wie in Brüssel zu hören ist, sollen Waren aus der Ukraine ein weiteres Jahr von Importzöllen befreit werden. Dies will die Kommission am Mittwoch vorschlagen. Die Wirtschaft des Landes, das von Putins Militär schon seit fast zwei Jahren mit einem Angriffskrieg überzogen wird, kann die Unterstützung gut gebrauchen. Die Zollfreiheit soll weiterhin für alle Waren gelten, also Industrieprodukte wie auch für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel.
Nicht vorgesehen sind Importverbote in die Anrainerstaaten Polen, Rumänien, Slowakei, Bulgarien und Ungarn für Weizen, Mais, Saatgut von Raps und Sonnenblumen. Diese galten bis September mit Billigung der Kommission. Dafür sind “Schutzmaßnahmen” für die Agrarmärkte der EU-Staaten vorgesehen.
Hinter den Kulissen gibt es massive Unruhe. Es geht nicht mehr nur noch um ukrainisches Getreide, das den EU-Markt überschwemmt, sondern auch um Zucker, Eier und Geflügel. Große internationale Agrarunternehmen verlagern gerade Produktionskapazitäten sehr gezielt in das kriegsversehrte Land.
Der EU-Import ist für die Investoren attraktiv: In der Ukraine sind die Löhne deutlich geringer, die höheren EU-Standards etwa beim Tierwohl und beim Pestizideinsatz gelten für sie nicht. Der Widerstand gegen die uneingeschränkte Zollfreiheit kommt nicht mehr nur aus den Anrainerstaaten, sondern auch aus westlich gelegenen Mitgliedstaaten. Etwa aus Frankreich. Im Gespräch sind nun Quoten für die zollfreie Einfuhr von bestimmten Agrarprodukten und Lebensmitteln aus der Ukraine.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche!
Autonom fahrende Fahrzeuge, eine KI-gesteuerte Agrarwirtschaft, Telemedizin – viele Sektoren sind bereits heute abhängig von leistungsfähiger digitaler Infrastruktur. Diese Abhängigkeit wird künftig weiter wachsen. Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) soll den dafür nötigen Breitbandausbau beschleunigen, indem er die aktuellen Entwicklungen von Technik und Markt berücksichtigt und für eine kohärente und harmonische Regulierung in den Mitgliedstaaten sorgt.
Am 25. Januar setzen Parlament, Rat und Kommission die Trilogverhandlungen zum GIA fort. Noch weitergehende Veränderungen des Marktes plant Binnenmarktkommissar Thierry Breton jedoch mit dem Digital Networks Act. Dazu will er am 21. Februar ein Weißbuch vorlegen.
Das Europäische Parlament mit Berichterstatter Alin Mituța (Renew) hat einige Änderungen am GIA vorgenommen. Entscheidend sind vor allem zwei Punkte. Das Parlament möchte:
Der Rat wiederum hat bei seinen Veränderungen am Kommissionsvorschlag eigene Schwerpunkte gesetzt. Die Mitgliedstaaten haben unter anderem:
Den Kommissionsvorschlag einer stillschweigenden Genehmigung (tacit approval) hatte die Branche geradezu bejubelt. Ebenso, dass das Parlament die Frist für die Genehmigung noch einmal reduzieren will. Doch die Mitgliedstaaten haben an dieser und anderen Stellen versucht, das Rad wieder zurückzudrehen, etwa auch bei den Übergangsfristen oder den Ausnahmen.
“Wir haben den Rechtsakt insgesamt wirklich positiv gesehen”, sagt Jakob Greiner, Vizepräsident für europäische Angelegenheiten bei der Deutschen Telekom rückblickend. “Im Großen und Ganzen bringt der Vorschlag aus unserer Sicht eine Beschleunigung der Verfahren für einige Mitgliedstaaten, und er stärkt den Grundsatz der symmetrischen Regulierung.” Dies bedeute, dass sich alle Unternehmen gegenseitig Zugang zu ihrer physischen Infrastruktur gewähren müssen, zu fairen und angemessenen Preisen. So müsse nicht zweimal gegraben werden.
Verbände wie der VATM oder der Breko, in denen sich die Wettbewerber der Telekom zusammengeschlossen haben, sehen das anders. Sie fürchten, dass ihre Geschäftsmodelle beim Glasfaseraufbau nicht aufgehen, wenn das marktbeherrschende Unternehmen (die Telekom) ihre physische Infrastruktur mitnutzen kann (Stichwort: Überbau). Umgekehrt ist die Telekom allerdings verpflichtet, dies den Wettbewerbern anzubieten (asymmetrische Regulierung).
Die Telekom betrachtet dies als eine rein deutsche Debatte, denn der vom Breko beklagte Überbau sei in anderen Ländern Normalität. Österreich habe die Breitband-Vorleistungsmärkte sogar vollständig aus der Regulierung entlassen. Das wünscht sich die Telekom natürlich auch. Insgesamt befürchtet sie, dass Rat und Parlament am Ende einen Kompromiss finden, bei dem der GIA sein Ziel verfehlt, mehr Investitionen für einen schnelleren Breitbandausbau zu generieren.
Zum Beispiel, wenn die Branche keine Zuschläge mehr für Anrufe, SMS und Datenübertragung zwischen EU-Staaten verlangen kann. Diese EU-internen Kommunikationszuschläge sind seit 2019 von der EU gedeckelt. Die Obergrenze liegt bei netto 19 Cent pro Minute. Sie läuft im Mai aus. Die Kommission hat aber keinen neuen Vorschlag gemacht. Deshalb will das Parlament die Abschaffung der Zuschläge nun in den GIA einfügen. Das Roaming, also das mobile Telefonieren in einem anderen EU-Land, ist bereits seit 2017 – von der EU verordnet – zuschlagsfrei.
“Zuschläge für Anrufe in ein anderes EU-Land von zu Hause aus sind sehr teuer und eine Quelle der Verwirrung und des Ärgers für die Verbraucher“, sagt Ursula Pachl von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Sie kritisiert, dass die Mitgliedstaaten die Forderungen des Europäischen Parlaments nach einem Verbot der Zuschläge ignoriert haben. “Dies ist in einem Binnenmarkt längst überfällig und wäre ein wichtiges Signal, um vor den EU-Wahlen zu zeigen, was die EU für die Menschen tun kann.”
Die Zuschläge für Auslandsgespräche innerhalb der EU sind jedoch eine willkommene Einnahmequelle für die Telefonanbieter – vor allem seit dem Wegfall der Roaminggebühren. Das sehen die Mitgliedstaaten offenbar ebenso. Offen ist nun, wer sich mit welcher Forderung beim Trilog durchsetzt. Der Rat, der am liebsten alles wieder ins nationale Ermessen der Mitgliedstaaten stellen will, oder das Parlament, das einige positive Veränderungen für die Branche vorgeschlagen hat, ihr aber die Auslandszuschläge entziehen will. Fallen die Zuschläge weg, “dann sehen wir keinen Vorteil im GIA”, sagt Greiner von der Telekom.
Noch weit einschneidender als der GIA wird das Gesetz über digitale Netze (Digital Networks Act, DNA) für den Sektor sein. Er denke Tag und Nacht über den Telekomsektor nach, sagte Breton unlängst auf einer Veranstaltung mit Vorstandschefs europäischer Telekommunikationskonzerne. In welche Richtung er da denkt, hatte er bereits im vergangenen Oktober in einem Beitrag auf Linkedin aufgezeigt: an die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Telekommunikation.
Das entsprechende Weißbuch baut auf den Ergebnissen der Konsultation über die Zukunft des Konnektivitätssektors und seiner Infrastruktur aus dem vergangenen Jahr auf. Um die “Chancen zu ergreifen und den Bedrohungen zu begegnen”, die sich aus den technischen Entwicklungen ergeben, soll das Weißbuch ein “zukunftsorientiertes Gesetz über digitale Netze” vorbereiten. So einen ähnlichen Weg ging die Kommission auch bei der Vorbereitung des AI Acts.
Die neue Kommission soll dann im nächsten Mandat mit dem DNA neue Spielregeln für die Telekommunikationsregulierung festlegen, den politischen Rahmen für digitale Infrastrukturen neu definieren und Investitionen in der gesamten Wertschöpfungskette fördern. Sorgen bereitet Breton (ehemals Chef der France Télécom, heute Orange) unter anderem, dass ausländische Investoren sich vermehrt bei klammen europäischen Telekommunikationsunternehmen einkaufen. Wie etwa Saudi-Arabien bei Telefónica, der US-Investor KKR bei Telecom Italia oder die Emirates Telecom Group (Etisalat) bei Vodafone.
Der europäische Markt müsse sich konsolidieren, findet Breton, damit die europäischen Unternehmen mit den großen Playern auf Märkten wie den USA oder China mithalten können. Doch Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will da ein Wörtchen mitreden. Am 21. Februar wird es also spannend.
Die Debatte um eine europäische Atombombe hat gerade Hochkonjunktur. Der frühere Grünen-Außenminister Joschka Fischer forderte sie im Dezember, später folgten der Politikwissenschaftler Herfried Münkler und Carlo Masala von der Bundeswehr-Uni München. Der Funke-Mediengruppe sagte Masala: “Wenn die Amerikaner keinen Schutz mehr garantieren, brauchen wir einen europäischen Nuklearschirm.” So sieht es auch der USA-Experte Josef Braml: “Das durch den Ukraine-Krieg nur bedingt geschwächte Russland bleibt für Europa auf absehbare Zeit eine existenzielle Bedrohung, die es auch mit eigenen nuklearen Fähigkeiten abzuschrecken gilt.”
Die Ex-Nato-Strategin Stefanie Babst hält solche Vorstellungen für abwegig. Im Gespräch mit Table.Media erklärt die Militärexpertin, man müsse vielmehr darüber nachdenken, den US-amerikanischen Atomschutzschirm auch auf Länder wie Polen auszuweiten. “Dieser Schritt muss eigentlich logischerweise erfolgen.” Vor allem in Deutschland würde die Politik sich dagegen stellen, weil man befürchte, damit die Nato-Russland-Grundakte von 1997 zu verletzen. Dort ist unter anderem der Verzicht auf die Stationierung von Atomwaffen in den neuen osteuropäischen Nato-Mitgliedstaaten enthalten. “Die Russen zeigen uns jeden Tag, dass diese Vereinbarung tot ist.”
Liviu Horovitz von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und seine frühere Kollegin Lydia Wachs (mittlerweile Stockholm University) halten eine Ausweitung des französischen Schutzschirms auf Europa in absehbarer Zeit für sehr unwahrscheinlich. Schon im Januar 2023 haben sie in einem Paper die politischen und militärischen Herausforderungen dafür analysiert. Die strategischen französischen Waffen reichen, um “politische, wirtschaftliche und militärische Nervenzentren” zu zerstören, nicht aber, um flexibel zuzuschlagen, schreiben sie darin.
“Frankreich hat ein ganz anderes Arsenal als die USA, die Risiken wären viel größer, viel kostspieliger”, sagt Horovitz im Gespräch mit Table.Media. Bis ein europäisches Arsenal die gleiche abschreckende Wirkung wie ein US-amerikanisches hätte, würde es “sicherlich Jahrzehnte” dauern, erklärt Wachs. Und sie sind teuer. Die französische nukleare Abschreckung verschlingt jährlich etwa ein Fünftel des Verteidigungsbudgets. Neue Strukturen aufzubauen oder zu erweitern, würde weit mehr kosten.
Frankreich verfügt über 300 Atomsprengköpfe, von denen die meisten für den Abschuss von U-Booten aus vorgesehen sind; wenige können von Kampfflugzeugen abgefeuert werden. Die britischen Nuklearstreitkräfte setzen ausschließlich auf seegestützte Systeme und besitzen mehr als 200 Sprengköpfe.
Entscheidend für die Beurteilung des nuklearen Schutzschirms für Europa ist die Unterscheidung zwischen strategischen und taktischen Atomwaffen. Erstere sind nicht für ein direktes Gefecht geplant. Mit ihrer Reichweite von mehreren tausend Kilometern und ihrer immensen Sprengkraft dienen sie der Abschreckung. Die USA und Russland können mit diesen Waffen jeden Ort der Welt erreichen. Taktische Atomwaffen erlauben auch vergleichsweise kleine Schläge. Weil Frankreichs Arsenal unflexibel ist, müsste es strategische Waffen einsetzen – und mit einem empfindlichen Gegenschlag rechnen.
Der ehemalige Beigeordnete Nato-Generalsekretär für Verteidigungspolitik Heinrich Brauß sieht deshalb in einer europäischen nuklearen Abschreckung “keine Alternative”.
2020 hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron gesagt, er hoffe, dass ein “strategischer Dialog” mit den europäischen Partnern über die Rolle der französischen nuklearen Abschreckung in Europa entstehe. Ebenfalls stellte er eine Beteiligung an Übungen der Force de Frappe in Aussicht. Bislang hat Deutschland auf diese Einladung nicht geantwortet. Die Dialog-Initiative war allerdings kein Angebot zur Ausweitung des französischen Atomwaffenschutzschirms.
Denn dass Frankreich die Entscheidungsgewalt über seine Atomwaffen an andere europäische Länder übertrage, sei kurz- bis mittelfristig “höchst unwahrscheinlich”, so Wachs. “Die Entscheidung, ob, wann und wie die lebenswichtigen Interessen Frankreichs gefährdet sind und ob, wie und wann Nuklearwaffen eingesetzt werden, obliegt ausschließlich dem französischen Präsidenten in einer konkreten Bedrohungslage, die man nicht antizipieren kann”, erklärt Ex-Nato-General Brauß. Auch deshalb ist Frankreich nicht Teil der nuklearen Kommandostruktur der Nato.
Und ein europäischer Atomwaffenschutzschirm setzt voraus, dass die Staaten gemeinsam schnell entscheiden können. Die Idee eines “gemeinsamen Koffer mit rotem Knopf, der zwischen großen EU-Ländern wandert”, wie sie Politikwissenschaftler Münkler formuliert, ist unrealistisch. Entscheidungen auf EU-Ebene zeigen, wie weit entfernt man davon ist.
Die Alternative wäre also eine Ausweitung des Schutzschirms unter französischer Verantwortung, die allerdings “sehr lange” dauern würde, so Wachs. Die europäischen Verbündeten müssten darauf vertrauen, dass Frankreich bereit wäre, große Schäden auf eigenem Gebiet in Kauf zu nehmen, um sie zu schützen, und ein Feind müsste das auch. Dass Frankreich etwa einen konventionellen Angriff Russlands auf das Baltikum mit dem Einsatz von Nuklearwaffen beantworte, sei unter den derzeitigen Bedingungen “sehr unglaubwürdig”, sagt die Wissenschaftlerin.
Es gilt als ausgemacht, dass die USA ihren Fokus von Europa auf den Indopazifik verlagern, unabhängig einer Wiederwahl Trumps. Dass sie sich komplett aus Europa zurückziehen, hält Horovitz für unrealistisch. “Es ist verfrüht, sich Sorgen zu machen”, sagt Horovitz. Wahrscheinlicher wäre, dass die USA zunächst konventionelle Waffensysteme aus Europa abziehen. “Die erste Trump-Administration wollte primär, dass die europäischen Nato-Länder das Zwei-Prozent-Ziel erfüllen und konventionell aufrüsten.” Eine Debatte über nukleare Abschreckung sei wichtig, doch: “Wenn das Nukleare wegfällt, ist das Konventionelle schon lange weg.”
Der Landesvorstand der NRW-CDU hat einen Vorschlag für die Liste bei der Europawahl beschlossen. Die Liste sieht wie folgt aus:
Diese Liste hatten die acht Chefs der Bezirke der NRW-CDU am Samstag vorgeschlagen, der Vorschlag wurde dann vom Landesvorstand bestätigt. Derzeit sind sechs Abgeordnete der CDU aus NRW im Europaparlament vertreten. Die ersten sechs Listenplätze gelten als sicher. Stefan Berger hat demnach schlechte Chancen, wieder ins Europaparlament einzuziehen. Die Landesdelegiertenversammlung tagt nun am 3. Februar. Dort stellen sich die Kandidaten vor, anschließend wird abgestimmt. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei noch zu Kampfkandidaturen kommt.
Sollte die Landesdelegiertenversammlung diese Liste unverändert beschließen, wären zwei weibliche Kandidaten auf den ersten sechs Listenplätzen. Die Liste würde damit der Quote entsprechen, die die Bundespartei bei ihrem letzten Parteitag beschlossen hat. Der Parteichef der NRW-CDU Hendrik Wüst hatte zuvor angekündigt, bei der Europawahl das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Danach müssten unter den ersten sechs Kandidaten drei weibliche Bewerber sein. mgr
Am 6. November 2023 hatten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni von den ultrarechten Fratelli d’Italia und deren albanischer Amtskollege Edi Rama eine Absichtserklärung unterzeichnet: Im Norden Albaniens sollen ein Aufnahmelager und ein Abschiebezentrum für Migranten entstehen, die versuchen, über das Mittelmeer nach Italien zu gelangen. Die linke Opposition in Italien kritisiert das Vorhaben als populistische Maßnahme, die in der Realität keine Auswirkungen haben werde.
Im italienischen Parlamentsausschuss waren Ende vergangener Woche letzte Präzisierungen verkündet worden, die die Zweifel der Opposition über die Praktikabilität und die Sinnhaftigkeit des Vorhabens nähren dürften. So sollen Migranten, die von Schiffen der italienischen Küstenwache oder der Finanzpolizei in internationalen Gewässern aufgegriffen werden, noch an Bord in zwei Gruppen unterteilt werden: Vulnerable Personen sollen nämlich nicht in die Zentren in Albanien gebracht werden.
Zu vulnerablen Personen zählen demnach Frauen, Minderjährige, Behinderte, Alte, Elternteile mit minderjährigen Kindern, Folteropfer oder Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt und Personen mit schweren Erkrankungen, seien es psychische oder physische. Sie sollen wie bisher direkt nach Italien gebracht werden. Somit würden nach Albanien lediglich volljährige männliche Migranten gebracht werden. Offen ist, wer die Aufteilung vornimmt und in welchem Verfahren ein solches “first Screening” passieren soll.
In den beiden Zentren, die in der Hafenstadt Shengjin und auf einem ehemaligen Militärflughafen in Gjader entstehen, sollen bis zu 3000 Personen im Monat aufgenommen werden können. Die Finanzierung der Zentren, vom Bau bis zur Betreibung, soll Italien tragen. Laut der italienischen Tageszeitung “La Repubblica” würde dieses Vorhaben die italienische Regierung rund 653 Millionen Euro für fünf Jahre kosten. Ein teurer Umweg, der die Migranten in den meisten Fällen doch wieder nach Italien führen würde.
Wird die erste Prüfung des Asylgesuchs positiv beschieden, kommen die Migranten nach Italien, wo ihr Antrag weiter bearbeitet wird. Bei einer Ablehnung sollen sie in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Ist dies nicht möglich, werden auch sie nach Italien gebracht. Das dürfte nicht wenige betreffen – funktionierende Abkommen zur Rückführung bestehen in Italien derzeit lediglich mit Tunesien und Marokko. Und auch Personen, die gegen die Entscheidung in Albanien klagen, sollen für die weitere Bearbeitung ihres Falls nach Italien gebracht werden.
Dennoch gilt durch die Mehrheiten der Regierungskoalition eine Zustimmung im italienischen Parlament als sicher. Danach geht der Gesetzesentwurf in den Senat. Die Parlamentsdebatte in Albanien über das Abkommen ist derzeit ausgesetzt. Das Verfassungsgericht in Tirana hatte das Ratifizierungsverfahren Mitte Dezember gestoppt – wegen des Verdachts auf prozedurale Fehler. Die Anhörungen in dem Fall haben am Donnerstag in Tirana begonnen. Eine Entscheidung muss bis spätestens 6. März gefällt werden. Auch in Albanien sieht man das geplante Abkommen mit Skepsis. Die dortige rechte Opposition fordert sogar, dass sich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit dem Vorhaben befassen soll. Almut Siefert
Peter Strohschneider wird im Auftrag der EU-Kommission einen strategischen Dialog zur Zukunft der Agrarpolitik leiten. Die Kommission lädt gerade Experten für die Runde ein. Akteure der Lebensmittelkette sollen an einen Tisch gebracht werden. Strohschneider saß bereits der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) auf nationaler Ebene in Deutschland vor. Der emeritierte Hochschullehrer wurde in germanistischer Mediävistik habilitiert und war zuletzt Chef der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Der von ihm geleitete Expertenkreis soll seinen Abschlussbericht im Spätsommer vorlegen. Vize-Kommissionspräsident Maroš Šefčovič geht am Dienstag mit Strohschneider in den Agrarrat und am Mittwoch in den Agrarausschuss des Europaparlaments. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) läuft bis 2027. Es wird damit gerechnet, dass die Kommission 2025 ihren Vorschlag für die nächste Periode der GAP vorlegt. mgr
Der für Samstag geplante erste Trilog für die Verordnung zum Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit hat nicht stattgefunden, weil der Rat seine Position noch nicht beschlossen hat. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat in seiner Sitzung am Freitag zwar Fortschritte erzielt, konnte sich aber noch nicht auf einen finalen Text einigen, sagte ein Sprecher zu Table.Media. In der kommenden Woche soll nun auf technischer Ebene weitergearbeitet werden. Der AStV wird am Mittwoch oder Freitag noch einmal zusammenkommen.
Damit wird die Zeit für die Verhandlungen mit dem Parlament, das bereits Anfang November sein Verhandlungsmandat angenommen hatte, knapp: Ursprünglich waren zwei Termine für die Treffen auf politischer Ebene geplant, nun bleibt lediglich der Termin am 6. Februar in Straßburg. Dann müssten Rat und Parlament sich bei einem einzigen Treffen einigen. Ob ein weiteres Treffen angesetzt wird, ist unklar. Dies könnte schon logistisch schwer umzusetzen sein: Aufgrund der vielen zurzeit stattfindenden Triloge seien die Räume bereits ausgebucht, heißt es im Rat. leo
Um wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, öffnet Apple sein mobiles Zahlungssystem Apple Pay auch für andere Unternehmen. Jetzt bittet die Kommission die Marktteilnehmer um Stellungnahmen zu den Verpflichtungen, die Apple eingehen will.
Mit Apple Pay können iPhone-Nutzer mobile Zahlungen durchführen. Bisher ist es die einzige mobile Geldbörse, die auf Geräten mit dem iOS-Betriebssystem auf die notwendige Hardware und Software (NFC-Input) zugreifen darf. Es handelt sich um ein von Apple kontrolliertes, geschlossenes Ökosystem.
Im Mai 2022 hatte die Kommission Apple mitgeteilt, sie sei der vorläufigen Auffassung, dass dieser Ausschluss potenzieller Wettbewerber aus dem Markt für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sei. Apple hat nun die Möglichkeit genutzt, Verpflichtungen anzubieten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen – was dann zum Ende der Untersuchung führt.
Bevor dies geschieht, gibt die Kommission den betroffenen Marktteilnehmern jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme. Ergibt der Markttest, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken mit den Zusagen ausgeräumt werden, kann die Kommission sie als rechtsverbindlich für Apple erklären.
Sollte Apple später gegen die Verpflichtungen verstoßen, kann die Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Dafür muss sie keinen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften nachweisen.
Apple hat unter anderem angeboten:
Für die Stellungnahme gilt eine Frist von einem Monat nach Veröffentlichung der zusammengefassten Verpflichtungsangebote im Amtsblatt der EU. vis
wie in Brüssel zu hören ist, sollen Waren aus der Ukraine ein weiteres Jahr von Importzöllen befreit werden. Dies will die Kommission am Mittwoch vorschlagen. Die Wirtschaft des Landes, das von Putins Militär schon seit fast zwei Jahren mit einem Angriffskrieg überzogen wird, kann die Unterstützung gut gebrauchen. Die Zollfreiheit soll weiterhin für alle Waren gelten, also Industrieprodukte wie auch für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel.
Nicht vorgesehen sind Importverbote in die Anrainerstaaten Polen, Rumänien, Slowakei, Bulgarien und Ungarn für Weizen, Mais, Saatgut von Raps und Sonnenblumen. Diese galten bis September mit Billigung der Kommission. Dafür sind “Schutzmaßnahmen” für die Agrarmärkte der EU-Staaten vorgesehen.
Hinter den Kulissen gibt es massive Unruhe. Es geht nicht mehr nur noch um ukrainisches Getreide, das den EU-Markt überschwemmt, sondern auch um Zucker, Eier und Geflügel. Große internationale Agrarunternehmen verlagern gerade Produktionskapazitäten sehr gezielt in das kriegsversehrte Land.
Der EU-Import ist für die Investoren attraktiv: In der Ukraine sind die Löhne deutlich geringer, die höheren EU-Standards etwa beim Tierwohl und beim Pestizideinsatz gelten für sie nicht. Der Widerstand gegen die uneingeschränkte Zollfreiheit kommt nicht mehr nur aus den Anrainerstaaten, sondern auch aus westlich gelegenen Mitgliedstaaten. Etwa aus Frankreich. Im Gespräch sind nun Quoten für die zollfreie Einfuhr von bestimmten Agrarprodukten und Lebensmitteln aus der Ukraine.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche!
Autonom fahrende Fahrzeuge, eine KI-gesteuerte Agrarwirtschaft, Telemedizin – viele Sektoren sind bereits heute abhängig von leistungsfähiger digitaler Infrastruktur. Diese Abhängigkeit wird künftig weiter wachsen. Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) soll den dafür nötigen Breitbandausbau beschleunigen, indem er die aktuellen Entwicklungen von Technik und Markt berücksichtigt und für eine kohärente und harmonische Regulierung in den Mitgliedstaaten sorgt.
Am 25. Januar setzen Parlament, Rat und Kommission die Trilogverhandlungen zum GIA fort. Noch weitergehende Veränderungen des Marktes plant Binnenmarktkommissar Thierry Breton jedoch mit dem Digital Networks Act. Dazu will er am 21. Februar ein Weißbuch vorlegen.
Das Europäische Parlament mit Berichterstatter Alin Mituța (Renew) hat einige Änderungen am GIA vorgenommen. Entscheidend sind vor allem zwei Punkte. Das Parlament möchte:
Der Rat wiederum hat bei seinen Veränderungen am Kommissionsvorschlag eigene Schwerpunkte gesetzt. Die Mitgliedstaaten haben unter anderem:
Den Kommissionsvorschlag einer stillschweigenden Genehmigung (tacit approval) hatte die Branche geradezu bejubelt. Ebenso, dass das Parlament die Frist für die Genehmigung noch einmal reduzieren will. Doch die Mitgliedstaaten haben an dieser und anderen Stellen versucht, das Rad wieder zurückzudrehen, etwa auch bei den Übergangsfristen oder den Ausnahmen.
“Wir haben den Rechtsakt insgesamt wirklich positiv gesehen”, sagt Jakob Greiner, Vizepräsident für europäische Angelegenheiten bei der Deutschen Telekom rückblickend. “Im Großen und Ganzen bringt der Vorschlag aus unserer Sicht eine Beschleunigung der Verfahren für einige Mitgliedstaaten, und er stärkt den Grundsatz der symmetrischen Regulierung.” Dies bedeute, dass sich alle Unternehmen gegenseitig Zugang zu ihrer physischen Infrastruktur gewähren müssen, zu fairen und angemessenen Preisen. So müsse nicht zweimal gegraben werden.
Verbände wie der VATM oder der Breko, in denen sich die Wettbewerber der Telekom zusammengeschlossen haben, sehen das anders. Sie fürchten, dass ihre Geschäftsmodelle beim Glasfaseraufbau nicht aufgehen, wenn das marktbeherrschende Unternehmen (die Telekom) ihre physische Infrastruktur mitnutzen kann (Stichwort: Überbau). Umgekehrt ist die Telekom allerdings verpflichtet, dies den Wettbewerbern anzubieten (asymmetrische Regulierung).
Die Telekom betrachtet dies als eine rein deutsche Debatte, denn der vom Breko beklagte Überbau sei in anderen Ländern Normalität. Österreich habe die Breitband-Vorleistungsmärkte sogar vollständig aus der Regulierung entlassen. Das wünscht sich die Telekom natürlich auch. Insgesamt befürchtet sie, dass Rat und Parlament am Ende einen Kompromiss finden, bei dem der GIA sein Ziel verfehlt, mehr Investitionen für einen schnelleren Breitbandausbau zu generieren.
Zum Beispiel, wenn die Branche keine Zuschläge mehr für Anrufe, SMS und Datenübertragung zwischen EU-Staaten verlangen kann. Diese EU-internen Kommunikationszuschläge sind seit 2019 von der EU gedeckelt. Die Obergrenze liegt bei netto 19 Cent pro Minute. Sie läuft im Mai aus. Die Kommission hat aber keinen neuen Vorschlag gemacht. Deshalb will das Parlament die Abschaffung der Zuschläge nun in den GIA einfügen. Das Roaming, also das mobile Telefonieren in einem anderen EU-Land, ist bereits seit 2017 – von der EU verordnet – zuschlagsfrei.
“Zuschläge für Anrufe in ein anderes EU-Land von zu Hause aus sind sehr teuer und eine Quelle der Verwirrung und des Ärgers für die Verbraucher“, sagt Ursula Pachl von der europäischen Verbraucherorganisation BEUC. Sie kritisiert, dass die Mitgliedstaaten die Forderungen des Europäischen Parlaments nach einem Verbot der Zuschläge ignoriert haben. “Dies ist in einem Binnenmarkt längst überfällig und wäre ein wichtiges Signal, um vor den EU-Wahlen zu zeigen, was die EU für die Menschen tun kann.”
Die Zuschläge für Auslandsgespräche innerhalb der EU sind jedoch eine willkommene Einnahmequelle für die Telefonanbieter – vor allem seit dem Wegfall der Roaminggebühren. Das sehen die Mitgliedstaaten offenbar ebenso. Offen ist nun, wer sich mit welcher Forderung beim Trilog durchsetzt. Der Rat, der am liebsten alles wieder ins nationale Ermessen der Mitgliedstaaten stellen will, oder das Parlament, das einige positive Veränderungen für die Branche vorgeschlagen hat, ihr aber die Auslandszuschläge entziehen will. Fallen die Zuschläge weg, “dann sehen wir keinen Vorteil im GIA”, sagt Greiner von der Telekom.
Noch weit einschneidender als der GIA wird das Gesetz über digitale Netze (Digital Networks Act, DNA) für den Sektor sein. Er denke Tag und Nacht über den Telekomsektor nach, sagte Breton unlängst auf einer Veranstaltung mit Vorstandschefs europäischer Telekommunikationskonzerne. In welche Richtung er da denkt, hatte er bereits im vergangenen Oktober in einem Beitrag auf Linkedin aufgezeigt: an die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Telekommunikation.
Das entsprechende Weißbuch baut auf den Ergebnissen der Konsultation über die Zukunft des Konnektivitätssektors und seiner Infrastruktur aus dem vergangenen Jahr auf. Um die “Chancen zu ergreifen und den Bedrohungen zu begegnen”, die sich aus den technischen Entwicklungen ergeben, soll das Weißbuch ein “zukunftsorientiertes Gesetz über digitale Netze” vorbereiten. So einen ähnlichen Weg ging die Kommission auch bei der Vorbereitung des AI Acts.
Die neue Kommission soll dann im nächsten Mandat mit dem DNA neue Spielregeln für die Telekommunikationsregulierung festlegen, den politischen Rahmen für digitale Infrastrukturen neu definieren und Investitionen in der gesamten Wertschöpfungskette fördern. Sorgen bereitet Breton (ehemals Chef der France Télécom, heute Orange) unter anderem, dass ausländische Investoren sich vermehrt bei klammen europäischen Telekommunikationsunternehmen einkaufen. Wie etwa Saudi-Arabien bei Telefónica, der US-Investor KKR bei Telecom Italia oder die Emirates Telecom Group (Etisalat) bei Vodafone.
Der europäische Markt müsse sich konsolidieren, findet Breton, damit die europäischen Unternehmen mit den großen Playern auf Märkten wie den USA oder China mithalten können. Doch Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will da ein Wörtchen mitreden. Am 21. Februar wird es also spannend.
Die Debatte um eine europäische Atombombe hat gerade Hochkonjunktur. Der frühere Grünen-Außenminister Joschka Fischer forderte sie im Dezember, später folgten der Politikwissenschaftler Herfried Münkler und Carlo Masala von der Bundeswehr-Uni München. Der Funke-Mediengruppe sagte Masala: “Wenn die Amerikaner keinen Schutz mehr garantieren, brauchen wir einen europäischen Nuklearschirm.” So sieht es auch der USA-Experte Josef Braml: “Das durch den Ukraine-Krieg nur bedingt geschwächte Russland bleibt für Europa auf absehbare Zeit eine existenzielle Bedrohung, die es auch mit eigenen nuklearen Fähigkeiten abzuschrecken gilt.”
Die Ex-Nato-Strategin Stefanie Babst hält solche Vorstellungen für abwegig. Im Gespräch mit Table.Media erklärt die Militärexpertin, man müsse vielmehr darüber nachdenken, den US-amerikanischen Atomschutzschirm auch auf Länder wie Polen auszuweiten. “Dieser Schritt muss eigentlich logischerweise erfolgen.” Vor allem in Deutschland würde die Politik sich dagegen stellen, weil man befürchte, damit die Nato-Russland-Grundakte von 1997 zu verletzen. Dort ist unter anderem der Verzicht auf die Stationierung von Atomwaffen in den neuen osteuropäischen Nato-Mitgliedstaaten enthalten. “Die Russen zeigen uns jeden Tag, dass diese Vereinbarung tot ist.”
Liviu Horovitz von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) und seine frühere Kollegin Lydia Wachs (mittlerweile Stockholm University) halten eine Ausweitung des französischen Schutzschirms auf Europa in absehbarer Zeit für sehr unwahrscheinlich. Schon im Januar 2023 haben sie in einem Paper die politischen und militärischen Herausforderungen dafür analysiert. Die strategischen französischen Waffen reichen, um “politische, wirtschaftliche und militärische Nervenzentren” zu zerstören, nicht aber, um flexibel zuzuschlagen, schreiben sie darin.
“Frankreich hat ein ganz anderes Arsenal als die USA, die Risiken wären viel größer, viel kostspieliger”, sagt Horovitz im Gespräch mit Table.Media. Bis ein europäisches Arsenal die gleiche abschreckende Wirkung wie ein US-amerikanisches hätte, würde es “sicherlich Jahrzehnte” dauern, erklärt Wachs. Und sie sind teuer. Die französische nukleare Abschreckung verschlingt jährlich etwa ein Fünftel des Verteidigungsbudgets. Neue Strukturen aufzubauen oder zu erweitern, würde weit mehr kosten.
Frankreich verfügt über 300 Atomsprengköpfe, von denen die meisten für den Abschuss von U-Booten aus vorgesehen sind; wenige können von Kampfflugzeugen abgefeuert werden. Die britischen Nuklearstreitkräfte setzen ausschließlich auf seegestützte Systeme und besitzen mehr als 200 Sprengköpfe.
Entscheidend für die Beurteilung des nuklearen Schutzschirms für Europa ist die Unterscheidung zwischen strategischen und taktischen Atomwaffen. Erstere sind nicht für ein direktes Gefecht geplant. Mit ihrer Reichweite von mehreren tausend Kilometern und ihrer immensen Sprengkraft dienen sie der Abschreckung. Die USA und Russland können mit diesen Waffen jeden Ort der Welt erreichen. Taktische Atomwaffen erlauben auch vergleichsweise kleine Schläge. Weil Frankreichs Arsenal unflexibel ist, müsste es strategische Waffen einsetzen – und mit einem empfindlichen Gegenschlag rechnen.
Der ehemalige Beigeordnete Nato-Generalsekretär für Verteidigungspolitik Heinrich Brauß sieht deshalb in einer europäischen nuklearen Abschreckung “keine Alternative”.
2020 hatte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron gesagt, er hoffe, dass ein “strategischer Dialog” mit den europäischen Partnern über die Rolle der französischen nuklearen Abschreckung in Europa entstehe. Ebenfalls stellte er eine Beteiligung an Übungen der Force de Frappe in Aussicht. Bislang hat Deutschland auf diese Einladung nicht geantwortet. Die Dialog-Initiative war allerdings kein Angebot zur Ausweitung des französischen Atomwaffenschutzschirms.
Denn dass Frankreich die Entscheidungsgewalt über seine Atomwaffen an andere europäische Länder übertrage, sei kurz- bis mittelfristig “höchst unwahrscheinlich”, so Wachs. “Die Entscheidung, ob, wann und wie die lebenswichtigen Interessen Frankreichs gefährdet sind und ob, wie und wann Nuklearwaffen eingesetzt werden, obliegt ausschließlich dem französischen Präsidenten in einer konkreten Bedrohungslage, die man nicht antizipieren kann”, erklärt Ex-Nato-General Brauß. Auch deshalb ist Frankreich nicht Teil der nuklearen Kommandostruktur der Nato.
Und ein europäischer Atomwaffenschutzschirm setzt voraus, dass die Staaten gemeinsam schnell entscheiden können. Die Idee eines “gemeinsamen Koffer mit rotem Knopf, der zwischen großen EU-Ländern wandert”, wie sie Politikwissenschaftler Münkler formuliert, ist unrealistisch. Entscheidungen auf EU-Ebene zeigen, wie weit entfernt man davon ist.
Die Alternative wäre also eine Ausweitung des Schutzschirms unter französischer Verantwortung, die allerdings “sehr lange” dauern würde, so Wachs. Die europäischen Verbündeten müssten darauf vertrauen, dass Frankreich bereit wäre, große Schäden auf eigenem Gebiet in Kauf zu nehmen, um sie zu schützen, und ein Feind müsste das auch. Dass Frankreich etwa einen konventionellen Angriff Russlands auf das Baltikum mit dem Einsatz von Nuklearwaffen beantworte, sei unter den derzeitigen Bedingungen “sehr unglaubwürdig”, sagt die Wissenschaftlerin.
Es gilt als ausgemacht, dass die USA ihren Fokus von Europa auf den Indopazifik verlagern, unabhängig einer Wiederwahl Trumps. Dass sie sich komplett aus Europa zurückziehen, hält Horovitz für unrealistisch. “Es ist verfrüht, sich Sorgen zu machen”, sagt Horovitz. Wahrscheinlicher wäre, dass die USA zunächst konventionelle Waffensysteme aus Europa abziehen. “Die erste Trump-Administration wollte primär, dass die europäischen Nato-Länder das Zwei-Prozent-Ziel erfüllen und konventionell aufrüsten.” Eine Debatte über nukleare Abschreckung sei wichtig, doch: “Wenn das Nukleare wegfällt, ist das Konventionelle schon lange weg.”
Der Landesvorstand der NRW-CDU hat einen Vorschlag für die Liste bei der Europawahl beschlossen. Die Liste sieht wie folgt aus:
Diese Liste hatten die acht Chefs der Bezirke der NRW-CDU am Samstag vorgeschlagen, der Vorschlag wurde dann vom Landesvorstand bestätigt. Derzeit sind sechs Abgeordnete der CDU aus NRW im Europaparlament vertreten. Die ersten sechs Listenplätze gelten als sicher. Stefan Berger hat demnach schlechte Chancen, wieder ins Europaparlament einzuziehen. Die Landesdelegiertenversammlung tagt nun am 3. Februar. Dort stellen sich die Kandidaten vor, anschließend wird abgestimmt. Es ist nicht auszuschließen, dass es dabei noch zu Kampfkandidaturen kommt.
Sollte die Landesdelegiertenversammlung diese Liste unverändert beschließen, wären zwei weibliche Kandidaten auf den ersten sechs Listenplätzen. Die Liste würde damit der Quote entsprechen, die die Bundespartei bei ihrem letzten Parteitag beschlossen hat. Der Parteichef der NRW-CDU Hendrik Wüst hatte zuvor angekündigt, bei der Europawahl das Reißverschlussverfahren anzuwenden. Danach müssten unter den ersten sechs Kandidaten drei weibliche Bewerber sein. mgr
Am 6. November 2023 hatten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni von den ultrarechten Fratelli d’Italia und deren albanischer Amtskollege Edi Rama eine Absichtserklärung unterzeichnet: Im Norden Albaniens sollen ein Aufnahmelager und ein Abschiebezentrum für Migranten entstehen, die versuchen, über das Mittelmeer nach Italien zu gelangen. Die linke Opposition in Italien kritisiert das Vorhaben als populistische Maßnahme, die in der Realität keine Auswirkungen haben werde.
Im italienischen Parlamentsausschuss waren Ende vergangener Woche letzte Präzisierungen verkündet worden, die die Zweifel der Opposition über die Praktikabilität und die Sinnhaftigkeit des Vorhabens nähren dürften. So sollen Migranten, die von Schiffen der italienischen Küstenwache oder der Finanzpolizei in internationalen Gewässern aufgegriffen werden, noch an Bord in zwei Gruppen unterteilt werden: Vulnerable Personen sollen nämlich nicht in die Zentren in Albanien gebracht werden.
Zu vulnerablen Personen zählen demnach Frauen, Minderjährige, Behinderte, Alte, Elternteile mit minderjährigen Kindern, Folteropfer oder Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt und Personen mit schweren Erkrankungen, seien es psychische oder physische. Sie sollen wie bisher direkt nach Italien gebracht werden. Somit würden nach Albanien lediglich volljährige männliche Migranten gebracht werden. Offen ist, wer die Aufteilung vornimmt und in welchem Verfahren ein solches “first Screening” passieren soll.
In den beiden Zentren, die in der Hafenstadt Shengjin und auf einem ehemaligen Militärflughafen in Gjader entstehen, sollen bis zu 3000 Personen im Monat aufgenommen werden können. Die Finanzierung der Zentren, vom Bau bis zur Betreibung, soll Italien tragen. Laut der italienischen Tageszeitung “La Repubblica” würde dieses Vorhaben die italienische Regierung rund 653 Millionen Euro für fünf Jahre kosten. Ein teurer Umweg, der die Migranten in den meisten Fällen doch wieder nach Italien führen würde.
Wird die erste Prüfung des Asylgesuchs positiv beschieden, kommen die Migranten nach Italien, wo ihr Antrag weiter bearbeitet wird. Bei einer Ablehnung sollen sie in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Ist dies nicht möglich, werden auch sie nach Italien gebracht. Das dürfte nicht wenige betreffen – funktionierende Abkommen zur Rückführung bestehen in Italien derzeit lediglich mit Tunesien und Marokko. Und auch Personen, die gegen die Entscheidung in Albanien klagen, sollen für die weitere Bearbeitung ihres Falls nach Italien gebracht werden.
Dennoch gilt durch die Mehrheiten der Regierungskoalition eine Zustimmung im italienischen Parlament als sicher. Danach geht der Gesetzesentwurf in den Senat. Die Parlamentsdebatte in Albanien über das Abkommen ist derzeit ausgesetzt. Das Verfassungsgericht in Tirana hatte das Ratifizierungsverfahren Mitte Dezember gestoppt – wegen des Verdachts auf prozedurale Fehler. Die Anhörungen in dem Fall haben am Donnerstag in Tirana begonnen. Eine Entscheidung muss bis spätestens 6. März gefällt werden. Auch in Albanien sieht man das geplante Abkommen mit Skepsis. Die dortige rechte Opposition fordert sogar, dass sich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg mit dem Vorhaben befassen soll. Almut Siefert
Peter Strohschneider wird im Auftrag der EU-Kommission einen strategischen Dialog zur Zukunft der Agrarpolitik leiten. Die Kommission lädt gerade Experten für die Runde ein. Akteure der Lebensmittelkette sollen an einen Tisch gebracht werden. Strohschneider saß bereits der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) auf nationaler Ebene in Deutschland vor. Der emeritierte Hochschullehrer wurde in germanistischer Mediävistik habilitiert und war zuletzt Chef der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG).
Der von ihm geleitete Expertenkreis soll seinen Abschlussbericht im Spätsommer vorlegen. Vize-Kommissionspräsident Maroš Šefčovič geht am Dienstag mit Strohschneider in den Agrarrat und am Mittwoch in den Agrarausschuss des Europaparlaments. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) läuft bis 2027. Es wird damit gerechnet, dass die Kommission 2025 ihren Vorschlag für die nächste Periode der GAP vorlegt. mgr
Der für Samstag geplante erste Trilog für die Verordnung zum Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit hat nicht stattgefunden, weil der Rat seine Position noch nicht beschlossen hat. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hat in seiner Sitzung am Freitag zwar Fortschritte erzielt, konnte sich aber noch nicht auf einen finalen Text einigen, sagte ein Sprecher zu Table.Media. In der kommenden Woche soll nun auf technischer Ebene weitergearbeitet werden. Der AStV wird am Mittwoch oder Freitag noch einmal zusammenkommen.
Damit wird die Zeit für die Verhandlungen mit dem Parlament, das bereits Anfang November sein Verhandlungsmandat angenommen hatte, knapp: Ursprünglich waren zwei Termine für die Treffen auf politischer Ebene geplant, nun bleibt lediglich der Termin am 6. Februar in Straßburg. Dann müssten Rat und Parlament sich bei einem einzigen Treffen einigen. Ob ein weiteres Treffen angesetzt wird, ist unklar. Dies könnte schon logistisch schwer umzusetzen sein: Aufgrund der vielen zurzeit stattfindenden Triloge seien die Räume bereits ausgebucht, heißt es im Rat. leo
Um wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission auszuräumen, öffnet Apple sein mobiles Zahlungssystem Apple Pay auch für andere Unternehmen. Jetzt bittet die Kommission die Marktteilnehmer um Stellungnahmen zu den Verpflichtungen, die Apple eingehen will.
Mit Apple Pay können iPhone-Nutzer mobile Zahlungen durchführen. Bisher ist es die einzige mobile Geldbörse, die auf Geräten mit dem iOS-Betriebssystem auf die notwendige Hardware und Software (NFC-Input) zugreifen darf. Es handelt sich um ein von Apple kontrolliertes, geschlossenes Ökosystem.
Im Mai 2022 hatte die Kommission Apple mitgeteilt, sie sei der vorläufigen Auffassung, dass dieser Ausschluss potenzieller Wettbewerber aus dem Markt für mobile Geldbörsen auf iOS-Geräten ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sei. Apple hat nun die Möglichkeit genutzt, Verpflichtungen anzubieten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen – was dann zum Ende der Untersuchung führt.
Bevor dies geschieht, gibt die Kommission den betroffenen Marktteilnehmern jedoch Gelegenheit zur Stellungnahme. Ergibt der Markttest, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken mit den Zusagen ausgeräumt werden, kann die Kommission sie als rechtsverbindlich für Apple erklären.
Sollte Apple später gegen die Verpflichtungen verstoßen, kann die Kommission eine Geldbuße in Höhe von bis zu zehn Prozent seines weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Dafür muss sie keinen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften nachweisen.
Apple hat unter anderem angeboten:
Für die Stellungnahme gilt eine Frist von einem Monat nach Veröffentlichung der zusammengefassten Verpflichtungsangebote im Amtsblatt der EU. vis