Table.Briefing: Europe

Schlüsselrolle für den Wettbwerbskommissar + Werkzeug für den Bürokratieabbau

Liebe Leserin, lieber Leser,

die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen in der vergangenen Wahlperiode haben uns in Europa sehr deutlich vor Augen geführt, dass wir unsere Lebensweise und unsere Demokratie nicht werden verteidigen können, wenn unsere Wirtschaft nicht stärker wird. Das gilt vor allem mit der Perspektive, dass Donald Trump erneut Präsident werden und die USA in eine ungewisse Zukunft führen könnte.

Europas Wirtschaft muss innovativer und wettbewerbsfähiger werden. Da wird wohl niemand widersprechen. Wie das gelingen kann, dazu gibt es selbstverständlich viele Meinungen. Brauchen wir europäische Champions, die mit den ganz großen Playern aus den USA oder China auf Augenhöhe konkurrieren? Oder sind die vielen kleinen und mittleren Spezialisten, die können, was sonst keiner kann, unser Wettbewerbsvorteil? Wahrscheinlich brauchen wir beides.

Eines gilt aber immer: Damit unsere Firmen wettbewerbsfähiger werden, brauchen wir einen einheitlichen Binnenmarkt, der attraktive Konditionen bietet. Wer in jedem Mitgliedsland andere Anforderungen erfüllen muss, kommt mit seinem Geschäft nicht voran. Das ist zwar keine neue Erkenntnis, doch die Realität sieht leider immer noch anders aus. Daher ist es nicht trivial, wer neuer Wettbewerbskommissar in der neuen Kommission wird. Till Hoppe erklärt die Details.

Und was wir neben klugen Politikern und mutigen Unternehmern auch immer brauchen, sind findige IT-Experten und Juristen. So wie die von der IHK Stuttgart, die ein KI-Tool zum Bürokratieabbau entwickelt haben.

Viel Erfolg beim Überwinden gedanklicher Grenzen und bürokratischer Hürden wünscht Ihnen,

Ihre
Corinna Visser
Bild von Corinna  Visser

Analyse

Von der Leyen: Die Wahl des Wettbewerbskommissars stellt wichtige Weichen

Es sind nur wenige Sätze, aber sie genügten, um die Welt der Wettbewerbshüter in Aufruhr zu versetzen: “Ich glaube, dass wir einen neuen Ansatz für die Wettbewerbspolitik brauchen”, schreibt Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die zweite Amtszeit. Diese müsse “besser auf unsere gemeinsamen Ziele ausgerichtet” werden und Unternehmen “stärker unterstützen”, die auf den globalen Märkten expandieren wollten.

Die Kommissionspräsidentin schlägt sich damit, so scheint es jedenfalls, auf die Seite von Deutschland, Frankreich und etlichen Industrievertretern: Berlin und Paris drängen mindestens seit der 2019 untersagten Bahnfusion von Siemens und Alstom darauf, die Maßstäbe der Fusionskontrolle zu lockern, um das Entstehen global wettbewerbsfähiger Großunternehmen zu ermöglichen.

So forderten beide Regierungen bei ihrem Ministerrat Ende Mai, die europäischen Wettbewerbsregeln und -praktiken zu überprüfen, ob sie “die Konsortialbildung und die Konsolidierung in Schlüsselsektoren (zum Beispiel Mobilfunknetze, Luftfahrt) erlauben, um die europäische Resilienz zu stärken“.

Von der Leyen wählt neuen Wettbewerbskommissar

Ebenso lange schon wehren sich viele kleinere Mitgliedstaaten gegen solche Lockerungen. Sie befürchten, dass Großkonzerne aus den großen Ländern ihre Märkte dominieren. Die rechtlichen Grundlagen der Fusionskontrollverordnung ändern zu wollen, hätte für von der Leyen daher wenig Aussicht auf Erfolg. Denn dafür wäre Einstimmigkeit im Rat erforderlich. “Es wird aber schwierig, Dänemark oder den Niederlanden zu erklären, warum sie zugunsten großer Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten das feine Gleichgewicht der Interessen aufgeben sollten”, sagt der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab.

Aber von der Leyen hat einen anderen Hebel: Sie entscheidet in den kommenden Wochen, wen sie zum neuen Wettbewerbskommissar ernennen will, einer der mächtigsten Posten in ihrem neuen Kollegium. Die Dänin Margrethe Vestager hatte sich verbissen verteidigt gegen die vielfältigen Versuche ihres französischen Kollegen Thierry Breton, die Aufsichtsmaßstäbe zu lockern.

Doch Vestagers zehnjährige Amtszeit endet im Herbst. Wen von der Leyen als Nachfolger berufen wird, darüber gibt es höchstens Spekulationen. Klar scheint nur so viel: Breton (oder ein anderer Kandidat aus Paris) wird es nicht sein. Einen Wettbewerbskommissar aus den großen Staaten Deutschland oder Frankreich verbieten die Gepflogenheiten.

Die Revolution bleibt aus

Ohnehin spricht vieles dafür, dass es eher um graduelle Anpassungen in der Praxis der Fusionskontrolle gehen wird als um revolutionäre Reformen:

  • Von der Leyen scheint sich der politischen Widerstände bewusst und schränkt in ihren politischen Leitlinien selbst ein, der Wettbewerb solle “verhindern, dass die Marktkonzentration die Preise erhöht oder die Qualität der Waren oder Dienstleistungen für die Verbraucher senkt”.
  • Auch ein Kommissar mit Sympathie für Großfusionen hätte nur begrenzten Spielraum: Die konkreten Fälle werden von Beamten in der durchaus selbstbewussten Generaldirektion Wettbewerb geprüft. Die getroffenen Entscheidungen müssen zudem dem kritischen Blick des juristischen Dienstes der Kommission standhalten und vor Gericht Bestand haben.
  • In der Bundesregierung gibt es mahnende Stimmen, die auf etwas mehr Flexibilität im Einzelfall drängen als den Weg freiräumen zu wollen für Großfusionen, die zulasten der Verbraucher gehen könnten. Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold etwa lobte die Entscheidung Vestagers, die Bahnfusion von Siemens und Alstom zu untersagen. Er plädiert für eher kleinere Änderungen wie straffere Verfahren und neue Handhabe gegen sogenannte Killerakquisitionen von innovativen Start-ups.

Es geht um zwei Sektoren: Luftfahrt und Telekommunikation

Die politische Diskussion fokussiert sich vor allem auf zwei Sektoren: Luftfahrt und Telekommunikation. In der Luftfahrt verfolgen große Anbieter wie Lufthansa, Air France-KLM und IAG die Strategie, sich durch Übernahmen kleinerer Rivalen zu stärken für den Wettbewerb mit Billigairlines oder größeren Konkurrenten aus den USA oder den Golfstaaten.

Die Kommission sieht die Konsolidierung aber kritisch, weil in der Folge vielfach die Preise stiegen und die Zahl der Flüge sank. Die Übernahme der italienischen ITA durch Lufthansa genehmigte sie erst nach ausgiebiger Prüfung und unter hohe Auflagen. Der Kauf der spanischen Air Europa durch IAG steht wegen der Forderungen der Behörde auf der Kippe.

Die Fluggesellschaften haben für ihre Expansionspläne oft Rückendeckung ihrer heimischen Regierungen, die in ihnen einen strategischen Wert sehen. So setzten sich Berlin und Rom dafür ein, dass die Kommission den Lufthansa-ITA-Deal trotz ihrer Bedenken freigibt. Die Übernahme zeige exemplarisch, “wie eine Übernahme auf politischen Druck hin genehmigt wurde, die aus Wettbewerbssicht eigentlich hätte untersagt werden müssen“, kritisiert Tomaso Duso, Abteilungsleiter am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Mitglied der deutschen Monopolkommission.

Telekomfirmen wollen Konkurrenten schlucken dürfen

Die großen Telekomunternehmen drängen wiederum auf eine stärkere Konsolidierung in den nationalen Märkten. Bislang hat die Kommission Übernahmen von Mobilfunkfirmen untersagt, wenn die Zahl der Anbieter in einem Land dadurch auf weniger als vier gesunken wäre. Telekom-Chef Tim Höttges und andere Konzernchefs argumentieren, der hohe Preisdruck raube den Unternehmen die Luft, um die Investitionen in die Aufrüstung der Netze zu stemmen.

Der frühere italienische Ministerpräsident Enrico Letta hatte sich in seinem Bericht zum Binnenmarkt der Sicht teilweise angeschlossen: Er sieht angesichts des Umfangs der erforderlichen Investitionen in neue Technologien wie Edge/Cloud oder 6G die “Notwendigkeit eines gewissen Maßes an Konsolidierung innerhalb der nationalen Märkte“.

Den Fokus legt Letta aber darauf, die Grenzen der heute noch weitgehend national organisierten Märkte zu sprengen. Durch Fusionen könnten dann “grenzüberschreitende Betreiber europäischer Dimension” geschaffen werden.

Erst Binnenmarkt, dann Konsolidierung

Der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab argumentiert ähnlich: “Wir sollten jetzt einen echten europäischen Binnenmarkt für Telekommunikationsleistungen schaffen, in dem die Unternehmen Synergien heben können.” In einem großen Binnenmarkt könne man auch größere Player erlauben, ohne dass die Preise für die Verbraucher stiegen.

DIW-Experte Tomaso Duso argumentiert, den Telekommunikationsunternehmen gehe es in Wahrheit um mehr Marktmacht in ihren heimischen Märkten, um die Preise anheben zu können. Die Unternehmen könnten problemlos grenzüberschreitend fusionieren, “das Argument, eine strikte Fusionskontrolle verhindere große Player, ist ein Meisterwerk des Lobbyismus der Telekomkonzerne“.

Der Ökonom befürchtet, dass die Nutznießer einer gelockerten Aufsicht die aktuelle Debatte über Europas Wettbewerbsfähigkeitsprobleme kapern. “Wir sollten daraus nicht die falschen Schlüsse ziehen: Wettbewerb im heimischen Markt ist das Fundament für globale Wettbewerbsfähigkeit”. Nötig sei eine gezielte europäische Industriepolitik – “und keine, die Geld an Großunternehmen mit guten politischen Kontakten verteilt”.

  • Fusionskontrolle
  • Ursula von der Leyen
  • Wettbewerb
  • Wettbewerbsfähigkeit
  • Wettbewerbspolitik
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Termine

31.07.2024 – 19:00-20:15 Uhr, online
FNF, Diskussion Nach den Wahlen: Venezuelas Zukunft und die Rolle der internationalen Gemeinschaft
Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) diskutiert über die Ergebnisse der Wahl in Venezuela, die Schritte für die potenzielle Übergangsregierung und die Rolle der internationalen Gemeinschaft nach den Wahlen. INFOS & ANMELDUNG

31.07.2024 – 19:00 Uhr, online
HSS, Vortrag Aktuelle Entwicklungen im US-Wahlkampf
Die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) geht auf die Folgen des Rückzugs Joe Bidens aus dem US-Wahlkampf ein. INFOS & ANMELDUNG

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News

Neues Europäisches Bauhaus: Kommission verabschiedet Leitlinien für Investoren

Die Kommission hat Leitlinien für Investitionen ins Neue Europäische Bauhaus (NEB) beschlossen. Sie sollen vermitteln, wie und warum Investments im Einklang mit Werten und Prinzipen des NEB getätigt werden können. Das NEB wurde 2021 von der Kommission als interdisziplinäre und kreative Initiative gegründet, um Ästhetik, Nachhaltigkeit und Inklusion in der bebauten Umwelt zu verankern.

Das 183-Seiten umfassende Dokument ist zweigeteilt: Der erste Teil gibt allgemeine Hinweise, damit Investoren, Entwickler und Eigentümer besser die Funktionsweise des NEB verstehen. Der zweite Teil gibt konkrete Empfehlungen für Investitionen. Es geht etwa um Planungs- und Entwurfslösungen, technologische Lösungen, Ansätze zur Einbeziehung der Öffentlichkeit und alternative Betriebsmodelle, die dazu beitragen, qualitativ hochwertige Projekte im Einklang mit den Werten und Grundsätzen der NEB zu gestalten. mgr

  • Bauwesen
  • EU-Kommission
  • Green Deal

Kultiviertes Fleisch: Erstes Unternehmen stellt EU-Zulassungsantrag

Das französische Start-up Gourmey hat den ersten Zulassungsantrag für kultiviertes Fleisch in der Europäischen Union gestellt. Gourmey beantragte die Zulassung seiner kultivierten Entenleberpastete (Foie Gras) zudem bei den jeweils zuständigen Behörden in Großbritannien, der Schweiz, Singapur und den USA. In der EU fällt der Antrag in den Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel – auch Novel Foods genannt.

Der Zulassungsprozess für den europäischen Markt gilt als besonders streng. In einer ersten Phase prüft die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unterlagen zur Produktsicherheit und bewertet das Risiko, das von dem neuartigen Lebensmittel ausgeht.

Basierend darauf entscheiden im zweiten Schritt EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die Zulassung. “Wir freuen uns darauf, weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, um die vollständige Einhaltung der Sicherheitsanforderungen während dieser Verfahren zu gewährleisten”, sagte Nicolas Morin-Forest, CEO von Gourmey.

Erste Marktzulassungen in Singapur und den USA

Erste Zulassungen für kultiviertes Fleisch gibt es bereits in Singapur und in den USA. In Israel hat das israelische Start-up Aleph Farms in diesem Jahr die Marktzulassung für sein kultiviertes Rindfleischprodukt erhalten. Weitere Unternehmen geben an, dass sie sich in Vorgesprächen mit der Zulassungsbehörde EFSA befinden, darunter das deutsche Unternehmen The Cultivated B und das niederländische Start-up Mosa Meat.

Kultivierte Lebensmittel basieren auf Zellkulturtechniken, die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden – etwa zur Züchtung von Hefen für das Brotbacken oder zur Herstellung von Lab für Käse. Ausgehend von einer kleinen Probe tierischer Zellen wachsen die Zellen zu Muskeln, Fett oder anderen Geweben heran. Gourmey gibt an, dass es sein Produkt ohne tierische Inhaltsstoffe wie Kälberserum (FKS) und ohne Antibiotika herstellt. heu

  • EFSA
  • EU
  • Lebensmittel
  • Lebensmittelindustrie
  • Novel Food

Condor: Kommission untersucht Staatshilfe erneut

Die Europäische Kommission untersucht, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden. Die Genehmigung hatte jedoch das Gericht der EU für nichtig erklärt.

Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienste für Privatkunden und Reiseveranstalter. Im September 2019 musste die Airline wegen der Abwicklung ihrer Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, Insolvenz anmelden. Im Juli 2021 genehmigte die Kommission eine Umstrukturierungsmaßnahme, die Condor die Wiederherstellung der Rentabilität ermöglichen sollte. Die konkurrierende Fluggesellschaft Ryanair focht diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union an.

Gericht befand, die Kommission habe nicht ausreichend geprüft

Die Umstrukturierungsmaßnahme umfasste:

  • die Abschreibung von Forderungen im Umfang von 90 Millionen Euro aus einem staatlich garantierten öffentlichen Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro, das von der deutschen Entwicklungsbank KfW gewährt worden war,
  • eine Neugestaltung der Rückzahlungsbedingungen für den restlichen Darlehensbetrag, soweit er zur Finanzierung der Umstrukturierungskosten verwendet wurde, 
  • die Abschreibung von Zinsforderungen im Umfang von 20,2 Millionen Euro aus dem Ausgleich, den Condor in der COVID-19-Krise erhalten hatte.

Das Gericht hatte im Mai befunden, dass die Kommission nicht geprüft hatte, ob Deutschland eine ausreichende Vergütung für die Condor gewährten Abschreibungen erhielt. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Kommission insbesondere prüfen müssen, ob Deutschland ausreichende Aufschläge erhalten hat, die sicherstellen, dass ehemalige Anteilseigner und nachrangiger Gläubiger einen hinreichenden Teil der Umstrukturierungslast tragen, sodass der Beihilfebetrag niedriger wäre. vis

  • Beihilfen
  • Deutschland
  • EU-Kommission
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  • Wettbewerbspolitik

DSA: Kommission behält auch Landtagswahlen im Blick

Zwar konnten Beobachter vor und während der Europawahlen 2024 keine größeren oder systematischen Desinformationsvorfälle feststellen. Dennoch mahnt die Kommission einige Wochen vor den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg soziale Netzwerke, die europäischen Regeln gegen Desinformation sowie ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (Fimi) weiterhin einzuhalten.

Sie will auch bei den bevorstehenden nationalen, regionalen und lokalen Wahlen darüber wachen, dass die Online-Plattformen die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) befolgen. Das geht aus dem Nachbericht zu den Europawahlen 2024 hervor, den das European Board for Digital Services jetzt vorgelegt hat. Der Bericht zieht eine positive Bilanz der bisherigen Maßnahmen.

Bereits die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) hatte festgestellt, dass der Kampf gegen Desinformation bei den Europawahlen 2024 zwar gewonnen wurde, “aber der Abnutzungskrieg ist noch lange nicht vorbei“. Wie erwartet, habe EDMO im Vorfeld der Wahlen eine Zunahme der EU-bezogenen Desinformation festgestellt, die im Monat vor der Wahl 15 Prozent der insgesamt entdeckten Desinformation ausmachte, verglichen mit elf Prozent zwei Monate vor den Wahlen. Dieser Anstieg stehe im Einklang mit den üblichen Trends, bei denen die Desinformation den Informationstrends folge. In diesem Fall einem verstärkten Fokus des Informationsraums auf die EU rund um die EP-Wahlen.

Der Verhaltenskodex als Teil des DSA

Nach den Europawahlen werde sich die zugrunde liegende Bedrohung durch Desinformation und ausländische Informationsmanipulation wahrscheinlich weiterentwickeln, heißt es in dem Bericht. “Die fortgesetzte Investition in die Bekämpfung solcher Bedrohungen wird weiterhin eine hohe Priorität haben.” Die Kommission werde zusammen mit den Digital Services Coordinators (DSCs) in den Mitgliedstaaten die Situation weiterhin überwachen.

Im Bericht heißt es auch, dass die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Boards in eine permanente Arbeitsgruppe integriert werden soll, in der die Kommission und die DSCs weiterhin Wissen aufbauen und austauschen wollen. Die Arbeit im Rahmen des Verhaltenskodexes zur Bekämpfung von Desinformation bei Wahlen will die Kommission ebenfalls fortsetzen. Dabei will die Kommission auch das Rapid Response System des Kodexes für zukünftige Wahlen finalisieren und stabilisieren. Zusätzlich soll der Verhaltenskodex ein co-regulatorischer Teil des DSA werden. vis

  • Desinformation
  • Digital Services Act
  • Europawahlen 2024
  • Wahlen

Wölfe: EuGH fordert besseren Schutz der Tiere in Spanien

iberischer Wolf
Die iberische Wolfspopulation erholt sich nicht so gut wie in anderen Regionen.

Das höchste europäische Gericht hat den Schutz von Wölfen in Spanien gestärkt. Wenn der Zustand der Tiere auf nationaler Ebene schlecht sei, dürfe nicht einfach in einzelnen Regionen gejagt werden, in denen es Wölfen etwas besser gehe, entschieden die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Eine Bewertung, ob sich eine Population in einem guten Zustand befinde, müsse immer auch “auf Ebene der biogeografischen Region oder sogar grenzüberschreitend durchgeführt werden”, teilte der Gerichtshof mit. 

Sobald sich eine Tierart in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinde, müssten die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, damit es der Population in Zukunft gut gehe. Das Gericht mit Sitz in Luxemburg entschied zudem, dass ein regionales Gesetz, wonach der Wolf in einer bestimmten Region Spaniens gejagt werden darf, gegen EU-Recht verstößt.

In Spanien unterliegen die Wölfe unterschiedlichen Schutzregelungen: Die Wölfe südlich des Flusses Duero im nördlichen Spanien sind streng geschützt, die Jagd auf sie ist also grundsätzlich untersagt. Nördlich des Flusses erlaubte ein regionales Gesetz den Angaben zufolge 2019 unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf die Tiere. 

In Spanien waren Wölfe fast ausgerottet

Anfang der 1970er Jahre waren Wölfe in Spanien fast ausgerottet. Nachdem die Tiere im Jagdgesetz unter Schutz gestellt wurden, erholten sich die Bestände langsam. Bei einer Zählung in den Jahren 1986-1988 wurden 294 Rudel registriert. Bei einer zweiten Zählung 2012-2014 waren es kaum mehr geworden, 297 Rudel mit insgesamt etwa 2.800 Tieren.

Wissenschaftler stellten einem Bericht des staatlichen TV-Senders RTVE zufolge fest, dass sich die Wolfspopulationen nicht so erholt haben wie in manchen anderen europäischen Ländern. Die Entwicklung des Bestandes wurde als “ungünstig” bezeichnet. Einer der Gründe könnte ein dramatisch geschrumpfter Genpool als Folge der geringen Zahl an Tieren und deren räumlicher Isolation sein. Die Überlebenschancen der Wölfe seien zudem durch den Klimawandel und die Umweltverschmutzung gesunken. dpa

  • EuGH
  • Spanien
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Touristik: EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der EuGH in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher wegen “unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird”.

Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen “unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände” von ihrer Reise zurückgetreten seien. EU-Recht sehe vor, dass ein Verbraucher, der seine Pauschalreise wegen “unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände” nicht antritt, Anspruch auf volle Erstattung hat.

Hintergrund sind Fälle aus der Zeit der Corona-Pandemie

Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich – in beiden waren die Betroffenen wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der Reiseveranstalter insolvent. Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht. Zum aktuellen Urteil äußerte sich HDI bisher nicht.

In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind. dpa

  • EuGH
  • Reisebranche
  • Tourismus

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Standpunkt

IHK Stuttgart: Innovatives Tool zum Abbau von Bürokratie

Von Claus Paal
Claus Paal ist Präsident der IHK Region Stuttgart

Der Frust ist groß. Seit Jahren wird den Unternehmen der Abbau von Bürokratie versprochen – aber nichts passiert. Im Gegenteil: Die Politik kommt mit immer neuen Vorhaben um die Ecke, ganz egal ob Land, Bund oder Europäische Union.

Das Ergebnis zeigt sich in einer aktuellen IHK-Umfrage. Auf einer Skala von eins bis zehn bewerten die Unternehmen die Belastung durch die Bürokratie heute mit einer 7,8. Im Jahr 2019 lag dieser Wert noch bei 5,3. Auch der Blick in Richtung Europa bestätigt: 95 Prozent der Betriebe im Südwesten sagen, die neue EU-Kommission muss mit Nachdruck den Bürokratieabbau angehen. 85 Prozent sind der Meinung, dass die Bürokratie-Flut die Attraktivität des Standorts Europa deutlich schwächt.

IT-Experten und Juristen kooperieren

Für uns ein Alarmsignal und Zeit zu handeln. Wir haben nach einem Weg gesucht, um vom Kleinklein wegzukommen und systematische Ansätze zu entwickeln. Aus einem Gespräch unter Kollegen – zwischen IT-Abteilung und Rechtsbereich – ist daher die Idee entstanden, die KI für unsere Zwecke zu nutzen. So haben wir einen Bürokratie-Check gestartet und unsere Mitgliedsunternehmen aufgefordert, über die dafür eingerichtete Mailadresse buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de die Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag zu melden, bei denen sie die Bürokratie am meisten bremst.

Ein Großteil der Beispiele sind kleinteilige Statistik- und Berichtspflichten sowie Formerfordernisse. Außerdem leiden die Unternehmen unter langen und komplexen Genehmigungsverfahren und somit unter den schlecht digitalisierten und personell ausgedünnten Verwaltungen.

Viele hundert Meldungen sind eingegangen

Bislang sind viele hundert Meldungen über bürokratische Belastungen eingegangen. Diese werden in ein KI-basiertes Tool eingeben, das ausschließlich von uns gefüttert wird. Zudem haben unsere Rechtsexperten rund 700 Dokumente aus allen möglichen Quellen gesammelt, kategorisiert und hochgeladen sowie mit einer weiteren KI rund 6300 Einzelnormen aus dem Landesrecht Baden-Württemberg durchsucht.

Herausgekommen sind:

  • 548 Berichtspflichten
  • 713 Dokumentationspflichten
  • 395 Schriftformerfordernisse

Als nächstens nehmen wir sämtliche Antrags- und Genehmigungsverfahren ins Visier. Auch die Gesetzesflut auf Bundes- oder EU-Ebene steht auf unserer Agenda und könnte mit unserem Tool durchsucht werden.

Behörde kann binnen acht Wochen reagieren

Unsere KI bearbeitet alle eingegebenen Daten, clustert sie, und unser Team erarbeitet daraus Lösungsansätze, die von den unterschiedlichen Gesetzgebern als übergeordnete Vorgaben verabschiedet werden können. Unsere konkreten Vorschläge heißen zum Beispiel: Schwellenwerte bei Gesetzen generell verdoppeln, etwa die Zahl der Mitarbeitenden, ab denen eine Regelung gelten soll.

Außerdem: Jede Nachweis-, Berichts- oder Dokumentationspflicht soll sich durch die Abgabe einer Selbsterklärung erfüllen lassen, Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Jede Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht binnen acht Wochen über den Antrag entschieden hat.

Ebenso die Unterlagen: Sie gelten als vollständig, wenn die zuständige Behörde nicht binnen vier Wochen weitere Dokumente nachgefordert hat. Und: Wenn eine Schriftform erforderlich ist, soll diese künftig auch durch eine elektronische Erklärung abgegeben werden können. Wir schieben viele tausend Euro beim Online-Banking hin und her, aber die Kommunikation mit einer Behörde soll nicht elektronisch möglich sein?

Bund und Land zeigen Interesse an dem KI-Tool

Das Land Baden-Württemberg hat Interesse an unserem KI-Tool bekundet. Die vom Land gestartete Entlastungsallianz aus Politik und Verbänden hat über das Wirtschaftsministerium öffentlich dazu aufgerufen, Beispiele an uns zu melden. Wir liefern der Entlastungsallianz bereits konkrete Beispiele für bürokratische Belastungen im Landesrecht zu. Und auch die Bundespolitik ist auf unser Bürokratie-Tool aufmerksam geworden und hat sich in der IHK gemeldet.    

Die Politik kann sich den Rufen der Unternehmen nach einer Entlastung nicht länger verschließen. Unsere ersten Vorschläge liegen auf dem Tisch. Wir sind überzeugt, Bürokratieabbau geht, wenn er gewollt ist. Jetzt ist die Politik am Zuge. Aber wir lassen nicht locker, bis die 180-Grad-Wende eingeleitet ist.

Claus Paal ist Präsident der IHK Region Stuttgart.

  • Berichtspflichten
  • Bürokratie
  • KI

Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

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    Liebe Leserin, lieber Leser,

    die wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen in der vergangenen Wahlperiode haben uns in Europa sehr deutlich vor Augen geführt, dass wir unsere Lebensweise und unsere Demokratie nicht werden verteidigen können, wenn unsere Wirtschaft nicht stärker wird. Das gilt vor allem mit der Perspektive, dass Donald Trump erneut Präsident werden und die USA in eine ungewisse Zukunft führen könnte.

    Europas Wirtschaft muss innovativer und wettbewerbsfähiger werden. Da wird wohl niemand widersprechen. Wie das gelingen kann, dazu gibt es selbstverständlich viele Meinungen. Brauchen wir europäische Champions, die mit den ganz großen Playern aus den USA oder China auf Augenhöhe konkurrieren? Oder sind die vielen kleinen und mittleren Spezialisten, die können, was sonst keiner kann, unser Wettbewerbsvorteil? Wahrscheinlich brauchen wir beides.

    Eines gilt aber immer: Damit unsere Firmen wettbewerbsfähiger werden, brauchen wir einen einheitlichen Binnenmarkt, der attraktive Konditionen bietet. Wer in jedem Mitgliedsland andere Anforderungen erfüllen muss, kommt mit seinem Geschäft nicht voran. Das ist zwar keine neue Erkenntnis, doch die Realität sieht leider immer noch anders aus. Daher ist es nicht trivial, wer neuer Wettbewerbskommissar in der neuen Kommission wird. Till Hoppe erklärt die Details.

    Und was wir neben klugen Politikern und mutigen Unternehmern auch immer brauchen, sind findige IT-Experten und Juristen. So wie die von der IHK Stuttgart, die ein KI-Tool zum Bürokratieabbau entwickelt haben.

    Viel Erfolg beim Überwinden gedanklicher Grenzen und bürokratischer Hürden wünscht Ihnen,

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    Corinna Visser
    Bild von Corinna  Visser

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    Von der Leyen: Die Wahl des Wettbewerbskommissars stellt wichtige Weichen

    Es sind nur wenige Sätze, aber sie genügten, um die Welt der Wettbewerbshüter in Aufruhr zu versetzen: “Ich glaube, dass wir einen neuen Ansatz für die Wettbewerbspolitik brauchen”, schreibt Ursula von der Leyen in ihren politischen Leitlinien für die zweite Amtszeit. Diese müsse “besser auf unsere gemeinsamen Ziele ausgerichtet” werden und Unternehmen “stärker unterstützen”, die auf den globalen Märkten expandieren wollten.

    Die Kommissionspräsidentin schlägt sich damit, so scheint es jedenfalls, auf die Seite von Deutschland, Frankreich und etlichen Industrievertretern: Berlin und Paris drängen mindestens seit der 2019 untersagten Bahnfusion von Siemens und Alstom darauf, die Maßstäbe der Fusionskontrolle zu lockern, um das Entstehen global wettbewerbsfähiger Großunternehmen zu ermöglichen.

    So forderten beide Regierungen bei ihrem Ministerrat Ende Mai, die europäischen Wettbewerbsregeln und -praktiken zu überprüfen, ob sie “die Konsortialbildung und die Konsolidierung in Schlüsselsektoren (zum Beispiel Mobilfunknetze, Luftfahrt) erlauben, um die europäische Resilienz zu stärken“.

    Von der Leyen wählt neuen Wettbewerbskommissar

    Ebenso lange schon wehren sich viele kleinere Mitgliedstaaten gegen solche Lockerungen. Sie befürchten, dass Großkonzerne aus den großen Ländern ihre Märkte dominieren. Die rechtlichen Grundlagen der Fusionskontrollverordnung ändern zu wollen, hätte für von der Leyen daher wenig Aussicht auf Erfolg. Denn dafür wäre Einstimmigkeit im Rat erforderlich. “Es wird aber schwierig, Dänemark oder den Niederlanden zu erklären, warum sie zugunsten großer Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten das feine Gleichgewicht der Interessen aufgeben sollten”, sagt der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Andreas Schwab.

    Aber von der Leyen hat einen anderen Hebel: Sie entscheidet in den kommenden Wochen, wen sie zum neuen Wettbewerbskommissar ernennen will, einer der mächtigsten Posten in ihrem neuen Kollegium. Die Dänin Margrethe Vestager hatte sich verbissen verteidigt gegen die vielfältigen Versuche ihres französischen Kollegen Thierry Breton, die Aufsichtsmaßstäbe zu lockern.

    Doch Vestagers zehnjährige Amtszeit endet im Herbst. Wen von der Leyen als Nachfolger berufen wird, darüber gibt es höchstens Spekulationen. Klar scheint nur so viel: Breton (oder ein anderer Kandidat aus Paris) wird es nicht sein. Einen Wettbewerbskommissar aus den großen Staaten Deutschland oder Frankreich verbieten die Gepflogenheiten.

    Die Revolution bleibt aus

    Ohnehin spricht vieles dafür, dass es eher um graduelle Anpassungen in der Praxis der Fusionskontrolle gehen wird als um revolutionäre Reformen:

    • Von der Leyen scheint sich der politischen Widerstände bewusst und schränkt in ihren politischen Leitlinien selbst ein, der Wettbewerb solle “verhindern, dass die Marktkonzentration die Preise erhöht oder die Qualität der Waren oder Dienstleistungen für die Verbraucher senkt”.
    • Auch ein Kommissar mit Sympathie für Großfusionen hätte nur begrenzten Spielraum: Die konkreten Fälle werden von Beamten in der durchaus selbstbewussten Generaldirektion Wettbewerb geprüft. Die getroffenen Entscheidungen müssen zudem dem kritischen Blick des juristischen Dienstes der Kommission standhalten und vor Gericht Bestand haben.
    • In der Bundesregierung gibt es mahnende Stimmen, die auf etwas mehr Flexibilität im Einzelfall drängen als den Weg freiräumen zu wollen für Großfusionen, die zulasten der Verbraucher gehen könnten. Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold etwa lobte die Entscheidung Vestagers, die Bahnfusion von Siemens und Alstom zu untersagen. Er plädiert für eher kleinere Änderungen wie straffere Verfahren und neue Handhabe gegen sogenannte Killerakquisitionen von innovativen Start-ups.

    Es geht um zwei Sektoren: Luftfahrt und Telekommunikation

    Die politische Diskussion fokussiert sich vor allem auf zwei Sektoren: Luftfahrt und Telekommunikation. In der Luftfahrt verfolgen große Anbieter wie Lufthansa, Air France-KLM und IAG die Strategie, sich durch Übernahmen kleinerer Rivalen zu stärken für den Wettbewerb mit Billigairlines oder größeren Konkurrenten aus den USA oder den Golfstaaten.

    Die Kommission sieht die Konsolidierung aber kritisch, weil in der Folge vielfach die Preise stiegen und die Zahl der Flüge sank. Die Übernahme der italienischen ITA durch Lufthansa genehmigte sie erst nach ausgiebiger Prüfung und unter hohe Auflagen. Der Kauf der spanischen Air Europa durch IAG steht wegen der Forderungen der Behörde auf der Kippe.

    Die Fluggesellschaften haben für ihre Expansionspläne oft Rückendeckung ihrer heimischen Regierungen, die in ihnen einen strategischen Wert sehen. So setzten sich Berlin und Rom dafür ein, dass die Kommission den Lufthansa-ITA-Deal trotz ihrer Bedenken freigibt. Die Übernahme zeige exemplarisch, “wie eine Übernahme auf politischen Druck hin genehmigt wurde, die aus Wettbewerbssicht eigentlich hätte untersagt werden müssen“, kritisiert Tomaso Duso, Abteilungsleiter am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung und Mitglied der deutschen Monopolkommission.

    Telekomfirmen wollen Konkurrenten schlucken dürfen

    Die großen Telekomunternehmen drängen wiederum auf eine stärkere Konsolidierung in den nationalen Märkten. Bislang hat die Kommission Übernahmen von Mobilfunkfirmen untersagt, wenn die Zahl der Anbieter in einem Land dadurch auf weniger als vier gesunken wäre. Telekom-Chef Tim Höttges und andere Konzernchefs argumentieren, der hohe Preisdruck raube den Unternehmen die Luft, um die Investitionen in die Aufrüstung der Netze zu stemmen.

    Der frühere italienische Ministerpräsident Enrico Letta hatte sich in seinem Bericht zum Binnenmarkt der Sicht teilweise angeschlossen: Er sieht angesichts des Umfangs der erforderlichen Investitionen in neue Technologien wie Edge/Cloud oder 6G die “Notwendigkeit eines gewissen Maßes an Konsolidierung innerhalb der nationalen Märkte“.

    Den Fokus legt Letta aber darauf, die Grenzen der heute noch weitgehend national organisierten Märkte zu sprengen. Durch Fusionen könnten dann “grenzüberschreitende Betreiber europäischer Dimension” geschaffen werden.

    Erst Binnenmarkt, dann Konsolidierung

    Der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab argumentiert ähnlich: “Wir sollten jetzt einen echten europäischen Binnenmarkt für Telekommunikationsleistungen schaffen, in dem die Unternehmen Synergien heben können.” In einem großen Binnenmarkt könne man auch größere Player erlauben, ohne dass die Preise für die Verbraucher stiegen.

    DIW-Experte Tomaso Duso argumentiert, den Telekommunikationsunternehmen gehe es in Wahrheit um mehr Marktmacht in ihren heimischen Märkten, um die Preise anheben zu können. Die Unternehmen könnten problemlos grenzüberschreitend fusionieren, “das Argument, eine strikte Fusionskontrolle verhindere große Player, ist ein Meisterwerk des Lobbyismus der Telekomkonzerne“.

    Der Ökonom befürchtet, dass die Nutznießer einer gelockerten Aufsicht die aktuelle Debatte über Europas Wettbewerbsfähigkeitsprobleme kapern. “Wir sollten daraus nicht die falschen Schlüsse ziehen: Wettbewerb im heimischen Markt ist das Fundament für globale Wettbewerbsfähigkeit”. Nötig sei eine gezielte europäische Industriepolitik – “und keine, die Geld an Großunternehmen mit guten politischen Kontakten verteilt”.

    • Fusionskontrolle
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    Termine

    31.07.2024 – 19:00-20:15 Uhr, online
    FNF, Diskussion Nach den Wahlen: Venezuelas Zukunft und die Rolle der internationalen Gemeinschaft
    Die Friedrich-Naumann-Stiftung (FNF) diskutiert über die Ergebnisse der Wahl in Venezuela, die Schritte für die potenzielle Übergangsregierung und die Rolle der internationalen Gemeinschaft nach den Wahlen. INFOS & ANMELDUNG

    31.07.2024 – 19:00 Uhr, online
    HSS, Vortrag Aktuelle Entwicklungen im US-Wahlkampf
    Die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) geht auf die Folgen des Rückzugs Joe Bidens aus dem US-Wahlkampf ein. INFOS & ANMELDUNG

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    News

    Neues Europäisches Bauhaus: Kommission verabschiedet Leitlinien für Investoren

    Die Kommission hat Leitlinien für Investitionen ins Neue Europäische Bauhaus (NEB) beschlossen. Sie sollen vermitteln, wie und warum Investments im Einklang mit Werten und Prinzipen des NEB getätigt werden können. Das NEB wurde 2021 von der Kommission als interdisziplinäre und kreative Initiative gegründet, um Ästhetik, Nachhaltigkeit und Inklusion in der bebauten Umwelt zu verankern.

    Das 183-Seiten umfassende Dokument ist zweigeteilt: Der erste Teil gibt allgemeine Hinweise, damit Investoren, Entwickler und Eigentümer besser die Funktionsweise des NEB verstehen. Der zweite Teil gibt konkrete Empfehlungen für Investitionen. Es geht etwa um Planungs- und Entwurfslösungen, technologische Lösungen, Ansätze zur Einbeziehung der Öffentlichkeit und alternative Betriebsmodelle, die dazu beitragen, qualitativ hochwertige Projekte im Einklang mit den Werten und Grundsätzen der NEB zu gestalten. mgr

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    • Green Deal

    Kultiviertes Fleisch: Erstes Unternehmen stellt EU-Zulassungsantrag

    Das französische Start-up Gourmey hat den ersten Zulassungsantrag für kultiviertes Fleisch in der Europäischen Union gestellt. Gourmey beantragte die Zulassung seiner kultivierten Entenleberpastete (Foie Gras) zudem bei den jeweils zuständigen Behörden in Großbritannien, der Schweiz, Singapur und den USA. In der EU fällt der Antrag in den Anwendungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel – auch Novel Foods genannt.

    Der Zulassungsprozess für den europäischen Markt gilt als besonders streng. In einer ersten Phase prüft die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Unterlagen zur Produktsicherheit und bewertet das Risiko, das von dem neuartigen Lebensmittel ausgeht.

    Basierend darauf entscheiden im zweiten Schritt EU-Kommission und Mitgliedstaaten über die Zulassung. “Wir freuen uns darauf, weiterhin eng mit den Aufsichtsbehörden zusammenzuarbeiten, um die vollständige Einhaltung der Sicherheitsanforderungen während dieser Verfahren zu gewährleisten”, sagte Nicolas Morin-Forest, CEO von Gourmey.

    Erste Marktzulassungen in Singapur und den USA

    Erste Zulassungen für kultiviertes Fleisch gibt es bereits in Singapur und in den USA. In Israel hat das israelische Start-up Aleph Farms in diesem Jahr die Marktzulassung für sein kultiviertes Rindfleischprodukt erhalten. Weitere Unternehmen geben an, dass sie sich in Vorgesprächen mit der Zulassungsbehörde EFSA befinden, darunter das deutsche Unternehmen The Cultivated B und das niederländische Start-up Mosa Meat.

    Kultivierte Lebensmittel basieren auf Zellkulturtechniken, die zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden – etwa zur Züchtung von Hefen für das Brotbacken oder zur Herstellung von Lab für Käse. Ausgehend von einer kleinen Probe tierischer Zellen wachsen die Zellen zu Muskeln, Fett oder anderen Geweben heran. Gourmey gibt an, dass es sein Produkt ohne tierische Inhaltsstoffe wie Kälberserum (FKS) und ohne Antibiotika herstellt. heu

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    Condor: Kommission untersucht Staatshilfe erneut

    Die Europäische Kommission untersucht, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden. Die Genehmigung hatte jedoch das Gericht der EU für nichtig erklärt.

    Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienste für Privatkunden und Reiseveranstalter. Im September 2019 musste die Airline wegen der Abwicklung ihrer Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, Insolvenz anmelden. Im Juli 2021 genehmigte die Kommission eine Umstrukturierungsmaßnahme, die Condor die Wiederherstellung der Rentabilität ermöglichen sollte. Die konkurrierende Fluggesellschaft Ryanair focht diesen Beschluss beim Gericht der Europäischen Union an.

    Gericht befand, die Kommission habe nicht ausreichend geprüft

    Die Umstrukturierungsmaßnahme umfasste:

    • die Abschreibung von Forderungen im Umfang von 90 Millionen Euro aus einem staatlich garantierten öffentlichen Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro, das von der deutschen Entwicklungsbank KfW gewährt worden war,
    • eine Neugestaltung der Rückzahlungsbedingungen für den restlichen Darlehensbetrag, soweit er zur Finanzierung der Umstrukturierungskosten verwendet wurde, 
    • die Abschreibung von Zinsforderungen im Umfang von 20,2 Millionen Euro aus dem Ausgleich, den Condor in der COVID-19-Krise erhalten hatte.

    Das Gericht hatte im Mai befunden, dass die Kommission nicht geprüft hatte, ob Deutschland eine ausreichende Vergütung für die Condor gewährten Abschreibungen erhielt. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Kommission insbesondere prüfen müssen, ob Deutschland ausreichende Aufschläge erhalten hat, die sicherstellen, dass ehemalige Anteilseigner und nachrangiger Gläubiger einen hinreichenden Teil der Umstrukturierungslast tragen, sodass der Beihilfebetrag niedriger wäre. vis

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    DSA: Kommission behält auch Landtagswahlen im Blick

    Zwar konnten Beobachter vor und während der Europawahlen 2024 keine größeren oder systematischen Desinformationsvorfälle feststellen. Dennoch mahnt die Kommission einige Wochen vor den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg soziale Netzwerke, die europäischen Regeln gegen Desinformation sowie ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (Fimi) weiterhin einzuhalten.

    Sie will auch bei den bevorstehenden nationalen, regionalen und lokalen Wahlen darüber wachen, dass die Online-Plattformen die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) befolgen. Das geht aus dem Nachbericht zu den Europawahlen 2024 hervor, den das European Board for Digital Services jetzt vorgelegt hat. Der Bericht zieht eine positive Bilanz der bisherigen Maßnahmen.

    Bereits die Europäische Beobachtungsstelle für digitale Medien (EDMO) hatte festgestellt, dass der Kampf gegen Desinformation bei den Europawahlen 2024 zwar gewonnen wurde, “aber der Abnutzungskrieg ist noch lange nicht vorbei“. Wie erwartet, habe EDMO im Vorfeld der Wahlen eine Zunahme der EU-bezogenen Desinformation festgestellt, die im Monat vor der Wahl 15 Prozent der insgesamt entdeckten Desinformation ausmachte, verglichen mit elf Prozent zwei Monate vor den Wahlen. Dieser Anstieg stehe im Einklang mit den üblichen Trends, bei denen die Desinformation den Informationstrends folge. In diesem Fall einem verstärkten Fokus des Informationsraums auf die EU rund um die EP-Wahlen.

    Der Verhaltenskodex als Teil des DSA

    Nach den Europawahlen werde sich die zugrunde liegende Bedrohung durch Desinformation und ausländische Informationsmanipulation wahrscheinlich weiterentwickeln, heißt es in dem Bericht. “Die fortgesetzte Investition in die Bekämpfung solcher Bedrohungen wird weiterhin eine hohe Priorität haben.” Die Kommission werde zusammen mit den Digital Services Coordinators (DSCs) in den Mitgliedstaaten die Situation weiterhin überwachen.

    Im Bericht heißt es auch, dass die Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Boards in eine permanente Arbeitsgruppe integriert werden soll, in der die Kommission und die DSCs weiterhin Wissen aufbauen und austauschen wollen. Die Arbeit im Rahmen des Verhaltenskodexes zur Bekämpfung von Desinformation bei Wahlen will die Kommission ebenfalls fortsetzen. Dabei will die Kommission auch das Rapid Response System des Kodexes für zukünftige Wahlen finalisieren und stabilisieren. Zusätzlich soll der Verhaltenskodex ein co-regulatorischer Teil des DSA werden. vis

    • Desinformation
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    • Wahlen

    Wölfe: EuGH fordert besseren Schutz der Tiere in Spanien

    iberischer Wolf
    Die iberische Wolfspopulation erholt sich nicht so gut wie in anderen Regionen.

    Das höchste europäische Gericht hat den Schutz von Wölfen in Spanien gestärkt. Wenn der Zustand der Tiere auf nationaler Ebene schlecht sei, dürfe nicht einfach in einzelnen Regionen gejagt werden, in denen es Wölfen etwas besser gehe, entschieden die Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Eine Bewertung, ob sich eine Population in einem guten Zustand befinde, müsse immer auch “auf Ebene der biogeografischen Region oder sogar grenzüberschreitend durchgeführt werden”, teilte der Gerichtshof mit. 

    Sobald sich eine Tierart in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinde, müssten die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, damit es der Population in Zukunft gut gehe. Das Gericht mit Sitz in Luxemburg entschied zudem, dass ein regionales Gesetz, wonach der Wolf in einer bestimmten Region Spaniens gejagt werden darf, gegen EU-Recht verstößt.

    In Spanien unterliegen die Wölfe unterschiedlichen Schutzregelungen: Die Wölfe südlich des Flusses Duero im nördlichen Spanien sind streng geschützt, die Jagd auf sie ist also grundsätzlich untersagt. Nördlich des Flusses erlaubte ein regionales Gesetz den Angaben zufolge 2019 unter bestimmten Voraussetzungen die Jagd auf die Tiere. 

    In Spanien waren Wölfe fast ausgerottet

    Anfang der 1970er Jahre waren Wölfe in Spanien fast ausgerottet. Nachdem die Tiere im Jagdgesetz unter Schutz gestellt wurden, erholten sich die Bestände langsam. Bei einer Zählung in den Jahren 1986-1988 wurden 294 Rudel registriert. Bei einer zweiten Zählung 2012-2014 waren es kaum mehr geworden, 297 Rudel mit insgesamt etwa 2.800 Tieren.

    Wissenschaftler stellten einem Bericht des staatlichen TV-Senders RTVE zufolge fest, dass sich die Wolfspopulationen nicht so erholt haben wie in manchen anderen europäischen Ländern. Die Entwicklung des Bestandes wurde als “ungünstig” bezeichnet. Einer der Gründe könnte ein dramatisch geschrumpfter Genpool als Folge der geringen Zahl an Tieren und deren räumlicher Isolation sein. Die Überlebenschancen der Wölfe seien zudem durch den Klimawandel und die Umweltverschmutzung gesunken. dpa

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    Touristik: EuGH stärkt Rechte von Pauschalreisenden

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Hoffnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, in bestimmten Fällen Geld nach der Insolvenz ihres Reiseveranstalters zurückzubekommen. Der EuGH in Luxemburg entschied, dass eine Absicherung gegen die Insolvenz eines Veranstalters auch dann greifen kann, wenn der Verbraucher wegen “unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Reise zurücktritt und der Reiseveranstalter nach diesem Rücktritt insolvent wird”.

    Es gebe keinen Grund, Reisende, deren Urlaub abgesagt wird, weil der Veranstalter pleite ist, anders zu behandeln als Reisende, die wegen “unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände” von ihrer Reise zurückgetreten seien. EU-Recht sehe vor, dass ein Verbraucher, der seine Pauschalreise wegen “unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände” nicht antritt, Anspruch auf volle Erstattung hat.

    Hintergrund sind Fälle aus der Zeit der Corona-Pandemie

    Hintergrund des Urteils sind Fälle aus Belgien und aus Österreich – in beiden waren die Betroffenen wegen der Covid-Pandemie von ihren für 2020 geplanten Reisen zurückgetreten. Kurz darauf ging der Reiseveranstalter insolvent. Im österreichischen Fall klagten die Verbraucher daraufhin gegen HDI, den Versicherer des Reiseveranstalters. HDI wandte laut Gerichtshof ein, nichts erstatten zu müssen, weil die Reise wegen Corona und nicht wegen der Insolvenz abgesagt worden sei. Dieser Argumentation folgte der EuGH nicht. Zum aktuellen Urteil äußerte sich HDI bisher nicht.

    In beiden Fällen müssen nun nationale Gerichte eine finale Entscheidung treffen und dabei das Urteil des EuGH beachten. Laut EU-Recht sollen die Mitgliedsstaaten gewährleisten, dass Pauschalreisende in vollem Umfang vor der Insolvenz des Veranstalters geschützt sind. dpa

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    • Reisebranche
    • Tourismus

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    Erdogan droht Israel mit militärischer Einmischung: “Werden mit ihnen dasselbe tun” ZDF
    Orbáns Skandalauftritt in Rumänien: Frontalangriff auf EU-Führung und US-Regierung TELEPOLIS
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    Ungarischer Premier Orbán nominiert Olivér Várhelyi erneut als EU-Kommissar DER STANDARD
    Diskriminierung Zugewanderter: EU-Gericht rügt Italien wegen Wohnsitzauflage N-TV
    Ryanair scheitert mit Klage gegen millionenschwere Corona-Beihilfen für Austrian Airlines vor EU-Gerichtshof SÜDOSTSCHWEIZ
    EU-Kommission untersucht Staatshilfe für Condor HANDELSBLATT
    EU-Gerichtshof stärkt Rechte von Pauschalreisenden ZEIT
    Auswärtiger Dienst der EU: Weniger Partys und Chauffeure für EU-Diplomaten DIEPRESSE
    Großbritannien: Sechs Abgeordnete bewerben sich um Vorsitz der britischen Torys ZEIT
    Protest gegen Israel: Propalästinensische Aktivisten beschmieren Königspalast in Amsterdam SPIEGEL
    Glasfasernetze in Frankreich beschädigt: Abteilung für Terrorismusbekämpfung ermittelt PRO SIEBEN
    Nach Bahn-Sabotage in Frankreich lenkt Innenminister Verdacht auf Linksextreme STERN
    Zehntausende ohne Strom: Schwere Stürme in Litauen und Lettland ZDF
    Gewalttat erschüttert Großbritannien: Zwei Kinder bei Messerangriff in Southport getötet TAGESSPIEGEL
    Bulgarien: Wo Neuwahlen Routine sind SÜDDEUTSCHE
    Griechenland verbietet nach Seuchenausbruch Transport von Schafen und Ziegen N-TV
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    Türkei: Parlament beschließt Gesetz zur Tötung von Straßenhunden ZEIT
    Donald Trumps Schwiegersohn plant Milliardenprojekt in Albanien FAZ
    Spanien: Lokale Wettbewerbsbehörde schaut Apple wegen App Store auf die Finger HEISE

    Standpunkt

    IHK Stuttgart: Innovatives Tool zum Abbau von Bürokratie

    Von Claus Paal
    Claus Paal ist Präsident der IHK Region Stuttgart

    Der Frust ist groß. Seit Jahren wird den Unternehmen der Abbau von Bürokratie versprochen – aber nichts passiert. Im Gegenteil: Die Politik kommt mit immer neuen Vorhaben um die Ecke, ganz egal ob Land, Bund oder Europäische Union.

    Das Ergebnis zeigt sich in einer aktuellen IHK-Umfrage. Auf einer Skala von eins bis zehn bewerten die Unternehmen die Belastung durch die Bürokratie heute mit einer 7,8. Im Jahr 2019 lag dieser Wert noch bei 5,3. Auch der Blick in Richtung Europa bestätigt: 95 Prozent der Betriebe im Südwesten sagen, die neue EU-Kommission muss mit Nachdruck den Bürokratieabbau angehen. 85 Prozent sind der Meinung, dass die Bürokratie-Flut die Attraktivität des Standorts Europa deutlich schwächt.

    IT-Experten und Juristen kooperieren

    Für uns ein Alarmsignal und Zeit zu handeln. Wir haben nach einem Weg gesucht, um vom Kleinklein wegzukommen und systematische Ansätze zu entwickeln. Aus einem Gespräch unter Kollegen – zwischen IT-Abteilung und Rechtsbereich – ist daher die Idee entstanden, die KI für unsere Zwecke zu nutzen. So haben wir einen Bürokratie-Check gestartet und unsere Mitgliedsunternehmen aufgefordert, über die dafür eingerichtete Mailadresse buerokratieabbau@stuttgart.ihk.de die Beispiele aus ihrem Arbeitsalltag zu melden, bei denen sie die Bürokratie am meisten bremst.

    Ein Großteil der Beispiele sind kleinteilige Statistik- und Berichtspflichten sowie Formerfordernisse. Außerdem leiden die Unternehmen unter langen und komplexen Genehmigungsverfahren und somit unter den schlecht digitalisierten und personell ausgedünnten Verwaltungen.

    Viele hundert Meldungen sind eingegangen

    Bislang sind viele hundert Meldungen über bürokratische Belastungen eingegangen. Diese werden in ein KI-basiertes Tool eingeben, das ausschließlich von uns gefüttert wird. Zudem haben unsere Rechtsexperten rund 700 Dokumente aus allen möglichen Quellen gesammelt, kategorisiert und hochgeladen sowie mit einer weiteren KI rund 6300 Einzelnormen aus dem Landesrecht Baden-Württemberg durchsucht.

    Herausgekommen sind:

    • 548 Berichtspflichten
    • 713 Dokumentationspflichten
    • 395 Schriftformerfordernisse

    Als nächstens nehmen wir sämtliche Antrags- und Genehmigungsverfahren ins Visier. Auch die Gesetzesflut auf Bundes- oder EU-Ebene steht auf unserer Agenda und könnte mit unserem Tool durchsucht werden.

    Behörde kann binnen acht Wochen reagieren

    Unsere KI bearbeitet alle eingegebenen Daten, clustert sie, und unser Team erarbeitet daraus Lösungsansätze, die von den unterschiedlichen Gesetzgebern als übergeordnete Vorgaben verabschiedet werden können. Unsere konkreten Vorschläge heißen zum Beispiel: Schwellenwerte bei Gesetzen generell verdoppeln, etwa die Zahl der Mitarbeitenden, ab denen eine Regelung gelten soll.

    Außerdem: Jede Nachweis-, Berichts- oder Dokumentationspflicht soll sich durch die Abgabe einer Selbsterklärung erfüllen lassen, Kontrollen erfolgen stichprobenartig. Jede Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht binnen acht Wochen über den Antrag entschieden hat.

    Ebenso die Unterlagen: Sie gelten als vollständig, wenn die zuständige Behörde nicht binnen vier Wochen weitere Dokumente nachgefordert hat. Und: Wenn eine Schriftform erforderlich ist, soll diese künftig auch durch eine elektronische Erklärung abgegeben werden können. Wir schieben viele tausend Euro beim Online-Banking hin und her, aber die Kommunikation mit einer Behörde soll nicht elektronisch möglich sein?

    Bund und Land zeigen Interesse an dem KI-Tool

    Das Land Baden-Württemberg hat Interesse an unserem KI-Tool bekundet. Die vom Land gestartete Entlastungsallianz aus Politik und Verbänden hat über das Wirtschaftsministerium öffentlich dazu aufgerufen, Beispiele an uns zu melden. Wir liefern der Entlastungsallianz bereits konkrete Beispiele für bürokratische Belastungen im Landesrecht zu. Und auch die Bundespolitik ist auf unser Bürokratie-Tool aufmerksam geworden und hat sich in der IHK gemeldet.    

    Die Politik kann sich den Rufen der Unternehmen nach einer Entlastung nicht länger verschließen. Unsere ersten Vorschläge liegen auf dem Tisch. Wir sind überzeugt, Bürokratieabbau geht, wenn er gewollt ist. Jetzt ist die Politik am Zuge. Aber wir lassen nicht locker, bis die 180-Grad-Wende eingeleitet ist.

    Claus Paal ist Präsident der IHK Region Stuttgart.

    • Berichtspflichten
    • Bürokratie
    • KI

    Europe.Table Redaktion

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