nach Stuttgart zu Zulieferern und Herstellern der bedrängten Automobilbranche reist heute der Vize-Präsident der Kommission, Stéphane Séjourné. In der Stadt von Mercedes, Porsche, Bosch und Daimler Truck hat OB Frank Nopper den in der Kommission für Wohlstand und Industriestrategie zuständigen Franzosen für einen Autogipfel gewinnen können.
Séjourné, der aus der liberalen Parteienfamilie kommt, besucht erst vier Fabriken und zwar von Porsche, Bosch, Mercedes und Mahle. Mit dabei sind die Europaabgeordneten Andrea Wechsler (CDU), Michael Bloss (Grüne), Andreas Glück (FDP) und Vivien Costanzo (SPD). Nachmittags findet der auf drei Stunden angesetzte Autogipfel im Rathaus statt, an dem auch die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Vorstände der Unternehmen sowie IG-Metallbezirkschefin Birgit Resch teilnehmen.
Noppers Autogipfel fällt in eine Zeit, in der die Branche und die Politik auf den Auftakt des Strategischen Dialogs zur Zukunft der Automobilindustrie warten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will den Dialog selbst leiten. Dabei soll etwa erarbeitet werden, ob der Review für die CO₂-Flottengrenzwerte von 2026 auf 2025 vorgezogen wird und ob die Hersteller bei den Strafzahlungen für verfehlte Klimaziele 2025 auf Entlastung hoffen dürfen. Séjourné, so heißt es im Parlament, ist sehr offen für die Nöte der Autobauer. Man darf gespannt sein, ob er bei seinem Besuch in Stuttgart etwas durchblicken lässt.
Kommen Sie gut durch den Tag!
Deutschland verharrt das zweite Jahr in Folge in der Rezession. Laut den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die größte Volkswirtschaft Europas 2024 um 0,2 Prozent geschrumpft, nachdem das BIP 2023 bereits um 0,3 Prozent gesunken war. Auch für das neue Jahr erwarten Ökonomen nur wenig Dynamik, das einstige Zugpferd der Eurozone kommt damit nicht vom Fleck.
Ganz anders die Lage in einigen Volkswirtschaften im Süden Europas: Während und nach der Staatsschuldenkrise waren Griechenland, Italien, Portugal und Spanien noch die Sorgenkinder im gemeinsamen Währungsraum, heute wachsen sie deutlich schneller als die Stabilitätsanker Deutschland oder Niederlande.
Die Gründe für die positive Entwicklung divergieren, doch es gibt einige Gemeinsamkeiten: Die Industrie spielt mit Ausnahme Italiens eine weniger wichtige Rolle in der Wirtschaftsstruktur als in Deutschland, auch die Abhängigkeit vom kriselnden Exportmarkt China ist geringer. Die hohen Energiepreise schlagen zudem weniger ins Kontor.
Das spanische Wirtschaftswachstum fußt stark auf dem boomenden Tourismus. Nach Angaben des spanischen Statistikamtes verzeichnete das Land im vergangenen Jahr bis Ende November 88,5 Millionen internationale Touristen, etwa ein Zehntel mehr als im Vorjahr. Der Tourismus-Boom zeigt sich auch in der Handelsbilanz. Neben einem leichten Handelsdefizit in Gütern wies Spanien 2023 den größten Handelsüberschuss in Dienstleistungen aller EU-Staaten aus.
Hinzu kommt ein Anstieg der Zahl der Arbeitskräfte, insbesondere durch Einwanderer aus Lateinamerika. Während der Fachkräftemangel die deutsche Wirtschaft ausbremst, steigt die Zahl der Erwerbstätigen in Spanien zügig. Nach offiziellen Angaben erreichte Spanien im Juni 2024 die Rekordzahl von 21,7 Millionen Erwerbstätigen, 1,7 Millionen mehr als noch Ende 2019. “Spanien hat in zwei Jahren eine Million Arbeitsplätze geschaffen, die Arbeitslosenquote ist auf einem 15-Jahres-Tief und das verfügbare Einkommen ist gestiegen”, sagte Angel Talavera von Oxford Economics zu Table.Briefings.
Einige soziale Maßnahmen der Regierung in den vergangenen Jahren hätten ebenfalls zur positiven Entwicklung der Wirtschaft beigetragen, sagt Miguel Cardoso, Head of Research bei der Bank BBVA: “Die Arbeitsmarktreform von 2022, die die Umwandlung von Zeitverträgen in unbefristete Verträge gefördert hat, könnte die Stabilität der Arbeitsplätze verbessert und damit positive Auswirkungen auf die Produktivität gehabt haben.”
Die EU-Kommission warnt in ihrem Länderbericht zur spanischen Wirtschaft jedoch, dass sich die Arbeitsproduktivität nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt befindet und sich im Vergleich mit dem EU-Schnitt in den vergangenen zehn Jahren sogar verschlechtert hat.
Nach Ansicht von Angel Talavera von Oxford Economics haben Maßnahmen wie Mindestlohnerhöhungen, Mehrwertsteuersenkungen und Rabatte im Transportwesen dazu beigetragen, die Einkommen zu halten und die Inflation einzudämmen. Doch Talavera schränkt ein, dass das “höhere Wachstum in Spanien viel mehr mit der Wirtschaftsstruktur als mit der Regierungspolitik zu tun hat”.
Spanien profitiert zudem stark von EU-Geldern. Madrid ist mit 163 Milliarden Euro (80 Milliarden davon als Zuschuss) bis 2026 der zweitgrößte Empfänger von Mitteln aus dem Aufbau- und Resilienzfonds (ARF), der in der Corona-Pandemie aufgelegt worden war. Für Italien sind sogar 194 Milliarden (72 Milliarden davon als Zuschuss) reserviert, während Deutschland nur 30 Milliarden beanspruchen kann.
Die EU-Gelder gaben der spanischen Wirtschaft einen zusätzlichen, nachfragebasierten Anschub, der in Deutschland in dieser Größe ausblieb. Die ARF-Gelder, die Spanien zwischen 2021 und 2026 in der Form von Zuschüssen erhält, machen 6,6 Prozent des spanischen BIP aus. Im EU-Durchschnitt sind es 2,5 Prozent des BIP und in Deutschland nur 0,8 Prozent.
Die EU-Gelder schieben die spanische Wirtschaft aber nicht nur durch zusätzliche Staatsausgaben an. Die EU-Kommission argumentiert, dass die Reformen, die an die Gelder geknüpft sind, das Wachstumspotenzial Spaniens nachhaltig erhöhen. So war zum Beispiel die Arbeitsmarktreform eine Bedingung für die ARF-Gelder.
Wie nachhaltig die spanische Wirtschaftsstärke ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Trotz der ARF-Gelder sind die spanischen Gesamtinvestitionen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft nämlich nicht stark gestiegen und bleiben unter dem EU-Durchschnitt. Zusammen mit der geringen Arbeitsproduktivität gibt das kein sehr positives Bild. Mit dem großen Tourismussektor hat Spanien trotz der aktuell guten Wachstumszahlen ein ähnliches Problem wie Deutschland: eine hohe Abhängigkeit von ausländischer Nachfrage. Mit János Allenbach-Amman, Till Hoppe, Stefanie Weber
Generalanwalt Nicholas Emiliou hat am Dienstag in seinen Schlussanträgen den Richterinnen und Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfohlen, die Mindestlohnrichtlinie zu annullieren. Die Meinungen von Arbeitsrechtsexperten gehen dazu weit auseinander. Unerwartet – so beurteilen aber alle von Table.Briefings angefragten Experten die sogenannten Schlussanträge.
Dreh- und Angelpunkt der Argumentation des EuGH-Generalanwalts: Emiliou sieht die Mindestlohnrichtlinie als unmittelbaren und damit unzulässigen Eingriff in die Entgeltstruktur der Mitgliedstaaten. Denn der Bereich Entgelt ist explizit von den Kompetenzen der Union ausgenommen, so besagt es der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Schon die Kriterien, die sich Staaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen laut Richtlinie geben sollen, seien nach Sicht Emilious ein unmittelbarer Eingriff in die Lohnstruktur der Länder. Auch insgesamt ziele die Richtlinie auf die Lohnstruktur in den Staaten.
Der Bereich ist bisher nicht intensiv durch die Rechtssprechung ausgestaltet – das Urteil der Richterinnen und Richter am EuGH in dem Fall gilt daher als richtungsweisend.
“Überraschend” nennt etwa Christina Hießl, Professorin für Arbeitsrecht an der KU Leuven die Empfehlung Emilious. “Man könnte es auch genau umgekehrt sehen.” Aus ihrer Sicht verlange die Richtlinie aber nur die allgemeine Berücksichtigung bestimmter Kriterien bei der Festsetzung gesetzlicher Mindestlöhne und die Förderung von Tarifverhandlungen, sagt Hießl zu Table.Briefings. “Dadurch wird in kein einziges Gehalt in der EU ‘unmittelbar’ eingegriffen”, betont sie.
Ähnlich urteilt auch Daniel Ulber, Direktor der juristischen Abteilung des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) an der Universität Trier. Er sagt Table.Briefings zu den Schlussanträgen: “Mich persönlich überzeugen die Überlegungen weder inhaltlich noch im Ergebnis, weil ich meine, dass hier einzelne Normen des AEUV überinterpretiert werden und zu stark zulasten des Einschätzungsspielraums der Mitgliedstaaten der Union gehen.”
Ulber betont analog zu Hießl: “Eigentlich ist die Richtlinie, wenn man es so will, nicht mehr als eine Art Verfahrensregelung.” Er habe daher große Zweifel, dass der EuGH die Richtlinie, die kein konkretes Entgelt vorgibt und die nicht mal verpflichtet, einen Mindestlohn einzuführen, unter Artikel 153 (5) fallen lässt, so wie es der Generalanwalt tut.
Hießl sagt: Bisher habe der EuGH die Regelung zu der Nichtzuständigkeit beim Entgelt stets eng interpretiert und viele andere Gesetze im EU-Recht für unproblematisch befunden, “obwohl sie ganz konkret – man könnte sagen, unmittelbar – eine Lohnuntergrenze für bestimmte Beschäftigte festlegen”. So etwa die Arbeitszeit- und Mutterschutzrichtlinie, die ein Recht auf vollen Lohn und Zuschläge während des Urlaubs oder Beschäftigungsverbots vorsehen. Diese Eingriffe seien wesentlich unmittelbarer in Sachen Entgelt als die Regelungen, die die Union mit der Mindestlohnrichtlinie anrege.
Auch das Verbot der Koordinierung, wie es der Generalanwalt fordert, erscheint Ulber als zu weit gefasst. “Die Staaten könnten sich auch ohne eine solche Richtlinie abstimmen. Eine politische Koordinierung, wie sie die Mindestlohnrichtlinie lediglich regelt, kann der AEUV gar nicht verbieten.”
Eine andere Auffassung vertritt die Gießener Arbeitsrechtsprofessorin und Jura-Dekanin Lena Rudkwosi. “Art. 153 Abs. 5 AEUV schließt Regelungen auf dem Gebiet des ‘Arbeitsentgelts’ aus, und genau dieses zu regeln – einen ‘Lohnkorridor’ festzulegen, innerhalb dessen sich mitgliedstaatliche Mindestlöhne bewegen dürfen – bezweckt ja gerade die Richtlinie“, sagt sie. So werde die Verringerung der Lohnungleichheit in der EU explizit als Ziel in der Richtlinie benannt.
Rudkowski ist auch der Ansicht, bei der Mindestlohnrichtlinie liege der Fall anders als etwa bei Diskriminierungsverboten. Letztere hätten nur einen mittelbaren Effekt für die Entgeltfindung. Bei der Mindestlohnrichtlinie gehe es dagegen darum, “unmittelbar Einfluss auf den Lohn zu nehmen und Mindestlöhne in der EU anzugleichen”, betont Rudkowsi. Doch auch sie nennt die Empfehlung Emilious “überraschend” – weil der Generalanwalt so deutlich Stellung beziehe, das sei keineswegs selbstverständlich.
Der Gerichtshof kann dem Generalanwalt folgen, muss es aber nicht. Würden sich die Richter Emiliou anschließen, wären die Folgen weitreichend, betont Ulber: “Eine entsprechende Entscheidung des EuGH würde politische Maßnahmen der Union in diesem Bereich für die Zukunft praktisch unmöglich machen und zwar selbst dann, wenn es nicht um verbindliche Vorgaben, sondern nur um eine Koordinierung der Mitgliedstaaten geht”, betont der Jurist.
20.01.2025 – 16:00-17:15 Uhr, online
AI, Diskussion America First, Europe Uncertain: Die nächsten vier Jahre der transatlantischen Beziehungen
Das Aspen Insitute (AI) beleuchtet Donald Trumps Policy-Vorschläge und die Auswirkungen seiner Präsidentschaft auf die transatlantischen Beziehungen. INFOS & ANMELDUNG
21.01.-23.01.2025, Berlin
Handelsblatt Energie-Gipfel 2025
Das Handelsblatt diskutiert die Weichenstellungen für den nachhaltigen Umbau des Energiesystems. INFOS & ANMELDUNG
21.01.2025 – 10:00-11:30 Uhr, online
ERCST, Discussion Focus Group: Green Claims Directive (GCD) trilogues – How does the GCD connects with (Voluntary) Carbon Markets?
The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) aims to look at the GCD proposal. INFOS & REGISTRATION
21.01.2025 – 15:00 Uhr, online
KAS, Diskussion Perspektiven der transatlantischen Partnerschaft unter US-Präsident Donald Trump
Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) geht der Frage nach, welche Ausrichtung die Trump-Administration haben wird. INFOS & ANMELDUNG
21.01.2025 – 16:15-17:45 Uhr, online
FNF, Vortrag Der Iran und Syrien nach den US-Wahlen
Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) beschäftigt sich mit der aktuellen Situation im Nahen Osten. INFOS & ANMELDUNG
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird mit dem Karlspreis 2025 ausgezeichnet. In einer Zeit epochaler Herausforderungen, in der die Europäische Union von außen durch den Aggressionskrieg Russlands und von innen durch Rassisten und Demagogen bedroht werde, nehme sie die Interessen Europas kraftvoll wahr, begründete das Karlspreis-Direktorium seine Entscheidung. Von der Leyen sei eine “starke Stimme Europas in der Welt”.
Als besondere Leistungen von der Leyens nannte das Karlspreis-Direktorium die Eindämmung der Corona-Pandemie, das geschlossene und entschiedene Auftreten gegen Russland und die Impulse zum “Green Deal”, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Der Internationale Karlspreis zu Aachen gilt als wichtigste Auszeichnung für Verdienste um die europäische Einigung.
“Dieser Preis berührt mich tief”, schrieb die 66 Jahre alte von der Leyen auf der Plattform X. “Großen Dank im Namen aller, die an unser Europa glauben.” Die CDU-Politikerin und ehemalige Bundesverteidigungsministerin ist seit 2019 Präsidentin der Europäischen Kommission in Brüssel. dpa
Lobbycontrol fordert die Kommission zum entschlossenen Handeln gegen den übermäßigen Einfluss von Big Tech auf. Die Nichtregierungsorganisation sieht die Demokratie durch die Monopolmacht und den politischen Einfluss von Unternehmen wie Google, Amazon, Meta, Microsoft und Apple (GAMMA) gefährdet.
In einer aktuellen Studie betrachtet Lobbycontrol die Rolle von Tech-Milliardären wie Elon Musk, Jeff Bezos und Mark Zuckerberg besonders kritisch. Sie lenkten nicht nur die mächtigsten Konzerne der Welt, sondern nähmen auch verstärkt Einfluss auf die politischen Institutionen weltweit. Allein in Washington und Brüssel
gaben die GAMMA-Unternehmen laut Lobbycontrol zuletzt 89 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit aus.
Lobbycontrol befürchtet, dass gerade Elon Musk seine politische Macht und den Einfluss seiner Unternehmen, wie den Satellitendienst Starlink, für seine persönlichen Interessen nutzen wird. Zudem nutze Musk seine Plattform X, um rechte Parteien in Europa zu unterstützen. Dies wertet Lobbycontrol als inakzeptable Einmischung in demokratische Prozesse.
Die Organisation fordert daher ein deutlich härteres Vorgehen der EU gegen die Plattform, um die demokratische Öffentlichkeit vor Manipulationen zu schützen. Die Kommission solle an ihren strengen Datenschutzregeln (DSGVO) und der Digitalgesetzgebung (DMA, DSA) festhalten und diese konsequent durchsetzen. Um den politischen Einfluss der Tech-Konzerne zu begrenzen, fordert die Organisation eine Deckelung von Parteispenden. Deutschland sei eines der wenigen europäischen Länder ohne eine solche Begrenzung.
Auch im Europäischen Parlament mehren sich die Stimmen, die ein härteres und schnelleres Handeln vor allem gegen X fordern. So schreibt die Vorsitzende der Renew-Fraktion Valérie Hayer auf der Plattform Bluesky: “Renew Europe ist äußerst besorgt über den Verdacht der Voreingenommenheit in den Algorithmen bestimmter Online-Plattformen.” Die Fraktion fordere von der Kommission detaillierte Erklärungen zur Durchsetzung des DSA. Eine ähnliche Anfrage hatte bereits Alexandra Geese (Grüne) im Namen einer Gruppe von Abgeordneten im vergangenen November gestellt – und noch keine Antwort erhalten.
Damian Boeselager (Volt) hingegen hat auf sein Schreiben zu dem Thema bereits Antwort von Vizepräsidentin Henna Virkkunen bekommen. Sie betont darin, dass Meinungsäußerungen durch die Grundrechte geschützt sind. Der DSA aber die Verantwortung von Online-Plattformen bei der Verstärkung individueller Ansichten durch Algorithmen reguliert. Die Untersuchung gegen X läuft bereits seit 2023. Im Hinblick auf die Bundestagswahlen sagte Boeselager: “Der Wahlkampf ist im vollen Gange – wenn X hier gegen die Regeln verstößt, wäre eine schnelle Bearbeitung schon sehr wichtig.” vis
Um den Gesundheitssektor besser vor Cyberbedrohungen zu schätzen, hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern vorgestellt. Dieser Aktionsplan gehört zu den Prioritäten innerhalb der ersten 100 Tage des neuen Mandats. Er soll Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister befähigen, Bedrohungen besser zu erkennen, abzuwehren und auf sie zu reagieren.
Hintergrund ist, dass Cybersicherheitsvorfälle im Gesundheitssektor häufiger vorkommen als in jedem anderen kritischen Sektor, berichtet die Kommission. Die Mitgliedstaaten meldeten demnach 309 bedeutende Cybersicherheitsvorfälle im Gesundheitssektor im Jahr 2023. Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi sagte, der Aktionsplan sei ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen zu sichern “und ein widerstandsfähigeres Gesundheitsökosystem für die Zukunft zu gewährleisten.”
Der Aktionsplan schlägt unter anderem vor, dass die EU-Agentur für Cybersicherheit (Enisa), ein europaweites Supportzentrum für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister einrichtet. Die Initiative baut auf dem breiteren EU-Rahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in allen kritischen Infrastrukturen auf. Es ist die erste sektorspezifische Initiative, bei der die Kommission die gesamte Bandbreite der EU-Cybersicherheitsmaßnahmen einsetzen will.
Der Aktionsplan konzentriert sich auf vier Prioritäten:
Um die wirkungsvollsten Maßnahmen zu identifizieren, startet die Behörde in Kürze eine öffentliche Konsultation. vis
Die EU-Kommission fordert europäische Unternehmen auf, ihre Auslandsinvestitionen in Nicht-EU-Ländern zu überprüfen. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Empfehlung der Kommission hervor. Die Empfehlung betrifft Hersteller von Halbleitern, Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologien, die sowohl strategisch wichtig sind als auch ein Risiko für die wirtschaftliche Sicherheit darstellten. Die Überprüfung soll 15 Monate dauern und bis Anfang 2021 zurückliegende Transaktionen umfassen.
Die Brüsseler Behörde will damit in Zeiten geopolitischer Spannungen und technologischer Veränderungen die Wettbewerbsfähigkeit der EU sichern, hieß es in der Mitteilung: Schlüsseltechnologien und das dazugehörige Wissen sollen nicht in die falschen Hände fallen, wie die EU-Kommission erklärte.
Auf Grundlage der Überprüfung der Auslandsinvestitionen solle dann über die weiteren Schritte entschieden werden. Die EU denkt bereits seit Längerem über ein Outbound Investment Screening nach – konkrete Schritte gibt es dafür bisher aber nicht. Die Empfehlung jetzt kann als ein Lackmustest gesehen werden, wie diese Überprüfungen bei den Unternehmen ankommen würden. ek/ari
Kaum ein Unternehmen in Deutschland (vier Prozent) kommt ohne den Import digitaler Technologien und Leistungen aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Das wird es der Kommission schwer machen, ihr Ziel zu erreichen, die Wirtschaft widerstandsfähiger und weniger abhängig aufzustellen. Auch die kommende Bundesregierung müsse “digitale Souveränität zum Top-Thema machen”, forderte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.
Die größte Abhängigkeit besteht dabei von den USA und China. Nach der Umfrage sehen sich 81 Prozent der Unternehmen abhängig vom Import digitaler Technologien und Leistungen aus den USA. Im Falle Chinas sind es 79 Prozent. Unter den Unternehmen, digitale Technologien oder Leistungen importieren, ist die große Mehrheit nur kurzzeitig überlebensfähig, sollten die Importe gestoppt werden. 17 Prozent wären nur bis zu sechs Monate überlebensfähig, 36 Prozent für sieben bis zwölf Monate. Länger als zwei Jahre könnten nur drei Prozent der Unternehmen ohne Digitalimporte durchhalten.
Positiv bewertete Wintergerst, dass 27 Prozent der Unternehmen bereits ein spezielles Risiko-Management implementiert haben. “Es ist ein ermutigendes Signal, dass die deutsche Wirtschaft sensibel und mit konkreten Maßnahmen auf die Abhängigkeiten bei Digital-Importen reagiert”, sagte der Bitkom-Präsident. vis
Eine Reihe von Verbänden fordert eine Verschiebung der Handelsphase des nationalen CO₂-Preises, die vor der Überführung des deutschen Emissionshandels in den europäischen Emissionshandel anberaumt ist. Bislang gibt es im deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einen Festpreis. Ab kommendem Jahr ist allerdings eine Handelsphase mit marktabhängigem Preis vorgesehen. Ab 2027 wird das BEHG in das neue Europäische Emissionshandelssystem für den Verkehrs- und Wärmesektor (ETS 2) überführt.
Unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) traten am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie auf, um ihre Einschätzung zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes zu geben. In der Novelle muss die Überführung des deutschen CO₂-Preises des BEHG in das ETS 2 geregelt werden.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, befürwortet einen Aufschub der einjährigen Handelsphase des BEHG, da mit dem europäischen ETS 2 ein Jahr später ohnehin ein marktwirtschaftliches Instrument folgt. “Eine so kurze nationale Handelsphase, die sich vom europäischen Emissionshandel unterscheiden würde, bringt keinen Vorteil für die Implementierung des europäischen Emissionshandels, sondern verursacht im Gegenteil erheblichen finanziellen und personellen Umstellungsaufwand.”
Der Aufbau einer zusätzlichen temporären Handelsinfrastruktur im nationalen Emissionshandel würde ohne Not Kosten für die Behörden, Händler und Verbraucher mit sich bringen, so Andreae. Dies gelte unabhängig davon, ob der ETS 2 regulär 2027 starte oder erst 2028. Gegen die Bundesregierung läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, da die Fristen, in denen die reformierten Regulierungen des ETS in nationales Recht überführt werden müssen, bereits abgelaufen sind. luk
Ungarn hat am Mittwoch im Kreis der EU-Botschafter auch den neuesten Anlauf blockiert, den Weg für die Auszahlung der Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität beziehungsweise dem Ukraine-Unterstützungsfonds freizumachen. Der Vorschlag der polnischen EU-Ratspräsidentschaft sieht als Zugeständnis an Budapest vor, dass ungarische Steuergelder nicht für Waffenhilfe zugunsten der Ukraine verwendet werden. Ungarn müsste zwar weiterhin in den gemeinsamen Topf einzahlen, doch die Gelder würden anderen Ländern zugutekommen, die aus der Friedensfazilität unterstützt werden.
Man sei damit auf Forderungen Ungarns eingegangen, so Diplomaten zum “maßgeschneiderten” Vorschlag. Demnach müsste Ungarn der Freigabe der Mittel auch nicht zustimmen, sondern sich nur “konstruktiv enthalten”. Es geht konkret um inzwischen 6,6 Milliarden Euro, mit denen Mitgliedstaaten für bereits erfolgte Waffenlieferungen an die Ukraine kompensiert werden sollen. Die Blockade trifft also in erster Linie Ungarns europäische Partner und nicht direkt die Ukraine. Polen zum Beispiel wartet auf die Rückerstattung eines hohen dreistelligen Millionenbetrags für bereits gelieferte Rüstungsgüter.
Ungarns Botschafter zeigte sich am Mittwoch nicht bereit, das Veto aufzugeben. Budapest hat wechselnde Begründungen für die seit über einem Jahr anhaltende Blockade vorgebracht. Das jüngste Argument ist, dass ungarische Unternehmen in der Ukraine diskriminiert werden. Der nächste Test ist die Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die spätestens bis zum 31. Januar für weitere sechs Monate verlängert werden müssten. Viktor Orbán hat zuletzt signalisiert, dass eine Verlängerung kein Automatismus sein werde. Diplomaten vermuten, dass Ungarns Regierungschef den Amtsantritt von Donald Trump abwartet und möglicherweise auf ein rasches Ende des Sanktionsregimes setzt. sti
Mehr als sechs Wochen nach der Parlamentswahl in Irland gibt es eine Lösung für die Regierungsbildung. Die bislang regierenden Mitte-Rechts-Parteien Fianna Fáil sowie Fine Gael von Regierungschef Simon Harris einigten sich mit einer Gruppe unabhängiger Parlamentsmitglieder auf ein Koalitionsprogramm, das den jeweiligen Parteimitgliedern zur Bestätigung vorgelegt wird. Am 22. Januar soll das neue Parlament zusammenkommen.
Die Wahl im November hatte die konservative Partei Fianna Fáil von Vizeregierungschef Micheál Martin gewonnen. Zusammen mit Fine Gael und den Grünen hatte die Partei bislang das Land regiert, Letztere hatten bei der Wahl aber eine herbe Niederlage erlitten.
Am 22. Januar soll auch der Taoiseach, wie der Regierungschef in Irland heißt, nominiert werden. Das Amt könnte der “Irish Times” zufolge zwischen Martin und Harris aufgeteilt werden, 2027 würde der Wechsel erfolgen. Eine ähnliche Vereinbarung hatte es bereits in der vergangenen Legislaturperiode gegeben. Die größte Oppositionskraft wurde bei der Wahl Sinn Féin. dpa
Cosmin Boiangiu wollte eigentlich Unternehmer werden, wie sein Vater auch. Im Studium besaß er bereits drei Lagerhallen für Getreide, mit welchem er den bergigen Teil Rumäniens belieferte. Dazu importierte er nach eigenen Angaben Computerzubehör aus Taiwan nach Rumänien.
Doch als er dann Mitte der 90er-Jahre, kurz nach seinem Wirtschaftsstudium, die Stellenausschreibung für das rumänische Außenministerium sah, bewarb sich Boiangiu kurzerhand. “Unternehmer kann ich dann noch mit 50 werden”, habe er sich damals gedacht, sagt er Table.Briefings. Inzwischen ist der Rumäne 54 Jahre alt und immer noch im Staatsdienst. Nach mehreren diplomatischen Stationen ist Boiangiu inzwischen Chef der Europäischen Arbeitsbehörde ELA.
Die Agentur hat eine doppelte Aufgabe: Zum einen soll sie Arbeitsmigration innerhalb der EU erleichtern, in dem sie Infos zu den Regeln bereitstellt. Zum anderen ist es ihre Aufgabe sicherzustellen, dass grenzüberschreitende Arbeiter rechtmäßig behandelt werden. Im Sommer feiert sie sechsjähriges Bestehen. Für Exekutivdirektor Boiangiu, der die Behörde seit 2020 leitet, steht fest: “Wir sind erwachsen geworden.” Aber er räumt auch ein, dass man bisher noch ein junger Erwachsener sei, es gehe darum, noch weiter zu reifen und Prozesse vollends zu optimieren.
Ein zentraler Verbesserungspunkt aus Sicht von Beobachtern: mehr Durchschlagskraft bei den Inspektionen. Das liegt aber nicht nur in den Händen der Behörde. Denn die ELA soll zwar grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse überwachen, kann mit ihrem aktuellen Mandat aber selbst keine Ermittlungen oder gar Inspektionen initiieren. Sie braucht dazu die Einladung der Mitgliedstaaten.
Und viele Mitgliedstaaten standen der neuen Behörde zunächst abwartend bis kritisch gegenüber, wie es etwa eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung formuliert. Das zeigen auch die Zahlen der ELA selbst: Von der Gründung bis zum Jahr 2023 hat es demnach gerade einmal 168 gemeinsame Inspektionen gegeben. Zum Vergleich: Alleine die Zolldirektion Aachen listet für 2023 mehr als 400 Kontrollen und mehr als 3.000 Arbeitgeberbefragungen in ihrer Jahresbilanz für den Arbeitsbereich Schwarzarbeit auf. Allerdings sind die Kontrollen der ELA oft deutlich größer angelegt.
Boiangiu sagt allerdings: “Die Nachfrage nach gemeinsamen Inspektionen steigt exponentiell an.” Inzwischen hätten sich fast alle EU-Staaten an gemeinsamen Inspektionen beteiligt. “Wir haben viel zu tun.” Ein Beispiel, das er anführt, ist Deutschland. Aber auch mit Blick auf die Bundesrepublik räumt er ein: Am Anfang habe es generell eine gewisse Zurückhaltung gegenüber den gemeinsamen Inspektionen der ELA gegeben, sagt der frühere Diplomat, der 2016 bis 2020 Stellvertretender Ständiger Vertreters Rumäniens bei der EU war. “Inzwischen ist Deutschland jedoch zu einem unserer aktivsten Kooperationspartner geworden, insbesondere wenn es um die Durchsetzung geht.”
Als gelungenes Beispiel für eine grenzüberschreitende Aktion nennt er eine Großkontrolle im Oktober, an der 21 Länder teilnahmen und die in acht Staaten gleichzeitig stattfand. Die Inspektion erfolgte auf Einladung der deutschen Regierung. Alleine hierzulande waren mehr als 3.000 Beamte beteiligt, die mit Beamten aus anderen Ländern Baustellen überprüften. “Bei den gleichzeitigen Kontrollen wurde eine Vielzahl von vermuteten Verstößen festgestellt. Zum Beispiel, dass in der deutschen Zentrale eines Unternehmens die Arbeitszeit mit zehn Stunden angegeben wurde, im Herkunftsland aber nur acht Stunden – und die Arbeiter auch nur für acht Stunden Arbeit bezahlt wurden”, schildert Boiangiu.
Ein Ort, an dem die ELA dagegen nicht präsent war: Gräfenhausen. 2023 traten auf dem kleinen Rastplatz in Südhessen rund 120 LKW-Fahrer aus Osteuropa in einen wilden Streik, weil sie nach eigenen Angaben ihre Löhne über Wochen oder gar Monate nicht erhalten hatten von einem polnischen Spediteur. Es folgte ein riesiger Aufschrei der deutschen Öffentlichkeit über die Zustände im Transportsektor.
Nationale und internationale Gewerkschafter, Politikerinnen und Politiker bis hin zu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) liefen an der Raststätte auf, um sich einzuschalten; das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schickte zwei Prüfteams. Inspekteure der ELA waren nicht auf dem Rastplatz.
“Wenn wir von den Mitgliedstaaten nicht aufgefordert werden, sie zu unterstützen, können wir nichts tun“, sagt Boiangiu zur Abwesenheit in der Causa Gräfenhausen. Aber er sagt auch: “Der Fall hat uns gezeigt, dass die ELA mehr Kompetenzen bräuchte, um Fälle wie diesen untersuchen zu können. Ich würde mir wünschen, dass sich in dieser Hinsicht etwas ändert“, sagt er. Denn: “Im Falle von Unternehmen, die in mehreren Ländern unrechtmäßig operieren, kann dies oft nur aus einer europäischen Perspektive angegangen werden.”
Dazu kommt ein weiteres Thema, das Boiangiu umtreibt. Die nur begrenzte Zuständigkeit seiner Behörde für Drittstaatler. Das Mandat der ELA umfasse derzeit nur die Entsendung von Nicht-EU-Bürgern innerhalb der Union, nicht aber beispielsweise ausbeuterische Arbeitspraktiken, mit denen Drittstaatsangehörige konfrontiert sind, die direkt auf dem EU-Arbeitsmarkt arbeiten, sagt Boiangiu. Dabei sagt er: “Drittstaatsangehörige sind bei den Aktivitäten der ELA immer stärker vertreten. Sie machen sogar mehr als 50 Prozent der Fälle aus, in denen die ELA Unterstützung bei grenzüberschreitenden Kontrollen leistet.”
Dies sei bei der Gründung der Behörde nicht vorhersehbar gewesen, sagt der frühere Diplomat, der in seiner EU-Zeit im AStV 1 unter anderem das ELA-Mandat mitverhandelt hat. Auch hier sagt er: “Es wäre gut, wenn es mehr Klarheit gäbe und die ELA mehr Befugnisse bekäme.”
Aus Arbeitgebersicht steht bei der ELA deren zweite Funktion im Fokus: Arbeitsmobilität in der EU zu erleichtern. Eine wichtige Forderung ist für sie etwa ein Helpdesk – eine Servicestelle, die etwa einem portugiesischen Unternehmen erklärt, was bei der Entsendung von Handwerkern nach Griechenland zu beachten ist.
So recht vorangekommen ist dieses Projekt bisher nicht. Boiangiu sieht hier bürokratische Hürden: “Für die Bereitstellung rechtsgültiger Informationen sind die Mitgliedstaaten zuständig.” Außerdem bräuchte die ELA zusätzliche Ressourcen, um einen solchen Service anbieten zu können, sagt ihr Direktor. Stattdessen arbeite man an einem AI-Chatbot, erklärt er. Dieser würde dann einen rechtlichen Hinweis zur Natur der bereitgestellten Informationen enthalten. Zieldatum: 2026 oder 2027.
Derzeit wird mit viel Spannung der Evaluierungsbericht der Kommission zur ELA erwartet. Die Hoffnung der Befürworter einer stärkeren ELA: Dass im Anschluss an die Evaluierung ein neuer Gesetzesprozess aufgesetzt wird, um das Mandat der Behörde zu überarbeiten. Immerhin kündigte die neue Arbeitskommissarin Roxana Mînzatu in ihrem Hearing an: “Ich werde unsere Europäische Arbeitsbehörde stärken.” Doch ob es so weit kommt, ist derzeit Streitthema. Die Amtszeit Von-der-Leyen-Zwei steht unter der Ägide des Bürokratieabbaus. Das Ziel: Möglichst wenige neue Gesetze zu erlassen.
Für Cosmin Boiangiu, der zuvor unter anderem Rumäniens Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen als Direktor koordiniert hatte, ist klar: Er hätte gerne mehr Kompetenzen für seine Behörde. Sein Ziel für das Ende der Legislatur: “Ich hoffe, dass ELA auch in fünf Jahren noch eine wichtige Rolle bei der Erleichterung und Förderung der Arbeitsmobilität spielen wird.” Und: “Dass alle wissen, dass die Länder einen starken Partner an ihrer Seite haben, wenn es um Inspektionen geht.” Alina Leimbach
nach Stuttgart zu Zulieferern und Herstellern der bedrängten Automobilbranche reist heute der Vize-Präsident der Kommission, Stéphane Séjourné. In der Stadt von Mercedes, Porsche, Bosch und Daimler Truck hat OB Frank Nopper den in der Kommission für Wohlstand und Industriestrategie zuständigen Franzosen für einen Autogipfel gewinnen können.
Séjourné, der aus der liberalen Parteienfamilie kommt, besucht erst vier Fabriken und zwar von Porsche, Bosch, Mercedes und Mahle. Mit dabei sind die Europaabgeordneten Andrea Wechsler (CDU), Michael Bloss (Grüne), Andreas Glück (FDP) und Vivien Costanzo (SPD). Nachmittags findet der auf drei Stunden angesetzte Autogipfel im Rathaus statt, an dem auch die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Vorstände der Unternehmen sowie IG-Metallbezirkschefin Birgit Resch teilnehmen.
Noppers Autogipfel fällt in eine Zeit, in der die Branche und die Politik auf den Auftakt des Strategischen Dialogs zur Zukunft der Automobilindustrie warten. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will den Dialog selbst leiten. Dabei soll etwa erarbeitet werden, ob der Review für die CO₂-Flottengrenzwerte von 2026 auf 2025 vorgezogen wird und ob die Hersteller bei den Strafzahlungen für verfehlte Klimaziele 2025 auf Entlastung hoffen dürfen. Séjourné, so heißt es im Parlament, ist sehr offen für die Nöte der Autobauer. Man darf gespannt sein, ob er bei seinem Besuch in Stuttgart etwas durchblicken lässt.
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Deutschland verharrt das zweite Jahr in Folge in der Rezession. Laut den vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist die größte Volkswirtschaft Europas 2024 um 0,2 Prozent geschrumpft, nachdem das BIP 2023 bereits um 0,3 Prozent gesunken war. Auch für das neue Jahr erwarten Ökonomen nur wenig Dynamik, das einstige Zugpferd der Eurozone kommt damit nicht vom Fleck.
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Die Gründe für die positive Entwicklung divergieren, doch es gibt einige Gemeinsamkeiten: Die Industrie spielt mit Ausnahme Italiens eine weniger wichtige Rolle in der Wirtschaftsstruktur als in Deutschland, auch die Abhängigkeit vom kriselnden Exportmarkt China ist geringer. Die hohen Energiepreise schlagen zudem weniger ins Kontor.
Das spanische Wirtschaftswachstum fußt stark auf dem boomenden Tourismus. Nach Angaben des spanischen Statistikamtes verzeichnete das Land im vergangenen Jahr bis Ende November 88,5 Millionen internationale Touristen, etwa ein Zehntel mehr als im Vorjahr. Der Tourismus-Boom zeigt sich auch in der Handelsbilanz. Neben einem leichten Handelsdefizit in Gütern wies Spanien 2023 den größten Handelsüberschuss in Dienstleistungen aller EU-Staaten aus.
Hinzu kommt ein Anstieg der Zahl der Arbeitskräfte, insbesondere durch Einwanderer aus Lateinamerika. Während der Fachkräftemangel die deutsche Wirtschaft ausbremst, steigt die Zahl der Erwerbstätigen in Spanien zügig. Nach offiziellen Angaben erreichte Spanien im Juni 2024 die Rekordzahl von 21,7 Millionen Erwerbstätigen, 1,7 Millionen mehr als noch Ende 2019. “Spanien hat in zwei Jahren eine Million Arbeitsplätze geschaffen, die Arbeitslosenquote ist auf einem 15-Jahres-Tief und das verfügbare Einkommen ist gestiegen”, sagte Angel Talavera von Oxford Economics zu Table.Briefings.
Einige soziale Maßnahmen der Regierung in den vergangenen Jahren hätten ebenfalls zur positiven Entwicklung der Wirtschaft beigetragen, sagt Miguel Cardoso, Head of Research bei der Bank BBVA: “Die Arbeitsmarktreform von 2022, die die Umwandlung von Zeitverträgen in unbefristete Verträge gefördert hat, könnte die Stabilität der Arbeitsplätze verbessert und damit positive Auswirkungen auf die Produktivität gehabt haben.”
Die EU-Kommission warnt in ihrem Länderbericht zur spanischen Wirtschaft jedoch, dass sich die Arbeitsproduktivität nach wie vor unter dem EU-Durchschnitt befindet und sich im Vergleich mit dem EU-Schnitt in den vergangenen zehn Jahren sogar verschlechtert hat.
Nach Ansicht von Angel Talavera von Oxford Economics haben Maßnahmen wie Mindestlohnerhöhungen, Mehrwertsteuersenkungen und Rabatte im Transportwesen dazu beigetragen, die Einkommen zu halten und die Inflation einzudämmen. Doch Talavera schränkt ein, dass das “höhere Wachstum in Spanien viel mehr mit der Wirtschaftsstruktur als mit der Regierungspolitik zu tun hat”.
Spanien profitiert zudem stark von EU-Geldern. Madrid ist mit 163 Milliarden Euro (80 Milliarden davon als Zuschuss) bis 2026 der zweitgrößte Empfänger von Mitteln aus dem Aufbau- und Resilienzfonds (ARF), der in der Corona-Pandemie aufgelegt worden war. Für Italien sind sogar 194 Milliarden (72 Milliarden davon als Zuschuss) reserviert, während Deutschland nur 30 Milliarden beanspruchen kann.
Die EU-Gelder gaben der spanischen Wirtschaft einen zusätzlichen, nachfragebasierten Anschub, der in Deutschland in dieser Größe ausblieb. Die ARF-Gelder, die Spanien zwischen 2021 und 2026 in der Form von Zuschüssen erhält, machen 6,6 Prozent des spanischen BIP aus. Im EU-Durchschnitt sind es 2,5 Prozent des BIP und in Deutschland nur 0,8 Prozent.
Die EU-Gelder schieben die spanische Wirtschaft aber nicht nur durch zusätzliche Staatsausgaben an. Die EU-Kommission argumentiert, dass die Reformen, die an die Gelder geknüpft sind, das Wachstumspotenzial Spaniens nachhaltig erhöhen. So war zum Beispiel die Arbeitsmarktreform eine Bedingung für die ARF-Gelder.
Wie nachhaltig die spanische Wirtschaftsstärke ist, wird sich erst noch zeigen müssen. Trotz der ARF-Gelder sind die spanischen Gesamtinvestitionen im Verhältnis zur Wirtschaftskraft nämlich nicht stark gestiegen und bleiben unter dem EU-Durchschnitt. Zusammen mit der geringen Arbeitsproduktivität gibt das kein sehr positives Bild. Mit dem großen Tourismussektor hat Spanien trotz der aktuell guten Wachstumszahlen ein ähnliches Problem wie Deutschland: eine hohe Abhängigkeit von ausländischer Nachfrage. Mit János Allenbach-Amman, Till Hoppe, Stefanie Weber
Generalanwalt Nicholas Emiliou hat am Dienstag in seinen Schlussanträgen den Richterinnen und Richtern des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfohlen, die Mindestlohnrichtlinie zu annullieren. Die Meinungen von Arbeitsrechtsexperten gehen dazu weit auseinander. Unerwartet – so beurteilen aber alle von Table.Briefings angefragten Experten die sogenannten Schlussanträge.
Dreh- und Angelpunkt der Argumentation des EuGH-Generalanwalts: Emiliou sieht die Mindestlohnrichtlinie als unmittelbaren und damit unzulässigen Eingriff in die Entgeltstruktur der Mitgliedstaaten. Denn der Bereich Entgelt ist explizit von den Kompetenzen der Union ausgenommen, so besagt es der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Schon die Kriterien, die sich Staaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen laut Richtlinie geben sollen, seien nach Sicht Emilious ein unmittelbarer Eingriff in die Lohnstruktur der Länder. Auch insgesamt ziele die Richtlinie auf die Lohnstruktur in den Staaten.
Der Bereich ist bisher nicht intensiv durch die Rechtssprechung ausgestaltet – das Urteil der Richterinnen und Richter am EuGH in dem Fall gilt daher als richtungsweisend.
“Überraschend” nennt etwa Christina Hießl, Professorin für Arbeitsrecht an der KU Leuven die Empfehlung Emilious. “Man könnte es auch genau umgekehrt sehen.” Aus ihrer Sicht verlange die Richtlinie aber nur die allgemeine Berücksichtigung bestimmter Kriterien bei der Festsetzung gesetzlicher Mindestlöhne und die Förderung von Tarifverhandlungen, sagt Hießl zu Table.Briefings. “Dadurch wird in kein einziges Gehalt in der EU ‘unmittelbar’ eingegriffen”, betont sie.
Ähnlich urteilt auch Daniel Ulber, Direktor der juristischen Abteilung des Instituts für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union (IAAEU) an der Universität Trier. Er sagt Table.Briefings zu den Schlussanträgen: “Mich persönlich überzeugen die Überlegungen weder inhaltlich noch im Ergebnis, weil ich meine, dass hier einzelne Normen des AEUV überinterpretiert werden und zu stark zulasten des Einschätzungsspielraums der Mitgliedstaaten der Union gehen.”
Ulber betont analog zu Hießl: “Eigentlich ist die Richtlinie, wenn man es so will, nicht mehr als eine Art Verfahrensregelung.” Er habe daher große Zweifel, dass der EuGH die Richtlinie, die kein konkretes Entgelt vorgibt und die nicht mal verpflichtet, einen Mindestlohn einzuführen, unter Artikel 153 (5) fallen lässt, so wie es der Generalanwalt tut.
Hießl sagt: Bisher habe der EuGH die Regelung zu der Nichtzuständigkeit beim Entgelt stets eng interpretiert und viele andere Gesetze im EU-Recht für unproblematisch befunden, “obwohl sie ganz konkret – man könnte sagen, unmittelbar – eine Lohnuntergrenze für bestimmte Beschäftigte festlegen”. So etwa die Arbeitszeit- und Mutterschutzrichtlinie, die ein Recht auf vollen Lohn und Zuschläge während des Urlaubs oder Beschäftigungsverbots vorsehen. Diese Eingriffe seien wesentlich unmittelbarer in Sachen Entgelt als die Regelungen, die die Union mit der Mindestlohnrichtlinie anrege.
Auch das Verbot der Koordinierung, wie es der Generalanwalt fordert, erscheint Ulber als zu weit gefasst. “Die Staaten könnten sich auch ohne eine solche Richtlinie abstimmen. Eine politische Koordinierung, wie sie die Mindestlohnrichtlinie lediglich regelt, kann der AEUV gar nicht verbieten.”
Eine andere Auffassung vertritt die Gießener Arbeitsrechtsprofessorin und Jura-Dekanin Lena Rudkwosi. “Art. 153 Abs. 5 AEUV schließt Regelungen auf dem Gebiet des ‘Arbeitsentgelts’ aus, und genau dieses zu regeln – einen ‘Lohnkorridor’ festzulegen, innerhalb dessen sich mitgliedstaatliche Mindestlöhne bewegen dürfen – bezweckt ja gerade die Richtlinie“, sagt sie. So werde die Verringerung der Lohnungleichheit in der EU explizit als Ziel in der Richtlinie benannt.
Rudkowski ist auch der Ansicht, bei der Mindestlohnrichtlinie liege der Fall anders als etwa bei Diskriminierungsverboten. Letztere hätten nur einen mittelbaren Effekt für die Entgeltfindung. Bei der Mindestlohnrichtlinie gehe es dagegen darum, “unmittelbar Einfluss auf den Lohn zu nehmen und Mindestlöhne in der EU anzugleichen”, betont Rudkowsi. Doch auch sie nennt die Empfehlung Emilious “überraschend” – weil der Generalanwalt so deutlich Stellung beziehe, das sei keineswegs selbstverständlich.
Der Gerichtshof kann dem Generalanwalt folgen, muss es aber nicht. Würden sich die Richter Emiliou anschließen, wären die Folgen weitreichend, betont Ulber: “Eine entsprechende Entscheidung des EuGH würde politische Maßnahmen der Union in diesem Bereich für die Zukunft praktisch unmöglich machen und zwar selbst dann, wenn es nicht um verbindliche Vorgaben, sondern nur um eine Koordinierung der Mitgliedstaaten geht”, betont der Jurist.
20.01.2025 – 16:00-17:15 Uhr, online
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Das Handelsblatt diskutiert die Weichenstellungen für den nachhaltigen Umbau des Energiesystems. INFOS & ANMELDUNG
21.01.2025 – 10:00-11:30 Uhr, online
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The European Roundtable on Climate Change and Sustainable Transition (ERCST) aims to look at the GCD proposal. INFOS & REGISTRATION
21.01.2025 – 15:00 Uhr, online
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21.01.2025 – 16:15-17:45 Uhr, online
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EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird mit dem Karlspreis 2025 ausgezeichnet. In einer Zeit epochaler Herausforderungen, in der die Europäische Union von außen durch den Aggressionskrieg Russlands und von innen durch Rassisten und Demagogen bedroht werde, nehme sie die Interessen Europas kraftvoll wahr, begründete das Karlspreis-Direktorium seine Entscheidung. Von der Leyen sei eine “starke Stimme Europas in der Welt”.
Als besondere Leistungen von der Leyens nannte das Karlspreis-Direktorium die Eindämmung der Corona-Pandemie, das geschlossene und entschiedene Auftreten gegen Russland und die Impulse zum “Green Deal”, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Der Internationale Karlspreis zu Aachen gilt als wichtigste Auszeichnung für Verdienste um die europäische Einigung.
“Dieser Preis berührt mich tief”, schrieb die 66 Jahre alte von der Leyen auf der Plattform X. “Großen Dank im Namen aller, die an unser Europa glauben.” Die CDU-Politikerin und ehemalige Bundesverteidigungsministerin ist seit 2019 Präsidentin der Europäischen Kommission in Brüssel. dpa
Lobbycontrol fordert die Kommission zum entschlossenen Handeln gegen den übermäßigen Einfluss von Big Tech auf. Die Nichtregierungsorganisation sieht die Demokratie durch die Monopolmacht und den politischen Einfluss von Unternehmen wie Google, Amazon, Meta, Microsoft und Apple (GAMMA) gefährdet.
In einer aktuellen Studie betrachtet Lobbycontrol die Rolle von Tech-Milliardären wie Elon Musk, Jeff Bezos und Mark Zuckerberg besonders kritisch. Sie lenkten nicht nur die mächtigsten Konzerne der Welt, sondern nähmen auch verstärkt Einfluss auf die politischen Institutionen weltweit. Allein in Washington und Brüssel
gaben die GAMMA-Unternehmen laut Lobbycontrol zuletzt 89 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit aus.
Lobbycontrol befürchtet, dass gerade Elon Musk seine politische Macht und den Einfluss seiner Unternehmen, wie den Satellitendienst Starlink, für seine persönlichen Interessen nutzen wird. Zudem nutze Musk seine Plattform X, um rechte Parteien in Europa zu unterstützen. Dies wertet Lobbycontrol als inakzeptable Einmischung in demokratische Prozesse.
Die Organisation fordert daher ein deutlich härteres Vorgehen der EU gegen die Plattform, um die demokratische Öffentlichkeit vor Manipulationen zu schützen. Die Kommission solle an ihren strengen Datenschutzregeln (DSGVO) und der Digitalgesetzgebung (DMA, DSA) festhalten und diese konsequent durchsetzen. Um den politischen Einfluss der Tech-Konzerne zu begrenzen, fordert die Organisation eine Deckelung von Parteispenden. Deutschland sei eines der wenigen europäischen Länder ohne eine solche Begrenzung.
Auch im Europäischen Parlament mehren sich die Stimmen, die ein härteres und schnelleres Handeln vor allem gegen X fordern. So schreibt die Vorsitzende der Renew-Fraktion Valérie Hayer auf der Plattform Bluesky: “Renew Europe ist äußerst besorgt über den Verdacht der Voreingenommenheit in den Algorithmen bestimmter Online-Plattformen.” Die Fraktion fordere von der Kommission detaillierte Erklärungen zur Durchsetzung des DSA. Eine ähnliche Anfrage hatte bereits Alexandra Geese (Grüne) im Namen einer Gruppe von Abgeordneten im vergangenen November gestellt – und noch keine Antwort erhalten.
Damian Boeselager (Volt) hingegen hat auf sein Schreiben zu dem Thema bereits Antwort von Vizepräsidentin Henna Virkkunen bekommen. Sie betont darin, dass Meinungsäußerungen durch die Grundrechte geschützt sind. Der DSA aber die Verantwortung von Online-Plattformen bei der Verstärkung individueller Ansichten durch Algorithmen reguliert. Die Untersuchung gegen X läuft bereits seit 2023. Im Hinblick auf die Bundestagswahlen sagte Boeselager: “Der Wahlkampf ist im vollen Gange – wenn X hier gegen die Regeln verstößt, wäre eine schnelle Bearbeitung schon sehr wichtig.” vis
Um den Gesundheitssektor besser vor Cyberbedrohungen zu schätzen, hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Stärkung der Cybersicherheit von Krankenhäusern und Gesundheitsdienstleistern vorgestellt. Dieser Aktionsplan gehört zu den Prioritäten innerhalb der ersten 100 Tage des neuen Mandats. Er soll Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister befähigen, Bedrohungen besser zu erkennen, abzuwehren und auf sie zu reagieren.
Hintergrund ist, dass Cybersicherheitsvorfälle im Gesundheitssektor häufiger vorkommen als in jedem anderen kritischen Sektor, berichtet die Kommission. Die Mitgliedstaaten meldeten demnach 309 bedeutende Cybersicherheitsvorfälle im Gesundheitssektor im Jahr 2023. Gesundheitskommissar Olivér Várhelyi sagte, der Aktionsplan sei ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen zu sichern “und ein widerstandsfähigeres Gesundheitsökosystem für die Zukunft zu gewährleisten.”
Der Aktionsplan schlägt unter anderem vor, dass die EU-Agentur für Cybersicherheit (Enisa), ein europaweites Supportzentrum für Krankenhäuser und Gesundheitsdienstleister einrichtet. Die Initiative baut auf dem breiteren EU-Rahmen zur Stärkung der Cybersicherheit in allen kritischen Infrastrukturen auf. Es ist die erste sektorspezifische Initiative, bei der die Kommission die gesamte Bandbreite der EU-Cybersicherheitsmaßnahmen einsetzen will.
Der Aktionsplan konzentriert sich auf vier Prioritäten:
Um die wirkungsvollsten Maßnahmen zu identifizieren, startet die Behörde in Kürze eine öffentliche Konsultation. vis
Die EU-Kommission fordert europäische Unternehmen auf, ihre Auslandsinvestitionen in Nicht-EU-Ländern zu überprüfen. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Empfehlung der Kommission hervor. Die Empfehlung betrifft Hersteller von Halbleitern, Künstlicher Intelligenz und Quantentechnologien, die sowohl strategisch wichtig sind als auch ein Risiko für die wirtschaftliche Sicherheit darstellten. Die Überprüfung soll 15 Monate dauern und bis Anfang 2021 zurückliegende Transaktionen umfassen.
Die Brüsseler Behörde will damit in Zeiten geopolitischer Spannungen und technologischer Veränderungen die Wettbewerbsfähigkeit der EU sichern, hieß es in der Mitteilung: Schlüsseltechnologien und das dazugehörige Wissen sollen nicht in die falschen Hände fallen, wie die EU-Kommission erklärte.
Auf Grundlage der Überprüfung der Auslandsinvestitionen solle dann über die weiteren Schritte entschieden werden. Die EU denkt bereits seit Längerem über ein Outbound Investment Screening nach – konkrete Schritte gibt es dafür bisher aber nicht. Die Empfehlung jetzt kann als ein Lackmustest gesehen werden, wie diese Überprüfungen bei den Unternehmen ankommen würden. ek/ari
Kaum ein Unternehmen in Deutschland (vier Prozent) kommt ohne den Import digitaler Technologien und Leistungen aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Das wird es der Kommission schwer machen, ihr Ziel zu erreichen, die Wirtschaft widerstandsfähiger und weniger abhängig aufzustellen. Auch die kommende Bundesregierung müsse “digitale Souveränität zum Top-Thema machen”, forderte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.
Die größte Abhängigkeit besteht dabei von den USA und China. Nach der Umfrage sehen sich 81 Prozent der Unternehmen abhängig vom Import digitaler Technologien und Leistungen aus den USA. Im Falle Chinas sind es 79 Prozent. Unter den Unternehmen, digitale Technologien oder Leistungen importieren, ist die große Mehrheit nur kurzzeitig überlebensfähig, sollten die Importe gestoppt werden. 17 Prozent wären nur bis zu sechs Monate überlebensfähig, 36 Prozent für sieben bis zwölf Monate. Länger als zwei Jahre könnten nur drei Prozent der Unternehmen ohne Digitalimporte durchhalten.
Positiv bewertete Wintergerst, dass 27 Prozent der Unternehmen bereits ein spezielles Risiko-Management implementiert haben. “Es ist ein ermutigendes Signal, dass die deutsche Wirtschaft sensibel und mit konkreten Maßnahmen auf die Abhängigkeiten bei Digital-Importen reagiert”, sagte der Bitkom-Präsident. vis
Eine Reihe von Verbänden fordert eine Verschiebung der Handelsphase des nationalen CO₂-Preises, die vor der Überführung des deutschen Emissionshandels in den europäischen Emissionshandel anberaumt ist. Bislang gibt es im deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) einen Festpreis. Ab kommendem Jahr ist allerdings eine Handelsphase mit marktabhängigem Preis vorgesehen. Ab 2027 wird das BEHG in das neue Europäische Emissionshandelssystem für den Verkehrs- und Wärmesektor (ETS 2) überführt.
Unter anderem der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) traten am Mittwoch im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie auf, um ihre Einschätzung zur Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes zu geben. In der Novelle muss die Überführung des deutschen CO₂-Preises des BEHG in das ETS 2 geregelt werden.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, befürwortet einen Aufschub der einjährigen Handelsphase des BEHG, da mit dem europäischen ETS 2 ein Jahr später ohnehin ein marktwirtschaftliches Instrument folgt. “Eine so kurze nationale Handelsphase, die sich vom europäischen Emissionshandel unterscheiden würde, bringt keinen Vorteil für die Implementierung des europäischen Emissionshandels, sondern verursacht im Gegenteil erheblichen finanziellen und personellen Umstellungsaufwand.”
Der Aufbau einer zusätzlichen temporären Handelsinfrastruktur im nationalen Emissionshandel würde ohne Not Kosten für die Behörden, Händler und Verbraucher mit sich bringen, so Andreae. Dies gelte unabhängig davon, ob der ETS 2 regulär 2027 starte oder erst 2028. Gegen die Bundesregierung läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission, da die Fristen, in denen die reformierten Regulierungen des ETS in nationales Recht überführt werden müssen, bereits abgelaufen sind. luk
Ungarn hat am Mittwoch im Kreis der EU-Botschafter auch den neuesten Anlauf blockiert, den Weg für die Auszahlung der Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität beziehungsweise dem Ukraine-Unterstützungsfonds freizumachen. Der Vorschlag der polnischen EU-Ratspräsidentschaft sieht als Zugeständnis an Budapest vor, dass ungarische Steuergelder nicht für Waffenhilfe zugunsten der Ukraine verwendet werden. Ungarn müsste zwar weiterhin in den gemeinsamen Topf einzahlen, doch die Gelder würden anderen Ländern zugutekommen, die aus der Friedensfazilität unterstützt werden.
Man sei damit auf Forderungen Ungarns eingegangen, so Diplomaten zum “maßgeschneiderten” Vorschlag. Demnach müsste Ungarn der Freigabe der Mittel auch nicht zustimmen, sondern sich nur “konstruktiv enthalten”. Es geht konkret um inzwischen 6,6 Milliarden Euro, mit denen Mitgliedstaaten für bereits erfolgte Waffenlieferungen an die Ukraine kompensiert werden sollen. Die Blockade trifft also in erster Linie Ungarns europäische Partner und nicht direkt die Ukraine. Polen zum Beispiel wartet auf die Rückerstattung eines hohen dreistelligen Millionenbetrags für bereits gelieferte Rüstungsgüter.
Ungarns Botschafter zeigte sich am Mittwoch nicht bereit, das Veto aufzugeben. Budapest hat wechselnde Begründungen für die seit über einem Jahr anhaltende Blockade vorgebracht. Das jüngste Argument ist, dass ungarische Unternehmen in der Ukraine diskriminiert werden. Der nächste Test ist die Verlängerung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland, die spätestens bis zum 31. Januar für weitere sechs Monate verlängert werden müssten. Viktor Orbán hat zuletzt signalisiert, dass eine Verlängerung kein Automatismus sein werde. Diplomaten vermuten, dass Ungarns Regierungschef den Amtsantritt von Donald Trump abwartet und möglicherweise auf ein rasches Ende des Sanktionsregimes setzt. sti
Mehr als sechs Wochen nach der Parlamentswahl in Irland gibt es eine Lösung für die Regierungsbildung. Die bislang regierenden Mitte-Rechts-Parteien Fianna Fáil sowie Fine Gael von Regierungschef Simon Harris einigten sich mit einer Gruppe unabhängiger Parlamentsmitglieder auf ein Koalitionsprogramm, das den jeweiligen Parteimitgliedern zur Bestätigung vorgelegt wird. Am 22. Januar soll das neue Parlament zusammenkommen.
Die Wahl im November hatte die konservative Partei Fianna Fáil von Vizeregierungschef Micheál Martin gewonnen. Zusammen mit Fine Gael und den Grünen hatte die Partei bislang das Land regiert, Letztere hatten bei der Wahl aber eine herbe Niederlage erlitten.
Am 22. Januar soll auch der Taoiseach, wie der Regierungschef in Irland heißt, nominiert werden. Das Amt könnte der “Irish Times” zufolge zwischen Martin und Harris aufgeteilt werden, 2027 würde der Wechsel erfolgen. Eine ähnliche Vereinbarung hatte es bereits in der vergangenen Legislaturperiode gegeben. Die größte Oppositionskraft wurde bei der Wahl Sinn Féin. dpa
Cosmin Boiangiu wollte eigentlich Unternehmer werden, wie sein Vater auch. Im Studium besaß er bereits drei Lagerhallen für Getreide, mit welchem er den bergigen Teil Rumäniens belieferte. Dazu importierte er nach eigenen Angaben Computerzubehör aus Taiwan nach Rumänien.
Doch als er dann Mitte der 90er-Jahre, kurz nach seinem Wirtschaftsstudium, die Stellenausschreibung für das rumänische Außenministerium sah, bewarb sich Boiangiu kurzerhand. “Unternehmer kann ich dann noch mit 50 werden”, habe er sich damals gedacht, sagt er Table.Briefings. Inzwischen ist der Rumäne 54 Jahre alt und immer noch im Staatsdienst. Nach mehreren diplomatischen Stationen ist Boiangiu inzwischen Chef der Europäischen Arbeitsbehörde ELA.
Die Agentur hat eine doppelte Aufgabe: Zum einen soll sie Arbeitsmigration innerhalb der EU erleichtern, in dem sie Infos zu den Regeln bereitstellt. Zum anderen ist es ihre Aufgabe sicherzustellen, dass grenzüberschreitende Arbeiter rechtmäßig behandelt werden. Im Sommer feiert sie sechsjähriges Bestehen. Für Exekutivdirektor Boiangiu, der die Behörde seit 2020 leitet, steht fest: “Wir sind erwachsen geworden.” Aber er räumt auch ein, dass man bisher noch ein junger Erwachsener sei, es gehe darum, noch weiter zu reifen und Prozesse vollends zu optimieren.
Ein zentraler Verbesserungspunkt aus Sicht von Beobachtern: mehr Durchschlagskraft bei den Inspektionen. Das liegt aber nicht nur in den Händen der Behörde. Denn die ELA soll zwar grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse überwachen, kann mit ihrem aktuellen Mandat aber selbst keine Ermittlungen oder gar Inspektionen initiieren. Sie braucht dazu die Einladung der Mitgliedstaaten.
Und viele Mitgliedstaaten standen der neuen Behörde zunächst abwartend bis kritisch gegenüber, wie es etwa eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung formuliert. Das zeigen auch die Zahlen der ELA selbst: Von der Gründung bis zum Jahr 2023 hat es demnach gerade einmal 168 gemeinsame Inspektionen gegeben. Zum Vergleich: Alleine die Zolldirektion Aachen listet für 2023 mehr als 400 Kontrollen und mehr als 3.000 Arbeitgeberbefragungen in ihrer Jahresbilanz für den Arbeitsbereich Schwarzarbeit auf. Allerdings sind die Kontrollen der ELA oft deutlich größer angelegt.
Boiangiu sagt allerdings: “Die Nachfrage nach gemeinsamen Inspektionen steigt exponentiell an.” Inzwischen hätten sich fast alle EU-Staaten an gemeinsamen Inspektionen beteiligt. “Wir haben viel zu tun.” Ein Beispiel, das er anführt, ist Deutschland. Aber auch mit Blick auf die Bundesrepublik räumt er ein: Am Anfang habe es generell eine gewisse Zurückhaltung gegenüber den gemeinsamen Inspektionen der ELA gegeben, sagt der frühere Diplomat, der 2016 bis 2020 Stellvertretender Ständiger Vertreters Rumäniens bei der EU war. “Inzwischen ist Deutschland jedoch zu einem unserer aktivsten Kooperationspartner geworden, insbesondere wenn es um die Durchsetzung geht.”
Als gelungenes Beispiel für eine grenzüberschreitende Aktion nennt er eine Großkontrolle im Oktober, an der 21 Länder teilnahmen und die in acht Staaten gleichzeitig stattfand. Die Inspektion erfolgte auf Einladung der deutschen Regierung. Alleine hierzulande waren mehr als 3.000 Beamte beteiligt, die mit Beamten aus anderen Ländern Baustellen überprüften. “Bei den gleichzeitigen Kontrollen wurde eine Vielzahl von vermuteten Verstößen festgestellt. Zum Beispiel, dass in der deutschen Zentrale eines Unternehmens die Arbeitszeit mit zehn Stunden angegeben wurde, im Herkunftsland aber nur acht Stunden – und die Arbeiter auch nur für acht Stunden Arbeit bezahlt wurden”, schildert Boiangiu.
Ein Ort, an dem die ELA dagegen nicht präsent war: Gräfenhausen. 2023 traten auf dem kleinen Rastplatz in Südhessen rund 120 LKW-Fahrer aus Osteuropa in einen wilden Streik, weil sie nach eigenen Angaben ihre Löhne über Wochen oder gar Monate nicht erhalten hatten von einem polnischen Spediteur. Es folgte ein riesiger Aufschrei der deutschen Öffentlichkeit über die Zustände im Transportsektor.
Nationale und internationale Gewerkschafter, Politikerinnen und Politiker bis hin zu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) liefen an der Raststätte auf, um sich einzuschalten; das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schickte zwei Prüfteams. Inspekteure der ELA waren nicht auf dem Rastplatz.
“Wenn wir von den Mitgliedstaaten nicht aufgefordert werden, sie zu unterstützen, können wir nichts tun“, sagt Boiangiu zur Abwesenheit in der Causa Gräfenhausen. Aber er sagt auch: “Der Fall hat uns gezeigt, dass die ELA mehr Kompetenzen bräuchte, um Fälle wie diesen untersuchen zu können. Ich würde mir wünschen, dass sich in dieser Hinsicht etwas ändert“, sagt er. Denn: “Im Falle von Unternehmen, die in mehreren Ländern unrechtmäßig operieren, kann dies oft nur aus einer europäischen Perspektive angegangen werden.”
Dazu kommt ein weiteres Thema, das Boiangiu umtreibt. Die nur begrenzte Zuständigkeit seiner Behörde für Drittstaatler. Das Mandat der ELA umfasse derzeit nur die Entsendung von Nicht-EU-Bürgern innerhalb der Union, nicht aber beispielsweise ausbeuterische Arbeitspraktiken, mit denen Drittstaatsangehörige konfrontiert sind, die direkt auf dem EU-Arbeitsmarkt arbeiten, sagt Boiangiu. Dabei sagt er: “Drittstaatsangehörige sind bei den Aktivitäten der ELA immer stärker vertreten. Sie machen sogar mehr als 50 Prozent der Fälle aus, in denen die ELA Unterstützung bei grenzüberschreitenden Kontrollen leistet.”
Dies sei bei der Gründung der Behörde nicht vorhersehbar gewesen, sagt der frühere Diplomat, der in seiner EU-Zeit im AStV 1 unter anderem das ELA-Mandat mitverhandelt hat. Auch hier sagt er: “Es wäre gut, wenn es mehr Klarheit gäbe und die ELA mehr Befugnisse bekäme.”
Aus Arbeitgebersicht steht bei der ELA deren zweite Funktion im Fokus: Arbeitsmobilität in der EU zu erleichtern. Eine wichtige Forderung ist für sie etwa ein Helpdesk – eine Servicestelle, die etwa einem portugiesischen Unternehmen erklärt, was bei der Entsendung von Handwerkern nach Griechenland zu beachten ist.
So recht vorangekommen ist dieses Projekt bisher nicht. Boiangiu sieht hier bürokratische Hürden: “Für die Bereitstellung rechtsgültiger Informationen sind die Mitgliedstaaten zuständig.” Außerdem bräuchte die ELA zusätzliche Ressourcen, um einen solchen Service anbieten zu können, sagt ihr Direktor. Stattdessen arbeite man an einem AI-Chatbot, erklärt er. Dieser würde dann einen rechtlichen Hinweis zur Natur der bereitgestellten Informationen enthalten. Zieldatum: 2026 oder 2027.
Derzeit wird mit viel Spannung der Evaluierungsbericht der Kommission zur ELA erwartet. Die Hoffnung der Befürworter einer stärkeren ELA: Dass im Anschluss an die Evaluierung ein neuer Gesetzesprozess aufgesetzt wird, um das Mandat der Behörde zu überarbeiten. Immerhin kündigte die neue Arbeitskommissarin Roxana Mînzatu in ihrem Hearing an: “Ich werde unsere Europäische Arbeitsbehörde stärken.” Doch ob es so weit kommt, ist derzeit Streitthema. Die Amtszeit Von-der-Leyen-Zwei steht unter der Ägide des Bürokratieabbaus. Das Ziel: Möglichst wenige neue Gesetze zu erlassen.
Für Cosmin Boiangiu, der zuvor unter anderem Rumäniens Angelegenheiten bei den Vereinten Nationen als Direktor koordiniert hatte, ist klar: Er hätte gerne mehr Kompetenzen für seine Behörde. Sein Ziel für das Ende der Legislatur: “Ich hoffe, dass ELA auch in fünf Jahren noch eine wichtige Rolle bei der Erleichterung und Förderung der Arbeitsmobilität spielen wird.” Und: “Dass alle wissen, dass die Länder einen starken Partner an ihrer Seite haben, wenn es um Inspektionen geht.” Alina Leimbach