die in dem Papier definierten Stellenkategorien bereits um, andere Universitäten sind noch nicht so weit und nutzen die Gestaltungsspielräume in dem Bereich noch nicht ausreichend. Die Leitlinien sind unsere Vorstellung davon, wie das System in einigen Jahren aussehen sollte. Wir haben unter anderem drei Stellenkategorien ausdifferenziert: den Lecturer, den Researcher und den Academic Manager.
War das sofort Konsens unter den beteiligten Hochschulmanagern?
Diskutiert wurde in der HRK unter anderem über die Frage, wie selbstständig ein Researcher seine Forschung betreiben kann. Wir haben uns jetzt auf einen Anteil von circa 20 Prozent selbstständiger Forschungsarbeit verständigt. Es gab zudem auch Universitäten, die eher auf zwei oder vier verschiedene Kategorien setzen. Ich hatte am Anfang das Gefühl, dass jeder sein Modell gespiegelt haben wollte. Wir konnten uns schließlich aber auf ein “Grundgerüst” einigen, dass natürlich nicht verpflichtend ist.
Der Vorsitzende des Wissenschaftsrats hat sich für ein ähnliches Konzept ausgesprochen. Das BMBF muss noch ein Konzept für mehr Dauerstellen vorlegen. Wie viele zusätzliche Stellen wird es am Ende durch solche Konzepte geben?
Eines ist klar: Mit den Leitlinien an sich wird keine einzige Dauerstelle zusätzlich geschaffen. Wir können auch nicht rückwirkend in die Arbeitsverhältnisse eingreifen. Es geht mehr um einen systemischen Wandel für die Zukunft. Wenn zukünftig eine neue Dauerstelle in der Lehre eingerichtet wird, ist es doch sinnvoll zu fragen, was genau die Aufgabe desjenigen sein soll. Und, ob die Stelle zwingend einem Professor zugeordnet werden muss oder ob es sinnvoller ist, einen Lecturer für die ganze Abteilung oder ein Department einzustellen.
Wird es ohne eine höhere Grundfinanzierung relevante Verbesserungen im System geben?
Ich bin mir sicher, dass die Leitlinien eine sinnvolle Zukunftsvision sind, die das System nachhaltiger und verlässlicher machen können. Aber wenn man den Weg beschleunigen möchte und die Universitäten dahin bringen möchte, die Leitlinien zeitnah umzusetzen, dann müsste man ein Programm dafür auflegen. Ich möchte aber betonen, dass es kein Selbstzweck ist, mehr Dauerstellen im System zu schaffen. Jede Universität muss für sich entscheiden, welche Dauerstellen sie benötigt, um ihre Aufgaben bestmöglich zu erfüllen. Dabei darf nicht in Vergessenheit geraten, dass wir weiterhin ausreichend Qualifizierungsstellen benötigen.
Ein anderes Thema beschäftigt gerade viele Universitäten intensiv: der Umgang mit propalästinensischen Protesten. Was halten Sie von den Einmischungen von außen, den Ratschlägen der Politik – zum Beispiel via Bild-Interview?
Ich war zehn Jahre lang Richterin. Und Richterinnen sagen: “Wenn ich die Akte nicht kenne, sage ich zu dem Fall nichts.” Rückblickend Bemerkungen von der Seitenlinie zu machen, ist immer allzu einfach. Aber in der konkreten Situation als Hochschulpräsidentin oder Hochschulpräsident genau den Zeitpunkt zu erkennen, an dem die verfassungsrechtlich verankerte die Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Protesten enden muss – weil zum Beispiel bestimmte Parolen gerufen werden – ist ganz, ganz schwierig. Gerade bei einigen spezifischen Ausrufen oder Handlungen, die nicht unmittelbar und eindeutig als justiziabel erkennbar sind, sofort eine Verfassungsfeindlichkeit festzustellen, ist nicht einfach.
Sie verbitten sich also die Einmischung der Politik?
Politiker sollten sich zumindest genau überlegen, wann und wie sie sich äußern. Insbesondere kaum verklausulierte Ansagen in Richtung Wissenschaft, dass dies oder das “erwartet wird”, können dem Vertrauen in das Wissenschaftssystem schaden. Denn das Signal ist ja: Die Politik traut den Hochschulen nicht zu, die Situation selbst gut zu lösen. So kommt es zumindest beim Adressaten an.
Haben die Hochschulen die Situation denn im Griff?
Ich kann Ihnen versichern: Jede Hochschulleitung, also zumindest alle, die in dieser Woche bei der HRK zusammengekommen sind, beschäftigt die Situation sehr. Wir setzen daher alles daran, dass jüdische Studierende sich auf dem Campus sicher fühlen. Aber wir sehen auch, dass unsere palästinensischen Studierenden Angst um ihre Angehörigen oder Freunde in Gaza haben. Insgesamt ist die Situation angespannt. Ja, und da kann es auch zu Fehlentscheidungen kommen, das will ich gar nicht ausschließen. Wenn man sich aber eine halbe Stunde, nachdem irgendwas passiert ist, hinstellt und den Rücktritt fordert, finde ich das sehr kritisch.
Einmischungen von außen gab es auch zum Umgang der Unis mit China. Den Wissenschaftlern und Universitäten wird vorgeworfen, sie seien zu naiv. Es gab kritische Fälle, bis hin zur Spionage. Andererseits will man die Beziehungen nicht abbrechen. Wie können Universitäten in diesem Spannungsfeld agieren?
Wir können unsere Forscherinnen und Forscher für dieses Thema und für die Risiken sensibilisieren. Ich glaube, es ist auch in weiten Teilen gelungen, dass niemand mehr ganz unbedacht nach China fährt. Auch gehen wir sorgfältig damit um, wenn wir Personen aus China einstellen. Ich glaube aber, wir müssen weiterhin miteinander reden. Alle Verbindungen abzubrechen, ist nicht der richtige Weg.
Das BMBF hat kürzlich zum Aufbau von Chinakompetenz eine neue Förderrichtlinie herausgegeben, reichen Fördergelder aus?
Wir benötigen Chinakompetenz. Wir brauchen gut ausgebildete Menschen, die mit China im Kontakt sind. Ja, das ist sicher ein guter Weg. Aber ich denke, es braucht noch mehr. Zwar können und möchten wir als Universitäten selbst entscheiden, wie wir mit unseren Kooperationen umgehen, aber ein Austausch mit der Bundesregierung ist uns hier sehr wichtig.
In Ihrer dritten Amtszeit wird Sie auch die Debatte um die Zivilklausel beschäftigen. Was ist der Diskussionsstand bei der HRK?
In Bayern plant die Landesregierung, die Zivilklausel zu verbieten und für die Hochschulen ein Kooperationsgebot mit den Bundeswehruniversitäten einzuführen. Das sind Entwicklungen, mit denen sich die HRK auseinandersetzen wird. Das werden wir in den nächsten Wochen und Monaten angehen.
Wie ist da Ihre persönliche Meinung, wie handhaben Sie das an Ihrer Heinrich-Heine-Universität?
Ich meine, eine Zivilklausel in der Grundordnung einer Universität hat nur deklaratorischen Charakter. Die im Grundgesetz verankerte Forschungsfreiheit kann nicht durch eine Zivilklausel eingeschränkt werden. Unabhängig von einer Zivilklausel beurteilen wir Forschungsprojekte etwa in Ethikkommissionen oder in den Kommissionen für sicherheitsrelevante Forschung. Auch wenn das Grundgesetz dem Friedensgebot unterliegt und dies an vielen Stellen – wie etwa in der Präambel – zum Ausdruck bringt, ist das nicht gleichzusetzen mit einer Absage an den Einsatz militärischer Mittel zur Wahrung des Friedens. Also: Militärische Forschung wird durch das Grundgesetz nicht verboten. Wir dürfen uns verteidigen und sollten dies auch mit den modernsten Mitteln tun. Daran muss man dann auch forschen dürfen.
Also auch kein Verbot von Forschung an Angriffswaffen, die unter Umständen auch nach Saudi-Arabien geliefert werden?
Artikel 26 des Grundgesetzes enthält das Verbot des Angriffskrieges. Wenn es also um Forschung an Kriegswaffen geht, die ausschließlich dazu geeignet sind, in einem Angriffskrieg eingesetzt zu werden, dann wäre das verfassungswidrig. Das wird aber eher selten der Fall sein. In jedem Fall gilt es, rechtliche und moralische rote Linien zu trennen. Und darüber wollen wir in der HRK diskutieren.
5. bis 7. Juni 2024, Berlin und online
Veranstaltung zur (digitalen) Zukunft der akademischen Bildung University Future Festival: “Tales of Tomorrow” Mehr
7. Juni 2024, 9:30 bis 18:00 Uhr, Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, Luisenstraße 18, 10117 Berlin
Workshop der Leopoldina Überregulierung der Wissenschaft Mehr
12. Juni 2024, 16 bis 18 Uhr, Fraunhofer ENIQ, Berlin
Konferenz (Allianz der Wissenschaftsorganisationen) Ukraine: Research and Development for sustainable reconstruction – The examples of energy and agriculture Mehr
15. Juni 2024, Konzerthaus Berlin am Gendarmenmarkt, 10117 Berlin
Leibniztag 2024 Festsitzung Mehr
Die erste Gremiensitzung, in der es darum ging, ob sie Präsidentin der Technischen Universität Berlin (TUB) bleiben kann, hat Geraldine Rauch überstanden. Gesichert ist ihr Verbleib im Amt damit aber noch nicht. Der Akademische Senat hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch zwar nicht auf das Einbringen eines entsprechenden Abwahlantrags einigen können. Das Gremium hat stattdessen – in Abwesenheit des Präsidiums – ein Meinungsbild zur Rücktrittsfrage erhoben.
Das Ergebnis wurde Rauch am späten Mittwochnachmittag mitgeteilt. Sie erhielt daraufhin 24 Stunden Zeit zu entscheiden, ob sie Präsidentin bleiben will oder nicht. Am heutigen Donnerstag wird das Ergebnis des Meinungsbildes öffentlich bekannt gemacht. Dieses Vorgehen des Senats lässt vermuten, dass Rauch derzeit keinen klaren Rückhalt in dem Gremium hat.
Rauch steht in der Kritik, weil sie antisemitische Posts auf der Plattform X mit einem Like markiert hatte. Zu Beginn der Sitzung des Akademischen Senats hatte sie erklärt, bei der Wissenschaftsverwaltung ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt zu haben. Sie wolle sich den Vorwürfen gegen sich selbst stellen und eine objektive Aufklärung ermöglichen, sagte sie. Sie entschuldigte sich außerdem erneut dafür, einen antisemitischen Post im Internet mit einem “Gefällt mir” markiert zu haben und sprach von “tiefer Reue”.
Die Wissenschaftsverwaltung des Berliner Senats bestätigte auf Anfrage von Table.Briefings, dass der Antrag auf Durchführung eines Disziplinarverfahrens Mittwochmittag bei der Wissenschaftsverwaltung eingegangen sei. Er werde nun geprüft. Der Ablauf von Disziplinarverfahren sei im Disziplinargesetz des Landes Berlin geregelt. Für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung gilt eine Frist von einem Monat. Zur Aufklärung des Sachverhalts sind die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Mögliche Disziplinarmaßnahmen sind unter anderem Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, theoretisch kommt sogar eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht.
Den Schritt Rauchs, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst zu beantragen, ordnet der Verwaltungsrechtler Markus Ogorek von der Universität zu Köln als “taktisch klug” ein. Denn darin prüfe der Dienstherr, ob Verletzungen der Amtspflichten vorliegen und bewertet gegebenenfalls die Schwere. Im Fall Rauch handele es sich jedoch gerade nicht um ein klassisches Dienstvergehen, die Kritik liege zumindest primär auf politischer Ebene. Deshalb sei allenfalls mit der Erteilung eines Verweises zu rechnen. “Wahrscheinlicher ist, dass überhaupt nichts dabei herauskommt”, sagt Ogorek.
Er vermutet, dass die zuständigen Unigremien sich gehalten fühlen, das Verfahren zunächst abzuwarten und nicht bereits vollendete Tatsachen zu schaffen. Dafür spreche, dass in der Sitzung am Mittwoch nur ein Meinungsbild im Akademischen Senat eingeholt wurde. “Aufgrund der Stoßrichtung des Disziplinarwesens dürfte am Ende des Verfahrens, das viele Wochen dauern wird, wenig bis nichts stehen, sodass eine Abwahl dann natürlich ,schräg’ wirken würde.”
Für eine Abwahl Rauchs wäre eine Zweidrittelmehrheit im Senat erforderlich gewesen. Diese hätte dann mit dem gleichen Quorum im Erweiterten Senat und im Kuratorium der TU Berlin bestätigt werden müssen. Das Kuratorium wird sich am Montag, 10. Juni, in einer Sondersitzung mit dem Thema beschäftigen.
Bei den antisemitischen Posts, die Rauch mit einem Like markiert hatte, geht es insbesondere um einen Beitrag mit Fotos von Demonstranten, die ein Bild des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu mit aufgemaltem Hakenkreuz hochhalten. abg mit dpa
Noch im laufenden Jahr muss der Berliner Senat 570 Millionen Euro einsparen. Der mit Abstand größte Einzelposten in der Liste sind mit rund 55 Millionen Euro Zuschüsse an Universitäten, wie die Senatsverwaltung Table.Briefings bestätigte. “Um die Pauschale Minderausgabe in diesem Bereich erbringen zu können, haben wir uns dazu entschieden, die erforderlichen 55 Millionen Euro aus den Rücklagen der Technischen Universität, Humboldt-Universität und Freien Universität herauszulösen”, sagte Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) in einem Statement. Die Hochschulverträge seien von den Kürzungen nicht betroffen. Auch Günter Ziegler, Präsident der FU Berlin, bestätigte gegenüber Table.Briefings, dass die Weiterführung der Hochschulverträge ein hohes Gut sei. Dieses wolle man trotz angespannter Lage erhalten.
Wie Table.Briefings darüber hinaus erfuhr, will man die drei Universitäten im Gegenzug in ihrer Handlungsfähigkeit und Agilität stärken. Im Rahmen eines Agilitätsplans wird unter anderem die Übertragung des Berufungsrechts auf die Universitäten angestrebt, genauso wie eine Übertragung der Bauherreneigenschaft sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung von verschiedenen Verwaltungs-, Kontroll- und Genehmigungsabläufen.
Auch in anderen Bereichen wird laut der Einsparungsliste, die Table.Briefings vorliegt, gekürzt. So fallen beim Investitionspakt Hochschulbau knapp 2 Millionen Euro weg. Bei den Fördermitteln zur Umsetzung des “Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken” sind es 700.000 Euro, bei der “Förderung des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen” knapp 500.000 Euro und bei den Investitionszuschüssen für das Studierendenwerk gut 300.000 Euro.
Tobias Schulze, Forschungspolitiker der Linken im Berliner Abgeordnetenhaus, sieht die Kürzungen gerade vor dem Hintergrund des aktuellen Sanierungsstaus kritisch. Man müsse davon ausgehen, dass bestimmte investive Maßnahmen jetzt nicht stattfinden werden, sagte er Table.Briefings.
Dabei sei dies nur der Vorgeschmack auf das nächste Jahr. “Wenn die 10-Prozent-Kürzung für 2025 bestehen bleibt, müssen im Wissenschaftshaushalt 200 bis 250 Millionen Euro eingespart werden. Und dann sind die Rücklagen ja bereits aufgebraucht.” In dem Moment würden harte Entscheidungen notwendig, wenn die Senatorin keine anderen Finanzierungsquellen erschließt. Zum Beispiel, in dem sie Investitionen über Kredite finanziere. Diese könne Czyborra aber aufgrund der Schuldenbremse nicht selbst aufnehmen. Eine Möglichkeit bestünde über eine Infrastrukturgesellschaft, wie sie derzeit bereits für den Hochschulbau erwogen wird. mw
Die Hochschulen in Deutschland erhalten aus dem EU-Programm Erasmus+ zur Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Hochschulbeschäftigten mehr Geld. Die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) gab bekannt, dass insgesamt rund 220 Millionen Euro für die nächste Förderperiode der Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen.
In diesem Zeitraum erhalten deutsche Hochschulen in der Förderlinie “Mobilität von Einzelpersonen” rund 186 Millionen Euro zur Unterstützung von Auslandsaufenthalten ihrer Studierenden und Beschäftigten. Dies sind etwa 20 Millionen Euro mehr als beim letzten Aufruf im Jahr 2023. Die Förderung ist hauptsächlich für Auslandsmobilität in den 33 Programmländern von Erasmus+ vorgesehen. Die Hochschulen können bis zu 20 Prozent der Gelder für die Förderung weltweiter Auslandsaufenthalte außerhalb der Programmländer nutzen.
Für die Förderlinie “Mobilität mit Partnerländern” stehen den Hochschulen in den nächsten zwei Jahren weitere rund 31 Millionen Euro zur Verfügung, um die weltweite Mobilität zu fördern.
Durch die beiden Förderprogramme können voraussichtlich etwa 65.000 Aufenthalte internationaler Studierender und Hochschulbeschäftigter in Deutschland unterstützt werden.
Unabhängig davon bieten die “Cooperation Partnerships” von Erasmus+, in denen Zusammenarbeit und Austausch guter Praxis im Vordergrund stehen, deutschen Hochschulen und anderen Organisationen in diesem Jahr rund elf Millionen Euro Förderung, um bildungsbereichsübergreifende Internationalisierungsvorhaben voranzutreiben. Die finalen Förderentscheidungen in den beiden letzten Programmlinien werden voraussichtlich im August 2024 nach Abschluss der Auswahlverfahren getroffen. tg
SPD, Grünen und FDP haben am Mittwoch eine Einigung in den Verhandlungen zur Bafög-Reform verkündet: Ab dem Wintersemester 2024/25 sollen die Bedarfssätze um fünf Prozent erhöht werden. Außerdem steigen die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent und der Wohnkostenzuschlag von 360 auf 380 Euro. Das Bundeskabinett verabschiedete eine Formulierungshilfe, mit dem die Fraktionen den Gesetzentwurf des BMBF im Parlament ändern können.
Damit setzen sich SPD und Grüne gegen Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und die FDP durch, die eine Erhöhung mit Verweis auf die schwierige Haushaltslage abgelehnt hatten. Für das laufende Jahr stehen im Bundeshaushalt 150 Millionen Euro zur Verfügung, die nur zweckgebunden für eine Erhöhung der Regelsätze verwendet werden dürfen. Wie die entstehenden Mehrbelastungen ab 2025 im BMBF-Etat abgedeckt werden sollen, ist allerdings unklar.
Zudem streichen die Fraktionen Stark-Watzingers ursprünglichen Plan, die Mindestraten bei der Bafög-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat zu erhöhen – ein Punkt, auf den insbesondere die SPD gedrungen hatte. Es bleibt also dabei, dass maximal 10.010 Euro Schulden getilgt werden müssen, da nach 77 abgezahlten Raten in der Regel der Rest erlassen wird.
Dem Freien Zusammenschluss der Student*innenschaften (fzs) gehen die Beschlüsse allerdings nicht weit genug. “Es ist zwar lobenswert, dass es zu keiner Nullrunde kommt, solch eine Erhöhung ist jedoch homöopathisch“, sagte Niklas Röpke, Vorstandsmitglied des Dachverbands der Studentenvertretungen, Table.Briefings. Eine echte Strukturrform müsse die Bedarfssätze mindestens auf Höhe des Bürgergelds anheben, die Wohnkostenpauschale reformieren und eine automatische Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung einführen, erklärte Röpke. Maximilian Stascheit
Deutsche Universitäten haben sich in einer der drei international bedeutsamen Universitätsbestenlisten, dem QS World University Ranking, klar verbessert. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Ausgabe für 2025 hervor, in die das britische Unternehmen Quacquarelli Symonds 1.500 Universitäten aufgenommen hat.
Bestplatzierte deutsche Uni ist wie in den zehn Jahren zuvor die TU München. Sie ist weiterhin die einzige deutsche Institution, die es bei QS in die Top 50 schafft, sie hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar noch von Platz 37 auf Platz 28 verbessert. In die Top 100 ist erstmals die RWTH Aachen aufgerückt (Platz 99).
Bemerkenswert ist zudem, dass sich fast alle fünf Unis im Vergleich zum Vorjahr zumindest leicht verbessert haben, einzig die LMU München ist von Platz 54 auf Platz 59 gerutscht.
Auch in den Top 200 gibt es Verbesserungen aus deutscher Sicht: So hat es die Universität Hamburg mit Platz 191 erstmals unter die 200 besten Unis geschafft, im Vorjahr lag sie auf Platz 205. Deutlich verbessert haben sich das KIT (von Platz 119 im Vorjahr auf Platz 102) und die TU Berlin (von Platz 154 auf Platz 147). Etwas schlechter hat die HU Berlin abgeschnitten (von Platz 120 auf 126). Anders als im Vorjahr ist die Universität Freiburg nicht mehr unter den Top 200.
Als “hervorragend” und “sehr erfreulich” bewertet der Verbund der Technischen Universitäten TU9 das Abschneiden seiner Mitgliedsuniversitäten. Die TU9-Universitäten konnten ihre Positionen in den letzten drei Jahren deutlich verbessern, teilen die Co-Präsidentinnen Angela Ittel (TU Braunschweig) und Tanja Brühl (TU Darmstadt) auf Anfrage von Table.Briefings mit. “Dieses Jahr befinden sich sogar zwei unter den Top 100 der besten Universitäten weltweit: die TU München und die RWTH Aachen University.”
Die kontinuierliche Verbesserung der Platzierung der TU9-Universitäten liege nicht nur an ihrer exzellenten Forschung und Lehre, sondern auch an ihrem hohen Internationalisierungsgrad. “TU9-Universitäten verfügen über mehr als 2.700 internationale Kooperationen in 94 Ländern.”
Wie in früheren Jahren schneiden die USA mit 197 Universitäten, die es in das Ranking geschafft haben, am besten ab, aus Großbritannien (90) kommen die zweitmeisten Unis, gefolgt von China mit 71. Das MIT belegt zum 13. Mal in Folge Platz 1. Das Imperial College London hat sich gegenüber dem Vorjahr um vier Plätze verbessert und liegt auf Platz 2, auf den Plätzen 3 bis 5 folgen Oxford, Harvard und Cambridge.
Auch in den anderen beiden wichtigen Bestenlisten, Shanghai und THE, schaffen es deutsche Universitäten nur selten in die Top 100. Weil sich dadurch Nachteile bei der Rekrutierung von Studierenden und Wissenschaftlern ergeben, aber auch für Partnerschaften, gibt es seit einigen Jahren verstärkte Bemühungen (unser Bericht dazu hier), die Positionierung zu verbessern. abg
Japan will den freien Zugang zu öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Publikationen ermöglichen. Ab diesem Monat können Forschende ihre Publikationen im Rahmen eines “grünen Open Access” in digitalen Repositorien veröffentlichen. Das japanische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MEXT) wird Universitäten bei der Einrichtung von Repositorien unterstützen. Forschende sind dann verpflichtet, eine Version ihrer Publikationen dort zur Verfügung zu stellen.
Das MEXT stellt 10 Milliarden Yen (circa 60 Millionen Euro) zur Verfügung, um institutionelle Repositorien zu standardisieren. Von den rund 800 Universitäten in Japan verfügen bereits mehr als 750 über ein institutionelles Repository, sagte Shimasaki Seiichi, vom MEXT in Tokio, der an der Ausarbeitung des Plans beteiligt war. Jede Universität wird die Forschungsergebnisse ihrer Wissenschaftler hosten, aber die zugrunde liegende Software wird dieselbe sein. mw
Tagesspiegel. “Es hat ein Versagen gegeben”: Neuer Fraunhofer-Präsident Hanselka erklärt im Interview, was er ändern will. Am 13. Juni stimmt die Mitgliederversammlung der Fraunhofer-Gesellschaft über eine Governance-Reform der neuen Führung ab. Im Interview mit dem Tagesspiegel spricht der neue Präsident Holger Hanselka noch einmal über die zentralen Vorschläge darin. Der Senat soll transparent nachbesetzt werden und ein Überwachungsrecht erhalten, dem Vorstand werden weitergehende Berichtspflichten auferlegt und die Macht des Präsidenten soll beschnitten werden. Er soll künftig eine moderierende Funktion haben und bei grober Fahrlässigkeit persönlich haften. Darüber hinaus soll ein neu gegründeter Rechnungsprüfungsausschuss Fehlverhalten wie in der Ära Neugebauer verhindern. Gleich zu Beginn stellt Hanselka allerdings klar: Allzu sehr ins Detail gehen, was die Zeit vor seinem Amtsantritt angeht, möchte er nicht. Mehr
Tagesspiegel. “Die Parteien müssen ihren Heiligenschein abnehmen”. Führende deutsche Wissenschaftler machen Druck auf die Ampel-Koalition, endlich mit der politischen Aufarbeitung der Pandemie zu beginnen. Die scheidende WZB-Präsidentin Jutta Allmendinger und Virologe Hendrik Streeck fordern die Parteien auf, eine zukunftsgerichtete Analyse der damaligen Politik zu vollziehen. Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, sondern darum, für ähnliche Situationen in der Zukunft besser aufgestellt zu sein. Soziologin Allmendinger schwebt ein zweistufiges Verfahren zur Aufarbeitung der Pandemie vor. Eine mit Experten besetzte Corona-Kommission im Deutschen Bundestag solle zuerst das vorhandene Wissen zusammenführen. Einige Monate später sollen die Ergebnisse dann in einem Bürgerrat einem Realitätscheck unterzogen werden, fordert die Soziologin. Nach Informationen des Tagesspiegels gehen die Erwägungen der Regierung in eine ähnliche Richtung und die interne Debatte steht kurz vor dem Abschluss. Mehr
Nature. What Modi’s third term in India means for science. Die Wiederwahl von Indiens Premierminister Narendra Modi hat weitreichende Folgen für die Wissenschaft in Indien und weltweit. Modis Regierung wird – auch wenn die Mehrheit seiner Partei geringer ausfällt – Wissenschaft und Technologie weiter stark fördern, wobei der Fokus dabei auf nationalen Interessen und kurzfristigen Ergebnissen liegt. Priorisiert werden Bereiche wie das nationale Raumfahrtprogramm, Quantencomputing, Künstliche Intelligenz, Halbleitertechnologie, erneuerbare Energien und Elektromobilität. Es gibt jedoch Bedenken, dass Investitionen in angewandte Forschung zulasten von Grundlagenforschung und langfristig wichtigen Bereichen wie Klimaanpassung und Pandemievorsorge gehen könnten. Modis Vision einer selbständigen Wissenschaftsnation könnte Indien technologisch weiterentwickeln, aber auch bestehende Ungleichheiten verstärken. Mehr
Rupprecht Podszun, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wettbewerbsrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (HHU), wird neues Mitglied der Monopolkommission. Der Jurist, der auch Direktor des Instituts für Kartellrecht an der HHU ist, löst den Regensburger Jürgen Kühling nach zwei vierjährigen Amtszeiten ab.
Markus Roth, Mitgründer und CSO von Focused Energy, wurde in den Beirat Fusionsforschung des BMBF berufen. Das Expertengremium soll das BMBF bei der Umsetzung des im März 2024 vorgestellten Förderprogramms “Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk” beraten.
Anja Steinbeck, Rektorin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, bleibt Sprecherin der Mitgliedergruppe Universitäten in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und in dieser Funktion auch Vizepräsidentin der HRK. Die Rechtswissenschaftlerin wurde am Dienstag in Berlin für eine dritte Amtszeit gewählt. Im Amt bestätigt wurde auch Volker Epping, Präsident der Leibniz Universität Hannover, als stellvertretender Sprecher der Gruppe.
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Berlin.Table. Haushalt: SPD-naher Arbeitskreis fordert Zeitenwende. Eine Gruppe um Walter-Borjans fordert eine Reform der Schuldenbremse und der Finanzpolitik. In einem neuen Positionspapier wird betont, dass Bund und Länder kooperativ die EU-Schuldenregeln einhalten und die Kreditaufnahme gerecht verteilen müssen. Mehr
Bildung.Table. MINT-Gipfel: Welche Lösungsansätze er für den Fachkräftemangel liefert. Fachkräfte in MINT-Berufen sind entscheidend für die Transformation. Schon jetzt suchen Betriebe händeringend. Der zwölfte MINT-Gipfel zeigt: Es braucht verschiedene Anstrengungen. Mehr
China.Table. Überkapazitäten: Welche Industrien gefährdet sind. Der Streit um Chinas Überkapazitäten nimmt weiter Fahrt auf – gegenseitige Drohungen mit Strafzöllen inklusive. Pekings Industriepolitik steuert das zum Teil absichtsvoll. Sie sind auch Folge der schwächelnden Inlandsnachfrage. Mehr
Europe.Table. Wasserstoff: Was Industrie und BMWK besorgt. Die EU-Kommission erwägt nach Informationen von Table.Briefings, die ab 2030 geltende Industriequote für grünen Wasserstoff auf Wasserstoff-Derivate wie Ammoniak und Methanol auszudehnen. Warum die CDU darin eine Gefahr für den Standort sieht. Mehr