Table.Briefing: Europe

Macron wartet ab mit Premier-Nominierung + Beihilferechtreform für mehr Wohnraum + Antidumpingzölle gegen chinesischen Biodiesel

Liebe Leserin, lieber Leser,

in Brüssel startet eine weitere ruhige Woche. Erst in der nächsten Woche beginnt das politische Geschäft in der EU-Hauptstadt wieder mit ersten Diplomatentreffen, an denen das Ratstreffen der Außenminister vorbereitet werden soll. Die meisten Arbeitsgruppen des EU-Rats nehmen ihre Arbeit dann in der ersten Septemberwoche wieder auf.

Auch aus Paris ist in den nächsten Tagen noch nicht viel Neues zu erwarten. Der Elysée-Palast kommunizierte am Wochenende, dass vor dem 23. August kein neuer Premierminister mit der Regierungsbildung beauftragt werde. Dann will Präsident Emmanuel Macron sich mit den Parteichefs treffen, um hoffentlich einen Kandidaten für das Premierministeramt zu finden, der in der Nationalversammlung eine Mehrheit hinter sich scharen kann.

In Berlin scheint man sich derweil keine Auszeit zu gönnen. Der Haushaltsstreit hält die Ampelregierung in Atem und dürfte auch europäische Konsequenzen haben, zum Beispiel wenn die Unterstützung der Ukraine zum Kollateralschaden des deutschen Sparzwangs wird.

Wenig überraschend ist, dass man auch in den USA keine Ferien macht. In Chicago halten die Demokraten ihren Parteikongress ab und schwören sich auf die kommenden Wahlen ein. Joe Biden, Barack Obama, Hillary Clinton und andere Parteigrößen werden zwischen heute und Donnerstag ihr Gewicht hinter Kamala Harris und Tim Walz werfen.

Auch auf dieser Seite des Atlantiks werden dem Demokratenpaar viele Daumen gedrückt – im etwas bitteren Bewusstsein, dass die in diesem Jahr wichtigsten Wahlen für Europa nicht am 9. Juni stattfanden, sondern am 5. November bevorstehen.

Ich wünsche Ihnen eine ruhige Woche,

Ihr
János Allenbach-Ammann
Bild von János  Allenbach-Ammann

Analyse

Was eine Änderung des Wettbewerbsrechts für den Wohnungsbau bringen könnte

Die Mietpreise in Europa kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Ursula von der Leyen hat das Thema bezahlbares Wohnen in ihren politischen Leitlinien zu einem der wichtigsten Vorhaben im Bereich Soziales erhoben. Als eine der Maßnahmen für mehr günstigen Wohnraum will von der Leyen auch an die Beihilferegeln ran. Das Ziel: “Fördermaßnahmen für den Wohnungsbau zu ermöglichen, insbesondere für erschwingliche, energieeffiziente und soziale Wohnungen”, betont sie in ihren Leitlinien.

Das EU-Wettbewerbsrecht setzt staatlichen Interventionen derzeit Grenzen. Denn an sich ist jede staatliche Förderung von bezahlbarem Wohnungsbau, sei es durch Bund, Länder oder Kommunen, wettbewerbsrechtlich eine Beihilfe.

Dennoch darf es auch jetzt schon Beihilfen vom Staat für bezahlbaren Wohnraum geben – etwa in Form von günstigen Krediten, oder Zuschüssen. Das ermöglich vor allem der Freistellungsbeschluss der EU-Kommission für sogenannte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, kurz DAWI-Freistellungsbeschluss. Zu diesen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zählt etwa das Gesundheitswesen, der Verkehr – oder auch der Wohnsektor. Programme, die sich in diesem Rahmen bewegen, müssen nicht extra beantragt und genehmigt werden. Die Grundannahme ist, dass diese Leistungen nicht ausreichend vom Markt bereitgestellt werden können, da sie oft zu unrentabel sind.

Bisher Einschränkungen bei Zielgruppe

Allerdings: Nicht alles im Bereich Wohnen wird von diesem Freistellungsbeschluss erfasst. “Im DAWI-Freistellungsbeschluss heißt es, dass der soziale Wohnungsbau gefördert werden kann. Das wird in der Praxis so ausgelegt, dass es nur um Förderung für benachteiligte Bürger und Menschen mit geringem Einkommen geht”, sagt der EU-Beihilferechtsexperte Christian Wagner von der Kanzlei Kapellmann. Er hat dazu bereits mehrfach Kommunen und Bundesländer vertreten und einschlägig publiziert. 

In Deutschland werde das Ganze in der Regel insofern gehandhabt, dass Personen mit Wohnberechtigungsschein Anspruch auf günstige Sozialwohnung haben, sagt Wagner. Geht man nur nach den Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, sei die Gruppe recht klein, sagt Wagner. Denn die Grenzen sind recht eng gefasst. In Hessen bekommt ein Zweipersonenhaushalt den Schein derzeit nur bei einem monatlichen Nettohaushaltseinkommen unter 2.067 Euro.

Das ist für Barbara Steenbergen von der International Union of Tenants (IUT), die Mieterschutzverbände auf europäischer Ebene vertritt, zu restriktiv: “Inzwischen haben auch Menschen mit mittleren Einkommen Probleme, Wohnungen zu finden“, sagt sie Table.Briefings. “Wir fordern deswegen seit vielen Jahren, dass der Freistellungsbeschluss geändert wird, sodass auch die Förderung bezahlbaren Wohnens über die Zielgruppe der einkommensärmsten Menschen hinaus möglich wird.” Es ginge etwa darum, Wohnraum für Handwerker, Angestellte, Lehrkräfte und Polizeibeamte zu schaffen, sagt Steenbergen.

Mieten seit 2010 um 24 Prozent gestiegen

Tatsächlich sind laut Eurostat die Mieten in der EU seit 2010 im Schnitt um 24 Prozent gestiegen. Gerade in Ballungsgebieten und Städten sind die Preissteigerungen sogar noch drastischer – das sorgt für Probleme bis in die Mittelschicht hinein. Das zeigt sich dann etwa in Amsterdam, wo für 13-Quadratmeter-Zimmer schon mal 1.000 Euro und mehr verlangt werden.

Auch die Wirtschaft merkt die Folgen – zum Beispiel in Dublin. Dort beklagen gegenüber der Handelskammer zwei von drei Unternehmen, dass ihnen schon Personal abhandengekommen ist, weil es sich die Mieten in der irischen Hauptstadt nicht mehr leisten kann.

Gefordert wird eine Änderung der Beihilferegeln beim Thema Wohnen daher auch von dem Netzwerk Eurocities, in dem sich diverse europäischer Städte zusammengeschlossen haben. Hier liest man: Es sei ein “aktualisiertes Verständnis erforderlich, für wen der soziale Wohnungsbau gedacht ist – eines, das auch Wohnraum für mittlere Einkommensgruppen einschließt.”

Unsicherheiten, wenn breiter gefördert werden soll

Jurist Wagner weist darauf hin, dass es schon jetzt einen gewissen Spielraum für Abweichungen gebe, der auch teils von der öffentlichen Hand genutzt werde. “Allerdings schafft das wiederum Unsicherheiten, denn es ist nicht ganz klar, was die aktuelle EU-Regelung noch zulässt”, sagt der Beihilfeexperte.

Auch Mieterschützerin Steenbergen kritisiert das: “Die aktuellen Beihilferegeln schaffen viel Unsicherheit. Denn es ist nicht immer klar, was noch unter sozialen Wohnbau fällt und was nicht mehr.” Das schaffe zusätzliche bürokratische Hürden. “Wir haben gerade ein drängendes Problem mit bezahlbarem Wohnraum. Da können wir uns solche Unsicherheiten nicht leisten.”

Ein Negativbeispiel für viele Kritiker der bestehenden Regelungen ist etwa der Fall Niederlande. Dort hatte der Staat über Jahrzehnte für weite Teile der Bevölkerung preisgünstigen Wohnraum bereitgestellt – musste dies aber nach einem Wettbewerbsverfahren der Kommission wegen den aktuellen Beihilferegeln und anschließenden Rechtsstreits auf die Einkommensärmsten einschränken.

IUT: Zielgruppendefinition sollte entfallen

Das Beihilferecht soll laut Steenbergen von der IUT aber nicht durch eine zusätzlich definierte Zielgruppe angepasst werden. Dies würde vor allem neue Bürokratie und Unsicherheiten schaffen. Sie sagt deswegen: “Die Zielgruppendefinition im DAWI-Freistellungsbeschluss sollte aus unserer Sicht ganz entfallen. Dann können die Staaten entscheiden, wie sie das handhaben wollen.”

Tatsächlich sei es eine Besonderheit des Wohnbereichs, dass die Zielgruppe der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anhand des Einkommens festgelegt werde, sagt Jurist Wagner.

Freie Träger befürchten Benachteiligung

Doch das Vorhaben hat nicht nur Freunde. Vor allem aus der freien Immobilienwirtschaft gibt es lautstarke Kritik. Andreas Ibel, der Präsident des europäischen Dachverbands der Projektentwickler Build Europe und Vizepräsident des Bundesverbands Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW) befürchtet insbesondere einen Nachteil für freie Träger. Denn während in Deutschland private Unternehmen Sozialwohnungen direkt für die Zielgruppe auf den Markt bringen und damit entsprechende staatliche Förderung bekommen können, hätten etwa Frankreich und Belgien ein geschlossenes System, in dem private Bauträger dies nicht tun können, kritisiert Ibel.

“Die Projektentwickler dort sind zum Teil durch Vorschriften gezwungen, Teile der Wohneinheiten ihrer Projekte an öffentliche Anbieter von Sozialwohnungen unter den Herstellungskosten zu verkaufen.” Dies treibe dort wiederum die Preise auf dem privaten Markt in die Höhe. Er fürchtet negative Konsequenzen: “Eine Politik, die die Belastung erhöht, kann daher zu schweren Störungen auf dem Wohnungsmarkt führen. Das lehnen wir ab”, betont der Build Europe-Präsident.

In Deutschland bisher wenig wettbewerbsrechtliche Probleme

Hierzulande dürfte eine Neuregelung, je nach Auslegung, erst einmal wenig Effekt haben. Barbara Schönig, Professorin für Stadtplanung an der Bauhaus-Universität Weimar, erklärt, dass eine Neuregelung zwar begrüßenswert sei, es aber hierzulande in den vergangenen Jahren wenige Probleme mit dem EU-Wettbewerbsrecht gegeben habe. “Der soziale Wohnbau in Deutschland hat sich schon länger im Wesentlichen auf Menschen mit niedrigen Einkommen fokussiert.” Das sei auch mit der aktuellen Rechtslage problemlos möglich. “In anderen Ländern, etwa in Irland, ist das ein sehr großes Thema, weil hier der Staat gerne breiter fördern würde, es aber durch die aktuellen Regeln nicht geht.”

Allerdings glaubt Schönig, dass das Thema Wettbewerbsrecht in Deutschland dennoch eine wichtige Rolle spielen kann – und zwar beim Bestand: “Das ist ein viel zu wenig beachtetetes Thema. Gerade bei der Förderung von energetischen Sanierungen könnten geänderte EU-Beihilferegeln helfen, dass auch Mieter aus der Mittelschicht profitieren und ihre Wohnungen bezahlbar bleiben.”

Allerdings: Deutschland kam zuletzt nicht einmal mit der Schaffung von Wohnraum für die Ärmsten hinterher. Das Ziel der Ampelkoalition, 100.000 neuen Sozialwohnungen im Jahr zu schaffen, konnte nicht eingelöst werden. Im vergangenen Jahr waren es gerade einmal halb so viel.

  • Immobilienmarkt
  • Subventionen
  • Wettbewerb
  • Wohnungsbau
Translation missing.

Kappung der Ukraine-Hilfe: Warum Lindner kritisiert wird und das Ganze trotzdem gut ausgehen kann 

Nach einem Bericht der FAS über einen von Finanzminister Christian Lindner an das BMVg ergangenen Auftrags- und Bestellungs-Stopp für Ukraine-Waffenhilfen hat der Wirtschaftsminister an Deutschlands Verpflichtungen erinnert. “Wir haben der Ukraine Unterstützung zugesagt – so lange wie notwendig”, sagte Robert Habeck Table.Briefings. Dieses Versprechen binde Deutschland. “Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass die Lieferungen nicht abreißen, dass man tut, was getan werden kann.”  

Hintergrund ist die im FAS-Bericht beschriebene Entscheidung, die Ukraine-Hilfe von acht auf vier Milliarden Euro zu halbieren. Die Zahlen werden in Koalitionskreisen bestätigt. Allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass dieser Beschluss, getragen vom Kanzler, nur gefallen sei, weil man in der Regierung fest davon ausgehe, dass die jüngste Ankündigung der G7-Staatschefs, Kiew bis zu 50 Milliarden Euro zu überlassen, bald umgesetzt wird. Dafür wollen die G7-Staaten einen Kredit aufnehmen, den sie dann über viele Jahre aus den Zinserträgen der von Russland einbehaltenen Vermögenswerte (rund 250 Milliarden Euro) zurückzahlen. Intern wird in Berlin gehofft, dass das spätestens bis Oktober über die Bühne geht, weil alle – auch die aktuelle US-Regierung – vor der US-Wahl Anfang November Fakten schaffen wollen.   

Stirnrunzeln und Missmut hat das Verfahren trotzdem ausgelöst. Denn Lindner hat in seinem Brief an das Verteidigungsministerium dem BMVg ab sofort untersagt, weitere Waffenbestellungen für die Ukraine zu tätigen. Formal darf der Finanzminister das, wenn der Haushalt sehr angespannt ist. Aber es hat für die kriegführende Ukraine Folgen. Aus ihrer Sicht entsteht jetzt bei der Beschaffung eine bedrohliche Lücke von zwei bis drei Monaten. Bislang ist es stets das BMVg, das in Absprache mit der Ukraine Waffen oder Munition für Kiew bestellt, diese bezahlt und dann ausliefert. Mit den 50 Milliarden soll sich das ändern. Dann kann die Ukraine selbst einkaufen. Deshalb hätte es auch die Möglichkeit gegeben, dem BMVg nichts zu verbieten, sondern weitere Bestellungen zu gestatten – im sicheren Glauben, dass die Ukraine ab Oktober dann die Rechnungen dafür selbst begleicht, mithilfe der 50 Milliarden. Auch Habeck verweist auf dieses Geld, das aus seiner Sicht sicher kommen wird. “Gerade weil es so ist, darf es nicht zu einer ungewollten Unterstützungspause kommen, für die Ukraine darf keine Zeit verloren gehen.” 

SPD baut schon einmal vor

Das AA kämpft derweil gegen im Ausland entstandene Irritationen. So hat der Sprecher von Annalena Baerbock in den sozialen Medien versucht, Zweifel an der deutschen Unterstützung für Kiew auszuräumen. Sebastian Fischer schrieb: “Gerüchte, wonach Deutschland seine Unterstützung für die Ukraine stoppt, sind falsch.” Deutschland stehe zu und helfe der Ukraine “as long as it takes”. Vorausgegangen waren öffentliche Befürchtungen vor allem in Osteuropa, Berlin rücke von der Ukraine ab oder ergebe sich dem Druck von Putin.  

Die SPD-Fraktion baut vor, falls es schiefläuft. Ihr außenpolitischer Sprecher Niels Schmid sagte Table.Briefings: “Wir stehen hinter der Ukraine, daran verändert sich nichts.” Sollten sich die Mittel aus dem 50-Milliarden-Topf verzögern und das sei bis November leider durchaus möglich, dann “müssen wir als Parlament nachsteuern”. Dann müsse der Bund – “auch wenn sich die FDP da jetzt noch sperrt” – mutmaßlich doch eine Haushaltsnotlage erklären. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei warnte davor, dass mit Entscheidungen wie der Kappung der Hilfe auch die Nato-Partner ins Grübeln kommen könnten. Der Haushaltsplan sei “verantwortungslos”, weil “der Kampf gegen die russische Aggression vor allem auch unserer Sicherheit dient”.

  • Auswärtiges Amt
  • BMVg
  • Boris Pistorius
  • Bundesfinanzministerium
  • Bundeswehr
  • Christian Lindner
  • Finanzministerium
  • Iris-T
  • Olaf Scholz
  • Robert Habeck
  • Ukraine-Krieg
Translation missing.

News

Biodiesel: Diese Zusatzzölle setzt die EU nun um

Die Europäische Union hat die vorläufigen Antidumpingzölle auf Importe von chinesischem Biodiesel eingeführt. Die Zölle liegen zwischen 12,8 Prozent und 36,4 Prozent. Die Laufzeit der vorläufigen Zölle beträgt sechs Monate. Der Entscheidung war laut der EU-Kommission eine Untersuchung zu Beschwerden europäischer Biokraftstoffhersteller vorausgegangen. Brüssel hatte die Zusatzzölle Ende Juli bekanntgegeben. 

Zu den Unternehmen, die den Zollsatz von 12,8 Prozent erhalten, gehören ECO Biochemical Technology und EcoCeres Limited. Drei Firmen der Jiaao Group (Zhejiang EastRiver Energy S&T, Zhejiang Jiaao Enproenergy und Jiaao International Trading) erhielten den Höchstsatz von 36,4 Prozent. Weitere Firmen wurden mit 25,4 Prozent und 23,7 Prozent belegt, wie aus der Veröffentlichung der Brüsseler Behörde hervorging.

Hintergrund der Beschwerden ist die illegale Verwendung von Palmöl, das in dem Biodiesel aus China verwendet wird. Das Palmöl wird aus Indonesien und Malaysia auf die chinesische Insel Hainan geliefert und dort einfach umdeklariert. Für die Palmöl-Herstellung werden in Südostasien gewaltige Mengen an Bäumen abgeholzt.  

Für die Zusatzzölle entscheidender ist, dass der Markt in Europa mit importiertem Kraftstoff aus gebrauchtem Speiseöl aus China überschwemmt wurde, was zu einem Preisrückgang von 2.250 Euro pro Tonne auf 1.100 Euro geführt habe. Die Europäische Union importiert derzeit mehr als 80 Prozent ihrer Biokraftstoffe aus Altspeiseölen, von denen 60 Prozent aus China stammen.

Die European Transport and Environment Federation (T&E) unterstützte bereits im Juli die Einführung der Zusatzzölle. Die Experten glauben jedoch nicht, dass sie zur Lösung des Problems beitragen werden. T&E besteht auf strengeren Kontrollen der Rohstoffherkunft und Transparenz in den Lieferketten, um Regelverstöße zu verhindern. ari

  • Handel
  • Malaysia
  • Umwelt

Meta stellt Analysetool ein: EU-Kommission fordert Antworten

Am vergangenen Freitag (16. August) sendete die EU-Kommission eine Aufforderung an Meta, Informationen darüber bereitzustellen, wie es den Anforderungen des Digital Services Acts (DSA) nachkommen werde. Der amerikanische Konzern hatte am vergangenen Mittwoch (14. August) sein Analysetool Crowdtangle eingestellt.

Das Analysetool erlaubte es unabhängigen Akteuren, den Diskurs auf Facebook nachzuverfolgen. Insbesondere bei Forschern und zivilgesellschaftlichen Organisationen war das Analysetool beliebt. Es half nachzuvollziehen, wie Falschinformationen sich über die Plattform verbreiteten. Metas Entscheidung, Crowdtangle durch eine andere Plattform (Meta Content Library) zu ersetzen, wurde von Beobachtern und Forschern scharf kritisiert, insbesondere angesichts der anstehenden US-Wahlen.

Auch europäische Dashboards sind weg

Unter anderem weil sie die Verbreitung von Falschinformationen im Vorfeld der EU-Wahlen befürchtete, hatte die EU-Kommission schon im April ein DSA-Verfahren gegen Meta eingeleitet, das nach wie vor läuft. Als Reaktion auf das Verfahren hatte Meta über Crowdtangle 27 Übersichtsdashboards bereitgestellt, die den Facebook-Diskurs in jedem Mitgliedstaat darstellten. Diese Dashboards sind mit der Abschaltung von Crowdtangle ebenfalls verschwunden.

Die Kommission will nun von Meta wissen, wie genau der Konzern die unabhängige Diskurs- und Wahlbeobachtung ermöglichen wird und wie Forscher Zugang zu den notwendigen Daten erhalten. Wenn Meta diesen DSA-Verpflichtungen nicht nachkommt, könne die Kommission weitere Schritte unternehmen, warnte die Kommission in einer Pressemitteilung. Meta muss spätestens am 6. September antworten. jaa

  • Digital Services Act
  • EU-Kommission
  • Europäische Kommission
  • Europapolitik
  • Facebook
  • Technologie
  • USA

EU-Renaturierungsgesetz tritt in Kraft

Die umkämpfte EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist am Wochenende in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresflächen in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. «Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen», so die Kommission.

Deutsche Umweltministerin lobt

«Ich freue mich sehr», sagte Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein großer Fortschritt. «Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig», so die Grünen-Politikerin. Diese könne klimaschädliches CO2 speichern. Gesunde Natur sei auch widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise.

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen Plan vorzulegen, was sie unternehmen wollen. Umweltorganisationen wie der WWF und der Naturschutzbund Deutschland begrüßen das neue Gesetz. «In Deutschland liegt es jetzt an der aktuellen und kommenden Bundesregierung, aus dieser Chance eine Erfolgsstory zu machen», sagte Kathrin Samson vom WWF.

Heftiger Streit um das Vorhaben

Lange und deutlich war vorher über das Gesetz gestritten worden. Auch Klimaaktivistin Greta Thunberg war während der Verhandlungen eigens nach Straßburg gereist, um sich vor und im EU-Parlament für das Vorhaben starkzumachen. Am Ende gab es eine knappe Mehrheit für eine abgeschwächte Variante des Rechtstextes. Im EU-Rat konnte das Gesetz nur verabschiedet werden, weil die grüne österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler dafür stimmte – gegen den Willen ihres konservativen Koalitionspartners.

Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu große Einschränkungen für die Landwirtschaft. Im Zuge dieses Gegenwindes wurde etwa gestrichen, dass Landwirte auf einem bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Maßnahmen durchführen müssen. dpa

  • EU-Renaturierungsgesetz
  • Klima & Umwelt
  • Nature Restoration Law
  • Naturschutz

Essenslieferdienste: Warum der Sektor besonders anfällig für Wettbewerbsprobleme ist

Die Europäische Kommission hat aus Sicht des Kartellrechtsexperten Kim Künstner gute Gründe dafür, dass sie als Wettbewerbshüterin den Sektor der Online-Essenslieferdienste besonders genau in den Blick nimmt. Zuletzt hatte die Brüsseler Behörde wegen des Verdachts auf illegale Absprachen ein Kartellverfahren gegen Delivery Hero eingeleitet. Die Wettbewerbssituation der Branche sei vor allem deshalb heikel, weil sie in den Bereich der Plattform-Ökonomie falle, sagt Künstner zu Table.Briefings.

“Die Leistung von Plattform-Unternehmen besteht darin, zwei Nutzergruppen zusammenzubringen, in diesem Fall Restaurants und deren Kunden”, so der Jurist. Unter solchen Bedingungen kämen selbstverstärkende Mechanismen zum Tragen, sogenannte Netzwerkeffekte: Je größer der Marktanteil eines Unternehmens schon sei, desto leichter könne es diesen ausbauen. Denn für Kunden sei der Dienst umso attraktiver, je mehr Restaurants sie dort finden, und für Restaurants, je mehr Kunden sie erreichen. “Wir sprechen deshalb auch von einem ‘Winner-takes-all-Markt’“, erklärt Künstner.

Hoher Druck auf der Branche macht Absprachen attraktiv

Kurz nach dem Entstehen eines solchen Marktes – wenn es noch viele Anbieter gebe – sei deshalb der Druck besonders hoch, sich durchzusetzen und Marktanteile zu gewinnen. Die verschiedenen Anbieter konkurrierten vor allem über den Preis, weil sie kaum Möglichkeiten hätten, sich anderweitig voneinander abzusetzen. Und das in einem Sektor mit ohnehin geringen Margen. “Wenn eine Branche unter einem solchen Druck steht, werden Absprachen über Preise oder die Aufteilung von Märkten attraktiv“, meint Künstner.

Für letzteres stehen Delivery Hero und das spanische Unternehmen Glovo in Verdacht. Sie sollen sich vor der Übernahme von Glovo durch Delivery Hero 2022 mutmaßlich über die geografische Aufteilung von Märkten abgesprochen sowie vereinbart haben, gegenseitig keine Mitarbeitenden abzuwerben. “Dass Glovo mittlerweile zu Delivery Hero gehört, illustriert, wie hoch der Konsolidierungsdruck in dem Bereich ist”, kommentiert Künstner.

Für Wettbewerbshüter sei die Food-Delivery-Branche deshalb nicht nur in Bezug auf mögliche Absprachen relevant, sondern in einer späteren Phase auch, wenn es um Fusionskontrolle und die mögliche marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen gehe. “Dass sich einzelne Champions durchsetzen, dürfte sich aber letztlich kaum verhindern lassen”, meint Künstner. “Das ist nur eine Frage der Zeit.” jd

  • Kartellrecht
  • Lebensmittel
  • Wettbewerbspolitik

Lorenzo Vella: EU-Vertreter in Malta gestorben

Lorenzo Vella war seit März 2023 im Amt

Wie der maltesische Außenminister Ian Borg und der Premierminister Robert Abela am Sonntag via Facebook verkündeten, ist der Leiter der EU-Vertretung in Malta Lorenzo Vella nach kurzer Krankheit verstorben. Der 43-Jährige hinterlässt zwei Kinder.

Vella war seit März 2023 im Amt. Zuvor hatte er laut der Times of Malta unter anderem als stellvertretender Ständiger Vertreter Maltas in der EU gewirkt. Auf X kondolierten auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola. jaa

  • EU-Kommission
  • Europäische Kommission
  • Malta

Must-Reads

Nach israelischem Siedlerangriff auf palästinensisches Dorf: EU-Außenbeauftragter Josep Borrell droht mit EU-Sanktionen EURONEWS
Umkämpftes EU-Renaturierungsgesetz in Kraft DW
600.000 in Europa betroffen – Genitalverstümmlung: EU will Frauen schützen ZDF
Gastarbeiter in der EU: Ungarn verteidigt Sonderregeln für Russen gegen EU-Kritik ZEIT
Flüchtlinge in der EU: Offenbar deutlich weniger illegale Einreisen ZDF
Illegale Migration übers Mittelmeer – “EU und Italien verfolgen zynische Strategie” WELT
Signal an Putin: Kursk-Offensive trifft Russlands Wirtschaft und EU-Länder an einem wunden Punkt OP-ONLINE
Wie Brüssel die Kursk-Offensive der Ukraine bewertet – Vor allem ein politischer Erfolg Kiews DW
Mächtigste EU-Kartellwächterin: Margrethe Vestager bekommt wohl keine dritte Amtszeit MANAGER-MAGAZIN
Geschlechterparität in Ämtern: Die EU sucht Kommissarinnen TAGESSCHAU
Kuchensteuer-Bürokratie: EU greift beim Basar durch TELEPOLIS
Die EU will mehr eigenes Lithium, bringt viele Projekte aber nicht voran DER STANDARD
Dringender Mpox-Impfstoff für Jugendliche: EU-Zulassung beantragt! WALLSTREET-ONLINE
EU-Seuchenschützer: Ausbruch von Mpox kann begrenzt werden DW
Apple: App-Entwickler müssen in der EU Kontaktdaten offenlegen HEISE
Norwegen schließt diplomatische Vertretung im Westjordanland ZEIT
Politisches Patt in Paris: Macht und Spiele TAZ
Britische Regierung erwägt extreme Frauenfeindlichkeit als Terrorismus einzustufen DEUTSCHLANDFUNK
Großbritannien Zwei Teenager sollen rechten Terror geplant haben – Ihre Festnahme habe nichts mit den jüngsten rechtsextremen Proteste zu tun FAZ
Lettland: Dänische Soldaten verstärken die NATO-Ostgrenze EURONEWS
Warum Dänemark die Digitalisierung in Schulen zurückdreht – “Begeistert und naiv” sei man an die Digitalisierung herangegangen CAPITAL
Keine Verhaftung in Polen : Tusk fordert Entschuldigung von Nord-Stream-“Initiatoren” N-TV
Polen bekämpft giftige Goldalgen in Nebenflüssen der Oder ZEIT
Olympische Spiele: Polen will sich bewerben SÜDDEUTSCHE
Militärstadt am Schwarzen Meer: Rumänien baut Europas größten NATO-Stützpunkt N-TV
Kartoffelknappheit lässt Pommes-Preise in den Niederlanden steigen WA

Europe.Table Redaktion

EUROPE.TABLE REDAKTION

Licenses:
    Liebe Leserin, lieber Leser,

    in Brüssel startet eine weitere ruhige Woche. Erst in der nächsten Woche beginnt das politische Geschäft in der EU-Hauptstadt wieder mit ersten Diplomatentreffen, an denen das Ratstreffen der Außenminister vorbereitet werden soll. Die meisten Arbeitsgruppen des EU-Rats nehmen ihre Arbeit dann in der ersten Septemberwoche wieder auf.

    Auch aus Paris ist in den nächsten Tagen noch nicht viel Neues zu erwarten. Der Elysée-Palast kommunizierte am Wochenende, dass vor dem 23. August kein neuer Premierminister mit der Regierungsbildung beauftragt werde. Dann will Präsident Emmanuel Macron sich mit den Parteichefs treffen, um hoffentlich einen Kandidaten für das Premierministeramt zu finden, der in der Nationalversammlung eine Mehrheit hinter sich scharen kann.

    In Berlin scheint man sich derweil keine Auszeit zu gönnen. Der Haushaltsstreit hält die Ampelregierung in Atem und dürfte auch europäische Konsequenzen haben, zum Beispiel wenn die Unterstützung der Ukraine zum Kollateralschaden des deutschen Sparzwangs wird.

    Wenig überraschend ist, dass man auch in den USA keine Ferien macht. In Chicago halten die Demokraten ihren Parteikongress ab und schwören sich auf die kommenden Wahlen ein. Joe Biden, Barack Obama, Hillary Clinton und andere Parteigrößen werden zwischen heute und Donnerstag ihr Gewicht hinter Kamala Harris und Tim Walz werfen.

    Auch auf dieser Seite des Atlantiks werden dem Demokratenpaar viele Daumen gedrückt – im etwas bitteren Bewusstsein, dass die in diesem Jahr wichtigsten Wahlen für Europa nicht am 9. Juni stattfanden, sondern am 5. November bevorstehen.

    Ich wünsche Ihnen eine ruhige Woche,

    Ihr
    János Allenbach-Ammann
    Bild von János  Allenbach-Ammann

    Analyse

    Was eine Änderung des Wettbewerbsrechts für den Wohnungsbau bringen könnte

    Die Mietpreise in Europa kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Ursula von der Leyen hat das Thema bezahlbares Wohnen in ihren politischen Leitlinien zu einem der wichtigsten Vorhaben im Bereich Soziales erhoben. Als eine der Maßnahmen für mehr günstigen Wohnraum will von der Leyen auch an die Beihilferegeln ran. Das Ziel: “Fördermaßnahmen für den Wohnungsbau zu ermöglichen, insbesondere für erschwingliche, energieeffiziente und soziale Wohnungen”, betont sie in ihren Leitlinien.

    Das EU-Wettbewerbsrecht setzt staatlichen Interventionen derzeit Grenzen. Denn an sich ist jede staatliche Förderung von bezahlbarem Wohnungsbau, sei es durch Bund, Länder oder Kommunen, wettbewerbsrechtlich eine Beihilfe.

    Dennoch darf es auch jetzt schon Beihilfen vom Staat für bezahlbaren Wohnraum geben – etwa in Form von günstigen Krediten, oder Zuschüssen. Das ermöglich vor allem der Freistellungsbeschluss der EU-Kommission für sogenannte Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, kurz DAWI-Freistellungsbeschluss. Zu diesen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zählt etwa das Gesundheitswesen, der Verkehr – oder auch der Wohnsektor. Programme, die sich in diesem Rahmen bewegen, müssen nicht extra beantragt und genehmigt werden. Die Grundannahme ist, dass diese Leistungen nicht ausreichend vom Markt bereitgestellt werden können, da sie oft zu unrentabel sind.

    Bisher Einschränkungen bei Zielgruppe

    Allerdings: Nicht alles im Bereich Wohnen wird von diesem Freistellungsbeschluss erfasst. “Im DAWI-Freistellungsbeschluss heißt es, dass der soziale Wohnungsbau gefördert werden kann. Das wird in der Praxis so ausgelegt, dass es nur um Förderung für benachteiligte Bürger und Menschen mit geringem Einkommen geht”, sagt der EU-Beihilferechtsexperte Christian Wagner von der Kanzlei Kapellmann. Er hat dazu bereits mehrfach Kommunen und Bundesländer vertreten und einschlägig publiziert. 

    In Deutschland werde das Ganze in der Regel insofern gehandhabt, dass Personen mit Wohnberechtigungsschein Anspruch auf günstige Sozialwohnung haben, sagt Wagner. Geht man nur nach den Menschen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, sei die Gruppe recht klein, sagt Wagner. Denn die Grenzen sind recht eng gefasst. In Hessen bekommt ein Zweipersonenhaushalt den Schein derzeit nur bei einem monatlichen Nettohaushaltseinkommen unter 2.067 Euro.

    Das ist für Barbara Steenbergen von der International Union of Tenants (IUT), die Mieterschutzverbände auf europäischer Ebene vertritt, zu restriktiv: “Inzwischen haben auch Menschen mit mittleren Einkommen Probleme, Wohnungen zu finden“, sagt sie Table.Briefings. “Wir fordern deswegen seit vielen Jahren, dass der Freistellungsbeschluss geändert wird, sodass auch die Förderung bezahlbaren Wohnens über die Zielgruppe der einkommensärmsten Menschen hinaus möglich wird.” Es ginge etwa darum, Wohnraum für Handwerker, Angestellte, Lehrkräfte und Polizeibeamte zu schaffen, sagt Steenbergen.

    Mieten seit 2010 um 24 Prozent gestiegen

    Tatsächlich sind laut Eurostat die Mieten in der EU seit 2010 im Schnitt um 24 Prozent gestiegen. Gerade in Ballungsgebieten und Städten sind die Preissteigerungen sogar noch drastischer – das sorgt für Probleme bis in die Mittelschicht hinein. Das zeigt sich dann etwa in Amsterdam, wo für 13-Quadratmeter-Zimmer schon mal 1.000 Euro und mehr verlangt werden.

    Auch die Wirtschaft merkt die Folgen – zum Beispiel in Dublin. Dort beklagen gegenüber der Handelskammer zwei von drei Unternehmen, dass ihnen schon Personal abhandengekommen ist, weil es sich die Mieten in der irischen Hauptstadt nicht mehr leisten kann.

    Gefordert wird eine Änderung der Beihilferegeln beim Thema Wohnen daher auch von dem Netzwerk Eurocities, in dem sich diverse europäischer Städte zusammengeschlossen haben. Hier liest man: Es sei ein “aktualisiertes Verständnis erforderlich, für wen der soziale Wohnungsbau gedacht ist – eines, das auch Wohnraum für mittlere Einkommensgruppen einschließt.”

    Unsicherheiten, wenn breiter gefördert werden soll

    Jurist Wagner weist darauf hin, dass es schon jetzt einen gewissen Spielraum für Abweichungen gebe, der auch teils von der öffentlichen Hand genutzt werde. “Allerdings schafft das wiederum Unsicherheiten, denn es ist nicht ganz klar, was die aktuelle EU-Regelung noch zulässt”, sagt der Beihilfeexperte.

    Auch Mieterschützerin Steenbergen kritisiert das: “Die aktuellen Beihilferegeln schaffen viel Unsicherheit. Denn es ist nicht immer klar, was noch unter sozialen Wohnbau fällt und was nicht mehr.” Das schaffe zusätzliche bürokratische Hürden. “Wir haben gerade ein drängendes Problem mit bezahlbarem Wohnraum. Da können wir uns solche Unsicherheiten nicht leisten.”

    Ein Negativbeispiel für viele Kritiker der bestehenden Regelungen ist etwa der Fall Niederlande. Dort hatte der Staat über Jahrzehnte für weite Teile der Bevölkerung preisgünstigen Wohnraum bereitgestellt – musste dies aber nach einem Wettbewerbsverfahren der Kommission wegen den aktuellen Beihilferegeln und anschließenden Rechtsstreits auf die Einkommensärmsten einschränken.

    IUT: Zielgruppendefinition sollte entfallen

    Das Beihilferecht soll laut Steenbergen von der IUT aber nicht durch eine zusätzlich definierte Zielgruppe angepasst werden. Dies würde vor allem neue Bürokratie und Unsicherheiten schaffen. Sie sagt deswegen: “Die Zielgruppendefinition im DAWI-Freistellungsbeschluss sollte aus unserer Sicht ganz entfallen. Dann können die Staaten entscheiden, wie sie das handhaben wollen.”

    Tatsächlich sei es eine Besonderheit des Wohnbereichs, dass die Zielgruppe der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anhand des Einkommens festgelegt werde, sagt Jurist Wagner.

    Freie Träger befürchten Benachteiligung

    Doch das Vorhaben hat nicht nur Freunde. Vor allem aus der freien Immobilienwirtschaft gibt es lautstarke Kritik. Andreas Ibel, der Präsident des europäischen Dachverbands der Projektentwickler Build Europe und Vizepräsident des Bundesverbands Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen (BFW) befürchtet insbesondere einen Nachteil für freie Träger. Denn während in Deutschland private Unternehmen Sozialwohnungen direkt für die Zielgruppe auf den Markt bringen und damit entsprechende staatliche Förderung bekommen können, hätten etwa Frankreich und Belgien ein geschlossenes System, in dem private Bauträger dies nicht tun können, kritisiert Ibel.

    “Die Projektentwickler dort sind zum Teil durch Vorschriften gezwungen, Teile der Wohneinheiten ihrer Projekte an öffentliche Anbieter von Sozialwohnungen unter den Herstellungskosten zu verkaufen.” Dies treibe dort wiederum die Preise auf dem privaten Markt in die Höhe. Er fürchtet negative Konsequenzen: “Eine Politik, die die Belastung erhöht, kann daher zu schweren Störungen auf dem Wohnungsmarkt führen. Das lehnen wir ab”, betont der Build Europe-Präsident.

    In Deutschland bisher wenig wettbewerbsrechtliche Probleme

    Hierzulande dürfte eine Neuregelung, je nach Auslegung, erst einmal wenig Effekt haben. Barbara Schönig, Professorin für Stadtplanung an der Bauhaus-Universität Weimar, erklärt, dass eine Neuregelung zwar begrüßenswert sei, es aber hierzulande in den vergangenen Jahren wenige Probleme mit dem EU-Wettbewerbsrecht gegeben habe. “Der soziale Wohnbau in Deutschland hat sich schon länger im Wesentlichen auf Menschen mit niedrigen Einkommen fokussiert.” Das sei auch mit der aktuellen Rechtslage problemlos möglich. “In anderen Ländern, etwa in Irland, ist das ein sehr großes Thema, weil hier der Staat gerne breiter fördern würde, es aber durch die aktuellen Regeln nicht geht.”

    Allerdings glaubt Schönig, dass das Thema Wettbewerbsrecht in Deutschland dennoch eine wichtige Rolle spielen kann – und zwar beim Bestand: “Das ist ein viel zu wenig beachtetetes Thema. Gerade bei der Förderung von energetischen Sanierungen könnten geänderte EU-Beihilferegeln helfen, dass auch Mieter aus der Mittelschicht profitieren und ihre Wohnungen bezahlbar bleiben.”

    Allerdings: Deutschland kam zuletzt nicht einmal mit der Schaffung von Wohnraum für die Ärmsten hinterher. Das Ziel der Ampelkoalition, 100.000 neuen Sozialwohnungen im Jahr zu schaffen, konnte nicht eingelöst werden. Im vergangenen Jahr waren es gerade einmal halb so viel.

    • Immobilienmarkt
    • Subventionen
    • Wettbewerb
    • Wohnungsbau
    Translation missing.

    Kappung der Ukraine-Hilfe: Warum Lindner kritisiert wird und das Ganze trotzdem gut ausgehen kann 

    Nach einem Bericht der FAS über einen von Finanzminister Christian Lindner an das BMVg ergangenen Auftrags- und Bestellungs-Stopp für Ukraine-Waffenhilfen hat der Wirtschaftsminister an Deutschlands Verpflichtungen erinnert. “Wir haben der Ukraine Unterstützung zugesagt – so lange wie notwendig”, sagte Robert Habeck Table.Briefings. Dieses Versprechen binde Deutschland. “Wir müssen deshalb dafür sorgen, dass die Lieferungen nicht abreißen, dass man tut, was getan werden kann.”  

    Hintergrund ist die im FAS-Bericht beschriebene Entscheidung, die Ukraine-Hilfe von acht auf vier Milliarden Euro zu halbieren. Die Zahlen werden in Koalitionskreisen bestätigt. Allerdings verbunden mit dem Hinweis, dass dieser Beschluss, getragen vom Kanzler, nur gefallen sei, weil man in der Regierung fest davon ausgehe, dass die jüngste Ankündigung der G7-Staatschefs, Kiew bis zu 50 Milliarden Euro zu überlassen, bald umgesetzt wird. Dafür wollen die G7-Staaten einen Kredit aufnehmen, den sie dann über viele Jahre aus den Zinserträgen der von Russland einbehaltenen Vermögenswerte (rund 250 Milliarden Euro) zurückzahlen. Intern wird in Berlin gehofft, dass das spätestens bis Oktober über die Bühne geht, weil alle – auch die aktuelle US-Regierung – vor der US-Wahl Anfang November Fakten schaffen wollen.   

    Stirnrunzeln und Missmut hat das Verfahren trotzdem ausgelöst. Denn Lindner hat in seinem Brief an das Verteidigungsministerium dem BMVg ab sofort untersagt, weitere Waffenbestellungen für die Ukraine zu tätigen. Formal darf der Finanzminister das, wenn der Haushalt sehr angespannt ist. Aber es hat für die kriegführende Ukraine Folgen. Aus ihrer Sicht entsteht jetzt bei der Beschaffung eine bedrohliche Lücke von zwei bis drei Monaten. Bislang ist es stets das BMVg, das in Absprache mit der Ukraine Waffen oder Munition für Kiew bestellt, diese bezahlt und dann ausliefert. Mit den 50 Milliarden soll sich das ändern. Dann kann die Ukraine selbst einkaufen. Deshalb hätte es auch die Möglichkeit gegeben, dem BMVg nichts zu verbieten, sondern weitere Bestellungen zu gestatten – im sicheren Glauben, dass die Ukraine ab Oktober dann die Rechnungen dafür selbst begleicht, mithilfe der 50 Milliarden. Auch Habeck verweist auf dieses Geld, das aus seiner Sicht sicher kommen wird. “Gerade weil es so ist, darf es nicht zu einer ungewollten Unterstützungspause kommen, für die Ukraine darf keine Zeit verloren gehen.” 

    SPD baut schon einmal vor

    Das AA kämpft derweil gegen im Ausland entstandene Irritationen. So hat der Sprecher von Annalena Baerbock in den sozialen Medien versucht, Zweifel an der deutschen Unterstützung für Kiew auszuräumen. Sebastian Fischer schrieb: “Gerüchte, wonach Deutschland seine Unterstützung für die Ukraine stoppt, sind falsch.” Deutschland stehe zu und helfe der Ukraine “as long as it takes”. Vorausgegangen waren öffentliche Befürchtungen vor allem in Osteuropa, Berlin rücke von der Ukraine ab oder ergebe sich dem Druck von Putin.  

    Die SPD-Fraktion baut vor, falls es schiefläuft. Ihr außenpolitischer Sprecher Niels Schmid sagte Table.Briefings: “Wir stehen hinter der Ukraine, daran verändert sich nichts.” Sollten sich die Mittel aus dem 50-Milliarden-Topf verzögern und das sei bis November leider durchaus möglich, dann “müssen wir als Parlament nachsteuern”. Dann müsse der Bund – “auch wenn sich die FDP da jetzt noch sperrt” – mutmaßlich doch eine Haushaltsnotlage erklären. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei warnte davor, dass mit Entscheidungen wie der Kappung der Hilfe auch die Nato-Partner ins Grübeln kommen könnten. Der Haushaltsplan sei “verantwortungslos”, weil “der Kampf gegen die russische Aggression vor allem auch unserer Sicherheit dient”.

    • Auswärtiges Amt
    • BMVg
    • Boris Pistorius
    • Bundesfinanzministerium
    • Bundeswehr
    • Christian Lindner
    • Finanzministerium
    • Iris-T
    • Olaf Scholz
    • Robert Habeck
    • Ukraine-Krieg
    Translation missing.

    News

    Biodiesel: Diese Zusatzzölle setzt die EU nun um

    Die Europäische Union hat die vorläufigen Antidumpingzölle auf Importe von chinesischem Biodiesel eingeführt. Die Zölle liegen zwischen 12,8 Prozent und 36,4 Prozent. Die Laufzeit der vorläufigen Zölle beträgt sechs Monate. Der Entscheidung war laut der EU-Kommission eine Untersuchung zu Beschwerden europäischer Biokraftstoffhersteller vorausgegangen. Brüssel hatte die Zusatzzölle Ende Juli bekanntgegeben. 

    Zu den Unternehmen, die den Zollsatz von 12,8 Prozent erhalten, gehören ECO Biochemical Technology und EcoCeres Limited. Drei Firmen der Jiaao Group (Zhejiang EastRiver Energy S&T, Zhejiang Jiaao Enproenergy und Jiaao International Trading) erhielten den Höchstsatz von 36,4 Prozent. Weitere Firmen wurden mit 25,4 Prozent und 23,7 Prozent belegt, wie aus der Veröffentlichung der Brüsseler Behörde hervorging.

    Hintergrund der Beschwerden ist die illegale Verwendung von Palmöl, das in dem Biodiesel aus China verwendet wird. Das Palmöl wird aus Indonesien und Malaysia auf die chinesische Insel Hainan geliefert und dort einfach umdeklariert. Für die Palmöl-Herstellung werden in Südostasien gewaltige Mengen an Bäumen abgeholzt.  

    Für die Zusatzzölle entscheidender ist, dass der Markt in Europa mit importiertem Kraftstoff aus gebrauchtem Speiseöl aus China überschwemmt wurde, was zu einem Preisrückgang von 2.250 Euro pro Tonne auf 1.100 Euro geführt habe. Die Europäische Union importiert derzeit mehr als 80 Prozent ihrer Biokraftstoffe aus Altspeiseölen, von denen 60 Prozent aus China stammen.

    Die European Transport and Environment Federation (T&E) unterstützte bereits im Juli die Einführung der Zusatzzölle. Die Experten glauben jedoch nicht, dass sie zur Lösung des Problems beitragen werden. T&E besteht auf strengeren Kontrollen der Rohstoffherkunft und Transparenz in den Lieferketten, um Regelverstöße zu verhindern. ari

    • Handel
    • Malaysia
    • Umwelt

    Meta stellt Analysetool ein: EU-Kommission fordert Antworten

    Am vergangenen Freitag (16. August) sendete die EU-Kommission eine Aufforderung an Meta, Informationen darüber bereitzustellen, wie es den Anforderungen des Digital Services Acts (DSA) nachkommen werde. Der amerikanische Konzern hatte am vergangenen Mittwoch (14. August) sein Analysetool Crowdtangle eingestellt.

    Das Analysetool erlaubte es unabhängigen Akteuren, den Diskurs auf Facebook nachzuverfolgen. Insbesondere bei Forschern und zivilgesellschaftlichen Organisationen war das Analysetool beliebt. Es half nachzuvollziehen, wie Falschinformationen sich über die Plattform verbreiteten. Metas Entscheidung, Crowdtangle durch eine andere Plattform (Meta Content Library) zu ersetzen, wurde von Beobachtern und Forschern scharf kritisiert, insbesondere angesichts der anstehenden US-Wahlen.

    Auch europäische Dashboards sind weg

    Unter anderem weil sie die Verbreitung von Falschinformationen im Vorfeld der EU-Wahlen befürchtete, hatte die EU-Kommission schon im April ein DSA-Verfahren gegen Meta eingeleitet, das nach wie vor läuft. Als Reaktion auf das Verfahren hatte Meta über Crowdtangle 27 Übersichtsdashboards bereitgestellt, die den Facebook-Diskurs in jedem Mitgliedstaat darstellten. Diese Dashboards sind mit der Abschaltung von Crowdtangle ebenfalls verschwunden.

    Die Kommission will nun von Meta wissen, wie genau der Konzern die unabhängige Diskurs- und Wahlbeobachtung ermöglichen wird und wie Forscher Zugang zu den notwendigen Daten erhalten. Wenn Meta diesen DSA-Verpflichtungen nicht nachkommt, könne die Kommission weitere Schritte unternehmen, warnte die Kommission in einer Pressemitteilung. Meta muss spätestens am 6. September antworten. jaa

    • Digital Services Act
    • EU-Kommission
    • Europäische Kommission
    • Europapolitik
    • Facebook
    • Technologie
    • USA

    EU-Renaturierungsgesetz tritt in Kraft

    Die umkämpfte EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist am Wochenende in Kraft getreten. Das Gesetz besagt unter anderem, dass auf 20 Prozent der Landflächen und 20 Prozent der Meeresflächen in der EU bis 2030 Schutzmaßnahmen durchgeführt werden sollen.

    Dazu zählt etwa, dass Moore wiedervernässt, mehr Bäume in Städten gepflanzt oder Flüsse wieder in ihren natürlichen Zustand versetzt werden sollen. «Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche spezifischen Maßnahmen in ihrem Hoheitsgebiet durchgeführt werden sollen», so die Kommission.

    Deutsche Umweltministerin lobt

    «Ich freue mich sehr», sagte Deutschlands Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zum Inkrafttreten des Gesetzes. Das Vorhaben sei ein großer Fortschritt. «Intakte Natur ist gerade in der Klimakrise besonders wichtig», so die Grünen-Politikerin. Diese könne klimaschädliches CO2 speichern. Gesunde Natur sei auch widerstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise.

    Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, der EU-Kommission einen Plan vorzulegen, was sie unternehmen wollen. Umweltorganisationen wie der WWF und der Naturschutzbund Deutschland begrüßen das neue Gesetz. «In Deutschland liegt es jetzt an der aktuellen und kommenden Bundesregierung, aus dieser Chance eine Erfolgsstory zu machen», sagte Kathrin Samson vom WWF.

    Heftiger Streit um das Vorhaben

    Lange und deutlich war vorher über das Gesetz gestritten worden. Auch Klimaaktivistin Greta Thunberg war während der Verhandlungen eigens nach Straßburg gereist, um sich vor und im EU-Parlament für das Vorhaben starkzumachen. Am Ende gab es eine knappe Mehrheit für eine abgeschwächte Variante des Rechtstextes. Im EU-Rat konnte das Gesetz nur verabschiedet werden, weil die grüne österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler dafür stimmte – gegen den Willen ihres konservativen Koalitionspartners.

    Vor allem Konservative und Landwirte hatten sich gegen das Gesetz ausgesprochen. Sie befürchteten unter anderem zu große Einschränkungen für die Landwirtschaft. Im Zuge dieses Gegenwindes wurde etwa gestrichen, dass Landwirte auf einem bestimmten Prozentsatz ihrer Ackerfläche umweltschonende Maßnahmen durchführen müssen. dpa

    • EU-Renaturierungsgesetz
    • Klima & Umwelt
    • Nature Restoration Law
    • Naturschutz

    Essenslieferdienste: Warum der Sektor besonders anfällig für Wettbewerbsprobleme ist

    Die Europäische Kommission hat aus Sicht des Kartellrechtsexperten Kim Künstner gute Gründe dafür, dass sie als Wettbewerbshüterin den Sektor der Online-Essenslieferdienste besonders genau in den Blick nimmt. Zuletzt hatte die Brüsseler Behörde wegen des Verdachts auf illegale Absprachen ein Kartellverfahren gegen Delivery Hero eingeleitet. Die Wettbewerbssituation der Branche sei vor allem deshalb heikel, weil sie in den Bereich der Plattform-Ökonomie falle, sagt Künstner zu Table.Briefings.

    “Die Leistung von Plattform-Unternehmen besteht darin, zwei Nutzergruppen zusammenzubringen, in diesem Fall Restaurants und deren Kunden”, so der Jurist. Unter solchen Bedingungen kämen selbstverstärkende Mechanismen zum Tragen, sogenannte Netzwerkeffekte: Je größer der Marktanteil eines Unternehmens schon sei, desto leichter könne es diesen ausbauen. Denn für Kunden sei der Dienst umso attraktiver, je mehr Restaurants sie dort finden, und für Restaurants, je mehr Kunden sie erreichen. “Wir sprechen deshalb auch von einem ‘Winner-takes-all-Markt’“, erklärt Künstner.

    Hoher Druck auf der Branche macht Absprachen attraktiv

    Kurz nach dem Entstehen eines solchen Marktes – wenn es noch viele Anbieter gebe – sei deshalb der Druck besonders hoch, sich durchzusetzen und Marktanteile zu gewinnen. Die verschiedenen Anbieter konkurrierten vor allem über den Preis, weil sie kaum Möglichkeiten hätten, sich anderweitig voneinander abzusetzen. Und das in einem Sektor mit ohnehin geringen Margen. “Wenn eine Branche unter einem solchen Druck steht, werden Absprachen über Preise oder die Aufteilung von Märkten attraktiv“, meint Künstner.

    Für letzteres stehen Delivery Hero und das spanische Unternehmen Glovo in Verdacht. Sie sollen sich vor der Übernahme von Glovo durch Delivery Hero 2022 mutmaßlich über die geografische Aufteilung von Märkten abgesprochen sowie vereinbart haben, gegenseitig keine Mitarbeitenden abzuwerben. “Dass Glovo mittlerweile zu Delivery Hero gehört, illustriert, wie hoch der Konsolidierungsdruck in dem Bereich ist”, kommentiert Künstner.

    Für Wettbewerbshüter sei die Food-Delivery-Branche deshalb nicht nur in Bezug auf mögliche Absprachen relevant, sondern in einer späteren Phase auch, wenn es um Fusionskontrolle und die mögliche marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen gehe. “Dass sich einzelne Champions durchsetzen, dürfte sich aber letztlich kaum verhindern lassen”, meint Künstner. “Das ist nur eine Frage der Zeit.” jd

    • Kartellrecht
    • Lebensmittel
    • Wettbewerbspolitik

    Lorenzo Vella: EU-Vertreter in Malta gestorben

    Lorenzo Vella war seit März 2023 im Amt

    Wie der maltesische Außenminister Ian Borg und der Premierminister Robert Abela am Sonntag via Facebook verkündeten, ist der Leiter der EU-Vertretung in Malta Lorenzo Vella nach kurzer Krankheit verstorben. Der 43-Jährige hinterlässt zwei Kinder.

    Vella war seit März 2023 im Amt. Zuvor hatte er laut der Times of Malta unter anderem als stellvertretender Ständiger Vertreter Maltas in der EU gewirkt. Auf X kondolierten auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola. jaa

    • EU-Kommission
    • Europäische Kommission
    • Malta

    Must-Reads

    Nach israelischem Siedlerangriff auf palästinensisches Dorf: EU-Außenbeauftragter Josep Borrell droht mit EU-Sanktionen EURONEWS
    Umkämpftes EU-Renaturierungsgesetz in Kraft DW
    600.000 in Europa betroffen – Genitalverstümmlung: EU will Frauen schützen ZDF
    Gastarbeiter in der EU: Ungarn verteidigt Sonderregeln für Russen gegen EU-Kritik ZEIT
    Flüchtlinge in der EU: Offenbar deutlich weniger illegale Einreisen ZDF
    Illegale Migration übers Mittelmeer – “EU und Italien verfolgen zynische Strategie” WELT
    Signal an Putin: Kursk-Offensive trifft Russlands Wirtschaft und EU-Länder an einem wunden Punkt OP-ONLINE
    Wie Brüssel die Kursk-Offensive der Ukraine bewertet – Vor allem ein politischer Erfolg Kiews DW
    Mächtigste EU-Kartellwächterin: Margrethe Vestager bekommt wohl keine dritte Amtszeit MANAGER-MAGAZIN
    Geschlechterparität in Ämtern: Die EU sucht Kommissarinnen TAGESSCHAU
    Kuchensteuer-Bürokratie: EU greift beim Basar durch TELEPOLIS
    Die EU will mehr eigenes Lithium, bringt viele Projekte aber nicht voran DER STANDARD
    Dringender Mpox-Impfstoff für Jugendliche: EU-Zulassung beantragt! WALLSTREET-ONLINE
    EU-Seuchenschützer: Ausbruch von Mpox kann begrenzt werden DW
    Apple: App-Entwickler müssen in der EU Kontaktdaten offenlegen HEISE
    Norwegen schließt diplomatische Vertretung im Westjordanland ZEIT
    Politisches Patt in Paris: Macht und Spiele TAZ
    Britische Regierung erwägt extreme Frauenfeindlichkeit als Terrorismus einzustufen DEUTSCHLANDFUNK
    Großbritannien Zwei Teenager sollen rechten Terror geplant haben – Ihre Festnahme habe nichts mit den jüngsten rechtsextremen Proteste zu tun FAZ
    Lettland: Dänische Soldaten verstärken die NATO-Ostgrenze EURONEWS
    Warum Dänemark die Digitalisierung in Schulen zurückdreht – “Begeistert und naiv” sei man an die Digitalisierung herangegangen CAPITAL
    Keine Verhaftung in Polen : Tusk fordert Entschuldigung von Nord-Stream-“Initiatoren” N-TV
    Polen bekämpft giftige Goldalgen in Nebenflüssen der Oder ZEIT
    Olympische Spiele: Polen will sich bewerben SÜDDEUTSCHE
    Militärstadt am Schwarzen Meer: Rumänien baut Europas größten NATO-Stützpunkt N-TV
    Kartoffelknappheit lässt Pommes-Preise in den Niederlanden steigen WA

    Europe.Table Redaktion

    EUROPE.TABLE REDAKTION

    Licenses:

      Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

      Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

      Sie haben bereits das Table.Briefing Abonnement?

      Anmelden und weiterlesen