Table.Briefing: Europe

Neuer Zeitplan für Anhörungen + Klage gegen Mindestlohnrichtlinie + Aus für russisches Gas

Liebe Leserin, lieber Leser,

es dauert länger. Der Zeitplan für die Bestätigungsanhörungen der künftigen Kommissare ist nicht mehr zu halten. Erst sollten sie in der Fraktionswoche vom 14. Oktober stattfinden und am Freitag der gleichen Woche abgeschlossen sein. Weil Ursula von der Leyen Portfolios und Struktur ihrer neuen Kommission aber erst am Dienstag vorstellt, sind die Anhörungen nun vom 4. bis 12. November vorgesehen. Das geht aus einem Entwurf für den Zeitplan hervor, den die Ausschussvorsitzenden heute beschließen könnten und den Europe.Table gesehen hat.

Am 25.11. könnte das Plenum demzufolge über die gesamte Von-der-Leyen-Kommission II abstimmen, die 26 neuen Kommissare könnten am 1. Dezember ihre Arbeit aufnehmen. Das gilt aber nur für den Fall, dass das Parlament alle Kommissare durchwinkt. Hinzu kommt: Dieses Mal können Kommissare, die in der ersten Runde scheitern, in die “Nachprüfung” gehen, die einige Tage später stattfinden würde. Sollte ein Kandidat in den Ausschüssen komplett durchfallen, wären Nachnominierungen und neue Anhörungen fällig. Bei Komplikationen würde es also noch einmal länger dauern. Die neue Kommission würde dann frühestens im Januar an den Start gehen.

Unterdessen steigt die Unzufriedenheit bei den Sozialisten. 14 nominierte Kommissare sowie die Kommissionspräsidentin haben ein EVP-Parteibuch. Lediglich vier künftige Kommissare seien Genossen, dazu kommt der Slowake Maroš Šefčovič, der den Sozialdemokraten nahesteht. Das spiegele nicht das Wahlergebnis wider. Die Christdemokraten eroberten 26 Prozent der Sitze, die Sozialdemokraten 19 Prozent. Zudem drängten viele EVP-Mitarbeiter in die sich formierenden Kabinette. Während es früher für christdemokratische Kommissare Usus war, mindestens einen Kabinettsposten an einen Mitarbeiter mit Sozi-Hintergrund zu vergeben, blieben jetzt die Christdemokraten weitgehend unter sich. Auch auf hohen Posten in der Kommission gebe es auffällig viele Neuberufungen mit EVP-Nähe, hört man. Man darf gespannt sein, wie das weitergeht.

Ich wünsche einen erfüllenden Tag!

Ihr
Markus Grabitz
Bild von Markus  Grabitz

Analyse

Mindestlohnrichtlinie: Welche Erfolgsaussichten Dänemarks Klage hat

Der Standpunkt Dänemarks ist klar: “Wir bestehen darauf, dass die Lohnbildung in Dänemark und nicht in der EU stattfinden muss“, sagte Arbeitsministerin Ane Halsboe-Jørgensen Anfang 2023. Da gab Dänemark bekannt, vor dem Europäischen Gerichtshof die EU-Mindestlohnrichtlinie anzufechten. Am kommenden Dienstag, den 17. September, steht die Anhörung vor der großen Kammer des EuGH an.

“Es wird ein richtungsweisender Prozess werden”, sagt Christina Hießl, die an der KU Leuven Arbeitsrecht lehrt. “Es geht darum, welche Kompetenzen die EU auf dem Gebiet Soziales hat – und wie weit sie sich künftig auf dem Feld vorwagen kann.” Die Bedeutung des Verfahrens zeige sich auch daran, dass der Prozess vor der großen Kammer des Gerichts verhandelt wird, betont der schwedische Arbeitsrechtler Erik Sjödin von der Universität Stockholm.

Befürworter sehen Richtlinie als Meilenstein an

Für Befürworter des Gesetzes gilt die Richtlinie als “Meilenstein hin zu einem sozialen Europa”, wie etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kommentierte. Die Argumentation: Erstmals würden hohe Arbeitnehmerstandards, die Sozialpartnerschaft und die mit ihr verbundene Tarifautonomie “als schützenswert und ausbaufähig beschrieben”, schrieb etwa die Juristin Regina Viotto für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Das sei eine Abkehr zur bisherigen Politik der EU.

In Deutschland nutzt der DGB bereits die Richtlinie, die bis Mitte November 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss, um für höhere Mindestlöhne zu argumentieren und um auf neue Gesetze zur Stärkung der Tarifbindung zu drängen. Auch in anderen Ländern zeigen sich erste Effekte. Dort werden die in der Mindestlohnrichtlinie vorgeschlagenen Kriterien zur Ermittlung von Mindestlöhnen tatsächlich populärer, so Eurostat: In einigen diesen Ländern habe dies “erheblichen Einfluss auf die starken Erhöhungen der Mindestlöhne für 2024“.

Kritik aus dem Norden

Nur: Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der EU sind ein heikles Terrain. Ausgerechnet mehrere nordische Länder, die über im EU-Vergleich besonders hohe Mindestlöhne und Tarifabdeckung verfügen, lehnen die Richtlinie seit Beginn kategorisch ab. Neben Dänemark steht auch Schweden dem Gesetz kritisch gegenüber. Im Streit um die Richtlinie stellte der schwedische Gewerkschaftsbund sogar teilweise seine Zahlungen für den Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) ein, der sich für die Richtlinie starkgemacht hatte. Anders als Dänemark und Schweden kommt aus Finnland allerdings keine derartige Kritik.

Schweden hat angekündigt, der Nichtigkeitsklage als Streithelfer beizutreten. Ob das auch tatsächlich geschieht, wird sich laut einem Sprecher des EuGH am Tag der Anhörung entscheiden.

Angst vor verpflichtendem gesetzlichen Mindestlohn

Ein Grund für die Vehemenz, mit der in Dänemark und Schweden insbesondere die Gewerkschaften das Gesetz ablehnen: Sie glauben, dass die Richtlinie ein neues rechtliches Normen- und Wertesystem konstituiert, das weitreichende Folgen haben kann. So erklärt etwa der Jurist Jens Kristiansen in einem Gutachten für die größte dänische Gewerkschaft 3F: Zwar betone die Richtlinie, dass kein Land zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet werden solle. Dennoch werde als Argument für angemessene Mindestlöhne etwa auf Artikel 31 Absatz 1 der EU-Charta verwiesen, wonach “jede Arbeitnehmerin und jeder
Arbeitnehmer” das Recht auf Arbeitsbedingungen habe, die seine Würde achten.

Für Kristiansen und andere Kritiker aus dem Norden besteht dadurch die Gefahr, dass die EU dann in einem zweiten Schritt doch überall die Einführung von Mindestlöhnen fordern könnte. Denn werden diese angemessenen Mindestlöhne erst einmal so hoch gehangen, könnte es eine Ungleichbehandlung darstellen, Arbeitern diesen vorzuenthalten. Auch wenn die Tarifabdeckung in Dänemark und Schweden sehr hoch ist, nicht alle Beschäftigte arbeiten unter einem Tarifvertrag. Für sie gibt es dann keine Lohnuntergrenze.

Eine Änderung der einmal beschlossenen Richtlinie wäre entsprechend dieser Argumentation mit qualifizierter Mehrheit möglich – und könnte erneut gegen den Willen Dänemarks und Schwedens kommen. Gewerkschaften hadern teils mit gesetzlichen Mindestlöhnen, da sie befürchten, dass dann der Anreiz wegfällt, sich ihnen anzuschließen.

“Dänemark will eine klare Grenze ziehen”

Auch Arbeitsrechtsexpertin Hießl betont, dass es Dänemark bei der Nichtigkeitsklage um Grundsätzliches geht: “Dänemark will eine klare Grenze ziehen. Man möchte, dass sich die EU hier gar nicht erst einmischt.” Widerstand aus dem Norden mit Blick auf die soziale Dimension der EU gab es auch an anderer Stelle. Etwa als Schweden neben Österreich nicht die La Hulpe-Erklärung zur Fortentwicklung der sozialen Säule unterschrieb – obwohl diese keinen rechtlich bindenden Charakter hat.

Rechtlich gesehen hat die EU auf den Feldern Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik tatsächlich eng begrenzte Kompetenzen. Und Dänemark beklagt, dass die EU mit der Mindestlohnrichtlinie diese auch noch überschreitet. Die Argumentation: Das Gesetz greife “unmittelbar in die Festsetzung des Lohnniveaus in den Mitgliedstaaten ein” und beträfe das Koalitionsrecht.

Zankapfel: Artikel 153, Absatz 5

Das Land beruft sich in seiner Nichtigkeitsklage insbesondere auf Artikel 153, Absatz 5, des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dort sind das “Arbeitsentgelt” und “Koalitionsrecht” von den Zuständigkeiten der Union ausgenommen. Zudem tangiere die Mindestlohnrichtlinie nicht nur Arbeitsbedingungen (Artikel 153,1b), wie die EU argumentiert, sondern auch Artikel 153,1f, die “Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen”, argumentiert Dänemark. Während Gesetze zu Arbeitsbedingungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden dürfen, braucht es für Gesetze, die Artikel 153, 1f tangieren, Einstimmigkeit.

Allerdings hält Hießl, wie einige andere Beobachter, die Erfolgsaussichten der Klage für gering: “Es ist wahrscheinlich, dass die Klage abgewiesen wird“, sagte sie Table.Briefings. Zwar habe die EU tatsächlich keine Hoheit, nationale Löhne vorzuschreiben. Darum gehe es in der Richtlinie aber auch gar nicht, sagt Hießl: “Es geht darum, dass die Länder Kriterien festschreiben, wie sie ihre nationalen Mindestlöhne bestimmen. Und auch nur dann, wenn sie überhaupt einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Da sehe ich keinen rechtlichen Widerspruch zu Unionsrecht.”

EuGH: Nicht alles in Sachen Löhne ist Ländersache

Zudem verweist Hießl darauf, dass der EuGH die Frage der Löhne in seiner Rechtsprechung nicht per se als Länderzuständigkeit ausgelegt habe. “Es wurden bereits Gesetze bestätigt, die sich insbesondere auf Maßahmen zur Lohngleichheit bezogen haben. Etwa zu den entsandten und befristeten Beschäftigten sowie Teilzeitarbeitenden.” Auch in diesen Klagen war die fehlende Zuständigkeit der EU als Argument angeführt worden – ohne Erfolg.

Der schwedische Arbeitsrechtswissenschaftler Sjödin rechnet ebenfalls damit, dass Dänemark mindestens in Teilen scheitern wird: “Die Chance, dass die ganze Richtlinie für nichtig erklärt wird, ist meines Erachtens eher gering.” Vor allem der Teil zur Ermittlung von Mindestlohnkriterien dürfte vor dem EuGH Bestand haben, sagt Sjödin: “Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass das Gericht eine Erklärung finden wird, warum es sich bei der Richtlinie für angemessene Mindestlöhne nicht um einen Eingriff in Löhne handelt.” Schon in der Vergangenheit habe der Gerichtshof kreative Lösungsansätze gefunden.

Hat der zweite Teil der Klage höhere Erfolgschancen?

Anders sieht das Sjödin beim zweiten Kernanliegen der Richtlinie. Denn neben der Anforderung, dass Staaten sich Kriterien zur Mindestlohnermittlung geben sollen, geht es im Gesetz auch um die Förderung von Tarifverhandlungen. Hat ein Mitgliedstaat eine Tarifabdeckung von weniger als 80 Prozent, sollen die dortigen Regierungen einen Aktionsplan erstellen, wie sie die Tarifparteien stärken wollen.

Bisher beruft sich die EU-Gesetzgeber darauf, dass die Richtlinie dennoch nur die Arbeitsbedingungen betrifft, nicht aber in Tarifverträge eingreift – das wäre von den EU-Kompetenzen auch explizit ausgenommen. Zudem sei auch die Gestaltung etwaiger Aktionspläne zur Förderung der Tarifpartner Ländersache. Dennoch sagt Sjödin: “Hier könnte man recht einfach argumentieren, dass es sehr wohl um das Koalitionsrecht geht.” Er betont: “Der Teil kam erst recht spät ins Gesetz und wurde entsprechend weniger gut juristisch geprüft als der Teil zur Ermittlung von Mindestlohnkriterien.”

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Positionspapier: Deshalb sind EU-Firmen in China am “Kipppunkt” 

Die Stimmung europäischer Unternehmen in China hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Das wurde schnell deutlich, wenn man am Mittwoch Jens Eskelund, dem Präsidenten der EU-Handelskammer in Peking, lauschte, als er das neue Positionspapier der Kammer vorlegte. Einmal im Jahr richtet sich die Kammer mit dem Dokument an die chinesische Regierung, um Ratschläge zu geben und die Position europäischer Firmen deutlich zu machen. Doch was Eskelund mitzuteilen hatte, klang mehr denn je nach einer Abrechnung.

Die Firmen stünden in China an einem “Kipppunkt”, sagte Eskelund beinahe verzweifelt. Mehr Unternehmen kämen zu dem Ergebnis, dass die Risiken mittlerweile größer seien als die Chancen.

Europäische Firmen kämpfen mit unfairen Subventionen für chinesische Konkurrenten, einem hochpolitisierten Geschäftsumfeld und regulatorischen Hürden. Das alles sind Themen, die die Unternehmen schon seit Jahren begleiten. Doch die nun größte und “zentrale Sorge” sei die wirtschaftliche Verlangsamung in China, so die Kammer.

Firmen glauben den Versprechen Pekings nicht mehr

“Es fühlt sich ein wenig so an, als hätte die chinesische Wirtschaft Long Covid”, fasste Eskelund die Lage zusammen. Nach der Corona-Pandemie habe sie es bislang nicht geschafft, wieder vollständig auf die Beine zu kommen. Laut der Kammer hätten sich die mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen inzwischen damit abgefunden, dass die Probleme, denen sie gegenüberstehen, keine vorübergehenden “Wachstumsschmerzen” eines Schwellenmarktes mehr sind, sondern dauerhafte Hindernisse.

Zwar signalisierte die chinesische Führung zuletzt mehrfach, dass nach anhaltend schwachen Wirtschaftszahlen der Konsum endlich mehr gefördert werden soll. Laut Kammer werde das neue Programm jedoch kaum Auswirkungen auf die Inlandsnachfrage haben. Pro Kopf würde es nur rund 210 Yuan (etwa 30 Euro) betragen.

Bei den Firmen macht sich eine gewisse Versprechensmüdigkeit breit. “Zu Beginn des neuen Jahrtausends galten die Reformpläne der chinesischen Regierung als glaubwürdig”, so der Bericht. “Nach mehr als einem Jahrzehnt weitgehend unerfüllter Zusagen wachsen nun Zweifel am Reformwillen Chinas.”

Schwacher Konsum, massive Überkapazitäten

Und nun, nach einem weiteren Jahr “gemischter Signale von der chinesischen Regierung”, seien die Firmen nicht näher an einer Antwort auf die Frage, was China von ausländischen Firmen erwarte, unterstrich Eskelund die pessimistische Stimmung: “Es ist so viel schwieriger geworden, auf dem chinesischen Markt Geld zu verdienen.”

Dass der Konsum in China stockt, hängt zu einem großen Teil mit der Krise auf dem Immobilienmarkt zusammen. Millionen unverkaufte Wohnungen stehen leer, und viele Menschen müssen mit ansehen, wie die Werte ihrer Häuser und Wohnungen immer weiter sinken. Auch am Arbeitsmarkt ist die Lage angespannt. Insbesondere junge Menschen haben Schwierigkeiten, eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu finden. Vor allem größere Anschaffungen werden daher aufgeschoben.

“Riesige Verschwendung” in Schlüsselbranchen

Doch die Wirtschaft komme laut dem Kammer-Chef auch deshalb nicht in Schwung, weil Peking die falschen Lösungen anbietet. Um neue Wachstumstreiber zu schaffen, werden von der Regierung neue Hightech-Industrien beschworen. Doch hierbei gebe es laut der Kammer eine “riesige Verschwendung”.

Was schiefläuft, wird längst nicht nur am Markt für E-Autos sichtbar. Pekings gezielte Förderung diverser Schlüsselbranchen führt zu einer massiven Konzentration von Kapital und neuen Unternehmen, die sich in ruinösen Wettbewerb stürzen. Kaum jemand kann so Geld verdienen. “Investitionen in die Produktion wachsen schneller als die Nachfrage, was zu Überkapazitäten führt”, so Eskelund. Es ergebe keinen Sinn für EU-Firmen, bei diesem ruinösen Spiel mitzumachen.

Trotz der Schwierigkeiten betont die Kammer, dass ihre Mitglieder nicht den Rückzug antreten wollen. Jedoch seien die Firmen insbesondere bei weiteren Investitionen sehr vorsichtig geworden.

Immerhin: Obwohl es Spannungen zwischen Peking und Brüssel gibt, schätzt die Kammer die Gefahr eines ausgewachsenen Handelskonflikts gering ein. Das Ausmaß des Handelskonflikts, der sich vor allem um den Export subventionierter E-Autos nach Europa dreht, sei bisher begrenzt. Es gebe noch Raum für Verhandlungen.

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Termine

14.09.2024 – 10:00-15:00 Uhr, München
DGAP, Podiumsdiskussion Cyber Defense am Beispiel eines Blackout-Szenarios
Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) bringt Vertreter aus dem Bereich Sicherheit, Verteidigung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Austausch zusammen. INFOS & ANMELDUNG

14.09.2024 – 19:15-21:00 Uhr, Berlin
Polis 180, Discussion Looking Back, Looking Ahead – Grassroots Perspectives on EU Enlargement and Reform
Polis 180 discusses how civil society contributes to both EU reform and enlargement. INFO & REGISTRATION

17.09.-18.09.2024, Berlin/online
DVGW Kongress
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) adressiert aktuelle Themen der Branche. INFOS & ANMELDUNG

News

Simson: Unternehmen sollen in der EU ganz auf russisches Pipelinegas verzichten

Unternehmen sollen EU-weit künftig auf russisches Pipelinegas verzichten. Das forderte Energiekommissarin Kadri Simson am Mittwoch bei der Vorstellung des jährlichen Berichts “State of the Energy Union 2024”. Simson warnte davor, dass “noch” keine Sanktionen gegen russisches Gas eingeführt worden seien. Europa müsse aber auf die andauernden russischen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur reagieren. “Das ist der Grund, warum ich ‘noch’ gesagt habe.”

Ende dieses Jahres läuft ein Fünfjahres-Vertrag über den Transit von russischem Erdgas durch die Ukraine aus. Simson sieht dies als eine Gelegenheit, langfristige Lieferverträge zu überprüfen. Bislang importieren Länder wie Österreich, Ungarn und die Slowakei einen Großteil ihres Gasbedarfs aus Russland.

Firmen in EU-Mitgliedsstaaten, die bislang russisches Pipelinegas beziehen, sollten nun neue Lieferbeziehungen knüpfen, sagte Simson, “und sich für zuverlässigere Quellen entscheiden”. Die EU wolle gerne dabei helfen. Gaslieferungen aus Aserbaidschan nach Mittelosteuropa seien eine Alternative. Zugleich sei es wichtig, den Wert der ukrainischen Gasinfrastruktur nach dem Ende des Transits aus Russland zu erhalten und etwa dortige Speicherkapazitäten zu nutzen. 

Auch die Lieferung von russischem Flüssiggas durch westeuropäische Häfen werde schrittweise verringert. Die spanische Energieministerin Teresa Ribera sowie die niederländische Regierung hätten in diesem Sinn bereits auf Hafenbetreiber in ihren Ländern eingewirkt. Die weitere Reduzierung der Importe aus Russland sei möglich, weil die EU ihre frühere Abhängigkeit von russischer Energie überwunden habe. Der Anteil von russischem Gas an den Importen in die EU sind laut dem Bericht von 45 Prozent 2021 auf 18 Prozent im Juni 2024 gefallen. “Der diesjährige Bericht zeigt, dass wir Putins Pipelines nicht mehr ausgeliefert sind”, sagte Simson. Ein Element der strukturellen Veränderung sei der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion. In der ersten Jahreshälfte 2024 kam dem Bericht zufolge die Hälfte der europäischen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen. av

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EU-Rechnungshof warnt: Wiederaufbaufonds weniger grün als erhofft

276 Milliarden Euro wird die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) laut EU-Kommission für die ökologische Transformation einsetzen, das sind 42,5 Prozent der gesamten ARF-Mittel. Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs warnt nun, dass der tatsächliche Betrag mindestens 34,5 Milliarden Euro niedriger ausfallen dürfte. Der Bericht des Rechnungshofs ist innerhalb von zwei Wochen der zweite, der sich kritisch über die Methodik der ARF äußert.

Die Diskrepanz ist auf unterschiedliche Klimakoeffizienten zurückzuführen – das ist der Anteil einer Maßnahme, der als Klimamaßnahme durchgeht. Die EU-Kommission bewertet die Ausgaben je nach deren Beitrag zum Ziel der ökologischen Transformation mit einem Klimakoeffizienten von 100 Prozent (für gezielte Klimamaßnahmen), 40 Prozent (für Maßnahmen mit einem wesentlichen positiven Einfluss) oder 0 Prozent (für Maßnahmen ohne wesentlichen Klimaeffekt). Der Rechnungshof kritisiert, dass die Kommission für die Bewertung einiger Ausgabekategorien einen zu hohen Klimakoeffizienten verwende, was den Totalbetrag für Klima-relevante Ausgaben künstlich erhöhen würde.

So argumentiert der Rechnungshof zum Beispiel, dass der Bau neuer hocheffizienter Gebäude einen Klimakoeffizienten von 0 Prozent haben sollte – nicht 40 Prozent, wie das die ARF-Verordnung vorsieht. Auch die Koeffizienten für Eisenbahninfrastrukturen und Stromnetze kritisiert der Rechnungshof als zu hoch. Die EU-Kommission verteidigt ihre Bewertung in einer Stellungnahme. Die Klimakoeffizienten seien in der ARF-Verordnung vorgegeben und könnten nicht von der Kommission abgeändert werden.

Keine Berichterstattung zu tatsächlichen Ausgaben

Der Rechnungshof kritisiert auch, dass die Etappenziele und Zielwerte für klimarelevante Investitionen in der ARF nicht immer aussagekräftig seien. Zudem sei es schwierig zu bewerten, wie viel die ARF tatsächlich zum ökologischen Wandel beiträgt, unter anderem weil es keine Berichterstattung über die tatsächlichen Ausgaben gäbe.

Die Kommission verteidigt die fehlende Berichterstattung damit, dass dies in der ARF-Regulierung nicht gefordert werde. Die Effektivität der ökologischen Ausgaben des ARF werde die Kommission in einer ex-post Evaluierung 2028 genauer untersuchen.

Trotz aller Kritik sagt Joëlle Elvinger, die für den Bericht des Rechnungshofs zuständig ist, dass die ARF, “wenn sie richtig umgesetzt wird, die Verwirklichung der ehrgeizigen Klimaziele der EU erheblich beschleunigen” könne. jaa

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Sánchez: EU soll Zölle auf chinesische Elektroautos überdenken

Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez hat gefordert, dass die EU ihre angedachten Importzölle auf in China hergestellte Elektrofahrzeuge überdenken soll. Er rief Brüssel und Peking auf, einen Kompromiss zu finden, der einen Handelskrieg vermeidet.

“Wir brauchen keinen weiteren Krieg, in diesem Fall einen Handelskrieg. Ich denke, wir müssen Brücken zwischen der Europäischen Union und China bauen, und von Spanien aus werden wir konstruktiv sein und versuchen, einen Kompromiss zwischen China und der Europäischen Kommission zu finden”, sagte Sánchez am Mittwoch in der chinesischen Stadt Kunshan.

Kurswechsel in Spanien

Die Äußerungen von Sánchez während eines Besuchs in China deuten auf einen Kurswechsel Spaniens hin, das die Zölle bisher unterstützt hat. Gleichzeitig zeigte es sich besorgt über die Auswirkungen, die mögliche Folgen des Handelsstreits zwischen der EU und China auf die spanische Industrie haben könnten. Die Europäische Kommission reagierte nicht sofort auf eine Reuters-Anfrage nach einem Kommentar.

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen im Oktober darüber abstimmen, ob sie zusätzliche Zölle von bis zu 35,3 Prozent auf chinesische Elektroautos erheben wollen. Etwaige Vergeltungsmaßnahmen Chinas wegen der Zölle könnten Spanien besonders hart treffen. Die spanischen Schweinezüchter sind die größten Exporteure der EU und werden 2023 Produkte im Wert von 1,5 Milliarden Euro nach China verkaufen.

Chinesische Autohersteller drängen Peking ebenfalls dazu, die Zölle auf importierte europäische benzinbetriebene Autos zu erhöhen, als Vergeltung für die von Brüssel vorgeschlagenen Beschränkungen für chinesische Exporte von Elektroautos, berichteten chinesische Staatsmedien. rtr

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Green Claims-Richtlinie: Burkhardt neue Co-Berichterstatterin

Die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament (S&D) hat Delara Burkhardt zur neuen Berichterstatterin des Umweltausschusses (ENVI) für die Green Claims-Richtlinie ernannt. Auch der Binnenmarktausschuss (IMCO), der gleichberechtigt an den Verhandlungen beteiligt ist, wird in den kommenden Tagen einen neuen Berichterstatter auswählen. Diese Neubesetzung ist notwendig, weil die bisherigen Berichterstatter Cyrus Engerer (S&D) und Andrus Ansip (Renew) bei den Europawahlen nicht erneut angetreten waren.

Die Richtlinie über umweltbezogene Werbeaussagen, so die deutsche Bezeichnung, soll Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen regulieren. Ziel ist, Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen zu garantieren. Das EU-Parlament hat bereits im März seine Verhandlungsposition beschlossen, der Umweltrat im Juni. Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat.

Burkhardt sagte, sie werde sich für ein starkes Rahmenwerk einsetzen. Mit der Richtlinie könne die EU wirksam Alltagsbetrug durch irreführende Werbeversprechen bekämpfen. Sie werde das Mandat des EU-Parlaments in den Verhandlungen verteidigen, insbesondere die “Anforderungen für eine ex-ante Überprüfung von Umweltaussagen durch Dritte und Einschränkungen bei Aussagen über CO₂-Kompensationen.” Burkhardt ist umweltpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion und war in der vergangenen Legislaturperiode unter anderem Schattenberichterstatterin für die Verpackungsverordnung. leo

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EuG-Urteil: Hinweisgeber im Europaparlament hätte geschützt werden müssen

Das Europaparlament muss einem ehemaligen parlamentarischen Assistenten (APA) eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen. Dieses Urteil hat das Europäische Gericht (EuG) jetzt veröffentlicht. Der APA war von August 2019 bis Februar 2022 für eine Abgeordnete tätig. Er hat sie nach zweijähriger Tätigkeit bei der Verwaltung des Parlaments wegen Mobbing sowie finanzielle Unregelmäßigkeiten angezeigt und verlangt, dass ihm der Status und Schutz eines Hinweisgebers (Whistleblower) zugestanden wird.

Für einige Zeit wurde er einem anderen Abgeordneten der gleichen Fraktion unterstellt, dann wurde sein Vertrag nicht verlängert. Der APA legte Widerspruch ein und protestierte auch dagegen, dass ihm nicht der Schutzstatus als Hinweisgeber verliehen wurde. Er verlangte 200.000 Euro Schadenersatz vom Europaparlament. Das Europaparlament lehnte ab. Der APA klagte dagegen. Das EuG gab ihm teilweise recht und hob die Weigerung des Parlaments auf, Schutzmaßnahmen als Whistleblower zu gewähren. mgr

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CCS: Wirtschaftsministerium will vor 2030 zwei Projekte in Deutschland

Das Wirtschaftsministerium will die umstrittene Abscheidung des Klimagases CO₂ an mehreren Standorten in Deutschland möglich machen und fördern. Die CO₂-Abscheidung in der Industrie sei ein notwendiges Mittel für die Reduzierung von Emissionen, heißt es in der Carbon-Management-Strategie des Wirtschaftsressorts, die Reuters am Mittwoch vorlag. “Daher strebt sie an, dass in Deutschland bereits vor 2030 jeweils mindestens ein großskaliges CO₂-Abscheideprojekt in der Zement- und Kalkindustrie sowie an einer Müllverbrennungsanlage in Betrieb genommen wird.”

Derzeit ist die CO₂-Abscheidung und Speicherung, Carbon Capture and Storage (CCS), in Deutschland verboten. Ein bereits auf den Weg gebrachtes CO₂-Speichergesetz soll die unterirdische Speicherung aber künftig erlauben, die Carbon-Management-Strategie geht nun tiefer ins Detail. Zunächst hatte die “FAZ” über das Papier berichtet, das jetzt in der Regierung abgestimmt wird.

Speicherung unter Nordsee

In erster Linie wird daran gedacht, CO₂ abzuscheiden und dann zu exportieren. Norwegen oder die Niederlande haben die Speicherung als Geschäftsmodell schon etabliert. Das Wirtschaftsministerium hat zudem eine Speicherung unter der Nordsee auf deutschem Gebiet ins Auge gefasst. Wenn Bundesländer es aber erlauben, könnte CO₂ auch auf ihrem Gebiet unter die Erde gebracht werden.

Gerade die Zementindustrie und damit Länder etwa im Süden Deutschlands könnten unter Druck stehen, da sie lange Transportwege ohne bestehendes Pipelinenetz für CO₂ hätten. Größere Mengen per Bahn oder Lkw zu transportieren, gilt als nicht wirtschaftlich. Die Regierung ist laut Strategie bereit, solche Abscheidungsanlagen etwa über sogenannte Klimaschutzverträge zu fördern. Die CO₂-Speicherung ist in Deutschland seit Langem umstritten. Zum einen wegen Sicherheitsbedenken, zum anderen fürchten Klimaschützer, dass erneuerbare Energien und saubere Technologien langsamer ausgebaut werden, wenn das CO₂ in großem Stil unter der Erde gelagert werden darf. rtr

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Dessert

Die US-Debatte hat auch in Deutschland Reaktionen hervorgerufen: “Wir essen auch keine Katzen und Hunde”, stellte das Auswärtige Amt klar.

Europa kommt in TV-Duellen der US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten normalerweise nicht oft zur Sprache. Anders am Dienstag, als die Außenpolitik – insbesondere in Bezug auf Europa – im Mittelpunkt der Debatte zwischen Donald Trump und Kamala Harris stand.

Hier ein kurzer Überblick über die meistdiskutierten Europa-Momente der Debatte:

  • In seinen abschließenden Bemerkungen verwies Trump auf den deutschen Ausstieg aus der Kernenergie und sagte, dass das Land “das ausprobiert und innerhalb eines Jahres wieder normale Energieanlagen gebaut hat.” Der durchschnittliche amerikanische Wähler wusste wahrscheinlich nicht, wovon er sprach, aber das deutsche Auswärtige Amt reagierte darauf mit einem Tweet: “Wir schalten Kohle- und Atomkraftwerke ab – und bauen sie nicht.” Der Beitrag erklärte weiter: “Wir essen auch keine Katzen und Hunde” – und machte sich damit über Trumps falsche Behauptung lustig, Immigranten würden Haustiere essen.
  • Trump führte seine Beziehung zum ungarischen Premierminister Viktor Orbán als Beweis dafür an, dass die führenden Politiker der Welt ihn respektieren. “Mein Gott. Das ist alles, was man wissen muss”, reagierte Harris’ Vizepräsidentschaftskandidat Tim Walz später.
  • In einem besonders wirkungsvollen Moment sagte Harris, dass ohne die Unterstützung der USA für die Ukraine “Putin in Kiew sitzen und den Rest Europas im Blick haben würde, angefangen mit Polen.” Sie forderte Trump auf, den polnischen Amerikanern vor Ort mitzuteilen, “wie schnell ihr aufgeben würdet für … eine Freundschaft mit einem Diktator, von dem bekannt ist, dass er euch zu Mittag verspeisen würde“.

Im US-Präsidentschaftsrennen werden Europa betreffende Themen wahrscheinlich weiter auf der Agenda stehen. Zwar ist unklar, ob es eine weitere Debatte zwischen Trump und Harris geben wird, aber wenn ja, sollten die Moderatoren sie vielleicht nach ihrer Meinung zum Bericht von Mario Draghi fragen. J. D. Capelouto

Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

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    Liebe Leserin, lieber Leser,

    es dauert länger. Der Zeitplan für die Bestätigungsanhörungen der künftigen Kommissare ist nicht mehr zu halten. Erst sollten sie in der Fraktionswoche vom 14. Oktober stattfinden und am Freitag der gleichen Woche abgeschlossen sein. Weil Ursula von der Leyen Portfolios und Struktur ihrer neuen Kommission aber erst am Dienstag vorstellt, sind die Anhörungen nun vom 4. bis 12. November vorgesehen. Das geht aus einem Entwurf für den Zeitplan hervor, den die Ausschussvorsitzenden heute beschließen könnten und den Europe.Table gesehen hat.

    Am 25.11. könnte das Plenum demzufolge über die gesamte Von-der-Leyen-Kommission II abstimmen, die 26 neuen Kommissare könnten am 1. Dezember ihre Arbeit aufnehmen. Das gilt aber nur für den Fall, dass das Parlament alle Kommissare durchwinkt. Hinzu kommt: Dieses Mal können Kommissare, die in der ersten Runde scheitern, in die “Nachprüfung” gehen, die einige Tage später stattfinden würde. Sollte ein Kandidat in den Ausschüssen komplett durchfallen, wären Nachnominierungen und neue Anhörungen fällig. Bei Komplikationen würde es also noch einmal länger dauern. Die neue Kommission würde dann frühestens im Januar an den Start gehen.

    Unterdessen steigt die Unzufriedenheit bei den Sozialisten. 14 nominierte Kommissare sowie die Kommissionspräsidentin haben ein EVP-Parteibuch. Lediglich vier künftige Kommissare seien Genossen, dazu kommt der Slowake Maroš Šefčovič, der den Sozialdemokraten nahesteht. Das spiegele nicht das Wahlergebnis wider. Die Christdemokraten eroberten 26 Prozent der Sitze, die Sozialdemokraten 19 Prozent. Zudem drängten viele EVP-Mitarbeiter in die sich formierenden Kabinette. Während es früher für christdemokratische Kommissare Usus war, mindestens einen Kabinettsposten an einen Mitarbeiter mit Sozi-Hintergrund zu vergeben, blieben jetzt die Christdemokraten weitgehend unter sich. Auch auf hohen Posten in der Kommission gebe es auffällig viele Neuberufungen mit EVP-Nähe, hört man. Man darf gespannt sein, wie das weitergeht.

    Ich wünsche einen erfüllenden Tag!

    Ihr
    Markus Grabitz
    Bild von Markus  Grabitz

    Analyse

    Mindestlohnrichtlinie: Welche Erfolgsaussichten Dänemarks Klage hat

    Der Standpunkt Dänemarks ist klar: “Wir bestehen darauf, dass die Lohnbildung in Dänemark und nicht in der EU stattfinden muss“, sagte Arbeitsministerin Ane Halsboe-Jørgensen Anfang 2023. Da gab Dänemark bekannt, vor dem Europäischen Gerichtshof die EU-Mindestlohnrichtlinie anzufechten. Am kommenden Dienstag, den 17. September, steht die Anhörung vor der großen Kammer des EuGH an.

    “Es wird ein richtungsweisender Prozess werden”, sagt Christina Hießl, die an der KU Leuven Arbeitsrecht lehrt. “Es geht darum, welche Kompetenzen die EU auf dem Gebiet Soziales hat – und wie weit sie sich künftig auf dem Feld vorwagen kann.” Die Bedeutung des Verfahrens zeige sich auch daran, dass der Prozess vor der großen Kammer des Gerichts verhandelt wird, betont der schwedische Arbeitsrechtler Erik Sjödin von der Universität Stockholm.

    Befürworter sehen Richtlinie als Meilenstein an

    Für Befürworter des Gesetzes gilt die Richtlinie als “Meilenstein hin zu einem sozialen Europa”, wie etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kommentierte. Die Argumentation: Erstmals würden hohe Arbeitnehmerstandards, die Sozialpartnerschaft und die mit ihr verbundene Tarifautonomie “als schützenswert und ausbaufähig beschrieben”, schrieb etwa die Juristin Regina Viotto für die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung. Das sei eine Abkehr zur bisherigen Politik der EU.

    In Deutschland nutzt der DGB bereits die Richtlinie, die bis Mitte November 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss, um für höhere Mindestlöhne zu argumentieren und um auf neue Gesetze zur Stärkung der Tarifbindung zu drängen. Auch in anderen Ländern zeigen sich erste Effekte. Dort werden die in der Mindestlohnrichtlinie vorgeschlagenen Kriterien zur Ermittlung von Mindestlöhnen tatsächlich populärer, so Eurostat: In einigen diesen Ländern habe dies “erheblichen Einfluss auf die starken Erhöhungen der Mindestlöhne für 2024“.

    Kritik aus dem Norden

    Nur: Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik in der EU sind ein heikles Terrain. Ausgerechnet mehrere nordische Länder, die über im EU-Vergleich besonders hohe Mindestlöhne und Tarifabdeckung verfügen, lehnen die Richtlinie seit Beginn kategorisch ab. Neben Dänemark steht auch Schweden dem Gesetz kritisch gegenüber. Im Streit um die Richtlinie stellte der schwedische Gewerkschaftsbund sogar teilweise seine Zahlungen für den Europäischen Gewerkschaftsbund (ETUC) ein, der sich für die Richtlinie starkgemacht hatte. Anders als Dänemark und Schweden kommt aus Finnland allerdings keine derartige Kritik.

    Schweden hat angekündigt, der Nichtigkeitsklage als Streithelfer beizutreten. Ob das auch tatsächlich geschieht, wird sich laut einem Sprecher des EuGH am Tag der Anhörung entscheiden.

    Angst vor verpflichtendem gesetzlichen Mindestlohn

    Ein Grund für die Vehemenz, mit der in Dänemark und Schweden insbesondere die Gewerkschaften das Gesetz ablehnen: Sie glauben, dass die Richtlinie ein neues rechtliches Normen- und Wertesystem konstituiert, das weitreichende Folgen haben kann. So erklärt etwa der Jurist Jens Kristiansen in einem Gutachten für die größte dänische Gewerkschaft 3F: Zwar betone die Richtlinie, dass kein Land zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet werden solle. Dennoch werde als Argument für angemessene Mindestlöhne etwa auf Artikel 31 Absatz 1 der EU-Charta verwiesen, wonach “jede Arbeitnehmerin und jeder
    Arbeitnehmer” das Recht auf Arbeitsbedingungen habe, die seine Würde achten.

    Für Kristiansen und andere Kritiker aus dem Norden besteht dadurch die Gefahr, dass die EU dann in einem zweiten Schritt doch überall die Einführung von Mindestlöhnen fordern könnte. Denn werden diese angemessenen Mindestlöhne erst einmal so hoch gehangen, könnte es eine Ungleichbehandlung darstellen, Arbeitern diesen vorzuenthalten. Auch wenn die Tarifabdeckung in Dänemark und Schweden sehr hoch ist, nicht alle Beschäftigte arbeiten unter einem Tarifvertrag. Für sie gibt es dann keine Lohnuntergrenze.

    Eine Änderung der einmal beschlossenen Richtlinie wäre entsprechend dieser Argumentation mit qualifizierter Mehrheit möglich – und könnte erneut gegen den Willen Dänemarks und Schwedens kommen. Gewerkschaften hadern teils mit gesetzlichen Mindestlöhnen, da sie befürchten, dass dann der Anreiz wegfällt, sich ihnen anzuschließen.

    “Dänemark will eine klare Grenze ziehen”

    Auch Arbeitsrechtsexpertin Hießl betont, dass es Dänemark bei der Nichtigkeitsklage um Grundsätzliches geht: “Dänemark will eine klare Grenze ziehen. Man möchte, dass sich die EU hier gar nicht erst einmischt.” Widerstand aus dem Norden mit Blick auf die soziale Dimension der EU gab es auch an anderer Stelle. Etwa als Schweden neben Österreich nicht die La Hulpe-Erklärung zur Fortentwicklung der sozialen Säule unterschrieb – obwohl diese keinen rechtlich bindenden Charakter hat.

    Rechtlich gesehen hat die EU auf den Feldern Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik tatsächlich eng begrenzte Kompetenzen. Und Dänemark beklagt, dass die EU mit der Mindestlohnrichtlinie diese auch noch überschreitet. Die Argumentation: Das Gesetz greife “unmittelbar in die Festsetzung des Lohnniveaus in den Mitgliedstaaten ein” und beträfe das Koalitionsrecht.

    Zankapfel: Artikel 153, Absatz 5

    Das Land beruft sich in seiner Nichtigkeitsklage insbesondere auf Artikel 153, Absatz 5, des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dort sind das “Arbeitsentgelt” und “Koalitionsrecht” von den Zuständigkeiten der Union ausgenommen. Zudem tangiere die Mindestlohnrichtlinie nicht nur Arbeitsbedingungen (Artikel 153,1b), wie die EU argumentiert, sondern auch Artikel 153,1f, die “Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen”, argumentiert Dänemark. Während Gesetze zu Arbeitsbedingungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden dürfen, braucht es für Gesetze, die Artikel 153, 1f tangieren, Einstimmigkeit.

    Allerdings hält Hießl, wie einige andere Beobachter, die Erfolgsaussichten der Klage für gering: “Es ist wahrscheinlich, dass die Klage abgewiesen wird“, sagte sie Table.Briefings. Zwar habe die EU tatsächlich keine Hoheit, nationale Löhne vorzuschreiben. Darum gehe es in der Richtlinie aber auch gar nicht, sagt Hießl: “Es geht darum, dass die Länder Kriterien festschreiben, wie sie ihre nationalen Mindestlöhne bestimmen. Und auch nur dann, wenn sie überhaupt einen gesetzlichen Mindestlohn haben. Da sehe ich keinen rechtlichen Widerspruch zu Unionsrecht.”

    EuGH: Nicht alles in Sachen Löhne ist Ländersache

    Zudem verweist Hießl darauf, dass der EuGH die Frage der Löhne in seiner Rechtsprechung nicht per se als Länderzuständigkeit ausgelegt habe. “Es wurden bereits Gesetze bestätigt, die sich insbesondere auf Maßahmen zur Lohngleichheit bezogen haben. Etwa zu den entsandten und befristeten Beschäftigten sowie Teilzeitarbeitenden.” Auch in diesen Klagen war die fehlende Zuständigkeit der EU als Argument angeführt worden – ohne Erfolg.

    Der schwedische Arbeitsrechtswissenschaftler Sjödin rechnet ebenfalls damit, dass Dänemark mindestens in Teilen scheitern wird: “Die Chance, dass die ganze Richtlinie für nichtig erklärt wird, ist meines Erachtens eher gering.” Vor allem der Teil zur Ermittlung von Mindestlohnkriterien dürfte vor dem EuGH Bestand haben, sagt Sjödin: “Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass das Gericht eine Erklärung finden wird, warum es sich bei der Richtlinie für angemessene Mindestlöhne nicht um einen Eingriff in Löhne handelt.” Schon in der Vergangenheit habe der Gerichtshof kreative Lösungsansätze gefunden.

    Hat der zweite Teil der Klage höhere Erfolgschancen?

    Anders sieht das Sjödin beim zweiten Kernanliegen der Richtlinie. Denn neben der Anforderung, dass Staaten sich Kriterien zur Mindestlohnermittlung geben sollen, geht es im Gesetz auch um die Förderung von Tarifverhandlungen. Hat ein Mitgliedstaat eine Tarifabdeckung von weniger als 80 Prozent, sollen die dortigen Regierungen einen Aktionsplan erstellen, wie sie die Tarifparteien stärken wollen.

    Bisher beruft sich die EU-Gesetzgeber darauf, dass die Richtlinie dennoch nur die Arbeitsbedingungen betrifft, nicht aber in Tarifverträge eingreift – das wäre von den EU-Kompetenzen auch explizit ausgenommen. Zudem sei auch die Gestaltung etwaiger Aktionspläne zur Förderung der Tarifpartner Ländersache. Dennoch sagt Sjödin: “Hier könnte man recht einfach argumentieren, dass es sehr wohl um das Koalitionsrecht geht.” Er betont: “Der Teil kam erst recht spät ins Gesetz und wurde entsprechend weniger gut juristisch geprüft als der Teil zur Ermittlung von Mindestlohnkriterien.”

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    Positionspapier: Deshalb sind EU-Firmen in China am “Kipppunkt” 

    Die Stimmung europäischer Unternehmen in China hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Das wurde schnell deutlich, wenn man am Mittwoch Jens Eskelund, dem Präsidenten der EU-Handelskammer in Peking, lauschte, als er das neue Positionspapier der Kammer vorlegte. Einmal im Jahr richtet sich die Kammer mit dem Dokument an die chinesische Regierung, um Ratschläge zu geben und die Position europäischer Firmen deutlich zu machen. Doch was Eskelund mitzuteilen hatte, klang mehr denn je nach einer Abrechnung.

    Die Firmen stünden in China an einem “Kipppunkt”, sagte Eskelund beinahe verzweifelt. Mehr Unternehmen kämen zu dem Ergebnis, dass die Risiken mittlerweile größer seien als die Chancen.

    Europäische Firmen kämpfen mit unfairen Subventionen für chinesische Konkurrenten, einem hochpolitisierten Geschäftsumfeld und regulatorischen Hürden. Das alles sind Themen, die die Unternehmen schon seit Jahren begleiten. Doch die nun größte und “zentrale Sorge” sei die wirtschaftliche Verlangsamung in China, so die Kammer.

    Firmen glauben den Versprechen Pekings nicht mehr

    “Es fühlt sich ein wenig so an, als hätte die chinesische Wirtschaft Long Covid”, fasste Eskelund die Lage zusammen. Nach der Corona-Pandemie habe sie es bislang nicht geschafft, wieder vollständig auf die Beine zu kommen. Laut der Kammer hätten sich die mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen inzwischen damit abgefunden, dass die Probleme, denen sie gegenüberstehen, keine vorübergehenden “Wachstumsschmerzen” eines Schwellenmarktes mehr sind, sondern dauerhafte Hindernisse.

    Zwar signalisierte die chinesische Führung zuletzt mehrfach, dass nach anhaltend schwachen Wirtschaftszahlen der Konsum endlich mehr gefördert werden soll. Laut Kammer werde das neue Programm jedoch kaum Auswirkungen auf die Inlandsnachfrage haben. Pro Kopf würde es nur rund 210 Yuan (etwa 30 Euro) betragen.

    Bei den Firmen macht sich eine gewisse Versprechensmüdigkeit breit. “Zu Beginn des neuen Jahrtausends galten die Reformpläne der chinesischen Regierung als glaubwürdig”, so der Bericht. “Nach mehr als einem Jahrzehnt weitgehend unerfüllter Zusagen wachsen nun Zweifel am Reformwillen Chinas.”

    Schwacher Konsum, massive Überkapazitäten

    Und nun, nach einem weiteren Jahr “gemischter Signale von der chinesischen Regierung”, seien die Firmen nicht näher an einer Antwort auf die Frage, was China von ausländischen Firmen erwarte, unterstrich Eskelund die pessimistische Stimmung: “Es ist so viel schwieriger geworden, auf dem chinesischen Markt Geld zu verdienen.”

    Dass der Konsum in China stockt, hängt zu einem großen Teil mit der Krise auf dem Immobilienmarkt zusammen. Millionen unverkaufte Wohnungen stehen leer, und viele Menschen müssen mit ansehen, wie die Werte ihrer Häuser und Wohnungen immer weiter sinken. Auch am Arbeitsmarkt ist die Lage angespannt. Insbesondere junge Menschen haben Schwierigkeiten, eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung zu finden. Vor allem größere Anschaffungen werden daher aufgeschoben.

    “Riesige Verschwendung” in Schlüsselbranchen

    Doch die Wirtschaft komme laut dem Kammer-Chef auch deshalb nicht in Schwung, weil Peking die falschen Lösungen anbietet. Um neue Wachstumstreiber zu schaffen, werden von der Regierung neue Hightech-Industrien beschworen. Doch hierbei gebe es laut der Kammer eine “riesige Verschwendung”.

    Was schiefläuft, wird längst nicht nur am Markt für E-Autos sichtbar. Pekings gezielte Förderung diverser Schlüsselbranchen führt zu einer massiven Konzentration von Kapital und neuen Unternehmen, die sich in ruinösen Wettbewerb stürzen. Kaum jemand kann so Geld verdienen. “Investitionen in die Produktion wachsen schneller als die Nachfrage, was zu Überkapazitäten führt”, so Eskelund. Es ergebe keinen Sinn für EU-Firmen, bei diesem ruinösen Spiel mitzumachen.

    Trotz der Schwierigkeiten betont die Kammer, dass ihre Mitglieder nicht den Rückzug antreten wollen. Jedoch seien die Firmen insbesondere bei weiteren Investitionen sehr vorsichtig geworden.

    Immerhin: Obwohl es Spannungen zwischen Peking und Brüssel gibt, schätzt die Kammer die Gefahr eines ausgewachsenen Handelskonflikts gering ein. Das Ausmaß des Handelskonflikts, der sich vor allem um den Export subventionierter E-Autos nach Europa dreht, sei bisher begrenzt. Es gebe noch Raum für Verhandlungen.

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    Termine

    14.09.2024 – 10:00-15:00 Uhr, München
    DGAP, Podiumsdiskussion Cyber Defense am Beispiel eines Blackout-Szenarios
    Die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) bringt Vertreter aus dem Bereich Sicherheit, Verteidigung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft zum Austausch zusammen. INFOS & ANMELDUNG

    14.09.2024 – 19:15-21:00 Uhr, Berlin
    Polis 180, Discussion Looking Back, Looking Ahead – Grassroots Perspectives on EU Enlargement and Reform
    Polis 180 discusses how civil society contributes to both EU reform and enlargement. INFO & REGISTRATION

    17.09.-18.09.2024, Berlin/online
    DVGW Kongress
    Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) adressiert aktuelle Themen der Branche. INFOS & ANMELDUNG

    News

    Simson: Unternehmen sollen in der EU ganz auf russisches Pipelinegas verzichten

    Unternehmen sollen EU-weit künftig auf russisches Pipelinegas verzichten. Das forderte Energiekommissarin Kadri Simson am Mittwoch bei der Vorstellung des jährlichen Berichts “State of the Energy Union 2024”. Simson warnte davor, dass “noch” keine Sanktionen gegen russisches Gas eingeführt worden seien. Europa müsse aber auf die andauernden russischen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur reagieren. “Das ist der Grund, warum ich ‘noch’ gesagt habe.”

    Ende dieses Jahres läuft ein Fünfjahres-Vertrag über den Transit von russischem Erdgas durch die Ukraine aus. Simson sieht dies als eine Gelegenheit, langfristige Lieferverträge zu überprüfen. Bislang importieren Länder wie Österreich, Ungarn und die Slowakei einen Großteil ihres Gasbedarfs aus Russland.

    Firmen in EU-Mitgliedsstaaten, die bislang russisches Pipelinegas beziehen, sollten nun neue Lieferbeziehungen knüpfen, sagte Simson, “und sich für zuverlässigere Quellen entscheiden”. Die EU wolle gerne dabei helfen. Gaslieferungen aus Aserbaidschan nach Mittelosteuropa seien eine Alternative. Zugleich sei es wichtig, den Wert der ukrainischen Gasinfrastruktur nach dem Ende des Transits aus Russland zu erhalten und etwa dortige Speicherkapazitäten zu nutzen. 

    Auch die Lieferung von russischem Flüssiggas durch westeuropäische Häfen werde schrittweise verringert. Die spanische Energieministerin Teresa Ribera sowie die niederländische Regierung hätten in diesem Sinn bereits auf Hafenbetreiber in ihren Ländern eingewirkt. Die weitere Reduzierung der Importe aus Russland sei möglich, weil die EU ihre frühere Abhängigkeit von russischer Energie überwunden habe. Der Anteil von russischem Gas an den Importen in die EU sind laut dem Bericht von 45 Prozent 2021 auf 18 Prozent im Juni 2024 gefallen. “Der diesjährige Bericht zeigt, dass wir Putins Pipelines nicht mehr ausgeliefert sind”, sagte Simson. Ein Element der strukturellen Veränderung sei der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion. In der ersten Jahreshälfte 2024 kam dem Bericht zufolge die Hälfte der europäischen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen. av

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    EU-Rechnungshof warnt: Wiederaufbaufonds weniger grün als erhofft

    276 Milliarden Euro wird die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) laut EU-Kommission für die ökologische Transformation einsetzen, das sind 42,5 Prozent der gesamten ARF-Mittel. Ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs warnt nun, dass der tatsächliche Betrag mindestens 34,5 Milliarden Euro niedriger ausfallen dürfte. Der Bericht des Rechnungshofs ist innerhalb von zwei Wochen der zweite, der sich kritisch über die Methodik der ARF äußert.

    Die Diskrepanz ist auf unterschiedliche Klimakoeffizienten zurückzuführen – das ist der Anteil einer Maßnahme, der als Klimamaßnahme durchgeht. Die EU-Kommission bewertet die Ausgaben je nach deren Beitrag zum Ziel der ökologischen Transformation mit einem Klimakoeffizienten von 100 Prozent (für gezielte Klimamaßnahmen), 40 Prozent (für Maßnahmen mit einem wesentlichen positiven Einfluss) oder 0 Prozent (für Maßnahmen ohne wesentlichen Klimaeffekt). Der Rechnungshof kritisiert, dass die Kommission für die Bewertung einiger Ausgabekategorien einen zu hohen Klimakoeffizienten verwende, was den Totalbetrag für Klima-relevante Ausgaben künstlich erhöhen würde.

    So argumentiert der Rechnungshof zum Beispiel, dass der Bau neuer hocheffizienter Gebäude einen Klimakoeffizienten von 0 Prozent haben sollte – nicht 40 Prozent, wie das die ARF-Verordnung vorsieht. Auch die Koeffizienten für Eisenbahninfrastrukturen und Stromnetze kritisiert der Rechnungshof als zu hoch. Die EU-Kommission verteidigt ihre Bewertung in einer Stellungnahme. Die Klimakoeffizienten seien in der ARF-Verordnung vorgegeben und könnten nicht von der Kommission abgeändert werden.

    Keine Berichterstattung zu tatsächlichen Ausgaben

    Der Rechnungshof kritisiert auch, dass die Etappenziele und Zielwerte für klimarelevante Investitionen in der ARF nicht immer aussagekräftig seien. Zudem sei es schwierig zu bewerten, wie viel die ARF tatsächlich zum ökologischen Wandel beiträgt, unter anderem weil es keine Berichterstattung über die tatsächlichen Ausgaben gäbe.

    Die Kommission verteidigt die fehlende Berichterstattung damit, dass dies in der ARF-Regulierung nicht gefordert werde. Die Effektivität der ökologischen Ausgaben des ARF werde die Kommission in einer ex-post Evaluierung 2028 genauer untersuchen.

    Trotz aller Kritik sagt Joëlle Elvinger, die für den Bericht des Rechnungshofs zuständig ist, dass die ARF, “wenn sie richtig umgesetzt wird, die Verwirklichung der ehrgeizigen Klimaziele der EU erheblich beschleunigen” könne. jaa

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    Sánchez: EU soll Zölle auf chinesische Elektroautos überdenken

    Der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez hat gefordert, dass die EU ihre angedachten Importzölle auf in China hergestellte Elektrofahrzeuge überdenken soll. Er rief Brüssel und Peking auf, einen Kompromiss zu finden, der einen Handelskrieg vermeidet.

    “Wir brauchen keinen weiteren Krieg, in diesem Fall einen Handelskrieg. Ich denke, wir müssen Brücken zwischen der Europäischen Union und China bauen, und von Spanien aus werden wir konstruktiv sein und versuchen, einen Kompromiss zwischen China und der Europäischen Kommission zu finden”, sagte Sánchez am Mittwoch in der chinesischen Stadt Kunshan.

    Kurswechsel in Spanien

    Die Äußerungen von Sánchez während eines Besuchs in China deuten auf einen Kurswechsel Spaniens hin, das die Zölle bisher unterstützt hat. Gleichzeitig zeigte es sich besorgt über die Auswirkungen, die mögliche Folgen des Handelsstreits zwischen der EU und China auf die spanische Industrie haben könnten. Die Europäische Kommission reagierte nicht sofort auf eine Reuters-Anfrage nach einem Kommentar.

    Die EU-Mitgliedsstaaten sollen im Oktober darüber abstimmen, ob sie zusätzliche Zölle von bis zu 35,3 Prozent auf chinesische Elektroautos erheben wollen. Etwaige Vergeltungsmaßnahmen Chinas wegen der Zölle könnten Spanien besonders hart treffen. Die spanischen Schweinezüchter sind die größten Exporteure der EU und werden 2023 Produkte im Wert von 1,5 Milliarden Euro nach China verkaufen.

    Chinesische Autohersteller drängen Peking ebenfalls dazu, die Zölle auf importierte europäische benzinbetriebene Autos zu erhöhen, als Vergeltung für die von Brüssel vorgeschlagenen Beschränkungen für chinesische Exporte von Elektroautos, berichteten chinesische Staatsmedien. rtr

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    Green Claims-Richtlinie: Burkhardt neue Co-Berichterstatterin

    Die sozialdemokratische Fraktion im EU-Parlament (S&D) hat Delara Burkhardt zur neuen Berichterstatterin des Umweltausschusses (ENVI) für die Green Claims-Richtlinie ernannt. Auch der Binnenmarktausschuss (IMCO), der gleichberechtigt an den Verhandlungen beteiligt ist, wird in den kommenden Tagen einen neuen Berichterstatter auswählen. Diese Neubesetzung ist notwendig, weil die bisherigen Berichterstatter Cyrus Engerer (S&D) und Andrus Ansip (Renew) bei den Europawahlen nicht erneut angetreten waren.

    Die Richtlinie über umweltbezogene Werbeaussagen, so die deutsche Bezeichnung, soll Angaben über die Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen regulieren. Ziel ist, Greenwashing zu bekämpfen und Verbraucherinnen und Verbrauchern verlässliche Informationen zu garantieren. Das EU-Parlament hat bereits im März seine Verhandlungsposition beschlossen, der Umweltrat im Juni. Die Trilogverhandlungen können beginnen, sobald die neue EU-Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat.

    Burkhardt sagte, sie werde sich für ein starkes Rahmenwerk einsetzen. Mit der Richtlinie könne die EU wirksam Alltagsbetrug durch irreführende Werbeversprechen bekämpfen. Sie werde das Mandat des EU-Parlaments in den Verhandlungen verteidigen, insbesondere die “Anforderungen für eine ex-ante Überprüfung von Umweltaussagen durch Dritte und Einschränkungen bei Aussagen über CO₂-Kompensationen.” Burkhardt ist umweltpolitische Sprecherin der S&D-Fraktion und war in der vergangenen Legislaturperiode unter anderem Schattenberichterstatterin für die Verpackungsverordnung. leo

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    EuG-Urteil: Hinweisgeber im Europaparlament hätte geschützt werden müssen

    Das Europaparlament muss einem ehemaligen parlamentarischen Assistenten (APA) eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen. Dieses Urteil hat das Europäische Gericht (EuG) jetzt veröffentlicht. Der APA war von August 2019 bis Februar 2022 für eine Abgeordnete tätig. Er hat sie nach zweijähriger Tätigkeit bei der Verwaltung des Parlaments wegen Mobbing sowie finanzielle Unregelmäßigkeiten angezeigt und verlangt, dass ihm der Status und Schutz eines Hinweisgebers (Whistleblower) zugestanden wird.

    Für einige Zeit wurde er einem anderen Abgeordneten der gleichen Fraktion unterstellt, dann wurde sein Vertrag nicht verlängert. Der APA legte Widerspruch ein und protestierte auch dagegen, dass ihm nicht der Schutzstatus als Hinweisgeber verliehen wurde. Er verlangte 200.000 Euro Schadenersatz vom Europaparlament. Das Europaparlament lehnte ab. Der APA klagte dagegen. Das EuG gab ihm teilweise recht und hob die Weigerung des Parlaments auf, Schutzmaßnahmen als Whistleblower zu gewähren. mgr

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    CCS: Wirtschaftsministerium will vor 2030 zwei Projekte in Deutschland

    Das Wirtschaftsministerium will die umstrittene Abscheidung des Klimagases CO₂ an mehreren Standorten in Deutschland möglich machen und fördern. Die CO₂-Abscheidung in der Industrie sei ein notwendiges Mittel für die Reduzierung von Emissionen, heißt es in der Carbon-Management-Strategie des Wirtschaftsressorts, die Reuters am Mittwoch vorlag. “Daher strebt sie an, dass in Deutschland bereits vor 2030 jeweils mindestens ein großskaliges CO₂-Abscheideprojekt in der Zement- und Kalkindustrie sowie an einer Müllverbrennungsanlage in Betrieb genommen wird.”

    Derzeit ist die CO₂-Abscheidung und Speicherung, Carbon Capture and Storage (CCS), in Deutschland verboten. Ein bereits auf den Weg gebrachtes CO₂-Speichergesetz soll die unterirdische Speicherung aber künftig erlauben, die Carbon-Management-Strategie geht nun tiefer ins Detail. Zunächst hatte die “FAZ” über das Papier berichtet, das jetzt in der Regierung abgestimmt wird.

    Speicherung unter Nordsee

    In erster Linie wird daran gedacht, CO₂ abzuscheiden und dann zu exportieren. Norwegen oder die Niederlande haben die Speicherung als Geschäftsmodell schon etabliert. Das Wirtschaftsministerium hat zudem eine Speicherung unter der Nordsee auf deutschem Gebiet ins Auge gefasst. Wenn Bundesländer es aber erlauben, könnte CO₂ auch auf ihrem Gebiet unter die Erde gebracht werden.

    Gerade die Zementindustrie und damit Länder etwa im Süden Deutschlands könnten unter Druck stehen, da sie lange Transportwege ohne bestehendes Pipelinenetz für CO₂ hätten. Größere Mengen per Bahn oder Lkw zu transportieren, gilt als nicht wirtschaftlich. Die Regierung ist laut Strategie bereit, solche Abscheidungsanlagen etwa über sogenannte Klimaschutzverträge zu fördern. Die CO₂-Speicherung ist in Deutschland seit Langem umstritten. Zum einen wegen Sicherheitsbedenken, zum anderen fürchten Klimaschützer, dass erneuerbare Energien und saubere Technologien langsamer ausgebaut werden, wenn das CO₂ in großem Stil unter der Erde gelagert werden darf. rtr

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    Must-Reads

    Kritik des EU-Rechnungshofs: EU verschwendet Geld bei Klimaschutz-Hilfe TAGESSCHAU
    EU-Energiebericht: Europa hinkt beim Ausbau von erneuerbarer Energie hinterher FAZ
    Faeser zeichnet düsteres Bild der Migrationslage in Deutschland – in einem Brief an die EU-Spitze begründet sie damit den verschärften Asylkurs der Ampel HANDELSBLATT
    Wo der Ampel-Plan für schnellere Abschiebungen in der EU sofort an Grenzen stößt WELT
    Migration und Grenzkontrollen: Wie Deutschlands Nachbarn reagieren – aus den Nachbarländern kommt ein sehr geteiltes Echo TAGESSCHAU
    EU-Kommission bekräftigt Ende russischer Gaslieferungen durch Ukraine ZEIT
    “Nicht erpressbar”: EU importiert wieder mehr Gas aus Russland DIE PRESSE
    EU-Gericht bestätigt Sanktion für russisches Finanzinstitut HANDELSBLATT
    Entschädigung: EU-Gericht stärkt Schutz von Whistleblowern bei EU-Organen​ HEISE
    Chinesische E-Autos: Spanien fordert EU zur Überprüfung geplanter Zölle auf DEUTSCHLANDFUNK
    Korruptionsverdacht gegen Ryszard Czarnecki: Ex-Vizepräsident des EU-Parlaments festgenommen KRONE
    Slowakei stemmt sich gegen mögliche EU-Sanktionen DER STANDARD
    Haushaltsplan: Belgien bittet bei der EU um Aufschub LUXEMBURGER WORT
    Streit um neue EU-Kommission: Von der Leyen droht Fehlstart TAZ
    Streit um Zukunft des Gesundheitsausschusses im EU-Parlament EURACTIV
    Bremer FDP will Gesetze ändern: Freiheit nur noch für EU-Bürger – Demonstrationsverbot für alle, die keinen EU-Pass besitzen – die Idee ist rechtswidrig TAZ
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    Haushaltskrise in Frankreich: Michel Barnier muss sein Land vor dem Shutdown bewahren NZZ
    Israel im Visier von Islamisten – Frankreich: Mehrere Terroranschläge zu Olympia verhindert N-TV
    Gericht verurteilt Le Pen wegen Verleumdung einer Hilfsorganisation ZEIT
    Deutsche diskutieren über Asyl-Verschärfungen, die es in Österreich schon gibt KURIER
    Wahlkampf in Österreich: Die Welt soll draußen bleiben – Außenpolitik spielt im österreichischen Wahlkampf keine Rolle ZEIT
    Rumäniens Regierungschef “verärgert” über Nehammer – Ministerpräsident Marcel Ciolacu kritisiert die Schengen-Blockade der österreichischen Regierung DIE PRESSE
    Misstrauen gegen Polizisten? Komplott in Italien? “Meloni sieht überall Gespenster” RND
    Regierung in Italien denkt an Pension mit 70 RAI NEWS
    Vorbild für Deutschland? So rigoros ist die Asylpolitik in Dänemark und Schweden N-TV
    Das belgische Planbüro geht von wenigen neuen Jobs im kommenden Jahr aus VRT
    Illegale Finanzierungsnetzwerke mit russischen Verbindungen in Moldau aufgedeckt EURACTIV
    Kosovo klagt 45 Serben an: Schwer bewaffneter Trupp lieferte sich Kämpfe mit Polizei BLICK
    Die Präsidentin des Kosovo im Interview: “Mein Land liebäugelt nicht mit bösartigen Akteuren” TAGESSPIEGEL
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    Auch Panzer im neuen Hilfspaket: London will Ukraine Zehntausende Artilleriegranaten liefern N-TV
    Erste Konsequenzen erfolgt: Training von Ukraine-Soldaten schränkt britische Armee ein N-TV
    Amazon investiert Milliarden in neue britische Rechenzentren DIE PRESSE
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    Angst vor Putin-Attacke: Litauen bereitet Plan für Massenevakuierung vor FR
    Informationszugangsrecht: Warum eine Luxemburger Journalistin die Regierung verklagt – Innenministerium verweigerte die Herausgabe von Dokumenten, die beschreiben, wie Luxemburg die umstrittene Grenzschutzagentur Frontex unterstützt LUXEMBURGER WORT
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    Schweizer Firmen bevorzugt: “Switzerland first” beim Wiederaufbau der Ukraine SRF
    Entwicklungshilfe als Druckmittel bei der Migrationspolitik: Die Schweiz soll nicht mehr nur geben, sondern auch einfordern NZZ
    Die europäische Grenzdebatte schwappt auf die Schweiz über – doch laut dem Bundesrat bringen zusätzliche Kontrollen nichts NZZ
    Schweiz: Mutmaßlicher Unterschriftenbetrug für Volksabstimmungen TAGESSCHAU
    Abschiebung wegen “schlechten Benehmens” – Wie Schweden die Grenzen der Asylpolitik austestet WELT

    Dessert

    Die US-Debatte hat auch in Deutschland Reaktionen hervorgerufen: “Wir essen auch keine Katzen und Hunde”, stellte das Auswärtige Amt klar.

    Europa kommt in TV-Duellen der US-amerikanischen Präsidentschaftskandidaten normalerweise nicht oft zur Sprache. Anders am Dienstag, als die Außenpolitik – insbesondere in Bezug auf Europa – im Mittelpunkt der Debatte zwischen Donald Trump und Kamala Harris stand.

    Hier ein kurzer Überblick über die meistdiskutierten Europa-Momente der Debatte:

    • In seinen abschließenden Bemerkungen verwies Trump auf den deutschen Ausstieg aus der Kernenergie und sagte, dass das Land “das ausprobiert und innerhalb eines Jahres wieder normale Energieanlagen gebaut hat.” Der durchschnittliche amerikanische Wähler wusste wahrscheinlich nicht, wovon er sprach, aber das deutsche Auswärtige Amt reagierte darauf mit einem Tweet: “Wir schalten Kohle- und Atomkraftwerke ab – und bauen sie nicht.” Der Beitrag erklärte weiter: “Wir essen auch keine Katzen und Hunde” – und machte sich damit über Trumps falsche Behauptung lustig, Immigranten würden Haustiere essen.
    • Trump führte seine Beziehung zum ungarischen Premierminister Viktor Orbán als Beweis dafür an, dass die führenden Politiker der Welt ihn respektieren. “Mein Gott. Das ist alles, was man wissen muss”, reagierte Harris’ Vizepräsidentschaftskandidat Tim Walz später.
    • In einem besonders wirkungsvollen Moment sagte Harris, dass ohne die Unterstützung der USA für die Ukraine “Putin in Kiew sitzen und den Rest Europas im Blick haben würde, angefangen mit Polen.” Sie forderte Trump auf, den polnischen Amerikanern vor Ort mitzuteilen, “wie schnell ihr aufgeben würdet für … eine Freundschaft mit einem Diktator, von dem bekannt ist, dass er euch zu Mittag verspeisen würde“.

    Im US-Präsidentschaftsrennen werden Europa betreffende Themen wahrscheinlich weiter auf der Agenda stehen. Zwar ist unklar, ob es eine weitere Debatte zwischen Trump und Harris geben wird, aber wenn ja, sollten die Moderatoren sie vielleicht nach ihrer Meinung zum Bericht von Mario Draghi fragen. J. D. Capelouto

    Europe.Table Redaktion

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